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202276 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen

Nummer
202276
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
22.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.02.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 18.08.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 18.08.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,6 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202276-02 ST Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen
  2. 202276-01 ST Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen

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Text anzeigen (4.092 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202276
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
11.01.2021
Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung
von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.03.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert eine Abschaffung des Bewohnerparkens auf
Gehwegen.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen ergeben sich aus beigefügtem
Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
11.01.2021
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Mit Hilfe der Parkhäuser, Parkraumprobleme lösen, Gerechtigkeitslücken schließen und Abstandsgebot
gewährleisten.
Ihr Antrag
Parkhäuser im Lockdown haben Erlöseprobleme, die Parkhäuser werden privat oder öffentlich geführt. Umsätze
kommen der Allgemeinheit zu Gute. Während ÖPNV-Nutzer öffentliche Verkehrsmittel bezahlen müssen, wird
durch die flächendeckende nahezu kostenlose öffentliche Parkraumnutzung eine sozial ungerechte Regelung
mit dem Anwohnerparken (30 EUR/Jahr entspricht genau 8 Cent pro Tag) beibehalten. Das hat die Stadt zu
ändern, denn die Parkhäuser stehen gerade auch in den Abendstunden nahezu leer, während die Pendler und
Anwohner immer noch von der Stadt fahrlässig legalisiert auf den Gehwegen parken, ohne dass die für
Kinderwagen, Rollatoren und Begegnungsverkehr nötige Abstände eingehalten werden können. Der
Parksuchverkehr der Anwohner belastet Anwohner durch Schadstoffe und Lärm.
Durch die Corona-Schutz-Verordnung dürften Gehwege sowieso nicht weiter als Parkraum missbraucht werden,
da die Abstandsgebote nicht eingehalten werden können. Noch dazu müssen Kinder die Möglichkeit haben die
ihnen zugestandene Nutzung von Gehwegen mit dem Rad zu ermöglichen. Gehwege, wo Parken erlaubt wurde
können von Kindern auf Rädern nicht genutzt werden, Kinder sind daher zu wenig geschätzt und werden nicht
Radfahren können, was darüber hinaus einer starken sozialen Benachteiligung gleichkommt (vgl auch UN-
Kinderrechte).
Die Stadt Bonn möge daher um alle gesundheitlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen und den
Stadtraum nachhaltig neu zu ordnen und den städtischen Haushalt auszugleichen demnach kurzfristig:
Alle Anwohnerparkregelungen auf Gehwegen abzuschaffen, und zwar zunächst in den Gebieten, die in nur 5-10
Minuten Fuß- oder Raddistanz von einem Parkhäuser entfernt liegen. Wenn die Parkhäuser dann immer noch
Kapazitäten übrig haben wären in einem zweiten Schritt all die Anwohnerparkplätze abzubauen, die heute der
Optimierung bestehender oder dem Ausbau neuer Fahrradrouten, Fahrradnetzen, Radspuren und Radwegen im
Wege stehen. Auch sollen die restlichen Anwohnerparkplätze den Pflegediensten, Lieferdiensten und
Handwerkern vorbehalten sein, die auf diese wirklich angewiesen sind.
Dadurch werden Gehwege wieder freigegeben für Fußgänger, Kinderwagennutzer, Rollatorennutzer und
radfahrende Kinder. Die Corona-bedingten Mindestabstände können eingehalten werden, die Pandemie
verbreitet sich weniger, Kosten durch die Pandemie sinken.
Gleichzeitig ist für die Parkhausbetreiber der Umsatz- und Erlöseverlust geringer und für Parken werden endlich
marktgerechte Preise umgesetzt. Der städtische Haushalt wird entlastet. Der Bundesrat hat eine Neuregelung
des Anwohnerparkens ausdrücklich in die Hände der Kommunen gelegt.
Durch die gleichwertigen Abstände Haltestelle des ÖPNV und Parkhausnutzung für Anwohner werden Anwohner
mit Autos nicht mehr bevorzugt, was sich nicht nur positiv und nachhaltig sondern auch auf den sozialen
Zusammenhalt auswirkt, da dann wirklich Verkehrsmittelwahlfreiheit herrscht und nicht länger parkende Autos
den mobilen Fuß- und Radverkehr behindern.
Eine zügige Umsetzung zum Wohle aller wird angeraten.
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PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de