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202297-01 · Große Anfrage

Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST

Nummer
202297-01
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
10.01.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 23.02.2022 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202297 Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld

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Große Anfrage
öffentlich
202297-01
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
05.01.2022
Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One;
Nordfeld
BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. Welches Ergebnis hatte der letzte Versuch der Stadtwerke Bonn hinsichtlich
einer außergerichtlichen Einigung zur Wiederherstellung der Fahrtreppen an
der Thomas-Mann-Straße unterhalb des Motel One?
2. Sofern der außergerichtliche Einigungsversuch zu Ziffer 1 erfolglos verlief,
wann haben die Stadtwerke Bonn den Rechtsweg beschritten, haben
bereits Verhandlungstermine stattgefunden und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
3. Wann ist mit dem Einbau einer Fahrtreppe an vorbezeichneter Stelle zu
rechnen?
Begründung
Die Verwaltung hatte zum Antrag der Fraktion BBB vom 14.01.2021 wie folgt
Stellung genommen:
„Zu Ziff. 1.:
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt im Zusammenhang mit
der Wiederherstellung der Fahrtreppen an der Thomas-Mann-Straße unterhalb
des Motel One keinerlei Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Tatsache
entstanden sind oder noch entstehen werden, dass die alte Fahrtreppe nicht
wieder eingebaut werden kann und nun eine neue teilbare und dadurch ggfls.
auch teurere Fahrtreppe beschafft und eingebaut werden muss. Dies stellt
einen planerischer Fehler des Investors dar, den die Stadt nicht zu vertreten
hat. Hinsichtlich an dieser Stelle entstandener Verzögerungen, bzw. sich
ungünstig auswirkender Bauabläufe trifft die Stadt daher ebenfalls kein
Verschulden. Diesbezügliche Kosten, die der Investor ggfls. einreichen wird,
werden durch die Stadt zurückgewiesen werden. Für eine letztmalige
Fristsetzung durch die Stadt besteht gemäß aktuellem Verhandlungsstand
jedoch kein Raum.
Zu Ziff. 2.:
Da die ausgebauten Fahrtreppen im Eigentum der SWB standen, ist die SWB
an dieser Stelle involviert. Die SWB wird zunächst einen letzten Versuch einerSeite 1 von 2
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außergerichtlichen Einigung mit dem Investor anstreben und bei Scheitern
dieser Verhandlungen den Rechtsweg beschreiten. Die SWB hat seinerzeit die
Freigabe des Ausbaus der alten Rolltreppen nur aufgrund einer Zusicherung
des Investors gegeben, dass die alten Rolltreppen zwischengelagert, gewartet
und wieder eingebaut werden.“
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de