202264 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des eingeschränkten Pandemiebetriebs aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 07.01.2021
Kerndaten
- Nummer
- 202264
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 20.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 202264 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des eingeschränkten Pandemiebetriebs aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 07.01.2021 Beratungsfolge Rat 21.01.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Art und Umfang des eingeschränkten Betreuungsangebotes wurden erst mit Rechtsverordnung vom 07.01.2021 bekannt, daher konnte diese Vorlage nur sehr kurzfristig erstellt werden. Um einen Einzug der Elternbeiträge rechtzeitig stoppen zu können und damit einen erheblichen Erstattungsaufwand bei der Stadtkasse zu vermeiden, ist ein zeitnaher Beschluss notwendig. Eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des eingeschränkten Regelbetriebs auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Besuch von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den Monat Januar 2021.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Durch Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 07.01.2021 wird der Präsenzunterricht in allen Schulen und Schulformen bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Allerdings wird für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 ein eingeschränktes Betreuungsangebot vorgehalten. In den Kindertageseinrichtungen kann das Betreuungsangebot in den Kindertagesstätten jeweils um 10 Stunden/wöchentlich reduziert werden. Alle Eltern sind aufgerufen ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Ein Großteil der Kinder erhält somit nicht das reguläre Betreuungsangebot. Mit Schreiben vom 07.01.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW den Eltern daher zugesichert, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet werden. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf geeinigt, dass sich Land und Kommunen die Kosten für die Erstattung hälftig teilen. Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor. Die derzeitige Krisenlage mit einem staatlich verordneten Betretungsverbot in Schulen und einem eingeschränkten Pandemiebetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik und Verwaltung gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche Situationen zu bewältigen, für die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen evtl. auf Einkommen verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können. Da mit dem ab 11.01.2021 eingeschränkten Pandemiebetrieb sowohl quantitative als auch qualitative Einschränkungen verbunden sind, schließt sich die Bundesstadt Bonn dieser Regelung an. Beiträge für die Mittagsverpflegung werden in den städtischen Kindertageseinrichtungen im Monat Januar nur von den Familien erhoben, deren Kind in diesem Monat öfter als 5 Tage an der Mittagsverpflegung teilgenommen hat. Im Bereich des offenen Ganztages an den Schulen entscheiden die Träger des offenen Ganztages in Abhängigkeit der Situation vor Ort über das Angebot und die Abrechnung des Mittagsangebotes in eigener Zuständigkeit. Im Bereich der beiden OGS-Schulen in städtischer Trägerschaft wird kein Essensgeldbeitrag von Selbstzahlern erhoben.Seite 2 von 4 Seite 3 Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca. 2.000.000 € für Januar. Hieran beteiligt sich das Land mit 1.000.000 €. 15.01.2021 / 20.01.2021 gez. Dörner gez. Faber Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.01 1.06.02 1.03 Förd. von Kindern in Tagespflege Tageseinrichtungen für Kinder Schulträgeraufgaben 1.51.10.06.01.02 1.51.10.06.02.06 1.51.10.06.02.07 1.40.00.03.01.01 Förd. von Kindern in Tagespflege Städt. Kindertageseinrichtungen Tageseinrichtungen für Kinder Grundschulen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Elternbeiträge Landeszuweisungen 2.000.000,00€ - 1.000.000,00€ 151000601/631000 151000602/631000 140000301/631000 151000601/611000 151000602/611000 140000301/611000 2.000.000,00€ 1.000.000,00€: 151000601/611000 151000602/611000 140000301/611000 1.000.000,00€: Gesamthaushalt Haushaltsbelastung jährlich 1.000.000,00€Seite 3 von 4 Seite 4 Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de