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202280 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 6522-5 "Ehemalige Pestalozzischule", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum, Am Alten Friedhof

Nummer
202280
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202280
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 6522-5 "Ehemalige
Pestalozzischule", Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-
Zentrum, Am Alten Friedhof
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Empfehlung
Rat 18.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch an der Bauleitplanung
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) am Planverfahren vorgetragenen Stellungnahmen werden
entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Planung, Verkehr
und Denkmalschutz der Stadt Bonn vom 26.08.2020 (DS-Nr.: 200972)
behandelt.
II Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanes Nr. 6223-2 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
1. Die mit Stellungnahme der Stadtwerke Bonn vom 29.10.2020
gemachten Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der
Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet.
2. Die mit Stellungnahme der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG
BONN) vom 15.09.2020 vorgetragenen Aspekte werden zur Kenntnis
genommen.
3. Die mit Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom
15.09.2020 vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen
und der Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet.Seite 1 von 70

Seite 2
4. Die mit Stellungnahme des Polizeipräsidiums Bonn vom 30.10.2020
vorgetragenen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der
Vorhabenträgerin / an das SGB weitergeleitet. Eine Aufnahme von
Hinweisen zur Kriminalprävention in die Planzeichnung des
Bebauungsplans erfolgt nicht.
III Satzungsbeschluss
1. Die Baugrenze des zu ersetzenden Bestandsgebäudes der ehemaligen
Pestalozzischule wird in der Planzeichnung des Bebauungsplans Nr.
6522-5 an den Architektenentwurf für den Neubau des Stadtarchivs
angepasst. Hierzu wird die in Richtung Westen orientierte Baugrenze
entlang des nicht denkmalgeschützten Bestandsgebäudes um max. 30
cm in Richtung Westen verschoben und die Begründung in Kapitel 2.4.3
„Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen - Abstandsflächen auf
S. 12 entsprechend angepasst.
Die geänderte Baugrenze ist in orange im Entwurf der Planzeichnung
eingetragen. Die Baugrenze zum Stand der Offenlage ist als
durchgestrichen kenntlich gemacht. Die Anpassung in der Begründung
ist durch durchgestrichene bzw. in Fettdruck geänderte Wörter kenntlich
gemacht.
2. Der Bebauungsplan Nr. 6522-5 "Ehemalige Pestalozzischule" im
Stadtbezirk Bonn, im Bereich des Ortsteils Bonn-Zentrum, Am Alten
Friedhof ist gemäß § 10 BauGB (Baugesetzbuch) als Satzung
beschlossen.
Begründung
Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 liegt im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Zentrum innerhalb des bebauten
Stadtzentrums im Bereich zwischen den Straßen Am Alten Friedhof/Budapester
Straße und der Noeggerathstraße. Er umfasst die ca. 3.500 m² großen
Grundstücksflächen der ehemaligen Pestalozzischule (Budapester Straße 23)
mit dem denkmalgeschützten Schulgebäude einschließlich Turnhalle. Das
Schulgebäude ist viergeschossig, rund 80 m lang mit Satteldach bzw. an der
Budapester Straße mit Walmdach. Die kleinere Turnhalle ist dreigeschossig mit
Walmdach und Annexbauten. Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum
Stadthaus und ist mit ca. 150 m Entfernung zur Stadtbahnhaltestelle
„Stadthaus“ und ca. 600 m zum Hauptbahnhof optimal an den ÖPNV
angebunden.
Die ehemalige Förderschule wurde im Rahmen der Inklusion und des Ausbaus
des gemeinsamen Unterrichts mit Ende des Schuljahres 2012/13 geschlossen
und wird derzeit als Unterrichtsraum für Integrationskurse genutzt. Die
Turnhalle an der Pestalozzischule wird derzeit von drei Schulen (Robert-
Wetzlar-Berufskolleg, Marie-Kahle-Gesamtschule, Abendrealschule), zwei
Sportvereinen (Bonner Box-Club, Post SV Bonn, Abteilung Boxen) und demSeite 2 von 70

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Betriebssport-Kreisverband belegt. Insbesondere der Bonner Box-Club nutzt
die Halle zu Trainingszwecken täglich. Im zweiten Obergeschoss befindet sich
das Rheinische Malermuseum, welches eine Sammlung von Zeugnissen aus
der traditionsreichen Vergangenheit des Bonner Malerhandwerks ausstellt.
Das Plangebiet ist bereits umfassend bebaut und versiegelt. Es existieren nur
wenige begrünte Freiflächen. Allerdings finden sich hier acht prägende, alte
und durch die Baumschutzsatzung geschützte Laubbäume.
Ein städtischer Entwässerungskanal verläuft innerhalb der privaten
Grundstücke entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Pestalozzischule.
Westlich grenzen die ca. 1,2 ha großen Flächen des ehemaligen Collegium
Leoninum an. Auf dem Grundstück des früheren Theologenkonvikts befinden
sich heute ein Hotel mit 70 Zimmern und ein Bistro in Kombination mit einer
Seniorenresidenz. In direkter Nachbarschaft südwestlich an das Plangebiet
angrenzend, befinden sich das Caritas-Altenheim Marienhaus
(Noeggerathstraße 4-8); östlich und südöstlich grenzen die rückwärtigen Gärten
der typischen Stadthausbebauung aus der Gründerzeit an.
Planungsrechtliche Situation / Planungsvorgaben
Der Flächennutzungsplan der Stadt Bonn stellt für den Bereich zusammen mit
den Flächen des Collegium Leoninum und des südwestlich angrenzenden
Alten- und Pflegeheims Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen
„Schule“, „Kirche und kirchliche Einrichtungen“ sowie „Altenheim“ dar. Der
Flächennutzungsplan muss entsprechend der geplanten Zweckbestimmung
„Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ im Zuge der
Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst werden.
Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7722-37,
welcher im Jahr 1991 Rechtskraft erlangt hat. Mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes wurde im Wesentlichen das städtebauliche Ziel verfolgt,
städtisches Wohnen sowie wohnverträgliche Nutzungen wie Läden, Praxen und
Gemeinbedarfseinrichtungen planungsrechtlich zu sichern bzw. zu
ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6522-5 erstreckt sich auf Teilflächen der im Bebauungsplan Nr. 7722-37
festgesetzten Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung „Schule“
(Pestalozzischule). Hier sind die überbaubaren Grundstücksflächen eng um
den Bestand gelegt und im „Sichtbereich“ durch Baulinien bestimmt. Sie lassen
keine bauliche Erweiterung zu. Es ist eine zwei- bis viergeschossige Bebauung
in geschlossener Bauweise mit Satteldach zulässig. Die vorhandenen
städtischen Bäume sind zum Erhalt bestimmt. Für den vorhandenen
Leitungskanal ist eine Fläche für ein Leitungsrecht zu Gunsten der Stadt Bonn
festgesetzt.
Städtebauliche Zielsetzung
Das Stadtarchiv befindet sich derzeit mit seinen Magazinräumen in den
Untergeschossen des Stadthauses am Berliner Platz. Dieser Standort gilt als
problematisch, da er von regelmäßigen Wasserschäden betroffen und die
Klimatisierung der Magazinräume unzureichend ist. Unter diesen Bedingungen
kann wertvolles Kulturgut beschädigt oder unwiederbringlich zerstört werden.
Darüber hinaus fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an Räumen. Eine
Sanierung ist im Hinblick auf den Erweiterungsbedarf und die AnforderungenSeite 3 von 70

Seite 4
des Stadtarchivs wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher ist es dringend erforderlich,
eine dauerhafte und sichere Unterbringung der kommunalen Archive zu
gewährleisten.
Auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv
durch Nutzung des Bestandes und durch Neubebauung einen Standort
vergleichbarer Zentralität erhalten. Allerdings müssen die z. T.
denkmalgeschützten Gebäudeteile der Pestalozzischule baulich hergerichtet,
saniert und insbesondere für die Aufbewahrung des Archivguts baulich ergänzt
bzw. erweitert werden.
Da die Entscheidung über die zukünftige Unterbringung des Stadtmuseums
vom Ergebnis des anstehenden Prozesses „Neustrukturierung Stadtmuseum“
abhängig ist, sollen – um dafür alle Optionen offen zu halten – die im Rahmen
einer Machbarkeitsstudie geprüften überbaubaren Grundstücksflächen des
„Kopfbaus“ für mögliche weitere kulturelle Nutzungen in innerstädtischer Lage
offenbleiben.
Da das bestehende Planungsrecht eine bauliche Erweiterung über den Bestand
hinaus nicht zulässt, bedarf es der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr.
6522-5.
Planungsablauf
 Aufstellungsbeschluss BP Nr. 7722-37 – 1. Änderung
Der Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
7722-37 wurde durch den Rat der Stadt Bonn unter Beteiligung der
Bezirksvertretung Bonn und des Ausschusses für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz am 27.03.2014 gefasst (DS-Nr. 1410485). Diese beschlossene
1. Änderung des Bebauungsplanes 7722-37 wird nunmehr als Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 fortgeführt.
Ziel der Bebauungsplanänderung war die Baurechtschaffung für die kulturellen
Einrichtungen Stadtarchiv und Stadtmuseum sowie der Gedenkstätte für die
Bonner Opfer des Nationalsozialismus und die planungsrechtliche Absicherung
vorhandener Nutzungen auf dem Gelände des ehemaligen Collegium
Leoninum. Da für das Grundstück des Collegium Leoninum kein akuter
städtebaulicher Regelungsbedarf besteht, wurde dieses Grundstück zur
Offenlage aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen.
2. Machbarkeitsstudie
Nach vorheriger Beratung im Kulturausschuss, im Unterausschuss für
Denkmalschutz, im Betriebsausschuss SGB und im Ausschuss für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat am 06.07.2017 (DS-Nr. 1711559) die
Verwaltung beauftragt, von zwischenzeitlich zwei vorgelegten Varianten der
beauftragten Machbarkeitsstudie das Konzept „Kopfbau“ für die Unterbringung
von Stadtarchiv und Stadtmuseum weiter zu verfolgen. Allerdings wird über
eine Realisierung des zweiten Bauabschnitts (Kopfbau mit Stadtmuseum) erst
zukünftig und unter Einbeziehung der zukünftigen Gestaltung des
Viktoriakarrées und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eine
Entscheidung getroffen. (DS-Nr. 1711559EB7). Eine Ausführung der beiden
Nutzungen ist bei der in der Studie dargelegten architektonischen Lösung
unabhängig voneinander denkbar. Flächen zur Unterbringung der Gedenkstätte
sind im Plangebiet nicht vorgesehen. Hierzu hat der Hauptausschuss inSeite 4 von 70

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Vertretung des Rats am 07.05.2020 eine Entscheidung getroffen (siehe DS-Nr.
200352).
3. Frühzeitige Beteiligung
Am 17.10.2017 hat die Bezirksvertretung Bonn in ihrer Sitzung, nach
Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz die Verwaltung beauftragt,
für den Bebauungsplan Nr. 6522-5, das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach
§ 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen (DS-Nr. 1712835/ 1712835EB3).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom
16.11.2017 bis einschließlich 30.11.2017 im Rahmen einer öffentlichen
Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie einer
Anhörung im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn bzw. durch Präsentation auf
der Internetseite der Stadt Bonn. Zusätzlich fand am 16.11.2017 eine
Bürgerinformation im Foyer vor dem Ratssaal im Stadthaus Bonn statt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom
21.11.2017 bis 21.12.2017 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Planverfahren
beteiligt. Die Auswertungen der während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
der Beschlussvorlage zur Offenlage beigefügt.
 Ergänzende Beschlüsse
Am 02.02.2017 beschloss der Rat, nach vorheriger Prüfung alternativer
Standorte, dass das Stadtarchiv auf dem ehemaligen Areal der
Pestalozzischule geplant wird (DS-Nr. 1710294), wobei für das Magazin ein
Neubau vorgesehen werden soll.
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 (DS-Nr. 1910641) wurde erneut, nach
Vorberatung in verschiedenen Ausschüssen, der schnellstmöglichen
Unterbringung des Stadtarchivs im Bereich des Grundstücks der ehemaligen
Pestalozzischule zugestimmt, der architektonischen Entwurfsplanung in der
Sitzung des Rates am 18.06.2020 (DS-Nr. 200446). Allerdings wurde mit
Zustimmung des Änderungsantrags 1910641AA4 die Verwaltung beauftragt,
weitere Unterbringungen des Stadtmuseums in Bestandsgebäuden zu prüfen
(DS-Nr. 1910641EB5). Diese Standortprüfung wurde seitens der Verwaltung
durchgeführt, allerdings konnte eine Beratung bzw. Beschlussfassung in den
Gremien – und die damit verbundene Investitionsentscheidung – bislang nicht
erfolgen. Wie die Verwaltung die Bezirksvertretung Bonn am 21.04.2020 und
den Kulturausschuss am 26.05.2020 informierte (DS-Nr. 200588), wird für das
Stadtmuseum ab Herbst 2020 ff. zunächst unter vielfältiger Beteiligung von
Expert*innen und Bürger*innen eine Neukonzeption vorgenommen. Erst mit
vorliegender Neukonzeption soll über einen Standort entschieden werden.
 Aufstellungsbeschluss / Öffentliche Auslegung
Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz beschloss am
26.08.2020 nach vorangegangener Beratung in der Bezirksvertretung Bonn
(25.08.2020) und im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz
(18.08.2020) den Aufstellungsbeschluss sowie die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 6522-5 (DS-Nr. 200972) mit dem nunmehr vorliegenden
Geltungsbereich. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte
in der Zeit vom 17.09.2020 bis einschließlich 30.10.2020 im Stadthaus,
Kundenzentrum Geodaten sowie durch Einstellung in das Internet auf derSeite 5 von 70

