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202284 · Große Anfrage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1

Nummer
202284
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
15.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 28.04.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 202284-01 ST Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1

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Große Anfrage
öffentlich
202284
Fragesteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
Dr. Martin Eßer
CDU Bezirksfraktion Beuel
13.01.2021 gez. Mohn
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost,
Siegburger Straße Nr. 6823-1
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wurde gegenüber dem Vorhabenträger bis dato eine Bauvoranfrage
positiv beschieden?
2. Inwieweit wäre die Stadt Bonn regresspflichtig, wenn das
vorhabenbezogene Bebauungsplan Verfahren durch einen politischen
Beschluss wesentlich verändert oder eingestellt wird?
3. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass eine
Unterversorgung der Bevölkerung in den Gebieten Neu-Vilich und
Beuel-Ost vorhanden ist, die einen Vollsortiment-Einzelhandel an dieser
Stelle als prioritär bewertet?
4. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass die geplanten 60
Wohneinheiten an dieser Stelle prioritär bewertet werden?
5. Falls es in Folge eines Mehrheitsbeschlusses nicht zu dem bislang
beratenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder zu einem
wesentlich anderen Bebauungsplan kommt: Welche Flächen in der
Umgebung favorisiert die Stadt Bonn alternativ für eine Nahversorgung
sowie für eine Wohnbebauung?
Begründung
In einem Presseinterview vom 13. Januar 2021 erklärte die Beueler
Bezirksbürgermeisterin zum Bebauungsplanverfahren an der Siegburger
Straße: „Die Planung passt unserer Ansicht nach nicht mehr in die heutige Zeit.
Dort sollte ein Vollsortimenter mit mehr als 130 oberirdischen Stellplätzen
errichtet werden. [..] Wir werden mit dem Investor reden, ob es andere
Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände des ehemaligen Zirkusplatzes gibt.“
In der Drucksache 18/12136 haben die Bezirksvertretung Beuel sowie drei
Ausschüsse dem Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zugestimmt. Die Verwaltung versah das Verfahren mit einer
höheren Priorität (Punkt 3), „aufgrund der Nahversorgungsfunktion und der
nicht unerheblichen Zahl von Wohneinheiten“. Zusätzlich wurde in der BVSeite 1 von 2

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Beuel ein vierter Punkt einstimmig mitbeschlossen, der eine mehrgeschossige
Bebauung anregt. Das heutige Vorhaben resultiert aus einem in der BV Beuel
in 2010 einstimmig gefassten Auftrag (siehe DRS 1012459EB3) an die
Verwaltung, mit dem Vorhabenträger in Verhandlungen zur Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens zu treten. Bei einer Einstellung oder wesentlichen
Änderung des Bebauungsplan-Verfahrens ist aus Sicht der Antragssteller mit
einem Schadensersatzanspruch gegen die Stadt zu rechnen, da der
Vorhabenträger in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in das Vorhaben
investiert hat. Eine Einstellung oder wesentliche Änderung des bisher
angestrebten Bebauungsplanes gefährdet die Errichtung eines Nahversorgers
für die Bevölkerung. Zudem wird das Ziel, neue Wohnbebauung zu schaffen, in
dem Plangebiet verfehlt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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