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202270-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Parken im Pützfelder Weg

Nummer
202270-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202270 Parken im Pützfelder Weg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202270-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Parken im Pützfelder Weg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Parkplatzprobleme der Anwohner des Pützfelder Weges sind der
Verwaltung bereits seit geraumer Zeit bekannt. In den 1990er Jahren war die
dortige Parksituation zudem Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen
Verfahrens.
Da das Wohngebiet als verkehrsberuhigter Bereich mit entsprechender
Beschilderung (Verkehrszeichen (VZ) 325/326 der Straßenverkehrsordnung
(StVO)) ausgewiesen ist, gelten somit die damit verbundenen
straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Es darf lediglich mit
Schrittgeschwindigkeit gefahren und Fahrzeuge nur in den wenigen
gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Vorrangig dient der Abschnitt
dem Aufenthalt von Personen.
Die derzeitige Gestaltung des angesprochenen Bereichs als
Mischverkehrsfläche steht mit der vorhandenen Beschilderung gleichwohl
regelkonform im Einklang.
Bei Aufhebung des verkehrsberuhigten Bereichs könnte auch außerhalb der
gekennzeichneten Flächen nach den allgemeinen Regeln der
Straßenverkehrsordnung geparkt werden. Beim Wegfall der vorhandenen
Beschilderung könnte zudem der Konflikt auftreten, dass die öffentliche
Verkehrsfläche keine separaten Gehweganlagen (z. B. durch Borde von der
Fahrbahn getrennt) aufweist und zugleich eine höhere Anzahl von Fahrzeugen
aufnehmen sollte. Es müsste nicht mehr mit Schrittgeschwindigkeit gefahren
werden und der Aufenthaltsraum für Fußgänger würde eingeschränkt.
Bei entsprechender Beschlussfassung regt die Verwaltung daher an, unter
Beibehaltung der aktuellen Regelungen auszuloten, ob Möglichkeiten
bestehen, zusätzliche Stellflächen auszuweisen.
Anlage/n
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