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Webseite der Stadt Bonn. Hier hatte die Öffentlichkeit erneut Gelegenheit sich
über die Planungsziele zu informieren und gegebenenfalls eine Stellungnahme
abzugeben. Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden
über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes unterrichtet.
 Eingeschränkte Beteiligung nach der Offenlage
Im Rahmen der weiteren Planung und Erarbeitung des Architektenentwurfs für
die im Bereich der ehemaligen Pestalozzischule geplanten Neubebauung
stellte sich heraus, dass die in Richtung Westen orientierte Baugrenze entlang
des nicht denkmalgeschützten Bestandsgebäudes um max. 30 cm in Richtung
Westen verschoben werden muss, um die geplante Neubebauung realisieren
zu können. Der Architektenentwurf sieht nunmehr eine Verlängerung der
Außenfassade des denkmalgeschützten Gebäudes vor. Grundsätzlich stützt
sich die Errichtung eines Neubaus an Stelle des Bestandsgebäudes auf den §
6 Abs. 12 der Bauordnung NRW. Danach kann gestattet werden, dass an Stelle
eines Gebäudes, das die Abstandsflächen nicht einhalten kann aber
Bestandsschutz genießt, ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude errichtet
wird, wenn das Vorhaben ansonsten dem öffentliche Recht entspricht und die
Rechte der Angrenzer nicht nachteilig betroffen werden (siehe auch
Begründung zum Bebauungsplan S. 12, Kap. 2.4.3 Bauweise und überbaubare
Grundstücksflächen - Abstandsflächen - Schulgebäude).
Der Begriff der „Gleichartigkeit“ bezieht sich darauf, dass die Identität des
Gebäudes in seinen Ausmaßen erhalten bleibt. Mit der Verschiebung um 30 cm
wird die bestehende Grundfläche des Hauptgebäudes gegenüber dem
ersetzenden, bestandsgeschützten Gebäude nicht wesentlich vergrößert,
sondern lediglich dem denkmalgeschützten Teil angepasst. Unberücksichtigt
bleibt der bestehende Anbau im Erdgeschoss, welcher durch den Neubau des
Stadtarchivs teilweise überplant oder abgerissen wird.
Hierzu wurde den Eigentümern und Mietern des südlich angrenzenden
Grundstücks mit Schreiben vom 26.11.2020 Gelegenheit gegeben, sich bis
zum 28.12.2020 (einschließlich) zu dieser Verschiebung der Baugrenze zu
äußern. Rückmeldungen erfolgten nicht.
Planverfahren
Da mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 eine
Wiedernutzbarmachung von einstigen Schulflächen beabsichtigt ist, ist die
Planung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Maßnahme der
Innenentwicklung anzusehen. Die Voraussetzungen gemäß § 13a Abs.1 zur
Durchführung eines beschleunigten Verfahrens sind gegeben. Bei
Bebauungsplänen der Innenentwicklung ist eine förmliche Umweltprüfung
gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. die Erarbeitung eines
Umweltberichtes gemäß § 2a Baugesetzbuch (BauGB) nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht erforderlich. Die umweltrelevanten Gesichtspunkte wurden
dennoch im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ohne formale Vorgaben nach
den Kriterien des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) geprüft und in die
Planung eingestellt.
Die Konflikte der mit der Bauleitplanung vorbereiteten zulässigen Eingriffe in
den alten Baumbestand, wurden ergänzend in der Verwaltungsvorlage zum
Aufstellungs- und Offenlagebeschluss unter Kapitel Umweltbelange
thematisiert. Mit Verweis auf diese Vorlage (DS-Nr. 200972) erfolgt keine
erneute Darlegung dieses Sachverhaltes.Seite 6 von 70

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Einwendungen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung / Planänderungen
Die Originale der während des Planverfahrens eingereichten Stellungnahmen
liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bonn und des Rates eine
Viertelstunde vor und während der Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt
auch für die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten.
 Zu Beschlusspunkt I
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Aufstellung und über die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
wurde bereits über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch am Planverfahren
vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den
Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss
des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 26.08.2020
(DS-Nr. 200972). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die
Verwaltungsvorlage verwiesen.
 Zu Beschlusspunkt II
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen aus der Öffentlichkeit bei der
Verwaltung keine Stellungnahmen ein – auch nicht im Rahmen der
eingeschränkten Beteiligung. Im Rahmen der Behördenbeteiligung gingen vier
Stellungnahmen ein. Zunächst werden die eingereichten Stellungnahmen in der
Reihenfolge der Beschlusspunkte unter II in der angehangenen Datei
„Auswertung Stellungnahmen_Offenlage“ im Wortlaut wiedergegeben. Zur
besseren Verständlichkeit schließt sich ein Gesamt-Abwägungsvorschlag an,
der auf alle in den Stellungnahmen vorgetragenen Aspekte eingeht.
 Zu Beschlusspunkt III
Nach der öffentlichen Auslegung stellte sich im Rahmen der Erarbeitung des
Architekturentwurfs heraus, dass es eine geringfügige Diskrepanz von maximal
30 cm zwischen der in Richtung Westen orientierten Baugrenze des zu
ersetzenden Bestandsgebäudes im Bereich des nicht denkmalgeschützten
Teils der ehemaligen Pestalozzischule und der geplanten Außenwand des
Neubaus gab. Die neue Außenwand orientiert sich nicht mehr an der
Bestandsaußenwand des Schulgebäudes, sondern wird in Verlängerung der
Außenwand des nördlich angrenzenden denkmalgeschützten Gebäudeteils
fortgeführt. Dementsprechend werden Planzeichnung und -Begründung zum
Satzungsbeschluss geändert. Die Grundzüge der Planung werden durch diese
Änderung nicht berührt.
Anlage/n
1 Übersichtsplan 6522-5 (öffentlich)
2 A40_FNP (öffentlich)
3 BP 6522-5 Begründung-Satzung (öffentlich)
4 BP 6522-5 Satzung-Entwurf (öffentlich)Seite 7 von 70

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5 BP 6522-5 Ausschnitt (öffentlich)
6 Auswertung frühz. Beteiligung (öffentlich)
7 Gesamtabwägung_Offenlage (öffentlich)Seite 8 von 70

Bebauungsplan Nr.. 66552222--55
Bundesstadt Bonn,, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Bonn--Zentrum
Maßstab 11:: 22550000 Datum:: 0066..0066..22001199
110000 mSeite 9 von 70

Büro und
soziale Einrichtungen
Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt 61-1
Kartengrundlage: Amt für Bodenmanagement und Geoinformation.
In Zweifelsfällen sind die Darstellungen des Originalplanes
mit allen beschlossenen Änderungen im Maßstab 1 :15000 verbindlich. 1:5.0001:5.000
Änderungsbereich
Auszug aus dem rechtswirksamen FNP, Stand Januar 2020 A40 Pestalozzi
\\sv_61.intern.stadt-bn.de\61$\61-1\61-11\4_GIS_Projekte\FNP\2_Änderung_Anpassung\Änderung_Anpassung\A40_Pestalozzi.mxd buschb 15.05.2020Seite 10 von 70

Bundesstadt Bonn
Bebauungsplan Nr. 6522-5
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Innenstadt
BegründungSeite 11 von 70

Inhalt
1 Allgemeine Vorgaben ........................................................................................... 1
1.1 Plangebiet ............................................................................................................... 1
1.2 Planungsvorgaben .................................................................................................. 2
1.2.1 Regionalplan .................................................................................................... 2
1.2.2 Flächennutzungsplan ....................................................................................... 2
1.2.3 Geltendes Planungsrecht ................................................................................. 2
1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen ..................................................................... 2
1.2.4.1 Denkmalschutz.......................................................................................... 2
1.2.4.2 Baumschutzsatzung .................................................................................. 2
1.3 Planungsablauf / Planverfahren............................................................................... 3
2 Inhalt der Planung ................................................................................................ 6
2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................. 6
2.2 Planungs- und Standortalternativen ........................................................................ 6
2.3 Vorhabenbeschreibung ........................................................................................... 7
2.4 Festsetzungen des Bebauungsplans ....................................................................... 7
2.4.1 Flächen für den Gemeinbedarf ......................................................................... 7
2.4.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................. 8
2.4.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl ................................................... 8
2.4.2.2 Maximale Gebäudehöhen ......................................................................... 8
2.4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................... 9
2.4.4 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote ..............................................................12
2.4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ..................................................13
2.4.6 Verkehrsflächen ..............................................................................................14
2.4.7 Örtliche Bauvorschriften ..................................................................................14
2.5 Erschließung ..........................................................................................................14
2.5.1 Äußere Erschließung.......................................................................................14
2.5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ........................................................14
2.5.1.2 ÖPNV .......................................................................................................15
2.5.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung..........................................................15
2.5.2 Innere Erschließung ........................................................................................15
2.5.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept .............................................................15
2.5.4 Technische Infrastruktur ..................................................................................16
2.5.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation ......................16
2.5.4.2 Energiekonzept ........................................................................................16
2.5.4.3 Entwässerung / Kanal ..............................................................................16Seite 12 von 70

