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202274-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdessen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums

Nummer
202274-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 02.06.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202274 Bürgerantrag: Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdessen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202274-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bürgerantrag: Verzicht auf eine Bebauung des
Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und
stattdessen Einrichtung eines Ökologischen
Zentrums
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
14.04.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Ergänzender Hinweis:
Am 28.03.2021 ist eine Modifizierung des Antrags (vgl Anlage) durch folgenden
Beschlusspunkt eingegangen:
3. Die Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Gutachten zur Machbarkeit eines
Zentrums für Ökologie und Umweltbildung auf dem Gelände der ehemaligen
Stadtgärtnerei zu erstellen. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Entsiegelung
der versiegelten Flächen im Hinblick auf deren Vor- und Nachteile im Rahmen
der Errichtung eines solchen Zentrums geprüft werden. Auch sollen
Fördermöglichkeiten aus EU-Förderprogrammen sowie aus Landes- und
Bundesmitteln aufgezeigt werden.
Darüber, ob und wie dieser nachgereichte Punkt berücksichtigt wird,
entscheidet der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im
Rahmen der Behandlung des ursprünglichen Bürgerantrags.
- - -
Vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage teilt die Verwaltung
Folgendes mit:
Der Hauptausschuss in der Funktion des Rates gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW
hat am 18.03.2021 Folgendes beschlossen (DS-Nr. 202051-04 AA):
1. Die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7422-15 der
Stadt Bonn (0710063) und zur teilweisen Bebauung des Geländes der
ehemaligen Stadtgärtnerei in Dransdorf (zuletzt DS 1110422NV16)
werden aufgehoben.Seite 1 von 5
Seite 2
2. Auf dem Gelände der alten Stadtgärtnerei wird der großteils flächig
versiegelte nördliche Bereich neu beplant.
3. Auf diesem Teil der alten Stadtgärtnerei soll ein Gebäude für die
Biostation einschließlich eines Bildungs- und Informationszentrums
gebaut werden. Angestrebt ist ein Nachhaltigkeitsvorzeigeprojekt der
UN-Stadt Bonn.
4. Auf den versiegelten Flächen des Geländes der alten Stadtgärtnerei
kann Wohnbebauung ermöglicht werden. Der vorhandene
Ratsbeschluss wird aufgehoben. Anforderungen an eine etwaige
Bebauung und ihr Maß werden neu festgelegt. Die Wohnbebauung und
Gestaltung des Plangeländes berücksichtigt die Umweltaspekte im
besonderen Maß. Eine Erschließung findet lediglich über die Straße Auf
dem Dransdorfer Berg statt.
5. Damit wird auf dem Gelände eine Verknüpfung von Wohn-, Lern- und
Naturraum möglich.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachten hinsichtlich des
Vorkommens planungsrelevanter Arten im betreffenden Gebiet in
Auftrag zu geben.
Die Verwaltung wird entsprechend weiter verfahren.
Anlage/n
1 Aktualisierung Bürgerantrag (öffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes
www.messdorferfeld.de
info@messdorferfeld.de
per E-Mail: buergerbuero@bonn.de
Bürgerbüro Bonn
Stadthaus, Frau Rosen
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Bonn, 28.03.2021
Bürgerantrag gemäß § 24 GO Gemeindeordnung NRW:
Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdes-
sen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums;
Aktualisierung des Antrages vom 12.01.2021.
Sehr geehrte Frau Rosen,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei ist Thema der Partner der geplanten neuen
Bonner Ratskoalition. Die Stadtgärtnerei wurde 2004 aufgegeben. Seitdem wird das Gelände in Drans-
dorf nicht mehr genutzt. Der Stadtrat hatte 2015, entgegen des anderslautenden Beschlusses der Be-
zirksvertretung Bonn, die Bebauung des Geländes mit 30 Häusern beschlossen. Mangels Investor
konnte der Beschluss bis heute nicht realisiert werden.
Die Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes sieht mit großer Sorge, dass im Rahmen
der aktuellen Koalitionsgespräche der Ratsfraktionen Grüne, SPD, Linke und Volt Pläne für eine Be-
bauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei thematisiert werden. Die Bürgerinitiative spricht
sich grundsätzlich gegen eine Bebauung des Geländes aus und fordert, das Gelände freizuhalten und
stattdessen ein Ökologischen Zentrums für alle Bürgerinnen und Bürger zu errichten.
Begründung:
 Eine Bebauung des Geländes stünde im Widerspruch zum Gutachten des „Integrierten Frei-
raumsystems der Stadt Bonn 2012“ (IFS)
 Angesichts der fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels müssen die wenigen noch
verbliebenen Freiräume und Naherholungsgebiete vollständig erhalten bleiben. Freiflächen soll-
ten zusätzlich geschaffen und nicht zubetoniert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der
massiven Bebauung im gerade entstehenden Neubaugebiet „Am Vogelsang“ mit ca. 330 Woh-
nungen auf 7,8 Hektar versiegelter Fläche in unmittelbarer Nähe des Meßdorfer Feldes, er-
scheint die Erhaltung der größten unbebauten Freifläche im Bonner Westen um so wichtiger.
 Bei einer Bebauung kämen nur einige wenige Familien in den Genuss einer sehr bevorzugten
Wohnlage. Dagegen käme eine Nutzung als ökologisches Zentrum (Umweltzentrum, Schul-
und Erlebnisgärten, Imkerei, Baumschule) nach dem Vorbild des NaturGuts Ophoven bei Le-
verkusen-Opladen allen Bürgerinnen und Bürger zu Gute (https://naturgut-ophoven.de/).
