202270-03 · Beschlussvorlage
Parken im Pützfelder Weg
Kerndaten
- Nummer
- 202270-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 13.02.2022
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Beschlussvorlage öffentlich 202270-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parken im Pützfelder Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung richtet die sechs zusätzlichen Parkplätze gemäß Anlage 2 ein. Begründung Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 31.08.2021 umgesetzt und geprüft, ob unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Stellflächen im Pützfelder Weg auszuweisen. Bei dieser Prüfung konnten sieben bis neun mögliche Stellflächen identifiziert werden, die gemäß den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) als Stellplätze markiert werden können (s. Anlage 1): - Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 8 - Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 6 - Zwei Parkplätze gegenüber der Hausnummer 15 - Zwei Parkplätze auf Höhe der Hausnr. 6 - Ein Parkplatz auf Höhe der Hausnr. 4 Es bestehen von daher Möglichkeiten, den verkehrsberuhigten Bereich beizubehalten und zugleich mindestens sieben Stellflächen zu markieren, um zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Gemäß dem o.g. Beschluss wurden die anwohnenden Personen des Pützfelder Wegs per Bürgerbrief über den Vorgang informiert und um Vorschläge gebeten. Dabei wurde von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht, die Stellflächenmarkierung im Bereich der Hausnr. 4 und 19 nicht umzusetzen. Begründet wurde dies mit der möglichen Blockierung von Hauseingängen, Behinderung der Rettungswege und der „Kurve“. Dafür wurden einige Gegenvorschläge gemacht, welche die Verwaltung geprüft hat: - Es wurde vorgeschlagen, Stellflächen im Bereich des Pützfelder Wegs 23 anzuordnen. Diesem Vorschlag kann die Verwaltung leider nicht nachkommen, da aufgrund der Fahrbahnbreite die Rettungswege behindert würden.Seite 1 von 4 Seite 2 - Weiterhin wurde vorgeschlagen, im Bereich der Hausnr. 8 und 10 Parkplätze zu markieren. Eine solche Anordnung lehnt die Verwaltung allerdings aufgrund der Kurvenlage und der gleichzeitigen Bebauung durch ungünstige Lage von privaten Stellflächen ab. - Zuletzt wurde eine Stellflächenmarkierung gegenüber der Hausnr. 4 vorgeschlagen. Dies wird aber aufgrund des landwirtschaftlichen Weges in diesem Bereich abgelehnt, da landwirtschaftliche Fahrzeuge parkende Fahrzeuge aufgrund der Lage und der ungenügenden Fahrbreiten beschädigen könnten. Weiterhin gingen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger ein, Stellflächen zu mieten oder zu kaufen. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass eine Reservierung von öffentlichen Stellflächen nicht möglich ist. Die Straßenverkehrsordnung sieht allgemeine Parkerleichterungen in Form von Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO nur zu Gunsten von Schwerbehinderten, Blinden und Anwohner*innen vor. Hingegen sind Parksonderrechte in der erbetenen Form wegen fehlender verkehrsrechtlicher Ermächtigung unzulässig. Weiterhin wurde von Bürger*innen gewünscht, im Bereich der Hausnr. 19 bis 26 Halteverbotsschilder oder eine Grenzmarkierung anzubringen, da dort ordnungswidrig Fahrzeuge geparkt werden. Allerdings ist dies nicht möglich, da weitere Beschilderungen in verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig sind. Da das Parken außerhalb von gekennzeichneten Flächen nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist, kommt als weitere Maßnahme nur die Verwarnung durch den Stadtordnungsdient in Betracht. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Argumente schlägt die Verwaltung vor, im Bereich der Hausnr. 6, 14, 16 und 18 (bzw. Lindweg 70) sechs Stellflächen zu markieren. Anlage/n 1 Mögliche Stellflächen (öffentlich) 2 Zu beschließende Parkplätze (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de