2.5.4.4 Abfallsammelplätze ..................................................................................17
3 Auswirkungen der Planung ................................................................................ 18
3.1 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................18
3.2 Verkehrliche Auswirkungen ....................................................................................18
3.3 Auswirkungen auf die Umwelt ................................................................................18
3.3.1 Mensch / Gesundheit ......................................................................................19
3.3.1.1 Verkehrslärm / Schutzbedürftigkeit ...........................................................19
3.3.1.2 Belichtung / Besonnung ...........................................................................19
3.3.2 Klima / Luft ......................................................................................................20
3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz .............................................................................20
3.3.3.1 Baumbestand ...........................................................................................20
3.3.3.2 Fauna / Artenschutz .................................................................................21
3.3.4 Boden / Wasser...............................................................................................22
3.3.4.1 Kampfmittel ..............................................................................................22
3.3.4.2 Grundwasser ............................................................................................22
3.3.4.3 Grundwassermessstelle ...........................................................................23
3.3.4.4 Altlasten / Altablagerungen ......................................................................23
3.3.4.5 Böden ......................................................................................................23
3.3.4.6 Starkregen ...............................................................................................23
3.3.5 Landschaftsbild / Erholung ..............................................................................24
3.3.6 Kultur- und Sachgüter .....................................................................................24
3.4 Auswirkungen auf die soziale Infrastruktur .............................................................25
3.5 Kosten und Finanzierung........................................................................................25
Anhang ..................................................................................................................... 26
Auflistung der verwendeten Gutachten .............................................................................26Seite 13 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 1
1 Allgemeine Vorgaben
1.1 Plangebiet
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-
Innenstadt innerhalb des bebauten Stadtzentrums im Bereich zwischen den Straßen Am Alten
Friedhof / Budapester Straße, der Noeggerathstraße und der Thomas-Mann-Straße.
Das ca. 3.600 m² große Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
 Im Norden durch die Verkehrsflächen der Straße Am Alten Friedhof. Nördlich hieran
schließen unmittelbar der „Alte Friedhof“ sowie das Stadthaus an.
 Im Osten durch die rückwärtigen Grundstücksflächen der Thomas-Mann-Straße 24-30
sowie der Budapester Straße 15-17 und 21. Entlang dieser Straße befindet sich eine
drei- bis viergeschossige Stadthausbebauung mit Wohnnutzung, teilweise in
Mischform mit gewerblicher Nutzung. Planungsrechtlich ist hier ein Allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Die Gebäude der Thomas-Mann-Straße liegen am
Randbereich des Umgriffs zum Zentrum der Bonner Innenstadt.
 Im Süden durch die nördliche Grenze des Grundstücks des Caritas Altenheims
Marienhaus Noeggerathstraße 2a und 4-8 sowie durch die rückwärtigen
Grundstücksflächen der Stadthausbebauung Thomas-Mann-Straße 32.
 Im Westen durch das ca. 1,2 ha große Grundstück der Wohnresidenz Nova Vita und
des Hotels Collegium Leoninum (ehemaliger Theologenkonvikt). Hier befindet sich ein
denkmalgeschützter dreigeschossiger Gebäudekomplex mit einem Erweiterungsbau
aus den 2000er Jahren.
Das zu überplanende Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Bonn. Es ist bestanden
mit den Gebäuden der ehemaligen Pestalozzischule:
 ein viergeschossiges, rund 80 m langes Gebäude mit Satteldach, welches im Bereich
der Straße Am Alten Friedhof mit einem, auf das dritte Geschoss heruntergezogenen
Walmdach mit Dachgauben abschließt und
 ein kleineres, zweigeschossiges Einzelgebäude (Turnhalle) mit Walmdach und
Vorbauten mit Giebel- und halbem Zeltdach.
Beide Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Ausgenommen ist der südliche Anbau des
Hauptgebäudes.
Die ehemalige Förderschule wurde im Rahmen der Inklusion und des Ausbaus des
gemeinsamen Unterrichts mit Ende des Schuljahres 2012/13 geschlossen und wird derzeit als
Unterrichtsraum für Integrationskurse genutzt.
Die Turnhalle an der Pestalozzischule wird derzeit durch drei Schulen (Robert-Wetzlar-
Berufskolleg, Marie-Kahle-Gesamtschule, Abendrealschule) sowie zwei Sportvereinen
(Bonner Box-Club, Post SV Bonn, Abteilung Boxen) und den Betriebssport-Kreisverband
genutzt. Insbesondere der Bonner Box-Club nutzt die Halle zu Trainingszwecken täglich.
Das zweite Obergeschoss der Turnhalle wird durch das Rheinische Malermuseum, welches
eine Sammlung von Zeugnissen aus der traditionsreichen Vergangenheit des Bonner
Malerhandwerks ausstellt, genutzt.
Auf dem Grundstück befinden sich acht Bäume, im Übrigen ist das Grundstück versiegelt. Ein
städtischer Entwässerungskanal verläuft innerhalb des Grundstücks entlang der westlichen
Plangebietsgrenze.Seite 14 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 2
1.2 Planungsvorgaben
1.2.1 Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg weist
für den Bereich des Plangebietes einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) aus. Die
geplante Nutzung als Gemeinbedarfsfläche steht dieser Ausweisung nicht entgegen.
1.2.2 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt für das Plangebiet zusammen
mit den Flächen des Collegium Leoninum und des Alten- und Pflegeheims „Marienhaus“
Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen „Schule“, „Kirche und kirchliche
Einrichtungen“ sowie „Altenheim“ dar. Der Flächennutzungsplan wird entsprechend der
geplanten Zweckbestimmung „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ im
Zuge der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) angepasst.
Darüber hinaus wird eine Hauptverkehrsstraße (Am Alten Friedhof / B 56) mit der Trasse der
Stadtbahn dargestellt. Die Verkehrsfläche wird teilweise im Bebauungsplan übernommen.
1.2.3 Geltendes Planungsrecht
Verbindliches Planungsrecht besteht durch den Bebauungsplan Nr. 7722-37, welcher im Jahr
1991 Rechtskraft erlangt hat. Dieser Plan umfasst das Gebiet Thomas-Mann-Straße,
Budapester Straße / Am Alten Friedhof und Noeggerathstraße. Mit der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes wurde im Wesentlichen das städtebauliche Ziel verfolgt, städtisches
Wohnen sowie wohnverträgliche Nutzungen wie Läden und Praxen, durch die Festsetzung
von Allgemeinen Wohngebieten bzw. die Pestalozzischule, das Collegium Leoninum und
Einrichtungen der Seniorenpflege, durch die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen
planungsrechtlich zu sichern bzw. zu ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 erstreckt
sich auf Teilflächen der im Bebauungsplan Nr. 7722-37 festgesetzten Gemeinbedarfsflächen
mit der Zweckbestimmung „Schule“ (Pestalozzischule).
Im Bereich des ehemaligen Schulgeländes sind die überbaubaren Grundstücksflächen eng
um den Bestand gelegt und im „Sichtbereich“ durch Baulinien bestimmt. Sie lassen keine
bauliche Erweiterung zu. Es ist eine zwei- bis viergeschossige Bebauung in geschlossener
Bauweise mit Satteldach zulässig. Die vorhandenen städtischen Bäume sind zum Erhalt
bestimmt. Für den vorhandenen Leitungskanal ist eine Fläche für ein Leitungsrecht zu
Gunsten der Stadt Bonn festgesetzt.
1.2.4 Sonstige Planungen / Satzungen
1.2.4.1 Denkmalschutz
Der überwiegende Teil der ehemaligen Pestalozzischule unterliegt zusammen mit der
Turnhalle dem Denkmalschutz. Neben dem westlich angrenzenden ehemaligen Collegium
Leoninum befinden sich noch weitere Einzeldenkmäler aus der Gründerzeit entlang der
Budapester Straße und der Thomas-Mann-Straße.
1.2.4.2 Baumschutzsatzung
Nach der Bonner Baumschutzsatzung sind Bäume mit einem Stammumfang von 100 cm und
mehr, bei Nadelbäumen 150 cm und mehr - gemessen in einer Höhe von 100 cm - geschützt.Seite 15 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 3
Diese Vorschriften gelten nicht für Obstbäume mit Ausnahme von Nussbäumen und
Esskastanien. Die im Plangebiet befindlichen Laubbäume unterliegen sämtlich dieser
Satzung.
1.3 Planungsablauf / Planverfahren
Im Rahmen der Beschlussfassung zum „Viktoriakarree - Eckpunkte für eine europaweite
Ausschreibung“ hat der Rat am 18.07.2013 die Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine
Umgestaltung / Erweiterung der Pestalozzischule zur möglichen Aufnahme des
Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus sowie
einer Unterbringung des Stadtarchivs beschlossen, sofern dies technisch, wirtschaftlich und
finanziell realisierbar und verantwortbar ist.
Nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung Bonn und des Ausschusses für Planung,
Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat der Stadt Bonn am 27.03.2014 die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7722-37 beschlossen. Diese Änderung des
Bebauungsplanes wird als Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 6522-5
fortgeführt. Ziel der Änderung war die Baurechtschaffung für die kulturellen Einrichtungen
Stadtarchiv, Stadtmuseum und die Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus
sowie die planungsrechtliche Absicherung vorhandener Nutzungen auf dem Gelände des
ehemaligen Collegium Leoninum. Am 02.02.2017 beschloss der Rat, nach vorheriger Prüfung
alternativer Standorte, dass das Stadtarchiv auf dem ehemaligen Areal der Pestalozzischule
geplant wird, wobei für das Magazin ein Neubau vorgesehen werden soll. Die Verlegung des
Stadtmuseums und der Gedenkstätte für die Bonner Opfer des Nationalsozialismus an diesen
Standort sollte durch die Verwaltung geprüft werden, da der bisherige Standort im
Viktoriakarree aufgegeben werden muss.
Nach vorheriger Beratung im Kulturausschuss, im Unterausschuss für Denkmalschutz, im
Betriebsausschuss SGB (Städtisches Gebäudemanagement Bonn) und im Ausschuss für
Planung, Verkehr und Denkmalschutz hat der Rat am 06.07.2017 die Verwaltung beauftragt,
von zwei vorgelegten Varianten der durch die Architekten Scheidt Kasprusch·󠆲 B+P Reiner
Becker GmbH aus Berlin erstellten Machbarkeitsstudie das Konzept „Kopfbau“ für die
Unterbringung von Stadtarchiv und Stadtmuseum weiter zu verfolgen. Diese Variante wurde
auch aus denkmalpflegerischer Sicht bevorzugt. Über eine Realisierung des zweiten
Bauabschnitts (Kopfbau) für das Stadtmuseum sollte erst unter Einbeziehung der zukünftigen
Gestaltung des Viktoriakarrées und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel eine
Entscheidung getroffen werden. Eine Ausführung der beiden Nutzungen ist jedoch unabhängig
voneinander denkbar. Flächen zur Unterbringung der Gedenkstätte sind in beiden
Planungsvarianten nicht enthalten und im Bebauungsplan nicht vorgesehen.
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 17.10.2017 die Verwaltung beauftragt, für
den Bebauungsplans Nr. 6522-5 das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
erfolgte im Zeitraum vom 16.11.2017 bis einschließlich 30.11.2017 im Rahmen einer
öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie einer Anhörung
im Stadtplanungsamt der Stadt Bonn und durch Präsentation auf der Internetseite der Stadt
Bonn. Plangrundlage war die Machbarkeitsstudie „Kopfbau“ zusammen mit der Fläche des
Collegium Leoninum. Zusätzlich fand am 16.11.2017 eine Bürgerinformation im Stadthaus
Bonn, im Foyer vor dem Ratssaal statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden im Zeitraum vom 21.11.2017 bis 21.12.2017 gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) am Planverfahren beteiligt.Seite 16 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 4
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden drei Stellungnahmen abgegeben, die
insbesondere die folgenden Aspekte der Planung thematisierten: Bebauungsdichte,
Höhenentwicklung der Gebäude sowie Anlieferverkehre. Die Grenzabstände des Neubaus
zum Collegium Leoninum wurden als zu gering erachtet. Die Bedenken hinsichtlich der
Abstandsflächen zum Collegium Leoninum konnten im Rahmen einer Entwurfsüberarbeitung
überwiegend berücksichtigt werden. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden keine wesentlichen Bedenken zum Entwurf geäußert.
Mit Ratsbeschluss vom 28.03.2019 wurde erneut, nach Vorberatung in verschiedenen
Ausschüssen, der schnellstmöglichen Unterbringung des Stadtarchivs im Bereich des
Grundstücks der ehemaligen Pestalozzischule zugestimmt, der architektonischen
Entwurfsplanung in der Sitzung des Rates am 18.06.2020. Allerdings wurde die Verwaltung
beauftragt, weitere Alternativen zur Unterbringung des Stadtmuseums in Bestandsgebäuden
zu prüfen. Diese Standortprüfung wurde seitens der Verwaltung durchgeführt, allerdings
konnte eine Beratung bzw. Beschlussfassung in den Gremien – und die damit verbundene
Investitionsentscheidung – bislang nicht erfolgen. Wie die Verwaltung die Bezirksvertretung
Bonn am 21.04.2020 und den Kulturausschuss am 26.05.2020 informierte, wird für das
Stadtmuseum ab Herbst 2020 zunächst unter vielfältiger Beteiligung von Expert*innen und
Bürger*innen eine Neukonzeption vorgenommen. Erst mit vorliegender Neukonzeption soll
über einen Standort entschieden werden.
Der Hauptausschuss hat am 07.05.2020 in Vertretung des Rats auch eine Entscheidung über
die Zukunft der Gedenkstätte getroffen. Neben der beschlossenen Verlagerung in städtische
Trägerschaft wird der Bau und der Umzug ins Kloster Endenich befürwortet. Ggf. könnte das
Gelände der ehemaligen Pestalozzischule auch für eine Zwischennutzung in Betracht
gezogen werden.
Darüber hinaus wurde gemäß Beschluss des Betriebsausschusses SGB vom 10.07.2019 die
Verwaltung gebeten zu prüfen, wie beim Bau der Magazinräume für das Stadtarchiv eine
Fassadenbegrünung oder Teilfassadenbegrünung umgesetzt werden kann. Von einer
Festsetzung zur Fassadenbegrünung wird Abstand genommen, da insbesondere im Neubau
des Stadtarchivs die natürliche Lüftung über Lüftungsklappen eventuell durch Bewuchs
beeinträchtigt werden könnte. Zudem wird auch aus Gründen der Flächeneffizienz von einer
Vorschrift abgesehen, da entlang der Fassadenwände zusätzliche Pflanzstreifen die geringen
Platz- und Wegeflächen einschränken könnten. Die Begrünung von einzelnen Wandteilen oder
Mauern bleiben jedoch unabhängig von planungsrechtlichen Vorschriften – in Abstimmung mit
der Unteren Denkmalbehörde - unbenommen.
Da für das Grundstück des Collegium Leoninum kein akuter städtebaulicher Regelungsbedarf
besteht, wurde dieses zur Offenlage aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans
herausgenommen. Hiermit soll das Planverfahren konzentriert für die planungsrechtliche
Sicherung der Baumaßnahme des Stadtarchivs durchgeführt werden.
Im weiteren Planverfahren wurden die durch die Nutzungsänderung der ehemaligen Schule
verursachten Umweltauswirkungen geprüft. Es wurde ein Schallschutzgutachten erstellt und
die rechtlich notwendige Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt. Auch wurden die
Ergebnisse eines Baugrundgutachtens ausgewertet. Eingriffsminimierende Maßnahmen
finden ihren Niederschlag in den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Da mit der geplanten Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6522-5 eine
Wiedernutzbarmachung von einstigen Schulflächen beabsichtigt ist, kann die Planung gemäß
§ 13a Baugesetzbuchs (BauGB) als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen werden. Die
Anwendungsvoraussetzungen des § 13a BauGB sind gegeben, da die festgesetzte zulässigeSeite 17 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 5
Grundfläche nach § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erheblich weniger als
20.000 m² beträgt. Mit der vorliegenden Bebauungsplanaufstellung wird zudem keine
Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(UVPG NRW) unterliegen. Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäische
Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht betroffen. Störfallbetriebe sind im
innerstädtischen Raum nicht vorhanden.Seite 18 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 6
2 Inhalt der Planung
2.1 Ziele und Zwecke des Bebauungsplans
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung von Planungsrecht zur Realisierung
