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202271-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Umsetzung des verkehrsberuhigten Umbaus der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße, Einhaltung der Zeitschiene

Nummer
202271-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
10.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202271 Umsetzung des verkehrsberuhigten Umbaus der Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und Ellerstraße, Einhaltung der Zeitschiene

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202271-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Umsetzung des verkehrsberuhigten Umbaus der
Bornheimer Straße zwischen Alter Friedhof und
Ellerstraße, Einhaltung der Zeitschiene
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
zu 1.:
Mit DS Nr. 200999 hat die Verwaltung das Terminkonzept für die Planung und
den Bau der Rampe Thomastraße vorgestellt. Bei der Abgabe der
Planfeststellungunterlagen im August 2020, einer geschätzten Bearbeitungszeit
der Planfeststellung von einem Jahr und einer geplanten Bauzeit von einem
Jahr wurde eine Fertigstellung der Rampe auf Ende 2022 avisiert.
Die Planfeststellungsunterlagen zur Rampe Thomastraße wurden am
28.8.2020 bei der Bezirksregierung zur Genehmigung eingereicht. Mit
Schreiben vom 28.9.2020 hat diese das Vorprüfergebnis mitgeteilt und die
Unterlagen zur Überarbeitung zurückgesendet. Es wurden sowohl
Anpassungen der eingereichten Gutachten als auch ergänzende Gutachten
gefordert. Diese wurden bis auf ein Schallschutzgutachten abschließend
bearbeitet.
Für das Schallschutzgutachten sind zusätzliche Angaben der DB Netz
AG bzgl. der Schallemissionswerte von Personen- und Güterzügen
erforderlich, die in den Betrachtungen berücksichtigt werden müssen. Die
entsprechenden Unterlagen sind bei der DB beantragt, liegen aber noch nicht
vor. Das Schallschutzgutachten konnte daher noch nicht abgeschlossen
werden. Die Verwaltung geht zurzeit davon aus, dass alle Unterlagen im
Februar 2021 neu eingereicht werden können.
Mit der Einreichung im Februar 2021 verschieben sich die bislang geplanten
Termine so dass mit einer Fertigstellung der Rampe voraussichtlich Mitte bis
Ende 2023 gerechnet werden kann.
zu 2.:
Die Verwaltung hat weiter die Absicht, den Umbau der Bornheimer Straße (im
Abschnitt Alter Friedhof - Ellerstraße) in 2022 zu beginnen und prüft, ob dies
unabhängig von der Fertigstellung der Rampe möglich ist. Dies hätte zum einen
den Vorteil, dass Städtebaufördermittel zeitgerecht in Anspruch genommen
werden könnten, zum anderen käme es nicht zu einer zeitgleichen Ausführung
der Arbeiten mit dem Neubau des „Tausendfüßlers“ durch Straßen.NRW.Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 09:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de