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202270-03 · Beschlussvorlage

Parken im Pützfelder Weg

Nummer
202270-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
13.02.2022
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung federführend
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  1. 202270 Parken im Pützfelder Weg

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Beschlussvorlage
öffentlich
202270-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parken im Pützfelder Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.03.2022 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung richtet die sechs zusätzlichen Parkplätze gemäß Anlage 2 ein.
Begründung
Die Verwaltung hat den Beschluss der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom
31.08.2021 umgesetzt und geprüft, ob unter Beibehaltung der aktuellen
Regelungen Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Stellflächen im Pützfelder
Weg auszuweisen. Bei dieser Prüfung konnten sieben bis neun mögliche
Stellflächen identifiziert werden, die gemäß den Richtlinien für die Markierung
von Straßen (RMS) als Stellplätze markiert werden können (s. Anlage 1):
- Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 8
- Zwei Parkplätze gegenüber dem Lichtmast Nr. 6
- Zwei Parkplätze gegenüber der Hausnummer 15
- Zwei Parkplätze auf Höhe der Hausnr. 6
- Ein Parkplatz auf Höhe der Hausnr. 4
Es bestehen von daher Möglichkeiten, den verkehrsberuhigten Bereich
beizubehalten und zugleich mindestens sieben Stellflächen zu markieren, um
zusätzlichen Parkraum zu schaffen. Gemäß dem o.g. Beschluss wurden die
anwohnenden Personen des Pützfelder Wegs per Bürgerbrief über den
Vorgang informiert und um Vorschläge gebeten.
Dabei wurde von mehreren Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht, die
Stellflächenmarkierung im Bereich der Hausnr. 4 und 19 nicht umzusetzen.
Begründet wurde dies mit der möglichen Blockierung von Hauseingängen,
Behinderung der Rettungswege und der „Kurve“. Dafür wurden einige
Gegenvorschläge gemacht, welche die Verwaltung geprüft hat:
- Es wurde vorgeschlagen, Stellflächen im Bereich des Pützfelder Wegs 23
anzuordnen. Diesem Vorschlag kann die Verwaltung leider nicht nachkommen,
da aufgrund der Fahrbahnbreite die Rettungswege behindert würden.Seite 1 von 4
Seite 2
- Weiterhin wurde vorgeschlagen, im Bereich der Hausnr. 8 und 10 Parkplätze
zu markieren. Eine solche Anordnung lehnt die Verwaltung allerdings aufgrund
der Kurvenlage und der gleichzeitigen Bebauung durch ungünstige Lage von
privaten Stellflächen ab.
- Zuletzt wurde eine Stellflächenmarkierung gegenüber der Hausnr. 4
vorgeschlagen. Dies wird aber aufgrund des landwirtschaftlichen Weges in
diesem Bereich abgelehnt, da landwirtschaftliche Fahrzeuge parkende
Fahrzeuge aufgrund der Lage und der ungenügenden Fahrbreiten beschädigen
könnten.
Weiterhin gingen Anfragen der Bürgerinnen und Bürger ein, Stellflächen zu
mieten oder zu kaufen. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass eine Reservierung
von öffentlichen Stellflächen nicht möglich ist. Die Straßenverkehrsordnung
sieht allgemeine Parkerleichterungen in Form von Ausnahmegenehmigung
nach § 46 StVO nur zu Gunsten von Schwerbehinderten, Blinden und
Anwohner*innen vor. Hingegen sind Parksonderrechte in der erbetenen Form
wegen fehlender verkehrsrechtlicher Ermächtigung unzulässig.
Weiterhin wurde von Bürger*innen gewünscht, im Bereich der Hausnr. 19 bis
26 Halteverbotsschilder oder eine Grenzmarkierung anzubringen, da dort
ordnungswidrig Fahrzeuge geparkt werden. Allerdings ist dies nicht möglich, da
weitere Beschilderungen in verkehrsberuhigten Bereich nicht zulässig sind. Da
das Parken außerhalb von gekennzeichneten Flächen nach der
Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist, kommt als weitere Maßnahme nur
die Verwarnung durch den Stadtordnungsdient in Betracht.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Argumente schlägt die Verwaltung
vor, im Bereich der Hausnr. 6, 14, 16 und 18 (bzw. Lindweg 70) sechs
Stellflächen zu markieren.
Anlage/n
1 Mögliche Stellflächen (öffentlich)
2 Zu beschließende Parkplätze (öffentlich)Seite 2 von 4
Seite 3 von 4
Seite 4 von 4

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