eines Stadtarchives auf dem ehemaligen Gelände der Pestalozzischule. Das Stadtarchiv kann
fußläufig in Nähe der Stadtverwaltung Bonn und des ÖPNV (Stadtbahn und Hauptbahnhof)
zentrumsnah untergebracht werden, so dass eine optimale Erreichbarkeit für die Öffentlichkeit
gewährleistet ist. Da sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Bonn befindet kann der
Grunderwerb von Fremdgrundstücken entfallen.
Das Stadtarchiv befindet sich derzeit mit seinen Magazinräumen in den Untergeschossen des
Stadthauses am Berliner Platz. Dieser Standort gilt als problematisch, da er von regelmäßigen
Wasserschäden betroffen ist und die Klimatisierung der Magazinräume unzureichend ist.
Unter diesen Bedingungen kann wertvolles Kulturgut beschädigt oder unwiederbringlich
zerstört werden. Darüber hinaus fehlt es an einer ausreichenden Anzahl an Räumen. Eine
Sanierung ist im Hinblick auf den Erweiterungsbedarf und den Anforderungen des Stadtarchivs
wirtschaftlich nicht sinnvoll. Daher ist es dringend erforderlich, eine dauerhafte und sichere
Unterbringung der kommunalen Archive zu gewährleisten. Auf dem Gelände der ehemaligen
Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv durch Nutzung des Bestandes und durch
Neubebauung einen Standort vergleichbarer Zentralität erhalten. Allerdings müssen die z. T.
denkmalgeschützten Gebäudeteile baulich hergerichtet, saniert und insbesondere für die
Aufbewahrung des Archivguts baulich ergänzt bzw. erweitert werden.
Da die Entscheidung über die zukünftige Unterbringung des Stadtmuseums vom Ergebnis des
anstehenden Prozesses „Neustrukturierung Stadtmuseum“ abhängig ist, sollen - um dafür alle
Optionen offen zu halten - die im Rahmen der Machbarkeitsstudie geprüften überbaubaren
Grundstücksflächen eines „Kopfbaus“, für mögliche andere kulturelle Nutzungen in
innerstädtischer Lage offenbleiben.
Das bestehende Planungsrecht lässt eine bauliche Erweiterung über den Bestand hinaus nicht
zu, so dass es der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6522-5 bedarf.
Die getroffenen Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und den
Höhenangaben der Gebäude berücksichtigen zum einen den Denkmalschutz und zum
anderen die durch den Rat der Stadt Bonn beschlossenen Entwurf der hierzu beauftragten
Machbarkeitsstudie.
2.2 Planungs- und Standortalternativen
Standortalternativen „Stadtarchiv“
Bezüglich der verkehrlichen Erschließung des Gebietes ist insbesondere die gute bis sehr gute
Anbindung an den ÖPNV sowie die Lage in direkter Nähe zum Stadthaus ausschlaggebend
für die Positionierung von öffentlichen Nutzungen an dieser Stelle. Zudem befindet sich das
Grundstück im städtischen Eigentum.
Hinsichtlich des Stadtarchivs hat die Bundesstadt Bonn bereits im März 2019 die Entscheidung
zur Verlagerung an den Standort „ehemalige Pestalozzischule“ getroffen.
Vorab wurden diverse Standortalternativen geprüft. Hierzu zählten u.a. eine
Bundesliegenschaft an der Oskar-Romero-Allee, das Viktoriakaree, die Ermekeil-Kaserne, die
ehemalige Poliklinik, der ehemalige VHS-Standort Wilhelmstraße, mehrere Hochbunker und
außerhalb der Innenstadt auch Flächen im Gewerbegebiet Bonn-West. Aus diversen Gründen
wie beispielsweise Bauverpflichtungen, Grunderwerb, Planung anderweitiger Nutzungen,Seite 19 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 7
Entfernung und mangelhafte Erreichbarkeit mittels ÖPNV oder aufgrund der
Bestandsgebäudegröße und der vorgegebenen baulichen Situation wurden diese
Standortalternativen jedoch als ungeeignet erachtet.
Plankonforme Alternativen
Aufgrund des begrenzten Raums / der begrenzten Fläche des Vorhabengrundstückes ergeben
sich keine Planungsalternativen hinsichtlich Größe und Umfang der geplanten Nutzungen.
Gleichwohl können die beiden denkmalgeschützten Gebäude in das Nutzungsszenario von
möglichen kulturellen Einrichtungen in einem neuen „Kopfbau“ bzw. der heutigen Turnhalle
sowie des geplanten Stadtarchivs vollständig integriert werden.
2.3 Vorhabenbeschreibung
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind so bestimmt, dass durch einen möglichen
„Kopfbau“ und das neue Stadtarchiv ein zentraler Hof entsteht und somit gegenüber der dicht
befahrenen Straße Am Alten Friedhof ein geschützter Bereich mit urbanem Charakter
entstehen kann. Dies spiegelt sich auch in der hohen Ausnutzung des Maßes der baulichen
Nutzung wider.
Vor Einzug des Stadtarchivs in die ehemalige Pestalozzischule ist der denkmalgeschützte Teil
zu sanieren. Hier kann die Werkstatt, die Bibliothek und die Verwaltung des Stadtarchivs
untergebracht werden. Der nicht denkmalgeschützte Gebäudeanbau aus den 50er Jahren, im
südlichen Teil des Grundstücks, wird durch einen Neubau ersetzt und zusammen mit einem
neuen Hofgebäude überplant. Der Personaleingang bleibt im heutigen Eingangsbereich, die
Anlieferung erfolgt von Süden über die Noeggerathstraße.
Die Kubatur des Bestandsgebäudes bleibt einschließlich des Dachgeschosses (geneigtes
Dach) erhalten. Das neue Hofgebäude schließt westlich an das Bestandsgebäude
viergeschossig (mit zwei Untergeschossen) an. Anders als das Bestandsgebäude wird dieses
Gebäude mit Flachdach und einer Höhe von ca. 14 m geplant. Er dient ausschließlich als
Magazin des Stadtarchivs, wodurch die klimatischen Bedingungen bautechnisch und
kostenmäßig optimiert werden können.
Entlang der Straße Am Alten Friedhof kann das ehemalige Schulgebäude um einen „Kopfbau“
ergänzt werden. Der seinerzeit im Zuge des Straßen- und Stadtbahnbaus erfolgte Abriss eines
Teils der Schule führte zu einer Öffnung des Gebäudeensembles. Mit einem seitlich an das
Schulgebäude und vor die Stirnwand der Turnhalle geplanten Neubau erhält das Grundstück
seine geschlossene Raumkante zur Straße zurück. Dieser Neubau kann viergeschossig mit
Flachdach in einer Höhe von ca. 17,30 m errichtet werden, wobei die vorhandene Zufahrt zum
Hof und zum Gelände der Seniorenresidenz /Hotel erhalten bleibt. Die bestehende Turnhalle
könnte nunmehr ebenso einer Nutzung für kulturellen Zwecken zur Verfügung stehen.
2.4 Festsetzungen des Bebauungsplans
2.4.1 Flächen für den Gemeinbedarf
Als zulässige Nutzung werden gem. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB (Baugesetzbuch) Flächen für den
Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Anlagen für kulturelle Zwecke“ festgesetzt.
Zum einen orientiert sich die Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf damit an der bereits
im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7722-5 festgesetzten Nutzung, zum anderen wird durch
diese Zweckbestimmung der vom Rat der Stadt Bonn beschlossenen Nachnutzung der
ehemaligen Pestalozzischule Rechnung getragen. Die differenzierte Festsetzung erfolgtSeite 20 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 8
zudem auf der Grundlage der in Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde vorab
erarbeiteten Machbarkeitsstudie.
Die derzeit ausgeübten sportlichen Nutzungen innerhalb der denkmalgeschützten Turnhalle
können im Sinne des Bestandsschutzes bis zur Inbetriebnahme durch kulturelle Nutzungen
weitergeführt werden. Das hier vorhandene Rheinische Malermuseum fügt sich bereits in die
geplante Nutzung „Kultur“ ein.
2.4.2 Maß der baulichen Nutzung
2.4.2.1 Grundflächenzahl / Geschoßflächenzahl
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich sowohl am denkmalgeschützten Bestand sowie
an den neu geplanten hochbaulichen Anlagen. Zugleich orientiert sich die Festsetzung der
Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) an im innerstädtischen Raum
und in benachbarter Lage festgesetzten Kerngebieten (MK). Die GRZ wird entsprechend der
Obergrenzen eines MK gemäß § 17 BauNVO (Baunutzungsverordnung) mit 1,0, die GFZ mit
3,0 festgesetzt. Diese bauliche Dichte ist notwendig, um das geforderte Raumprogramm der
beiden Nutzungen und auch die erforderlichen Zuwegungen auf einem nur ca. 3.500 m²
Grundstück realisieren zu können.
2.4.2.2 Maximale Gebäudehöhen
Aufgrund der im Altbau teilweise sehr hohen Geschosse, ergeben sich im Vergleich zu
Neubauten, üblicherweise eine geringere Anzahl an Geschossen bei ähnlicher Gebäudehöhe.
Daher wird auf die Festsetzung von Vollgeschossen verzichtet und ausschließlich die
maximale Höhenentwicklung der Gebäude individuell in m ü. NHN (über Normalhöhennull)
festgesetzt.
Die Festsetzungen sind derart getroffen, dass die denkmalgeschützten Gebäude bestandsnah
festgesetzt werden, hinsichtlich der Neubauten jedoch ausreichender Spielraum für im Zuge
der Planungskonkretisierung erfolgende Anpassungen verbleibt, ohne zu weit von den
Höhenmaßen der denkmalgeschützten Gebäude abzuweichen.
Die Höhe der Bestandsgebäude sind mit Traufhöhen (TH) und Firsthöhen (FH) festgesetzt.
Auch wenn üblicherweise die Traufhöhe als Schnittpunkt der Außenwand mit der Oberkante
Dachhaut definiert wird, so wurde im Bestand durch den Vermesser die Oberkante des
Dachüberstands im Bereich der Dachrinne gemessen, welcher nunmehr als Bezugspunkt
bestimmt ist.
Das Schulgebäude ist als Satteldach bzw. an der Straße Am Alten Friedhof mit Walmdach
ausgebildet. Der zur Straße orientierte vorhandene Gebäuderücksprung ist durch eine
balustradenartige Terrasse über dem Erdgeschoss markiert. Der sichtbare Traufbereich des
Walmdachs ist mit zwingender Traufhöhe (Thz) festgesetzt. Hiermit soll gewährleistet bleiben,
dass der Übergang zum angrenzenden dreigeschossigen Altbau gesichert bleibt. Die Höhe
des Firstes kann aus der zulässigen maximalen Firsthöhe und der festgelegten
Mindestdachneigung abgleitet werden.
Ausnahme von den bestandsnahen Höhenfestsetzungen bilden an der östlichen
Plangebietsgrenze gelegene überbaubare Grundstücksflächen. Hier wird planungsrechtlich
für bauliche Erweiterungen insgesamt eine Gebäudehöhe von 63,0 m ü.NHN festgesetzt,
womit eine maximale Gebäudehöhe von ca. 4,80 m zugelassen wird. Im Bestand befinden
sich hier ein Lichthof sowie Gebäudeteile eines erhöhten Untergeschosses mit Lichtkuppeln
sowie ein erdgeschossiger Raum. Die festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen
leiten sich aus der Bestandshöhe des Erdgeschossraums im Zusammenhang mit der
planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vollgeschosses an der zulässigen grenzseitigenSeite 21 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 9
Bebauung des benachbarten Allgemeinen Wohngebiets ab. Für Festsetzungen, welche
lediglich auf die Bestandshöhen abstellen, fehlt es aus städtebaulicher Sicht an
Erforderlichkeit, auch im Hinblick auf die bislang festgesetzte geschlossene Bauweise (siehe
Kap. 1.2.3). Allerdings sieht der vorliegende Architekturentwurf keine weitere Ausnutzung über
die bestehende Kubatur hinaus vor.
Der vorhandene, über 5,00 m hohe Laternenaufsatz des Firstes bleibt, ebenso wie die erhöhte
Brandmauer zwischen dem ehemaligen Schulgebäude und dem Gebäude an der Budapester
Straße 21 (50 cm über First), von der Festsetzung zu den Gebäudehöhen unberührt.
Die Turnhalle ist als Satteldach, die Anbauten mit einem satteldachförmigen Sheddach bzw.
einem halben Zeltdach überdacht. Im Bereich des Turnhallengebäudes werden die
bestehenden Gebäudehöhen teilweise zwingend festgesetzt. Hierdurch werden die nach
heutigem Bauordnungsrecht fehlenden oder zu geringen Abstandsflächen des Denkmals
planungsrechtlich gesichert und können auch künftig erhalten bleiben.
Die Neubauten sollen ein Flachdach erhalten und werden mit einer maximal zulässigen
Gebäudehöhe (GH) festgesetzt. Die ersten Entwürfe sahen eine viergeschossige Planung vor,
wobei der Erdgeschossbereich des „Kopfbaus“ fast vollständig als Durchfahrt offenbleiben
muss.
Technische Anlagen dürfen planungsrechtlich das festgesetzte Maß um bis zu 1,50 m
überschreiten. Um das architektonische Erscheinungsbild nicht negativ zu beeinträchtigen,
sind diese jedoch nur, entsprechend ihres eigenen Höhenmaßes, von der Gebäudekante
zurückversetzt zu errichten. Belange des Denkmalumgebungsschutzes sind dabei zu
beachten.
Ergänzend zu den Gebäudehöhen werden lichte Höhen im Bereich der festgesetzten Geh,-
und Fahrrechte festgesetzt (vgl. Kap. 2.5.1.1/2.5.1.3); zum einen, um im Bereich der
Arkadengänge am nördlichen Endpunkt des denkmalgeschützten Hauptgebäudes, den
vorhandenen Durchgang planungsrechtlich zu sichern, zum anderen, um im Bereich des
geplanten Kopfbaus des Museums eine ausreichende Höhe zur Befahrbarkeit, insbesondere
für die Feuerwehr, zu gewährleisten.
2.4.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
 Abweichende Bauweise
Auf die Festsetzung einer offenen oder geschlossenen Bauweise wird innerhalb der
Gemeinbedarfsfläche verzichtet, da sich aus der Umgebung keine eindeutige Struktur
bezüglich einer Bebauung mit oder ohne seitlichen Grenzabstand ableiten lässt und da die
Festsetzung aufgrund des Erhalts der denkmalgeschützten Gebäude und der eng gefassten
Baugrenzen bzw. Baulinien nicht erforderlich ist. Lediglich für den Bereich der östlichen
Plangebietsgrenzen wird, im Anschluss an die durch Baulinie verbindlich festgesetzte
Grenzbebauung zur Budapester Straße 21, eine abweichende Bauweise bestimmt. Bei
Beachtung der getroffenen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird hier sowohl
eine Bebauung mit als auch ohne Grenzabstand zugelassen, sofern bei Grenzabstand die
Mindesttiefe der Abstandsfläche 0,25 H beträgt. Diese Festsetzung begründet sich mit der
planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden diffusen Grenzbebauung. Diese ist teilweise
bestimmt durch Haupt- bzw. Gebäudeteile der ehemaligen Pestalozzischule in Angrenzung zu
rückwärtigen Haupt- und Nebengebäuden des benachbarten Allgemeinen Wohngebietes:
Im Bestand der ehemaligen Pestalozzischule grenzt ein Gebäudeteil stirnseitig an die Grenze,
ein Teil-Untergeschoss liegt mit ca. 1,60 m und ein Teil-Erdgeschoss mit 4,15 m über
vorhandenem Gelände an der Grenze. Rückseitig des heutigen Schuleingangs wurdeSeite 22 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 10
wiederum keine Grenzbebauung realisiert, sondern ein Hof mit einer 2,15 m hohen
Grenzmauer angelegt. Im Bebauungsplan Nr. 7722-37 wurde daher die geschlossene
Bauweise festgesetzt.
Neben einer neuen städtebaulichen Konzeption der ehemaligen Gemeinbedarfsflächen
„Schule“ sollen einerseits die denkmalgeschützten Gebäude und deren Raumkanten
Berücksichtigung finden und andererseits sollen sich die Neuplanungen, im Übergang zum
benachbarten Allgemeinen Wohngebiet, in die hier durch bestehendes Planungsrecht
bestimmte Eingeschossigkeit und das bereits vorhandene städtebauliche Umfeld einfügen.
 Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen und Baulinien bestimmt. Ein
Vortreten und bei Baulinien auch ein Zurücktreten der festgesetzten überbaubaren
Grundstücksfläche kann nach den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung für
Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden.
Das denkmalgeschützte ehemalige Turnhallengebäude ist geprägt durch ein Dach- und ein
Geschossgesims welches zusammen mit Lisenen (vertikales Architekturelement) der
strukturbezogenen Gestaltung bzw. Gliederung von Wandflächen und Fassaden dient. Da die
horizontalen Gliederungselemente über die Baulinien ragen, wird klarstellend festgesetzt,
dass Gesimse und Dachüberstände diese bis zu 0,50 m überschreiten dürfen.
Im südlichen Bereich an der Noeggerathstraße liegen nach den Entwurfsplanungen für das
Stadtarchiv die Eingangsbereiche der Anlieferung und des Raumes für die Abfallentsorgung.
Es ist erforderlich, diesen Bereich wettergeschützt zu überdachen. Aus diesen Gründen wird
eine Überschreitung für Vordächer bis zu 3,50 m zugelassen.
 Baulinien
Der Anschluss des ehemaligen Schulgebäudes an das Nachbargebäude Budapester Straße
21 wird mittels Baulinie geregelt, um die im Bebauungsplan Nr. 7722-37 festgesetzte
geschlossene Bauweise fortzuführen.
Die sichtbaren Raumkanten der beiden Denkmäler (Schule mit Turnhalle) werden ebenfalls
durch Baulinien bestimmt. Die städtebauliche Motivation liegt hier im Denkmalschutz und in
der Erhaltung des historisch geprägten Ortsbildes, d.h. hier insbesondere der Stellung der
Bauten innerhalb des Grundstücks. Zusammen mit den festgesetzten zwingenden
Gebäudehöhen bleiben hierdurch auch die teilweise Grenzbebauung des Turnhallengebäudes
sowie die verringerten Abstandsflächen zur westlichen Grundstücksgrenze (3,70 m
Entfernung) planungsrechtlich gewährleistet.
 Baugrenzen
Festgesetzt werden Baugrenzen für das Untergeschoss und die Obergeschosse der
vorhandenen und geplanten Gebäude. Dies geschieht insbesondere, um eine bestandsnahe
Festsetzung der vorhandenen Gebäude zu treffen, zum anderen, um die bereits in der
architektonischen Konzeption vorgesehenen Neubauten planungsrechtlich nachvollziehbar zu
erfassen und Zulässigkeiten auf das erforderliche Maß zu begrenzen. In den Untergeschoss-
Baugrenzen sind zum einen die Bestandsmauern und zum anderen die geplante Erweiterung
der beiden Untergeschosse bis an die südliche Plangebietsgrenze berücksichtigt.Seite 23 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 11
 Abstandsflächen
Neubau “Kopfbau“
