202287 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 202287
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202287 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Venusberg-Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Schwarz-Kiefer auf dem Grundstück Venusberg- Campus 1, 53127 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück soll das Lehrgebäude (Nr. 010) erweitert werden. Für die Tiefbauarbeiten zur Baufeldfreimachung und Medienanbindung müssen eine Schwarz-Kiefer mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie weitere drei satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200 cm gefällt werden. Die Schwarz-Kiefer (Nr. 04.073) weist einen Stammumfang von 204 cm, einen Kronendurchmesser von 16 m und eine Höhe von 20 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um zwei Hainbuchen (Nr. 04.070, 101 cm Stammumfang und Nr. 04.071, 116 cm Stammumfang) sowie einen Apfelbaum (Nr. 04.220, 31 cm Stammumfang, da Ersatzpflanzung). Alle Bäume befinden sich in einem befriedigenden Zustand. Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.Seite 1 von 4 Seite 2 Als Ersatzpflanzung für die Schwarz-Kiefer wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Anlage/n 1 Plan BV Erweiterungsbau Lehrgebäude (öffentlich) 2 Bilder (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de