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202276-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen

Nummer
202276-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
27.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202276 Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202276-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung
von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Seitens der Verwaltung wird zurzeit ein gesamtstädtisches Parkraumkonzept
erarbeitet, welches aufbauend auf den bereits in Umsetzung befindlichen
Konzepten (u.a. Venusberg und Nordstadt) das Ziel einer Neuordnung der
öffentlichen Stellplätze verfolgt. So sollen insbesondere kostenfreie Stellplätze
in zentrumsnahen Bereichen sowie in Wohngebieten unter Berücksichtigung
des Bedarfs der Anlieger*innen reduziert bzw. vollständig abgeschafft werden.
Zentrales Ziel dabei ist es die Wohngebiete von Fremdverkehr (Dauerparker)
zu entlasten sowie den Umweltverbund zu stärken. Für den Erfolg solcher
Maßnahmen ist jedoch die Kontrolle der geltenden Regelungen unerlässlich.
Darüber hinaus werden während der Umsetzung des Gesamtkonzeptes die
bestehenden Regelungen zu Stellplätzen auf Gehwegen geprüft. Dadurch
sollen ausreichend breite Gehwege soweit möglich wiederhergestellt werden.
Dieses Ziel wird parallel auch bei der Umsetzung weiterer Maßnahmen
berücksichtigt. So sollen im Straßenraum erforderliche Einbauten, wie z.B. E-
Ladesäulen oder Parkscheinautomaten, grundsätzlich nur dann im Gehweg
platziert werden, sofern ausreichende Restbreiten zur Verfügung stehen.
Für die Optimierung bestehender bzw. den Ausbau neuer Rad- und
Fußwegeverbindungen wird im Rahmen der Planungen stets geprüft, ob es zu
Gunsten der Umsetzung der Reduzierung vorhandener Kfz-Stellplätze bedarf.
Eine vollständige und vor allem kurzfristige Auflösung aller Kfz-Stellplätze auf
Gehwegen bzw. Anwohnerparkregelungen ist jedoch nicht umsetzbar. Denn
seitens der Verwaltung bestehen keine rechtlichen Grundlagen, wodurch
Parkhausbetreiber zur Aufnahme von Dauerparkern verpflichtet werden
können. Des Weiteren sollen Parkhäuser / Tiefgaragen auch zur Abdeckung
des Bedarfs von Kunden im Einzelhandel oder Besuchern dienen. Des
Weiteren ist bei der Reduzierung von Kfz-Stellplätzen stets eine Abwägung
zwischen den Interessen der Anwohner*innen sowie des Fuß- und
Radverkehrs erforderlich. Ein ad hoc vollzogener vollständiger Verzicht von
öffentlichen Stellplätzen würde den bestehenden Anforderungen der
Gesellschaft nicht gerecht werden.Seite 1 von 2
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Grundsätzlich handelt es sich bei der Neuordnung des Straßenraums um einen
langfristigen Prozess, der durch verschiedene Maßnahmen bereits begonnen
wurde und mit dem in Arbeit befindlichen gesamtstädtischen Parkraumkonzept
sukzessive weiter umgesetzt werden soll.
Beschlussvorschlag für Bürgerausschuss:
Der Bürgerantrag wird im beantragten Umfang abgelehnt. Der
Bürgerausschuss nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand und erklärt den
Bürgerantrag inhaltlich für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW
für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum
Abschluss gelangt.
Anlage/n
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