Im Bereich des möglichen „Kopfbaus“ werden Baugrenzen in ca. 4,0 m Entfernung zur
westlichen Plangebietsgrenze festgesetzt, die erforderlichen Abstandsflächen müssen hier
durch Rücksprünge im Bereich der Obergeschosse eingehalten werden.
Um aufgrund der nicht bestimmten Bauweise auch den Anbau des neuen „Kopfbaus“ an die
Turnhalle ermöglichen zu können, wird festgesetzt, dass die Mindesttiefe der Abstandsflächen
im Bereich der Grenzen C-D 0,0 H beträgt. Ein Abrücken des Neubaus von der Turnhalle bleibt
unbenommen.
Neubau Stadtarchiv
Im Bereich des neu geplanten Stadtarchivs sind Baugrenzen in ca. 5,50 m Abstand und
weniger zur westlichen Grundstücksgrenze festgesetzt, nach den bisherigen
Architektenentwürfen können die Abstandsflächen im südlichen Teilabschnitt nicht
eingehalten werden. Für die Realisierung bedarf es hier der nachbarrechtlichen Vereinbarung.
Turnhalle
Im Bereich der denkmalgeschützten Turnhalle sind aufgrund der reduzierten bzw. nicht
vorhandenen Abstandsflächen (s.o.) hinsichtlich der Besonnung und Belichtung der
Nachbargrundstücke gegenüber dem Bestand keine Veränderungen zu erwarten. Die
zulässige Bebauung befindet sich im Nordosten / Osten der auf dem Nachbargrundstück
ausgeübten baulichen Nutzung des ehemaligen Collegium Leoninum – in mehr als 20 m
Entfernung zum nächsten Gebäude. Insofern sind hier keine Auswirkungen zu erwarten.
Hinsichtlich des Brandschutzes sind aufgrund der vorhandenen baulichen Situation ebenso
wenig Auswirkungen zu erwarten.
Schulgebäude
Im Bereich des denkmalgeschützten Schulgebäudes werden Baugrenzen auf der östlichen
Grundstücksgrenze zur angrenzenden Bebauung sowie im zentralen und südlichen Abschnitt
– entsprechend dem Bestand - in ca. 5,00 m bis 5,20 m Abstand zur Grundstücksgrenze
festgesetzt. Hier gilt, wie oben beschrieben, die abweichende Bauweise. Die festgesetzte Tiefe
der Abstandsfläche von 0,25 H für die zulässigen Rücksprünge des Hauptgebäudes ist
bestimmt aufgrund der festgesetzten Traufhöhe von 76,00 m ü.NHN (die Anrechnung der
Höhe des 45° geneigten Dachs kann gemäß Landesbauordnung vernachlässigt werden). Bei
einer Geländehöhe von 58,20 m ü.NHN errechnet sich ein Mindestabstand von 17,80 m*0,25
= 4,45 m. Sobald der errechnete Abstand in der rückwärtig gelegenen überbaubaren
Grundstücksfläche liegt, gelten die hier festgesetzten Trauf- und Firsthöhen.
Im Bereich des Rücksprunges der Baugrenze gegenüber der Grundstücksgrenze Budapester
Straße 19 und 21 besteht ein begrünter Lichthof, welcher nach den Architektenentwürfen nicht
überbaut werden soll. Aufgrund des Lichthofes besteht eine Minimierung der Auswirkungen
auf die nachbarlichen Belange hinsichtlich Belüftung und Besonnung. Hinsichtlich der Belange
des Brandschutzes besteht im baulichen Bestand zudem zu allen anschließenden Baukörpern
ein ausreichender Abstand der Gebäudeöffnungen, sodass ein Brandüberschlag nicht zu
erwarten ist. Ferner befindet sich im Bereich des Lichthofes auch auf der gegenüberliegenden
Grundstücksseite ein Lichthof mit Baumbestand, dessen Überbauung planungsrechtlich
möglich, jedoch aufgrund der hier einzuhaltenden Grundflächenzahl (GRZ) (B-Plan Nr. 7722-
37) nicht zu erwarten ist.Seite 24 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 12
Aufgrund des vorhandenen und geplanten Rücksprunges ab dem 1. Obergeschoss um bis zu
5,20 m bleibt eine ausreichende Besonnung und Belüftung der angrenzenden Privatgärten
ermöglicht.
Im südlichen Teilabschnitt des Plangebietes wird der nicht unter Denkmalschutz stehende Teil
des bestehenden Gebäudekomplexes durch eine neue hochbauliche Anlage ersetzt. Wie das
Bestandsgebäude soll der neue Gebäudeteil auch an die südliche Plangebietsgrenze
anschließen. Dies ist mit der Festsetzung einer Baugrenze auf der Grundstücksgrenze
berücksichtigt. Allerdings wird – wie oben erläutert - auf eine generelle Festsetzung der
Bauweise verzichtet, da die vorgegebene Gebäudestruktur im Kontext mit der Nachbebauung
eine diesbezügliche städtebauliche Zielsetzung nicht herleitet. Dies trifft auch auf die südliche
Grenzbebauung zu, da ein baulicher Anschluss weder vorhanden noch planungsrechtlich
zulässig ist. Die Festsetzung einer Baulinie bedarf ebenso einer städtebaulichen Zielsetzung,
die in diesem Grundstücksteil allein aus dem Bestand der einseitigen Grenzbebauung nicht
abgeleitet werden kann. Die Zulässigkeit einer Grenzbebauung ist daher im Rahmen der
Baugenehmigung zu gewährleisten.
Gemäß § 6 Abs. 12 BauO NRW 2018 können in überwiegend bebauten Gebieten geringere
Tiefen der Abstandsflächen gestattet oder verlangt werden, wenn die Gestaltung des
Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies auch unter Würdigung
nachbarlicher Belange rechtfertigen. In den Gebieten nach Satz 1 kann gestattet werden, dass
an der Stelle eines Gebäudes, das die Abstandsflächen nicht einhält, aber Bestandsschutz
genießt, ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude errichtet wird, wenn das Vorhaben
ansonsten dem öffentlichen Recht entspricht und die Rechte der Angrenzer nicht nachteilig
betroffen werden.
Aufgrund der geplanten Kubatur des Neubaus, welche der des im Bestand vorhandenen
Gebäudeabschnittes entspricht, Obwohl die westliche Außenwand des Neubaus im nicht
denkmalgeschützten Gebäudeteil des ehemaligen Schulgebäudes in Verlängerung des
denkmalgeschützten Gebäudeteils um ca. 30 cm in Richtung Westen verschoben wird,
entspricht die Kubatur des Neubaus im Wesentlichen der des vorhandenen Gebäudes.
Damit können die Anforderungen nach § 6 Abs. 12 BauO NRW 2018 erfüllt werden. Auch hier
sind die nachbarlichen Belange zu würdigen. Nach Süden hin befinden sich auf den
angrenzenden Grundstücksflächen (Thomas-Mann-Straße 32) private Stellplatzflächen, so
dass eine Beeinträchtigung der nachbarlichen Belange nicht erwartet wird.
2.4.4 Grün- und Freiflächen / Pflanzgebote
Aufgrund des eng begrenzten Raumes ist die Anlage von Grünflächen innerhalb des
Plangebietes nicht möglich.
Um die stadtklimatischen, entwässerungstechnischen und ökologischen Auswirkungen einer
baulichen Inanspruchnahme des Plangebietes zu minimieren, trifft der Bebauungsplan eine
textliche Festsetzung zur extensiven Begrünung von Flachdächern. Aus Gründen der
Belichtung sind Dachflächenbereiche mit Oberlichtern von einer Begrünung ausgenommen.
Gleiches gilt für Dachflächen mit technisch notwendigen Dachaufbauten (z.B.
Aufzugschächte, Heizungs- und Lüftungsbauten).
Die Teilverdunstung auf den dachbegrünten Flächen bewirkt Kühlungseffekte der
Umgebungsluft im Sommer, was sich im bebauten Umfeld positiv auf das Mikroklima
auswirken kann. Ebenso reduzieren Gründächer die Wärmeabstrahlung im Sommer, was die
Aufheizung in bebauten und versiegelten Bereichen wirksam minimiert. In heißen, wie auch in
kühlen Jahreszeiten leisten Gründächer einen zusätzlichen Dämmeffekt, was sichSeite 25 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 13
kostenreduzierend auf die Energieaufwendungen auswirkt. Mit Gründächern kann in Teilen
dem Aspekt der Klimaanpassung Rechnung getragen werden.
Gründächer leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Rückhaltung bzw. Verzögerung des
Niederschlagswasserabflusses und entlasten somit das Kanalnetz. Insbesondere bei
Starkregenereignissen dämpfen Dachbegrünungen die Überflutungsgefahr.
Extensivbegrünungen sind Vegetationsformen auf geringmächtigen Substratschichten, die
sich weitgehend selbst erhalten. Es sind Pflanzen mit besonderer Anpassung an die
vorhandenen Standortbedingungen und hoher Regenerationsfähigkeit zu verwenden. Im
Normalfall ist der Pflegeaufwand sehr gering. Die statischen Voraussetzungen sind
gebäudeseits sicherzustellen.
Auf die Festsetzung von Fassadenbegrünung wird verzichtet. Allerdings sieht der
Architektenentwurf die Begrünung der Mauer im vorhandenen rückwärtigen Lichthof des
Schulgebäudes vor.
2.4.5 Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Im Plangebiet ergeben sich Verkehrslärmweinwirkungen (vgl. Kap. 3.3.1.1) von der
Schienentrasse der Stadtbahn sowie des Verkehrs in der Umgebung. Im Rahmen eines
schalltechnischen Prognosegutachtens1 wurden daher die Auswirkungen auf das Plangebiet
bewertet. Als Baugebietstyp wurde ein „Sonstiges Sondergebiet“ zugrunde gelegt mit
Orientierungswerten der DIN 18005 von 65 dB(A) am Tag und in der Nacht.
Demnach konnten folgende Ergebnisse abgeleitet werden:
 Bei freier Schallausbreitung sind im südlichen Bereich Beurteilungspegel durch
Verkehrslärm von tags Lr ≤ 59 dB(A) und nachts Lr ≤ 53 dB(A) zu erwarten. Die
Orientierungswerte für Sonstige Sondergebiete werden eingehalten.
 Im nördlichen Plangebiet werden im Nahbereich der Straßen Beurteilungspegel durch
Verkehrslärm von bis zu Lr = 80 dB(A) tags und Lr = 75 dB(A) nachts ermittelt. Die
Orientierungswerte der DIN 18005 für Sonstige Sondergebiete werden tags um ca. 15 dB
und nachts um bis zu 10 dB überschritten.
Aufgrund der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten können aktive Schallschutzmaßnahmen
in Form von Schallschutzwänden bzw. –wällen nicht realisiert werden. Zur Sicherstellung eines
ausreichenden Schallschutzes kommen bei Neu-, Um- und Anbaumaßnahmen passive
Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 in Betracht, die den erforderlichen Schallschutz in
den Gebäuden in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen im Tagzeitraum sicherstellen. Da es sich bei den
zulässigen Nutzungen ausschließlich um Verwaltungs- bzw. Büro,- Ausstellungs- und
Archivräume handelt, ist eine Sicherung der Nachtruhe nicht zwingend erforderlich. Im
Bebauungsplan werden entsprechend den Ergebnissen der schalltechnischen Untersuchung
passive Schallschutzmaßnahmen anhand der maßgeblichen Außenlärmpegel festgesetzt. Die
den passiven Schallschutzmaßnahmen (bauliche Maßnahmen an den Gebäuden)
zugrundeliegenden maßgeblichen Außenlärmpegel wurden in 5 m Höhe ohne
Berücksichtigung der abschirmenden Wirkung der neu geplanten Gebäude ermittelt. Bei der
vorgesehenen Nutzung, Büroräume und ähnliches ergeben sich eine Anforderung an das
1 Graner + Partner Ingenieure: Schalltechnisches Prognosegutachten – Bebauungsplan 6522-5 –
Neubau Stadtarchiv Bonn; Bergisch-Gladbach (12/2019).Seite 26 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 14
bewertete Bauschaldämmmaß R´w,ges = La-KRaumart von 35 dB. Wohnungen sind innerhalb des
Plangebietes nicht vorgesehen.
Die baulichen Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur bei
geschlossenen Fenstern wirksam. Ein ausreichender Luftwechsel kann während der
Tageszeit durch sog. Stoßbelüftung, indirekte Belüftung über Nachbarräume oder sonstige
geeignete Lüftungssysteme sichergestellt werden.
Unter Berücksichtigung der konkreten Gebäudeanordnung sind überwiegend niedrigere
Außenlärmpegel zu erwarten. Auf Grundlage von Einzelnachweisen im
Baugenehmigungsverfahren können niedrigere Außenlärmpegel zur Dimensionierung der
Lärmschutzmaßnahmen angesetzt werden.
2.4.6 Verkehrsflächen
Die Festsetzung öffentlicher Verkehrsflächen erfolgt, um die Anbindung des Gebietes an
verkehrliche Anlagen zu verdeutlichen; bei Berücksichtigung von bestehenden
Plangebietsgrenzen des Vorgängerbebauungsplans Nr. 7722-37. Mit den Festsetzungen
werden keine, über die bestehenden Anlagen hinausgehenden Neuanlagen von
Verkehrsflächen, begründet.
2.4.7 Örtliche Bauvorschriften
Aufgrund der Vorprägungen des Stadtbildes durch die denkmalgeschützten Gebäude (Schule
mit Turnhalle) mit den geneigten Dächern ist zum Erhalt dieser Kubatur festgesetzt, dass
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen der Bestandsgebäude nur geneigte Dächer
zulässig sind. Dabei ist für das Hauptdach eine Dachneigung von mindestens 45° am Fuße
des Daches einzuhalten. Diese Dachneigung entspricht in etwa der Dachneigungen der
vorhandenen Satteldächer, das Walmdach weist üblicherweise steilere Neigungen auf.
2.5 Erschließung
2.5.1 Äußere Erschließung
Die Anbindung des Plangebiets erfolgt über die Straßen Am Alten Friedhof und die
Noeggerathstraße. Der Anlieferungsverkehr des Stadtarchivs erfolgt über die
Noeggerathstraße und wird mit 1-2 Anlieferungen in der Woche mit einem Kleintransporter
prognostiziert.
2.5.1.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Ein Anschluss des Plangebietes an den motorisierten Individualverkehr kann grundsätzlich
über die Straße Am Alten Friedhof als Teil des Bonner City-Rings bzw. die B 56 (Bornheimer
Straße) im Norden sowie über die Noeggerathstraße im Süden erfolgen. Gleichwohl befinden
sich im Plangebiet keine Stellplätze (siehe Kap. 2.5.3).
Die Anlieferung des neuen Stadtarchivs erfolgt von Süden über einen städtischen Stichweg,
der von der Noeggerathstraße abzweigt. Hierüber wurden schon die Schule und das
Malermuseum angeliefert, so dass die Auswirkungen für vertretbar gehalten werden.
Zusätzlicher Zielverkehr wird durch das geplante Vorhaben nicht induziert. Von der Straße Am
Alten Friedhof bleibt eine Durchfahrt zum Hof erhalten. Dies ist gleichzeitig die Zufahrt für die
Feuerwehr. Es wird in der Planzeichnung eine lichte Höhe von mindestens 4,30 m festgelegt.Seite 27 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 15
2.5.1.2 ÖPNV
Der Standort ist optimal in das örtliche und überörtliche Nah- und Fernverkehrsnetz
eingebunden. Anschlüsse an den öffentlichen Personennahverkehr bestehen über die
Straßenbahn (Linien 61, 62) und die Stadtbahn (Linie 66, 67) mit der nah gelegenen Haltestelle
„Stadthaus“ sowie über Bushaltestellen in ca. 150 m Entfernung mit Anbindung an die Bonner
Innenstadt und den Hauptbahnhof. Der Hauptbahnhof ist in einer fußläufigen Entfernung von
400 -600 m erreichbar. Da ein Großteil der städtischen Mitarbeiter in den künftigen
Kultureinrichtungen über ein Job-Ticket verfügen, kann davon ausgegangen werden, dass der
ÖPNV von einem überwiegenden Anteil der Mitarbeiter in Anspruch genommen wird.
2.5.1.3 Fahrrad- und Fußgängeranbindung
Das Plangebiet ist in das innerstädtische Fuß- und Radwegenetz der Bundesstadt Bonn
eingebunden. Direkt angrenzend an das Grundstück der ehemaligen Pestalozzischule
verlaufen Geh- und Radwege. Über diese kann man auch zum ca. 400 -600 m entfernt
liegenden Bonner Hauptbahnhof gelangen.
Die in der Planzeichnung am nördlichen Ende der ehemaligen Pestalozzischule festgesetzte
Fläche für ein Gehrecht „G“ zugunsten der Allgemeinheit dient der planungsrechtlichen
Vorbereitung zur Sicherung der bereits langjährig genutzten Fußwegebeziehung unter den
Arkaden des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes als Verbreiterung des Gehweges
parallel zur Straße Am Alten Friedhof. In Kombination wird eine lichte Höhe von mindestens
2,50 m festgesetzt. Diese ist ausreichend für die Begehbarkeit bemessen.
2.5.2 Innere Erschließung
Das in westlicher Nachbarschaft befindliche Hotel bzw. die Seniorenresidenz (Hotel Collegium
Leoninum, Nova Vita Residenz) wird über eine Zufahrtsrampe über das ehemalige
Schulgrundstück angedient bzw. angefahren. Hierzu wurde im Jahr 1976 mit der Stadt Bonn
ein Überfahrrecht vereinbart. Diese Zufahrt bleibt erhalten, wird jedoch mit dem neu geplanten
„Kopfbau“ überbaut. Im Bebauungsplan wird hierzu eine Fläche für ein Geh- und Fahrrecht
„GF“ zu Gunsten des Flurstücks 105 der Flur 76 (Seniorenresidenz) eingetragen. Zusätzlich
besitzt die Seniorenresidenz an der südöstlichen Grundstücksgrenze eine Feuerwehrzufahrt
über die Noeggerathstraße. Hier wird eine lichte Höhe von mindestens 4,40 m festgesetzt.
Diese ist ausreichend für die Befahrbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge bemessen.
2.5.3 Ruhender Verkehr / Mobilitätskonzept
Aufgrund der geplanten Nutzungen sowie der erforderlichen Aufstellflächen für die Feuerwehr,
der Zufahrten zur Seniorenresidenz und der erforderlichen Andienung des städtischen Kanals
können im Plangebiet weder oberirdische Stellplätze noch Stellplätze in Tiefgaragen
hergestellt werden. Die Nutzflächen der neuen Stadtarchiv-Untergeschosse werden als Depot
benötigt. Ausreichende Freiflächen innerhalb des Grundstücks sind nicht vorhanden.
Besucher müssen daher auf umliegende Parkhäuser (Stadthaus, Friedensplatz, Rabinstraße,
Bahnhof) ausweichen.
Das Stadtarchiv ist heute in den Untergeschossen des Stadthauses angesiedelt. Aufgrund der
geringen Entfernung des Plangebiets zum Stadthaus und zum ÖPNV (ca. 200 m) bleibt
insbesondere für Mitarbeiter des Stadtarchives die heute bestehende Parkplatzsituation
weiterhin unverändert. Mitarbeiter der Stadtverwaltung besitzen aufgrund der guten ÖPNV-
Anbindung zum größten Teil ein Job-Ticket. Für die wenigen Mitarbeiter welche mit privatem
Pkw anreisen müssen, besteht die Möglichkeit einen Stellplatz im Stadthaus zu mieten. DieSeite 28 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 16
Entscheidung über die nachzuweisende Anzahl an Stellplätzen, insbesondere für den
“Kopfbau“, ist im Rahmen der Baugenehmigung zu treffen. Hierbei sind neben der Anzahl der
Mitarbeiter welche mit dem Pkw anreisen auch die günstige ÖPNV-Anbindung und Pkw-
reduzierende Mobilitätsmaßnahmen (Ladestationen für E-bikes, car-sharing usw.) zu
berücksichtigen. Sofern Ausstellungsflächen im „Kopfbau“ durch das Stadtarchiv genutzt