 Eine Bebauung am Rande des Meßdorfer Feldes würde die Politik der bisherigen „Salamitaktik“
einer schrittweisen Bebauung des Feldes fortsetzen und stünde im Gegensatz zu ökologischen
Aspekten.
Diese Gründe sprechen aus unserer Sicht auch eindeutig gegen das Pilotprojekt für Wohnen, Lernen
und Ernähren des Vereins Neue Stadtgärtnerei e.V. (NSG). Der Verein plant nach Stand Juli 2020 drei
Projektbereiche: Wohnen, Umweltbildungszentrum und Innovative Urbane Landwirtschaft. Den geplan-
ten Bereich Wohnen auf der versiegelten Fläche sehen wir aus ökologischen Gründen sehr kritisch.
Dies würde auf einer Fläche von mehr als 2/5 der Gesamtfläche eine Bebauung mit 24 WohneinheitenSeite 3 von 5
in mehreren ein- und zweigeschossigen Gebäuden für ca. 100 Personen bedeuten. Eine zusätzliche
Versiegelung würde durch Zufahrtswege erfolgen, die für diese Wohneinheiten notwendig würden.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass eine Bebauung, die sich (zunächst) nur auf bereits versiegelte
Flächen beschränken würde, wie es das Projekt vorsieht, mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Be-
bauungen nach sich ziehen wird, schon aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere um eine Finan-
zierbarkeit zu sichern. Derzeit geht der Verein von einem Kostenvolumen von 8 Mio. € aus, diese Kos-
tenkalkulation steht allerdings auf sehr wackeligen Füßen Denn es ist insbesondere fraglich, ob eine
Bebauung auf den versiegelten Flächen überhaupt möglich ist und eine kostenintensive Entsorgung
der Altlasten, wie bei den vorherigen Planungen, erforderlich sein wird. Bei einer Bebauung durch die
städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWG dürfte die Gefahr einer nachfolgenden massiven Be-
bauung noch deutlich größer sein.
Vor der Kommunalwahl 2020 haben sich mit Ausnahme der CDU und FDP alle Bonner Ratsparteien
eindeutig gegen eine weitere Bebauung des Meßdorfer Feldes ausgesprochen – auch an den Rand-
bereichen Insbesondere Bündnis 90 / Die Grünen verdanken ihren Wahlerfolg u.a. dem Versprechen,
das Meßdorfer Feld als Freifläche freizuhalten – auch an den Randgebieten. Als bisheriger „Junior-
partner“ der CDU in der nun beendeten Jamaikakoalition musste sie diese Pläne mittragen, obwohl sie
einer Bebauung grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Aus dem Artikel des General-Anzeigers vom
08.01.2021 ist zu entnehmen, dass für die Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen eine Bebauung der
versiegelten Flächen nunmehr wieder überlegenswert sei. Eine Bebauung des Geländes der ehemali-
gen Stadtgärtnerei stünde aber in deutlichem Widerspruch zu den Vor-Wahl-Aussagen. Auch eine Be-
bauung von versiegelten Flächen ist eine Bebauung und die Vernichtung von noch vorhandenen Frei-
flächen. Der Bürgerentscheid gegen die Randbebauung des Melbbades hat gezeigt, dass eine solche
Bebauung nicht der Wille der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Daraus sollte eigentlich eine
Lehre gezogen werden.
Die SPD Bonn hat sich ebenfalls vor der Kommunalwahl stets eindeutig gegen eine Bebauung des
Geländes ausgesprochen, auch an den Randbereichen, und eine Nutzung als ökologischen Zentrum,
wie das o.a. NaturGut Ophoven, gut vorstellen können. Jetzt hat die SPD - wie ebenfalls aus dem o.a.
Artikel zu entnehmen ist, ihren "Standpunkt aus der letzten Ratsperiode aufgegeben“ und spricht sich
dafür aus, das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei zu bebauen.
Das Ergebnis der Kommunalwahl 2020 in Bonn hat deutlich gezeigt, dass das Meßdorfer Feld und
seine vollständige Freihaltung vielen Bonnerinnen und Bonnern sehr am Herzen liegt. Deshalb verbin-
den wir mit einer neuen Bonner Ratskoalition die Hoffnung, dass nunmehr endlich langfristig mehr Wert
auf die Erhaltung von Naherholungsgebieten und Frischluftschneisen wie das Meßdorfer Feld gelegt
wird.
Die Bürgerinitiative beantragt daher, die Bezirksvertretung Bonn und der Rat der Stadt Bonn
mögen beschließen:
1. Die Pläne zur Bebauung der ehemaligen Stadtgärtnerei endgültig aufzugeben, das Ge-
lände als Freifläche auf Dauer freizuhalten und stattdessen dort ein Zentrum für Ökologie
und Umweltbildung einzurichten.
2. Die Bürgerinnen und Bürger in den Planungs- und Entscheidungsprozess über die Zu-
kunft des Geländes einzubinden.
3. Die Stadtverwaltung zu beauftragen, ein Gutachten zur Machbarkeit eines Zentrums für
Ökologie und Umweltbildung auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei zu erstel-
len. Dabei soll auch die Möglichkeit einer Entsiegelung der versiegelten Flächen im Hin-
blick auf deren Vor- und Nachteile im Rahmen der Errichtung eines solchen Zentrums
geprüft werden. Auch sollen Fördermöglichkeiten aus EU-Förderprogrammen sowie aus
Landes- und Bundesmitteln aufgezeigt werden.Seite 4 von 5
Ich bitte Sie, den Eingang des aktualisierten Bürgerantrages zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rudolf Schmitz
Sprecher der Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes
Lessenicher Str. 6
53123 BonnSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de