202276-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen
Kerndaten
- Nummer
- 202276-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 27.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.106 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202276-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Seitens der Verwaltung wird zurzeit ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept erarbeitet, welches aufbauend auf den bereits in Umsetzung befindlichen Konzepten (u.a. Venusberg und Nordstadt) das Ziel einer Neuordnung der öffentlichen Stellplätze verfolgt. So sollen insbesondere kostenfreie Stellplätze in zentrumsnahen Bereichen sowie in Wohngebieten unter Berücksichtigung des Bedarfs der Anlieger*innen reduziert bzw. vollständig abgeschafft werden. Zentrales Ziel dabei ist es die Wohngebiete von Fremdverkehr (Dauerparker) zu entlasten sowie den Umweltverbund zu stärken. Für den Erfolg solcher Maßnahmen ist jedoch die Kontrolle der geltenden Regelungen unerlässlich. Darüber hinaus werden während der Umsetzung des Gesamtkonzeptes die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen auf Gehwegen geprüft. Dadurch sollen ausreichend breite Gehwege soweit möglich wiederhergestellt werden. Dieses Ziel wird parallel auch bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen berücksichtigt. So sollen im Straßenraum erforderliche Einbauten, wie z.B. E- Ladesäulen oder Parkscheinautomaten, grundsätzlich nur dann im Gehweg platziert werden, sofern ausreichende Restbreiten zur Verfügung stehen. Für die Optimierung bestehender bzw. den Ausbau neuer Rad- und Fußwegeverbindungen wird im Rahmen der Planungen stets geprüft, ob es zu Gunsten der Umsetzung der Reduzierung vorhandener Kfz-Stellplätze bedarf. Eine vollständige und vor allem kurzfristige Auflösung aller Kfz-Stellplätze auf Gehwegen bzw. Anwohnerparkregelungen ist jedoch nicht umsetzbar. Denn seitens der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Grundlagen, wodurch Parkhausbetreiber zur Aufnahme von Dauerparkern verpflichtet werden können. Des Weiteren sollen Parkhäuser / Tiefgaragen auch zur Abdeckung des Bedarfs von Kunden im Einzelhandel oder Besuchern dienen. Des Weiteren ist bei der Reduzierung von Kfz-Stellplätzen stets eine Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner*innen sowie des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Ein ad hoc vollzogener vollständiger Verzicht von öffentlichen Stellplätzen würde den bestehenden Anforderungen der Gesellschaft nicht gerecht werden.Seite 1 von 2 Seite 2 Grundsätzlich handelt es sich bei der Neuordnung des Straßenraums um einen langfristigen Prozess, der durch verschiedene Maßnahmen bereits begonnen wurde und mit dem in Arbeit befindlichen gesamtstädtischen Parkraumkonzept sukzessive weiter umgesetzt werden soll. Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss: Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Der Bürgerausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand und erklärt den Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de