werden, können diese Flächen bei der Berechnung des erforderlichen Stellplatzbedarfs
entfallen.
Das Stadthaus bietet auch Abstellplätze für Fahrräder an, so dass auch aufgrund des
vorhandenen Radwegenetzes, insgesamt mit einem hohen modal-Split Anteil im ÖPNV und
Radverkehr zu rechnen ist. Eine fußläufige, bzw. ÖPNV gestützte Erreichbarkeit ist damit
sowohl hinsichtlich des zukünftigen Besucherverkehrs als auch des Mitarbeiter-
/Angestelltenverkehrs vorhanden.
2.5.4 Technische Infrastruktur
2.5.4.1 Strom-, Gas- und Wasserversorgung, Telekommunikation
Das Plangebiet ist bereits im Bestand an alle erforderlichen Einrichtungen der Ver- und
Entsorgung,
 Strom,
 Wasserversorgung (erfolgt durch die EnW),
 Gasversorgung (erfolgt durch die Bonn-Netz),
 Entwässerungsanlagen
angebunden. Diese liegen im Bereich der Straße „Am Alten Friedhof“.
Hinsichtlich der Löschwasserversorgung besteht ein Grundschutz in Höhe von 96 m³/h. Die
Grundschutzmenge steht über Hydranten im öffentlichen Versorgungsnetz bereit.
Im 1. Untergeschoss des Schulgebäudes – neben dem Treppenhaus - befindet sich ein Raum
mit einer Trafostation der Bonn-Netz GmbH zur Versorgung der umliegenden Gebäude in der
Nachbarschaft. Diese Umformerstation ist bei Umbaumaßnahmen zu berücksichtigen. Die im
Baufeld des künftigen „Kopfbaus“ befindlichen Kabeltrassen sind erforderlichenfalls
umzulegen. In der Planzeichnung ist im Bereich der Kabeltrassen eine Fläche für ein
Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.
2.5.4.2 Energiekonzept
Die städtischen Neubauten sollen gemäß Ratsbeschluss der Stadt Bonn im Standard KfW55
errichtet werden. Es soll demzufolge 45% weniger Primärenergie benötigt werden als
vergleichbare Neubauten des KfW100 Standards.
Das Bestandsgebäude der Pestalozzischule wird heute durch Fernwärme versorgt. In diesem
Zusammenhang wird auch ein Anschluss an das städtische Fernwärmenetz geprüft. Die hierzu
erforderlichen Leitungssysteme sind in der Straße „Am Alten Friedhof“ vorhanden.
Ebenfalls geprüft wird die Anlage von Photovoltaikanlagen. Aufgrund des Denkmalschutzes
kann die Installation solcher Anlagen lediglich im Zusammenhang mit den Neubauten
verwirklicht werden. Entsprechend ist eine Festsetzung zur bau- und anlagenseitigen
Vorbereitung von Dachflächen zur Nutzung von solarer Strahlenenergie getroffen.
2.5.4.3 Entwässerung / Kanal
Innerhalb der Plankarte wird ein vorhandener Kanal am westlichen Gebietsrand nachrichtlich
dargestellt. Der Kanal befindet sich im Eigentum der Bundesstadt Bonn. Aufgrund derSeite 29 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 17
Eigentumssituation ist die Festsetzung eines Leitungsrechtes grundsätzlich nicht erforderlich,
dennoch wird in Fortführung des Bebauungsplans Nr. 7722-37 eine Fläche für ein
Leitungsrecht zu Gunsten des Versorgungsträgers festgesetzt.
Die Anfahrbarkeit des Kanals zu Wartungszwecken zwischen Turnhalle und neuem Archivbau
bleibt möglich. Ein erforderlicher Sicherheitsabstand von 1,00 m zwischen Baugrube und
Kanalaußenwandung ist bei der Architekturplanung zu berücksichtigen.
Da das Plangebiet bis zu 100 % versiegelt werden kann, ist die Einleitung der
Niederschlagswasser in das städtische Kanalnetz erforderlich. Das Grundstück war bereits vor
dem 01.01.1996 erstmalig bebaut und an die Mischkanalisation angeschlossen, somit besteht
keine Verpflichtung, das Niederschlagswasser gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz
(LWG) nach Maßgabe des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ortsnah zu versickern,
zu verrieseln oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser
in ein Gewässer einzuleiten. Versickerungswirksame Flächen sind bereits im Bestand nicht
vorhanden. Im Zuge der Planungsverwirklichung bleibt eine nahezu vollständige Versiegelung
erhalten.
2.5.4.4 Abfallsammelplätze
Nach bisherigem Planungsstand wird die Sammlung von Abfällen im Stadtarchiv innerhalb des
Gebäudes vorgesehen. Bei Planung des „Kopfbaus“ ist eine entsprechende Lösung im
Rahmen der Um- und Neuplanung zu finden. Die Festlegung eines Sammelplatzes ist
bauleitplanerisch nicht erforderlich.Seite 30 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 18
3 Auswirkungen der Planung
3.1 Städtebauliche Auswirkungen
Mit Umsetzung der Planung wird eine derzeit untergenutzte Fläche einer neuen Nutzung
zugeführt. Auf dem Gelände der ehemaligen Pestalozzi-Schule kann das Stadtarchiv einen
Standort vergleichbarer früherer Zentralität erhalten. Zudem kann hier auf bereits vorhandene
Erschließungsinfrastrukturen und ÖPNV-Haltepunkte zurückgegriffen werden.
Insbesondere die denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Pestalozzischule können so
einer neuen und dauerhaften Nutzung zugeführt werden. Die hochbauliche Ergänzung der
Bestandsgebäude findet dabei in denkmalverträglicher Weise statt.
Aus städtebaulicher Sicht hält sich das geplante Vorhaben Stadtarchiv / „Kopfbau“ hinsichtlich
der Art der baulichen Nutzung und der Bebauungsdichte innerhalb eines innerstädtisch
üblichen Rahmens. In ihrer Höhenentwicklung passen sich die Baukörper an den vorhandenen
Gebäudebestand an und fügen sich ebenso in den umgebenden Bestand des Hotels
Collegium Leoninum, des Pflegeheims Marienhaus und der Stadthausbebauung ein. Die
geplanten Flachdächer heben sich vom Gebäudebestand ab, sind jedoch in der beabsichtigten
Gesamtwirkung des städtebaulichen Entwurfs mit seiner zeitgemäßen Architektur und im
Rahmen der Nachverdichtung im Stadtbild verträglich. Zudem erhalten sie durch ihre
Dachbegrünung eine ökologische und klimatische Bedeutung. Der neu gebildete Innenhof
erhält durch eine Umgestaltung eine Aufwertung und schützt gleichzeitig vor Lärmimmissionen
des Straßenverkehrs auf der stark befahrenen Straße Am Alten Friedhof.
Für die bestehenden Nutzungen sind vor Realisierung der Vorhaben alternative
Unterbringungsmöglichkeiten zu finden.
3.2 Verkehrliche Auswirkungen
Das Plangebiet selbst verfügt über keinerlei Stellplatzangebote. Aufgrund der zentralen Lage
in der Bonner Innenstadt, direkt an der ÖPNV Haltestelle „Bonn Stadthaus“ sowie der zum
Stadthaus zugehörigen Garage mit ausreichendem Stellplatzangebot ist davon auszugehen,
dass sämtliche Mitarbeiter und Besucher die dort vorhandenen Möglichkeiten nutzen können.
Ferner liegt in nur etwa 600 m Entfernung der Bonner Hauptbahnhof.
Darüber hinaus ist das Plangebiet in das innerstädtische Fuß- und Radwegesystem
eingebunden.
Im Rahmen des erstmaligen Gebäudebezugs / der Umzugswoche ist mit einem
vorübergehend erhöhten Lieferverkehrsaufkommen zu rechnen. Nach Innutzungnahme der
Gebäude ist lediglich mit einem Verkehrsaufkommen von durchschnittlich ein bis zwei
Lieferungen pro Woche mit einem Kleintransporter zu rechnen.
Aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens ist nicht mit erheblichen hieraus
resultierenden Lärmbelastungen der benachbarten Wohnbebauung bzw. auf die in
unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Seniorenheime zu rechnen.
3.3 Auswirkungen auf die Umwelt
Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gelten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft,
die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a
Absatz 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich
für Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft ist damit nicht erforderlich. Die wesentlichenSeite 31 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 19
Umweltauswirkungen, die durch die vorliegende Planung zu erwarten sind, werden
nachfolgend beschrieben und bewertet.
3.3.1 Mensch / Gesundheit
3.3.1.1 Verkehrslärm / Schutzbedürftigkeit
Auf das Plangebiet wirken sowohl Immissionen durch das Verkehrsaufkommen auf dem stark
befahrenen City-Ring (Am Alten Friedhof) ein als auch durch den Stadtbahnverkehr auf der
ca. 100 m weit entfernt gelegenen Bahntrasse. Daher wurde zum Bebauungsplan eine
schalltechnische Untersuchung durchgeführt2. Die Orientierungswerte in einem Sondergebiet
werden tags um 15 dB(A) und nachts um 10 dB(A) überschritten. Dies steht der Ausweisung
einer tagsüber genutzten Gemeinbedarfsfläche für kulturelle Einrichtungen jedoch nicht
grundsätzlich entgegen. Insbesondere im städtischen Bereich ist eine Lärmbeeinträchtigung
durch Verkehr durchaus üblich. Um die Lärmbelastungen für die Einrichtungen möglichst
gering zu halten ist festgesetzt, dass bei künftigen Objektplanungen für Außenbauteile ein
festgelegtes Schalldämmmaß einzuhalten ist.
Da die Festsetzung auf Grundlage der freien Schallausbreitung ermittelt wurde, ist
anzunehmen, dass nach Errichtung eines „Kopfbaus“ eine deutliche Verbesserung der
tatsächlichen Immissionswerte im südlichen Bereich des Plangebietes erreicht wird.
Vom Plangebiet selbst gehen keine relevanten Lärmemissionen auf die Nachbarschaft aus;
der Lieferverkehr wird sich voraussichtlich nach Inbetriebnahme des Stadtarchivs und des
Museums auf etwa zwei Kleintransporter je Woche beschränken.
3.3.1.2 Belichtung / Besonnung
Die Situation hinsichtlich Belichtung / Besonnung der benachbarten Grundstücke ändert sich
gegenüber dem Bestand nicht bzw. nicht wesentlich. Aufgrund der vorhandenen und
geplanten Bebauung ist davon auszugehen, dass eine entsprechende Belichtung / Besonnung
sichergestellt ist.
Da die festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen ein Heranrücken an insbesondere die
westlich benachbarte wohnbauliche Nutzung zum Teil erstmalig zulassen, ist im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen, dass die erforderlichen Abstandsflächen
eingehalten bzw. durch Baulast gesichert werden.
Im zentralen Bereich des Plangebietes, zwischen dem denkmalgeschützten
Bestandsgebäude der ehemaligen Pestalozzischule sowie dem angrenzenden Neubau für das
Stadtarchiv, weisen die festgesetzten Baugrenzen und -linien lediglich einen Abstand von
weniger als 2,0 m auf. Da es sich jedoch um ein zusammenhängendes Gebäude handelt, sind
hier insbesondere die Belange des Brandschutzes zu würdigen. Bei entsprechender
Ausbildung einer Brandwand, bzw. Verhinderung des Brandüberschlags ist der Abstand
zwischen beiden Gebäudeteilen ausreichend. Da auf Ebene des Bebauungsplans keine
konkrete Raumnutzung festgesetzt wird, muss die Sicherstellung einer ausreichenden
Belichtung / Besonnung der Arbeitsplätze in Abwägung mit einem ebenfalls sicherzustellenden
Brandschutz im Zuge des Bauantragsverfahrens abschließend geklärt werden.
2 Graner + Partner Ingenieure: Schalltechnisches Prognosegutachten – Bebauungsplan 6522-5 –
Neubau Stadtarchiv Bonn; Bergisch-Gladbach (12/2019).Seite 32 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 20
3.3.2 Klima / Luft
Bereits im Bestand handelt es sich bei dem Plangebiet um ein weitestgehend versiegeltes
Areal mit nur geringfügiger Begrünung. Durch das geplante Bauvorhaben müssen acht Bäume
gefällt werden, die auf dem Grundstück nicht ersetzt werden können. Im Bestand ist das
Plangebiet zu ca. 90 % durch den Gebäudekomplex mit Schulhofflächen und Zufahrten
versiegelt. Aus stadtklimatischer Sicht ist eine weitere Versiegelung im innerstädtischen
Bereich zu vermeiden, da Lebensraum für bestimmte Arten verlorengeht und der
innerstädtischen Erwärmung Vorschub geleistet werden kann.
Vor dem Gesichtspunkt der besonderen Standortgunst des Areals für die geplanten
Einrichtungen und dem bestehenden öffentlichen Interesse an kulturellen Einrichtungen,
insbesondere dem Neubau des Stadtarchivs, muss hier einer weiteren Verdichtung und damit
Versiegelung des Grundstücks Vorrang vor einer Entsiegelung bzw. Beibehaltung des
derzeitigen Versiegelungsgrades eingeräumt werden.
Um den negativen Effekten einer Versiegelung entgegen zu treten, trifft der Bebauungsplan
Festsetzungen zur Begrünung der Flachdächer. Neben der optischen Bereicherung des
Plangebietes wirkt sich die Begrünung der Flachdächer der Gebäudekomplexe positiv auf den
Wasserhaushalt (Wasserrückhaltung) aus. Ebenso führt eine extensive Dachbegrünung zur
Verbesserung des Kleinklimas durch geringere Aufheizungen der Gebäude, Senkung der
Lufttemperatur und Erhöhung der relativen Luftfeuchtigkeit. Weiterhin werden verschiedene
Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen. Dies trifft auch auf die geplante Begrünung
der Mauer im Innenhof des Schulgebäudes zu.
Die Dächer von Neubauten werden mindestens für die mögliche Installation solarenergetischer
Anlagen vorgerüstet. Die geplante Dachbegrünung wird dabei berücksichtigt.
Im Ergebnis können die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft bei vollständiger
Bebauung des Areals lediglich durch die oben benannten Maßnahmen minimiert werden.
3.3.3 Flora / Fauna / Artenschutz
3.3.3.1 Baumbestand
Grünflächen bestehen innerhalb des Plangebietes nur rudimentär in Form von Pflanzinseln.
Es befinden sich im Plangebiet acht Bäume (Amerikanische Rot-Eiche/Quercus rubra) im
Bestand; vier an der Straße Am Alten Friedhof und vier im Schulhof: Bis auf einen Baum sind
die Bäume in einem guten Bewertungszustand. Ein Baum ist als befriedigend zu bewerten.
Sämtliche vorhandenen Bäume stehen gemäß der Baumschutzsatzung Bonn (siehe auch
Kap. 1.2.4) unter Schutz. Insofern ist für die zur Planungsverwirklichung erforderlichen
Rodungsmaßnahmen im Plangebiet eine Genehmigung erforderlich.
Nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung der Stadt Bonn besteht die Verpflichtung,
Ersatzpflanzungen bzw. -zahlungen zu leisten. Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück selbst
können nicht realisiert werden. Um die Realisierung des Stadtarchivs bzw. eines neuen
„Kopfbaus“ zu gewährleisten, muss die Fällung der acht Bäume hingenommen werden. Die
vorhandenen Bäume sind in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.Seite 33 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 21
3.3.3.2 Fauna / Artenschutz
Zum Bebauungsplan wurde eine artenschutzfachliche Überprüfung der Stufe I (ASP I)
durchgeführt 3 . Ermittelt wurden Vorkommen und Nutzung planungsrelevanter Arten im
Plangebiet.
Hierzu wurde eine Potentialanalyse durchgeführt, die sich aus einer konkreten Suche und der
Bewertung vorhandener Strukturen zusammensetzt. Hierbei wurden auch
Umgebungsfaktoren (Entfernung zu Grünstrukturen, Wäldern, Gewässern etc.) sowie seitens
des LANUV bereitgestellte Daten ausgewertet. Maßgeblich ist hierbei die Bewertung
hinsichtlich des Eintritts der Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG.
Der Gutachter kommt zu folgendem Ergebnis:
 Biotope: Im Eingriffsbereich der Bebauung „Budapester Str. 23“, liegen keine
gesetzlich geschützten Biotope nach §62 LG NRW (nach Vorgabe §30 BNatSchG).
FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete oder Gebiete für den Schutz der Natur liegen nicht
in näherem Umkreis (1 km).
 Fledermäuse: Von den 19 in Bonn verbreiteten Fledermausarten sind für den
Innerstädtischen Bereich vor allem Zwerg-, Rauhhaut- und Mückenfledermaus zu
erwarten. Das Vorkommen von Breitflügelfledermaus, Bartfledermaus, Großer
Abendsegler und Zweifarbfledermaus ist möglich.
 Avifauna: Bei den Brutvögeln ist neben den für Bonn typischen Siedlungsarten durch
die Nähe zum Rhein und den Bürogebäuden mit Kiesdeckung auf den Flachdächern
auch die Mittelmeermöwe als Brutvogel zu erwarten.
 Reptilien werden aufgrund fehlender Habitate (keine Mauern, Sandflächen, Offene
Strukturen) ausgeschlossen.
 Amphibien: Wasserflächen sind auf dem Grundstück und den Nachbargärten nicht
vorhanden, daher können Amphibienvorkommen ausgeschlossen werden.
Im Zuge der Planungsumsetzung können baubedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren
potentiell zu einer Störung / Verletzung / Tötung von Exemplaren führen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Dachbereiche des Altbaus und der Turnhalle an der
Pestalozzischule Bonn ein Potential als Fortpflanzungs- oder Ruhestatte für Fledermausarten
aufweisen. Ein Quartierverlust durch Umbau- und/oder Sanierungsarbeiten in den Dachböden
ist möglich. Es wird daher empfohlen, im Firstaufsatz des Schulgebäudes (in der ASP I
Feuerturm genannt) Einflugmöglichkeiten für Fledermäuse zu schaffen. Zudem sind die
zeitlichen Beschränkungen der Baumaßnahmen zu beachten. Nach Aussagen der ASP I sind
keine Baumaßnahmen außerhalb der Wochenstuben zwischen Ende Mai und Ende August
durchzuführen. Im Rahmen einer fachgutachterlichen Überprüfung kann in Abstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde eine Befreiung von der zeitlichen Bauvorgabe erteilt werden.
Eine ASP II (artenschutzfachliche Überprüfung der Stufe II) zur Überprüfung der
Fledermausquartiere wurde bereits beauftragt und kann in den relevanten Zeiträumen
durchgeführt werden.
Sollen in Neubauten großflächige Glaselemente (Fensterscheiben) eingesetzt werden, so
können dadurch Verbotstatbestände der Verletzung oder Tötung (vgl. § 44 Abs. 1 BNatSchG)
ausgelöst werden, etwa, wenn Glasflächen letztlich zum Tod von Tieren führen (Vogelschlag).
3 Büro für Umweltplanung – Dipl. Ing. agrar Alexandra Königsmark: Artenschutzfachliche Überprüfung
Stufe I ASP 1 „Pestalozzischule“ Budapester Str. 23“, Bonn; Bonn (11/2017).Seite 34 von 70

