202275-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202275-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202275-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30- Regelung in der Ellesdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Stellungnahme Inhalt der Stellungnahme: Der vorliegende Bürgerantrag befasst sich mit der Fragestellung, weshalb auf dem kurzen Streckenabschnitt auf der Ellesdorfer Straße im Bereich zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße Tempo 30 eingerichtet wurde und beantragt die Aufhebung dieser Verkehrsregelung. Die Verwaltung kann die Besorgnis des Antragstellenden verstehen, dass bei einer Geschwindigkeitsreduzierung für einen kurzen Streckenabschnitt Lärm- und Schadstoffimmissionen durch das Beschleunigen und Abbremsen zu Lasten der Anlieger*innen zunehmen könnten. Bei der Empfehlung der Verwaltung, der die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg in der Sitzung vom 06.05.2020 zugestimmt haben, wurde diese Problematik bei den Überlegungen mit einbezogen. Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung unabhängig der e.g. Immissionen eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von an der Straße gelegenen schützenswerten Einrichtungen vor, um Personengruppen wie bspw. Kinder, Senior*innen etc. zu schützen. Im o.g. Straßenabschnitt befinden sich sowohl die diakonische Einrichtung der Evangelischen Frauenhilfe, eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenzentrum, die einen direkten Zugang zur Straße haben und zur e.g. Kategorie gehören, weshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zulässig ist. Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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