202284-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1
Kerndaten
- Nummer
- 202284-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202284-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wurde gegenüber dem Vorhabenträger bis dato eine Bauvoranfrage positiv beschieden? Für das betreffende Areal wurde weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag eingereicht. 2. Inwieweit wäre die Stadt Bonn regresspflichtig, wenn das vorhabenbezogene Bebauungsplan Verfahren durch einen politischen Beschluss wesentlich verändert oder eingestellt wird? Nach Einschätzung der Verwaltung droht hier kein Regress, denn die Vorhabenträgerin hat in einer Planungsvereinbarung vom 1.8.2019 folgende Vereinbarung unterzeichnet: „Aus diesem Vertrag entsteht der Stadt keine Verpflichtung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6823-1. Eine Haftung der Stadt für etwaige Aufwendungen der Vorhabenträgerin, die diese im Hinblick auf die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes tätigt, ist ausgeschlossen.“ 3. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass eine Unterversorgung der Bevölkerung in den Gebieten Neu-Vilich und Beuel-Ost vorhanden ist, die einen Vollsortiment-Einzelhandel an dieser Stelle als prioritär bewertet? Die Fragestellung ist unter Anderem derzeit Gegenstand der gutachterlichen Prüfung sowie der Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine abschließende Aussage getroffen werden. 4. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass die geplanten 60 Wohneinheiten an dieser Stelle prioritär bewertet werden? Das Land NRW bezifferte im Jahr 2020 den für Bonn notwendigen Wohnungsneubaubedarf auf durchschnittlich ca. 1.500 Wohneinheiten pro Jahr bis zum Jahr 2040. Aufgrund dieses dringend benötigten zusätzlichenSeite 1 von 2 Seite 2 Wohnraumbedarfs auf den wenigen noch vorhandenen Flächenpotentialen ist die Wohnraumschaffung auch an dieser Stelle weiterhin prioritär zu behandeln. Durch den am 11.10.2018 im Planungsausschuss mit sehr großer Mehrheit gefassten Zielbeschluss wurde ebenfalls eine zügige Umsetzung des geplanten Vorhabens angestrebt. Hierzu wurde ein in der Anhörung der Bezirksvertretung Beuel beschlossener gemeinschaftlicher Änderungsantrag der Bezirksfraktionen von CDU, SPD und FDP übernommen, „den Begriff Zielbeschluss zu streichen und durch den Begriff Einleitungsbeschluss zu ersetzen.“ (vgl. DS-Nr. 1812136EB5) 5. Falls es in Folge eines Mehrheitsbeschlusses nicht zu dem bislang beratenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder zu einem wesentlich anderen Bebauungsplan kommt: Welche Flächen in der Umgebung favorisiert die Stadt Bonn alternativ für eine Nahversorgung sowie für eine Wohnbebauung? Auch die Fragestellung, ob der Vorhabenstandort für die Sicherstellung der Nahversorgung zu favorisieren ist, ist Gegenstand der laufenden gutachterlichen Prüfung. Für Wohnbebauung sind alle verfügbaren Flächenpotentiale prioritär für eine Nachverdichtung zu betrachten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de