202276 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen
Kerndaten
- Nummer
- 202276
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 22.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202276 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 11.01.2021 Bürgerantrag: Thematisierung einer Abschaffung von Bewohnerparkregelungen auf Gehwegen Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag thematisiert eine Abschaffung des Bewohnerparkens auf Gehwegen. Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 11.01.2021 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Mit Hilfe der Parkhäuser, Parkraumprobleme lösen, Gerechtigkeitslücken schließen und Abstandsgebot gewährleisten. Ihr Antrag Parkhäuser im Lockdown haben Erlöseprobleme, die Parkhäuser werden privat oder öffentlich geführt. Umsätze kommen der Allgemeinheit zu Gute. Während ÖPNV-Nutzer öffentliche Verkehrsmittel bezahlen müssen, wird durch die flächendeckende nahezu kostenlose öffentliche Parkraumnutzung eine sozial ungerechte Regelung mit dem Anwohnerparken (30 EUR/Jahr entspricht genau 8 Cent pro Tag) beibehalten. Das hat die Stadt zu ändern, denn die Parkhäuser stehen gerade auch in den Abendstunden nahezu leer, während die Pendler und Anwohner immer noch von der Stadt fahrlässig legalisiert auf den Gehwegen parken, ohne dass die für Kinderwagen, Rollatoren und Begegnungsverkehr nötige Abstände eingehalten werden können. Der Parksuchverkehr der Anwohner belastet Anwohner durch Schadstoffe und Lärm. Durch die Corona-Schutz-Verordnung dürften Gehwege sowieso nicht weiter als Parkraum missbraucht werden, da die Abstandsgebote nicht eingehalten werden können. Noch dazu müssen Kinder die Möglichkeit haben die ihnen zugestandene Nutzung von Gehwegen mit dem Rad zu ermöglichen. Gehwege, wo Parken erlaubt wurde können von Kindern auf Rädern nicht genutzt werden, Kinder sind daher zu wenig geschätzt und werden nicht Radfahren können, was darüber hinaus einer starken sozialen Benachteiligung gleichkommt (vgl auch UN- Kinderrechte). Die Stadt Bonn möge daher um alle gesundheitlichen Aspekte angemessen zu berücksichtigen und den Stadtraum nachhaltig neu zu ordnen und den städtischen Haushalt auszugleichen demnach kurzfristig: Alle Anwohnerparkregelungen auf Gehwegen abzuschaffen, und zwar zunächst in den Gebieten, die in nur 5-10 Minuten Fuß- oder Raddistanz von einem Parkhäuser entfernt liegen. Wenn die Parkhäuser dann immer noch Kapazitäten übrig haben wären in einem zweiten Schritt all die Anwohnerparkplätze abzubauen, die heute der Optimierung bestehender oder dem Ausbau neuer Fahrradrouten, Fahrradnetzen, Radspuren und Radwegen im Wege stehen. Auch sollen die restlichen Anwohnerparkplätze den Pflegediensten, Lieferdiensten und Handwerkern vorbehalten sein, die auf diese wirklich angewiesen sind. Dadurch werden Gehwege wieder freigegeben für Fußgänger, Kinderwagennutzer, Rollatorennutzer und radfahrende Kinder. Die Corona-bedingten Mindestabstände können eingehalten werden, die Pandemie verbreitet sich weniger, Kosten durch die Pandemie sinken. Gleichzeitig ist für die Parkhausbetreiber der Umsatz- und Erlöseverlust geringer und für Parken werden endlich marktgerechte Preise umgesetzt. Der städtische Haushalt wird entlastet. Der Bundesrat hat eine Neuregelung des Anwohnerparkens ausdrücklich in die Hände der Kommunen gelegt. Durch die gleichwertigen Abstände Haltestelle des ÖPNV und Parkhausnutzung für Anwohner werden Anwohner mit Autos nicht mehr bevorzugt, was sich nicht nur positiv und nachhaltig sondern auch auf den sozialen Zusammenhalt auswirkt, da dann wirklich Verkehrsmittelwahlfreiheit herrscht und nicht länger parkende Autos den mobilen Fuß- und Radverkehr behindern. Eine zügige Umsetzung zum Wohle aller wird angeraten. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 qMucvVkd 1111..0011..2211 1133::4477Seite 2 von 2
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