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202264 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des eingeschränkten Pandemiebetriebs aufgrund der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 07.01.2021

Nummer
202264
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
20.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sondersitzung des Rates 21.01.2021 Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
202264
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des
eingeschränkten Pandemiebetriebs aufgrund der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der
Betreuungsinfrastruktur
(Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO)
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW vom 07.01.2021
Beratungsfolge
Rat 21.01.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Art und Umfang des eingeschränkten Betreuungsangebotes wurden erst
mit Rechtsverordnung vom 07.01.2021 bekannt, daher konnte diese
Vorlage nur sehr kurzfristig erstellt werden. Um einen Einzug der
Elternbeiträge rechtzeitig stoppen zu können und damit einen
erheblichen Erstattungsaufwand bei der Stadtkasse zu vermeiden, ist ein
zeitnaher Beschluss notwendig. Eine Beschlussfassung durch die
politischen Gremien kann bis dahin nicht herbeigeführt werden.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung der Oberbürgermeisterin wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Die Bundesstadt Bonn verzichtet aufgrund des eingeschränkten
Regelbetriebs auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Besuch
von öffentlich geförderten Tagespflegestellen, Kitas und OGS für den
Monat Januar 2021.Seite 1 von 4

Seite 2
Begründung
Durch Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
NRW vom 07.01.2021 wird der Präsenzunterricht in allen Schulen und
Schulformen bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Allerdings wird für
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 ein eingeschränktes
Betreuungsangebot vorgehalten.
In den Kindertageseinrichtungen kann das Betreuungsangebot in den
Kindertagesstätten jeweils um 10 Stunden/wöchentlich reduziert werden.
Alle Eltern sind aufgerufen ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Ein Großteil der Kinder erhält somit nicht das reguläre
Betreuungsangebot.
Mit Schreiben vom 07.01.2021 hat das Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge und Integration des Landes NRW den Eltern daher
zugesichert, dass die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet
werden.
Das Land und die kommunalen Spitzenverbände haben sich darauf
geeinigt, dass sich Land und Kommunen die Kosten für die Erstattung
hälftig teilen.
Die Elternbeitragssatzung der Bundesstadt Bonn sieht bei
Betreuungsausfall grundsätzlich keine Erstattung der Elternbeiträge vor.
Die derzeitige Krisenlage mit einem staatlich verordneten
Betretungsverbot in Schulen und einem eingeschränkten
Pandemiebetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen
dürfte beim Beschluss der Satzung allerdings nicht im Fokus von Politik
und Verwaltung gestanden haben. Die Corona-Krise stellt die
Stadtgesellschaft vor bisher ungeahnte Herausforderungen. Die
Bonnerinnen und Bonner habe zahlreiche Situationen zu bewältigen, für
die es keine Handreichungen gibt. Eltern müssen evtl. auf Einkommen
verzichten, um die Kinderbetreuung sicherstellen zu können.
Da mit dem ab 11.01.2021 eingeschränkten Pandemiebetrieb sowohl
quantitative als auch qualitative Einschränkungen verbunden sind,
schließt sich die Bundesstadt Bonn dieser Regelung an.
Beiträge für die Mittagsverpflegung werden in den städtischen
Kindertageseinrichtungen im Monat Januar nur von den Familien
erhoben, deren Kind in diesem Monat öfter als 5 Tage an der
Mittagsverpflegung teilgenommen hat.
Im Bereich des offenen Ganztages an den Schulen entscheiden die
Träger des offenen Ganztages in Abhängigkeit der Situation vor Ort über
das Angebot und die Abrechnung des Mittagsangebotes in eigener
Zuständigkeit. Im Bereich der beiden OGS-Schulen in städtischer
Trägerschaft wird kein Essensgeldbeitrag von Selbstzahlern erhoben.Seite 2 von 4

Seite 3
Die finanziellen Folgen belaufen sich auf Mindereinnahmen von ca.
2.000.000 € für Januar. Hieran beteiligt sich das Land mit 1.000.000 €.
15.01.2021 /
20.01.2021
gez. Dörner gez. Faber
Datum Oberbürgermeisterin Stadtverordnete/r
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.06.01
1.06.02
1.03
Förd. von Kindern in
Tagespflege
Tageseinrichtungen für Kinder
Schulträgeraufgaben
1.51.10.06.01.02
1.51.10.06.02.06
1.51.10.06.02.07
1.40.00.03.01.01
Förd. von Kindern in Tagespflege
Städt. Kindertageseinrichtungen
Tageseinrichtungen für Kinder
Grundschulen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Elternbeiträge
Landeszuweisungen
2.000.000,00€
-
1.000.000,00€
151000601/631000
151000602/631000
140000301/631000
151000601/611000
151000602/611000
140000301/611000
2.000.000,00€ 1.000.000,00€:
151000601/611000
151000602/611000
140000301/611000
1.000.000,00€:
Gesamthaushalt
Haushaltsbelastung
jährlich
1.000.000,00€Seite 3 von 4

Seite 4
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 21:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de