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Zur Minimierung der Gefährdungsquellen sollten für Glasflächen daher bereits bauseitig
wirksame Maßnahmen ergriffen werden.
Entsprechende Hinweise zum Artenschutz sind in der Plankarte aufgenommen.
3.3.4 Boden / Wasser
3.3.4.1 Kampfmittel
Im Rahmen einer Luftbildauswertung aus dem Jahr 2017 durch den
Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wurde folgendes festgestellt:
„Luftbilder […] und andere historische Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte
Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe.“ Es wird daher empfohlen, die zu
überbauenden Flächen im Plangebiet zu überprüfen. Ein Hinweis hierzu wurde in der
Planzeichnung aufgenommen.
3.3.4.2 Grundwasser
Zum Bebauungsplan wurde eine Baugrunduntersuchung durchgeführt4.
Hierzu wurden innerhalb des Plangebietes 11 Rammkernsondierungen mit Tiefen bis zu
12,00 m abgeteuft. Zusätzlich wurden 6 schwere Rammkernsondierungen mit Tiefen bis
ebenfalls 12,00 m niedergebracht. Ergänzend wurden die im Rahmen einer Voruntersuchung
durchgeführten Geländeuntersuchungen zur Bewertung des Areals herangezogen.
Insbesondere wurden an den entnommenen Proben Wassergehalte und Konsistenzgrenzen
ermittelt.
Im Ergebnis der Untersuchungen stellt der Gutachter folgendes fest:
 Der vorhandene Grund setzt sich in den oberen Schichten insbesondere aus humosem
Oberboden sowie darunterliegenden lehmig-sandigen Deckschichten bis zu einer Tiefe
von ca. 6,80 m zusammen. Danach folgen Kiese der Niederterrasse des Rheins mit
einer Mächtigkeit von 10,00 bis zu 15,00 m, erst dann folgenden Gesteine des
Unterdevon ab ca. 21,0 m Tiefe. Teilweise liegen anthropogene Verfüllungen aus
Beton-und Ziegelbruch, Mörtel und Kohleresten auf.
 Hinsichtlich einer potentiellen Erdbebenbetroffenheit wird der Baugrund als
Baugrundklasse C (Lockergestein), und ab größeren Tiefen B (mäßig verwitterter Fels)
bewertet.
 Die gemessenen Grundwasserstände liegen in Tiefen > 10,00 m unter Gelände. Bei
Ansatz des HGW 200 (Bemessungshochwasser; alle 200 Jahre auftretend) kann das
Wasser bis auf weniger als 10,00 m unter Gelände aufsteigen.
Im Ergebnis dieser Analyse ergeben sich folgende Erfordernisse:
 Hinsichtlich der Gründung ist auf die unterschiedlichen Schichten im Untergrund – auch
hinsichtlich der Erdbebenprognose – zu achten. Vorhandene Verfüllungen eigenen
sich nicht als Gründungsschicht, die vorhandenen Kiesschichten hingegen weisen
weitestgehend eine hohe Gründungssicherheit auf. Als möglich benannt werden
sowohl Streifen- und Balkenfundamente, als auch Blockfundamente bis hin zu
Pfahlgründungen bei höheren erforderlichen Lastabtragungen. Die Anforderungen
können im Rahmen der Planungskonkretisierung berücksichtigt werden.
4Kühn Consulting GmbH: SGB Bonn – Neu und Umbau Pestalozzischule in Bonn zum Stadtmuseum
und Stadtarchiv – Baugrundgutachten; Bonn (08/2019).Seite 35 von 70

