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202296-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Corona-Schutzimpfung für über 80-jährige Bonnerinnen und Bonner

Nummer
202296-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
04.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202296 Corona-Schutzimpfung für über 80-jährige Bonnerinnen und Bonner

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202296-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
53 Gesundheitsamt
Dezernat:
Dez. II
Corona-Schutzimpfung für über 80-jährige
Bonnerinnen und Bonner
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.:
Das Land Nordrein-Westfalen hat bisher leider keine Entscheidung zur Übernahme der
Kosten der An- und Abreise zum Impfzentrum getroffen. U. a. in ihrer Funktion als
Mitglied im Präsidium des Deutschen Städtetags hat die Oberbürgermeisterin bereits
mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Regelung erwartet
wird.
Zu 2.:
Die Stadtverwaltung hat das Ziel, ältere Bonnerinnen und Bonner bei ihrer An- und
Abreise zum Impfzentrum unbürokratisch zu unterstützen. Die Teilnahme an einer
Impfung darf nicht an eingeschränkter Mobilität, finanziellen oder anderen Gründen
scheitern. Ca. 18.000 über 80-jährige Personen sind über das Impfangebot im
Impfzentrum informiert worden. Eine Schätzung zu erwartender Transportkosten ist
derzeit nicht möglich.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der zur Zeit Impfberechtigten
über 80-jährigen Personen in Bonn bereits einen Termin für beide Impfungen gebucht
hat. Bislang gingen jedoch nur sehr wenige Anfragen zur Kostenübernahme der Hin-
und Rückfahrt ein. Nach hiesiger Einschätzung kann die überwiegende Zahl der
Impfwilligen dies offenbar selbst oder mit Unterstützung organisieren. Darüber hinaus
haben nach § 60 SGB V gesetzlich krankenversicherte Personen mit einem
Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ oder mit einer
Einstufung gemäß § 15 SGB XI in den Pflegegrad 3 mit zusätzlich dauerhafter
Beeinträchtigung der Mobilität oder in die Pflegegrade 4 und 5. Anspruch auf
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Im Schreiben der Oberbürgermeisterin
und des Landesgesundheitsministers, das an alle über 80-jährige verschickt wurde,
wurde darauf hingewiesen, dass sich die Impfberechtigten an die Stadtverwaltung
wenden können (die Telefonnummer 0228 71 75 wurde im Schreiben genannt). Sollten
die älteren Menschen Probleme mit der Fahrt zum Impfzentrum und wieder nachhause
haben, wird die Stadt diese unbürokratisch beispielsweise durch die Ausgabe von
sogenannten Taxischeinen unterstützen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 04:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de