202275 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202275
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB und FDP-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße Drucksachenfolge 202275
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- BBB und FDP-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße Drucksachenfolge 202275
- Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße
- BBB-Antrag: Aufhebung einer Tempo 30-Regelung in der Ellesdorfer Straße
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202275 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 11.01.2021 Bürgerantrag: Aufhebung einer Tempo 30- Regelung in der Ellesdorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch nach Aufhebung einer Tempo 30- Beschilderung in einem Teilabschnitt der Ellesdorfer Straße. Einzelheiten zur Örtlichkeit und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag Online. Anlage/n 1 Bürgerantrag (öffentlich) 2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 2 Bürgerantrag Online Datum 11.01.2021 Anrede Vorname Nachname Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Telefon E-Mail Betreff Abschaffung der 100 Meter Tempo 30 (Ellesdorfer Straße Ihr Antrag Seit einigen Wochen gibt es auf der Ellesdorfer Straße zwischen Antoniterstraße und Honnefer Straße eine nicht einmal 150 Meter lange 30er Zone. Ich war sogar in der Sitzung der Bezirksvertretung am 6. Mai 2020 dabei, als darüber "beraten" wurde. Beraten ist dabei jedoch das falsche Wort. Es wurde das Statement der Polizei vorgetragen, dass dort entgegen der Behauptung des Antragstellers KEIN Unfallschwerpunkt o.Ä. sei und ein Tempolimit seitens der Polizei auch nicht für nötig gehalten werde, da es auf diesen 100 Metern eine Ampel sowie eine weitere Überquerungshilfe (Verkehrsinsel) gibt. Ich bin davon ausgegangen, dass dieser offensichtlich unbegründete Bürgerantrag somit abgelehnt wurde. Umso erstaunter war ich, dass nun einige Monate später von der Politik anscheined doch ein Tempolimit ohne Rücksicht auf die Empfehlung der Experten getroffen wurde. Wie kann das sein? Weiß die Politik hier mehr als die Experten? Oder steckt dahinter die Ideologie des Ausbremsens? Nun haben wir eine Situation, in der der Durchgangsverkehr zum Bremsen und wieder Beschleunigen angehalten ist, ohne dass dies irgendeinen begründeten Zweck erfüllt. Dagegen hat dies ausschließlich negative Folgen: a) Störung des Verkehrsflusses b) Lärmbelästigung durch Beschleunigung c) Feinstaub durch Bremsabrieb d) Steigerung des Unverständnisses der Bürger für Poltik und Verkehsregeln auf Grund offensichtlich sinnloser Beschränkungen Ich beantrage daher, dass die Beschänkung auf Tempo 30 in der Ellesdorfer Straße wieder aufgehoben wird. Seite 1 von2 PDF erstellt mit: www.form-solutions.de Artikel-Nr.: KFAS_01_002 ID=KFAS_0011_000022 TspuGjqd 1111..0011..2211 1188::2200Seite 2 von 2
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