Stadt Bonn, Bebauungsplan Nr. 6522-5 „Ehemalige Pestalozzischule“ 23
 Das Grundwasser reicht im HGW 200 teilweise bis in den Sohlbereich der geplanten /
vorhandenen Gründungen und Unterkellerungen. Auch kann es aufgrund der
Bodenverhältnisse zu Stauwasserbildung kommen. Der Gutachter empfiehlt daher
eine Wasserhaltung während der Bauphase sowie entsprechende Abdichtungen /
Drainagen. Die Anforderungen können im Rahmen der Planungskonkretisierung
berücksichtigt werden.
 Der Gutachter empfiehlt überdies:
„Im Bereich der geplanten Baumaßnahme wurde aufgefülltes Material mit
anthropogenen Anteilen (Beton- und Ziegelbruch, Mörtel und Kohlereste usw.) erbohrt.
Da es sich nicht um den natürlich anstehenden Boden handelt, ist eine abfallbezogene
Untersuchung zur Überprüfung der Möglichkeiten zur Verwertung/Entsorgung
erforderlich.“5 Diese kann baubegleitend erfolgen.
3.3.4.3 Grundwassermessstelle
Im Planbereich befindet sich eine Grundwassermessstelle (Nr. 651431). Diese Messstelle liegt
innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, welche für den neuen „Kopfbau“ vorgesehen
ist - nahe der bestehenden Zufahrt zum Collegium Leoninum. Auf die Messstelle kann nach
Auskunft der Unteren Umweltbehörde nicht verzichtet werden. Sollte die Erhaltung der
Messstelle aufgrund von Baumaßnahmen nicht möglich sein, so ist in Abstimmung mit der
Unteren Umweltbehörde eine Ersatzmessstelle mit einem Vorlauf von mindestens ¼ Jahr zu
errichten. D. h. vor Rückbau der alten Messstelle, um in dieser Zeitspanne
Vergleichsmessungen durchführen zu können und damit eine übergangslose Nutzung zu
erreichen. Ein entsprechender Hinweis ist in der Planzeichnung aufgenommen.
3.3.4.4 Altlasten / Altablagerungen
Angrenzend an das Plangebiet befinden sich zwei als Altstandort / Altablagerung im Kataster
eingetragene Flächen:
 Flurstück Gemarkung Bonn, Flur 76, Flst.-Nr. 35 befindet sich die
Altstandortverdachtsfläche 76622-128 (Brennstoffhandel, Tankstelle),
 Flurstück Gemarkung Bonn, Flur 76, Flst.-Nr. 30 befindet sich die Altstandort-
Verdachtsfläche 7622-955 (Gießerei u. Maschinenfabrik).
Beide Altstandort-Verdachtsflächen befinden sich außerhalb des Plangebiets.
Beeinträchtigungen des Plangebietes sind nicht bekannt.
3.3.4.5 Böden
Im Plangebiet ist der natürliche Bodenaufbau bereits durch die Vornutzungen anthropogen
überformt, schutzwürdige Böden sind nicht betroffen.
3.3.4.6 Starkregen
Gegenüber dem bisherigen Versiegelungsgrad wird sich mit der Neubebauung auf dem
Pestalozzischulgelände die kaum vorhandene Versickerungsfläche von rund 10 % nahezu auf
null Prozent verkleinern. Daher ist eine Versickerung von Niederschlagswasser nicht möglich.
Das Niederschlagswasser ist zusammen mit dem Schmutzwasser der bestehenden
Mischwasserkanalisation in der Noeggerathstraße zuzuleiten.
5 Kühn Consulting GmbH: SGB Bonn – Neu und Umbau Pestalozzischule in Bonn zum Stadtmuseum
und Stadtarchiv – Baugrundgutachten; Bonn (08/2019); S. 29.Seite 36 von 70

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Starkregenereignisse mit extremen Niederschlägen haben in den letzten Jahren jedoch zu
erheblichen Überflutungen geführt. Bei der Planung eines Bauvorhabens ist auszuschließen,
dass Gefährdungen durch Überflutungen auf dem eigenen Grundstück entstehen. Auch die
Gefährdung bestehender Baukörper im Umfeld durch geplante Bauvorhaben ist unbedingt zu
verhindern. Hierzu können objektbezogene Schutzmaßnahmen auf der Basis einer
Überflutungsbetrachtung gehören. Neben der Betrachtung von Grundstückslagen ist auf den
objektbezogenen Schutz hinzuweisen. Hierzu gehört die Rückstausicherung des
Kanalhausanschlusses aber auch der Schutz vor oberflächlichen Überflutungen. Typische
Schwachpunkte wie
 ebenerdige Eingänge und Terrassen,
 befestigte Flächen und Einfahrten mit Gefälle zum Haus,
 Souterrainwohnungen,
 tiefliegende Einfahrten
sind zu vermeiden oder mit geeigneten Mitteln zu sichern. Geringfügige Rüc

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Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de