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202275 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße

Nummer
202275
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
13.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.01.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 13.04.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 129,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202275-03 ST BBB und FDP-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße Drucksachenfolge 202275
  2. 202275-05 ST BBB-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße; hier: Stellungnahme der Verwaltung zu DS 202275-04
  3. 202275-02 BBB und FDP-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße Drucksachenfolge 202275
  4. 202275-01 ST Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße
  5. 202275-04 BBB-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße

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Text anzeigen (2.538 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202275
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
11.01.2021
Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-
Regelung in der Ellesdorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30-
Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße.
Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem
beigefügten Bürgerantrag Online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2

Bürgerantrag Online
Datum
11.01.2021
Anrede Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort
Telefon E-Mail
Betreff
Abschaffung der 100 Meter Tempo 30 (Ellesdorfer Straße
Ihr Antrag
Seit einigen Wochen gibt es auf der Ellesdorfer Straße zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße eine nicht
einmal 150 Meter lange 30er Zone. Ich war sogar in der Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Mai 2020 dabei, als
darüber "beraten" wurde. Beraten ist dabei jedoch das falsche Wort. Es wurde das Statement der Polizei
vorgetragen, dass dort entgegen der Behauptung des Antragstellers KEIN Unfallschwerpunkt o.Ä. sei und ein
Tempolimit seitens der Polizei auch nicht für nötig gehalten werde, da es auf diesen 100 Metern eine Ampel
sowie eine weitere Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) gibt. Ich bin davon ausgegangen, dass dieser offensichtlich
unbegründete Bürgerantrag somit abgelehnt wurde.
Umso erstaunter war ich, dass nun einige Monate später von der Politik anscheined doch ein Tempolimit ohne
Rücksicht auf die Empfehlung der Experten getroffen wurde. Wie kann das sein? Weiß die Politik hier mehr als
die Experten? Oder steckt dahinter die Ideologie des Ausbremsens?
Nun haben wir eine Situation, in der der Durchgangsverkehr zum Bremsen und wieder Beschleunigen
angehalten ist, ohne dass dies irgendeinen begründeten Zweck erfüllt. Dagegen hat dies ausschließlich negative
Folgen:
a) Störung des Verkehrsflusses
b) Lärmbelästigung durch Beschleunigung
c) Feinstaub durch Bremsabrieb
d) Steigerung des Unverständnisses der Bürger für Poltik und Verkehsregeln auf Grund offensichtlich sinnloser
Beschränkungen
Ich beantrage daher, dass die Beschänkung auf Tempo 30 in der Ellesdorfer Straße wieder aufgehoben wird.
Seite 1 von2
PDF erstellt mit: www.form-solutions.de
Artikel-Nr.: KFAS_01_002
ID=KFAS_0011_000022
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1111..0011..2211 1188::2200Seite 2 von 2

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