202270-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Parken im Pützfelder Weg
Kerndaten
- Nummer
- 202270-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202270-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Parken im Pützfelder Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Parkplatzprobleme der Anwohner des Pützfelder Weges sind der Verwaltung bereits seit geraumer Zeit bekannt. In den 1990er Jahren war die dortige Parksituation zudem Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Da das Wohngebiet als verkehrsberuhigter Bereich mit entsprechender Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO)) ausgewiesen ist, gelten somit die damit verbundenen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Es darf lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren und Fahrzeuge nur in den wenigen gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Vorrangig dient der Abschnitt dem Aufenthalt von Personen. Die derzeitige Gestaltung des angesprochenen Bereichs als Mischverkehrsfläche steht mit der vorhandenen Beschilderung gleichwohl regelkonform im Einklang. Bei Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs könnte auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen nach den allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung geparkt werden. Beim Wegfall der vorhandenen Beschilderung könnte zudem der Konflikt auftreten, dass die öffentliche Verkehrsfläche keine separaten Gehweganlagen (z. B. durch Borde von der Fahrbahn getrennt) aufweist und zugleich eine höhere Anzahl von Fahrzeugen aufnehmen sollte. Es müsste nicht mehr mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden und der Aufenthaltsraum für Fußgänger würde eingeschränkt. Bei entsprechender Beschlussfassung regt die Verwaltung daher an, unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen auszuloten, ob Möglichkeiten bestehen, zusätzliche Stellflächen auszuweisen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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