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202275-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße

Nummer
202275-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202275 Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202275-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-
Regelung in der Ellesdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Stellungnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der vorliegende Bürgerantrag befasst sich mit der Fragestellung, weshalb auf
dem kurzen Streckenabschnitt auf der Ellesdorfer Straße im Bereich zwischen
Antoniterstraße und Honnefer Straße Tempo 30 eingerichtet wurde und
beantragt die Aufhebung dieser Verkehrsregelung.
Die Verwaltung kann die Besorgnis des Antragstellenden verstehen, dass bei
einer Geschwindigkeitsreduzierung für einen kurzen Streckenabschnitt Lärm-
und Schadstoffimmissionen durch das Beschleunigen und Abbremsen zu
Lasten der Anlieger*innen zunehmen könnten. Bei der Empfehlung der
Verwaltung, der die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg in der
Sitzung vom 06.05.2020 zugestimmt haben, wurde diese Problematik bei den
Überlegungen mit einbezogen.
Allerdings sieht die Straßenverkehrsordnung unabhängig der e.g. Immissionen
eine innerörtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im unmittelbaren
Bereich von an der Straße gelegenen schützenswerten Einrichtungen vor, um
Personengruppen wie bspw. Kinder, Senior*innen etc. zu schützen. Im o.g.
Straßenabschnitt befinden sich sowohl die diakonische Einrichtung der
Evangelischen Frauenhilfe, eine Kindertagesstätte sowie ein Seniorenzentrum,
die einen direkten Zugang zur Straße haben und zur e.g. Kategorie gehören,
weshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zulässig ist.
Beschlussvorschlag für Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem
Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen
vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
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