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202287 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
202287
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202287
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem
Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im
Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-
Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird
erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück soll das Lehrgebäude (Nr. 010) erweitert werden. Für die
Tiefbauarbeiten zur Baufeldfreimachung und Medienanbindung müssen eine
Schwarz-Kiefer mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie weitere
drei satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200
cm gefällt werden.
Die Schwarz-Kiefer (Nr. 04.073) weist einen Stammumfang von 204 cm, einen
Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des
Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um zwei
Hainbuchen (Nr. 04.070, 101 cm Stammumfang und Nr. 04.071, 116 cm
Stammumfang) sowie einen Apfelbaum (Nr. 04.220, 31 cm Stammumfang, da
Ersatzpflanzung). Alle Bäume befinden sich in einem befriedigenden Zustand.
Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung
freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers
oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des
Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 4

Seite 2
Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren
satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben
werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert
ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Anlage/n
1 Plan BV Erweiterungsbau Lehrgebäude (öffentlich)
2 Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de