202274 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Bürgerantrag: Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdessen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums
Kerndaten
- Nummer
- 202274
- Art
- Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
- Veröffentlicht
- 13.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich öffentlich 202274 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB 12.01.2021 Bürgerantrag: Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdessen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums Beratungsfolge Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda Entscheidung Inhalt des Bürgerantrages Der Antrag beinhaltet den Wunsch nach einem Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdessen die Einrichtung eines Ökologischen Zentrums. Einzelheiten zur Begründung sind dem beigefügten Bürgerantrag zu entnehmen. Anlage/n 1 Bürgerantrag - komplett (öffentlich)Seite 1 von 3 Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes www.messdorferfeld.de info@messdorferfeld.de vorab per E-Mail: buergerbuero@bonn.de Bürgerbüro Bonn Stadthaus, Frau Rosen Berliner Platz 2 53111 Bonn Bonn, 12.01.2021 Bürgerantrag gemäß § 24 GO Gemeindeordnung NRW: Verzicht auf eine Bebauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei und stattdes- sen Einrichtung eines Ökologischen Zentrums Sehr geehrte Frau Rosen, sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei ist Thema der Partner der geplanten neunen Bonner Ratskoalition. Die Stadtgärtnerei wurde 2004 aufgegeben. Seitdem wird das Gelände in Drans- dorf nicht mehr genutzt. Der Stadtrat hatte 2015, entgegen des anderslautenden Beschlusses der Be- zirksvertretung Bonn, die Bebauung des Geländes mit 30 Häusern beschlossen. Mangels Investor konnte der Beschluss bis heute nicht realisiert werden. Die Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes sieht mit großer Sorge, dass im Rahmen der aktuellen Koalitionsgespräche der Ratsfraktionen Grüne, SPD, Linke und Volt Pläne für eine Be- bauung des Geländes der ehemaligen Stadtgärtnerei thematisiert werden. Die Bürgerinitiative spricht sich grundsätzlich gegen eine Bebauung des Geländes aus und fordert, das Gelände freizuhalten und stattdessen ein Ökologischen Zentrums für alle Bürgerinnen und Bürger zu errichten. Begründung: Eine Bebauung des Geländes stünde im Widerspruch zum Gutachten des „Integrierten Frei- raumsystems der Stadt Bonn 2012“ (IFS) Angesichts der fortschreitenden Auswirkungen des Klimawandels müssen die wenigen noch verbliebenen Freiräume und Naherholungsgebiete vollständig erhalten bleiben. Freiflächen soll- ten zusätzlich geschaffen und nicht zubetoniert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der massiven Bebauung im gerade entstehenden Neubaugebiet „Am Vogelsang“ mit ca. 330 Woh- nungen auf 7,8 Hektar versiegelter Fläche in unmittelbarer Nähe des Meßdorfer Feldes, er- scheint die Erhaltung der größten unbebauten Freifläche im Bonner Westen um so wichtiger. Bei einer Bebauung kämen nur einige wenige Familien in den Genuss einer sehr bevorzugten Wohnlage. Dagegen käme eine Nutzung als ökologisches Zentrum (Umweltzentrum, Schul- und Erlebnisgärten, Imkerei, Baumschule) nach dem Vorbild des NaturGuts Ophoven bei Le- verkusen-Opladen allen Bürgerinnen und Bürger zu Gute (https://naturgut-ophoven.de/). Eine Bebauung am Rande des Meßdorfer Feldes würde die Politik der bisherigen „Salamitaktik“ einer schrittweisen Bebauung des Feldes fortsetzen und stünde im Gegensatz zu ökologischen Aspekten. Diese Gründe sprechen aus unserer Sicht auch eindeutig gegen das Pilotprojekt für Wohnen, Lernen und Ernähren des Vereins Neue Stadtgärtnerei e.V. (NSG). Der Verein plant nach Stand Juli 2020 drei Projektbereiche: Wohnen, Umweltbildungszentrum und Innovative Urbane Landwirtschaft. Den geplan- ten Bereich Wohnen auf der versiegelten Fläche sehen wir aus ökologischen Gründen sehr kritisch. Dies würde auf einer Fläche von mehr als 2/5 der Gesamtfläche eine Bebauung mit 24 WohneinheitenSeite 2 von 3 in mehreren ein- und zweigeschossigen Gebäuden für ca. 100 Personen bedeuten. Eine zusätzliche Versiegelung würde durch Zufahrtswege erfolgen, die für diese Wohneinheiten notwendig würden. