202297-01 · Große Anfrage
Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST
Kerndaten
- Nummer
- 202297-01
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 10.01.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202297-01 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 05.01.2022 Fahrtreppen unter der Auskragung des Motel One; Nordfeld BBB-Anfrage zur Vorlage 202297-01 ST Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 26.01.2022 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Welches Ergebnis hatte der letzte Versuch der Stadtwerke Bonn hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung zur Wiederherstellung der Fahrtreppen an der Thomas-Mann-Straße unterhalb des Motel One? 2. Sofern der außergerichtliche Einigungsversuch zu Ziffer 1 erfolglos verlief, wann haben die Stadtwerke Bonn den Rechtsweg beschritten, haben bereits Verhandlungstermine stattgefunden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Wann ist mit dem Einbau einer Fahrtreppe an vorbezeichneter Stelle zu rechnen? Begründung Die Verwaltung hatte zum Antrag der Fraktion BBB vom 14.01.2021 wie folgt Stellung genommen: „Zu Ziff. 1.: Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Stadt im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Fahrtreppen an der Thomas-Mann-Straße unterhalb des Motel One keinerlei Kosten zu tragen hat, die aufgrund der Tatsache entstanden sind oder noch entstehen werden, dass die alte Fahrtreppe nicht wieder eingebaut werden kann und nun eine neue teilbare und dadurch ggfls. auch teurere Fahrtreppe beschafft und eingebaut werden muss. Dies stellt einen planerischer Fehler des Investors dar, den die Stadt nicht zu vertreten hat. Hinsichtlich an dieser Stelle entstandener Verzögerungen, bzw. sich ungünstig auswirkender Bauabläufe trifft die Stadt daher ebenfalls kein Verschulden. Diesbezügliche Kosten, die der Investor ggfls. einreichen wird, werden durch die Stadt zurückgewiesen werden. Für eine letztmalige Fristsetzung durch die Stadt besteht gemäß aktuellem Verhandlungsstand jedoch kein Raum. Zu Ziff. 2.: Da die ausgebauten Fahrtreppen im Eigentum der SWB standen, ist die SWB an dieser Stelle involviert. Die SWB wird zunächst einen letzten Versuch einerSeite 1 von 2 Seite 2 außergerichtlichen Einigung mit dem Investor anstreben und bei Scheitern dieser Verhandlungen den Rechtsweg beschreiten. Die SWB hat seinerzeit die Freigabe des Ausbaus der alten Rolltreppen nur aufgrund einer Zusicherung des Investors gegeben, dass die alten Rolltreppen zwischengelagert, gewartet und wieder eingebaut werden.“ Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de