202284 · Große Anfrage
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1
Kerndaten
- Nummer
- 202284
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 15.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202284 Fragesteller/in: Werner Koch Marco Rudolph Dr. Martin Eßer CDU Bezirksfraktion Beuel 13.01.2021 gez. Mohn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Beuel-Ost, Siegburger Straße Nr. 6823-1 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Wurde gegenüber dem Vorhabenträger bis dato eine Bauvoranfrage positiv beschieden? 2. Inwieweit wäre die Stadt Bonn regresspflichtig, wenn das vorhabenbezogene Bebauungsplan Verfahren durch einen politischen Beschluss wesentlich verändert oder eingestellt wird? 3. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass eine Unterversorgung der Bevölkerung in den Gebieten Neu-Vilich und Beuel-Ost vorhanden ist, die einen Vollsortiment-Einzelhandel an dieser Stelle als prioritär bewertet? 4. Vertritt die Stadt Bonn weiterhin die Auffassung, dass die geplanten 60 Wohneinheiten an dieser Stelle prioritär bewertet werden? 5. Falls es in Folge eines Mehrheitsbeschlusses nicht zu dem bislang beratenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan oder zu einem wesentlich anderen Bebauungsplan kommt: Welche Flächen in der Umgebung favorisiert die Stadt Bonn alternativ für eine Nahversorgung sowie für eine Wohnbebauung? Begründung In einem Presseinterview vom 13. Januar 2021 erklärte die Beueler Bezirksbürgermeisterin zum Bebauungsplanverfahren an der Siegburger Straße: „Die Planung passt unserer Ansicht nach nicht mehr in die heutige Zeit. Dort sollte ein Vollsortimenter mit mehr als 130 oberirdischen Stellplätzen errichtet werden. [..] Wir werden mit dem Investor reden, ob es andere Nutzungsmöglichkeiten für das Gelände des ehemaligen Zirkusplatzes gibt.“ In der Drucksache 18/12136 haben die Bezirksvertretung Beuel sowie drei Ausschüsse dem Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugestimmt. Die Verwaltung versah das Verfahren mit einer höheren Priorität (Punkt 3), „aufgrund der Nahversorgungsfunktion und der nicht unerheblichen Zahl von Wohneinheiten“. Zusätzlich wurde in der BVSeite 1 von 2 Seite 2 Beuel ein vierter Punkt einstimmig mitbeschlossen, der eine mehrgeschossige Bebauung anregt. Das heutige Vorhaben resultiert aus einem in der BV Beuel in 2010 einstimmig gefassten Auftrag (siehe DRS 1012459EB3) an die Verwaltung, mit dem Vorhabenträger in Verhandlungen zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zu treten. Bei einer Einstellung oder wesentlichen Änderung des Bebauungsplan-Verfahrens ist aus Sicht der Antragssteller mit einem Schadensersatzanspruch gegen die Stadt zu rechnen, da der Vorhabenträger in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in das Vorhaben investiert hat. Eine Einstellung oder wesentliche Änderung des bisher angestrebten Bebauungsplanes gefährdet die Errichtung eines Nahversorgers für die Bevölkerung. Zudem wird das Ziel, neue Wohnbebauung zu schaffen, in dem Plangebiet verfehlt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de