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass eine Bebauung, die sich (zunächst) nur auf bereits versiegelte Flächen beschränken würde, wie es das Projekt vorsieht, mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Be- bauungen nach sich ziehen wird, schon aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere um eine Finan- zierbarkeit zu sichern. Derzeit geht der Verein von einem Kostenvolumen von 8 Mio. € aus, diese Kos- tenkalkulation steht allerdings auf sehr wackeligen Füßen Denn es ist insbesondere fraglich, ob eine Bebauung auf den versiegelten Flächen überhaupt möglich ist und eine kostenintensive Entsorgung der Altlasten, wie bei den vorherigen Planungen, erforderlich sein wird. Bei einer Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWG dürfte die Gefahr einer nachfolgenden massiven Be- bauung noch deutlich größer sein. Vor der Kommunalwahl 2020 haben sich mit Ausnahme der CDU und FDP alle Bonner Ratsparteien eindeutig gegen eine weitere Bebauung des Meßdorfer Feldes ausgesprochen – auch an den Rand- bereichen Insbesondere Bündnis 90 / Die Grünen verdanken ihren Wahlerfolg u.a. dem Versprechen, das Meßdorfer Feld als Freifläche freizuhalten – auch an den Randgebieten. Als bisheriger „Junior- partner“ der CDU in der nun beendeten Jamaikakoalition musste sie diese Pläne mittragen, obwohl sie einer Bebauung grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Aus dem Artikel des General-Anzeigers vom 08.01.2021 ist zu entnehmen, dass für die Vertreter von Bündnis 90 / Die Grünen eine Bebauung der versiegelten Flächen nunmehr wieder überlegenswert sei. Eine Bebauung des Geländes der ehemali- gen Stadtgärtnerei stünde aber in deutlichem Widerspruch zu den Vor-Wahl-Aussagen. Auch eine Be- bauung von versiegelten Flächen ist eine Bebauung und die Vernichtung von noch vorhandenen Frei- flächen. Der Bürgerentscheid gegen die Randbebauung des Melbbades hat gezeigt, dass eine solche Bebauung nicht der Wille der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Daraus sollte eigentlich eine Lehre gezogen werden. Die SPD Bonn hat sich ebenfalls vor der Kommunalwahl stets eindeutig gegen eine Bebauung des Geländes ausgesprochen, auch an den Randbereichen, und eine Nutzung als ökologischen Zentrum, wie das o.a. NaturGut Ophoven, gut vorstellen können. Jetzt hat die SPD - wie ebenfalls aus dem o.a. Artikel zu entnehmen ist, ihren "Standpunkt aus der letzten Ratsperiode aufgegeben“ und spricht sich dafür aus, das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei zu bebauen. Das Ergebnis der Kommunalwahl 2020 in Bonn hat deutlich gezeigt, dass das Meßdorfer Feld und seine vollständige Freihaltung vielen Bonnerinnen und Bonnern sehr am Herzen liegt. Deshalb verbin- den wir mit einer neuen Bonner Ratskoalition die Hoffnung, dass nunmehr endlich langfristig mehr Wert auf die Erhaltung von Naherholungsgebieten und Frischluftschneisen wie das Meßdorfer Feld gelegt wird. Die Bürgerinitiative beantragt daher, die Bezirksvertretung Bonn und der Rat der Stadt Bonn möge beschließen: 1. Die Pläne zur Bebauung der ehemaligen Stadtgärtnerei endgültig aufzugeben, das Ge- lände als Freifläche auf Dauer freizuhalten und stattdessen dort ein Ökologischen Zent- rum einzurichten. 2. Die Bürgerinnen und Bürger in den weiteren Entscheidungsprozess über die Zukunft des Geländes einzubinden. Ich bitte Sie, den Eingang des Bürgerantrages zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen gez. Rudolf Schmitz Sprecher der Bürgerinitiative für die Erhaltung des Meßdorfer Feldes Lessenicher Str. 6 53123 BonnSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de