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202263-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Online-Bürgerbefragung zu Tempo 30

Nummer
202263-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
28.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Empfehlung
  4. Sitzung des Rates 16.08.2021 Entscheidung federführend
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.04.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202263 Online-Bürgerbefragung zu Tempo 30

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202263-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Online-Bürgerbefragung zu Tempo 30
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
Rat 04.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Frage 1:
Um eine Vielzahl der Anwohnerinnen und Anwohner zu einer Teilnahme zu
bewegen, wurde ein niedrigschwelliges Beteiligungsverfahren ausgewählt, bei
dem einerseits der Aufwand für die Teilnehmenden so gering wie möglich
gehalten werden sollte. Andererseits sollte der Auswertungsaufwand für die
Verwaltung in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Deshalb erfolgte die
Bürgerbefragung online über die Dialogplattform Bonn-macht-mit.de. Der Link
zu der Befragung wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern der vier
genannten Straßen über einen Bürgerbrief zugestellt.
Der Zugriff ist über diesen Link grundsätzlich für alle möglich. Eine eindeutige
Nachverfolgung, von welcher Person ein Beitrag erstellt wurde, ist bei Online-
Verfahren auf Bonn-macht-mit.de nicht möglich. Dies ist auch bei registrierten
Nutzern der Fall, da es keine Klarnamenpflicht gibt und selbst mit einer solchen
die Rückverfolgung nicht gewährleistet werden könnte.
Grundsätzlich wäre es bei Anschaffung eines entsprechenden Moduls möglich,
auf Bonn-macht-mit Umfragen für einen vordefinierten Teilnehmerkreis
durchzuführen, indem individuelle personenbezogene Zugangs-Codes
generiert und postalisch versendet werden. Hier ist mit Einrichtungskosten von
10.000 Euro zu rechnen. Dieses Verfahren verursacht allerdings weitere
Kosten und einen erhöhten Personaleinsatz, da Anschreiben an alle unter einer
Anschrift gemeldeten Personen gerichtet werden müssten.
Frage 2:
Mit dem offiziellen Beginn des Beteiligungszeitraumes am 4. Januar 2021 war
die Teilnahme nur für registrierte Teilnehmende möglich. Da aufgrund eines
technischen Fehlers die Teilnahme bereits vor dem 4. Januar möglich war,
haben auch einige unregistrierte Nutzerinnen und Nutzer teilgenommen.
Unregistrierte Nutzer, die als „Gast“ aufgeführt werden können anhand der IP-
Adressen herausgefiltert werden. Damit lassen sich mehrfache Beteiligungen
von denselben unregistrierten Nutzerinnen und Nutzern eliminieren.Seite 1 von 2

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Die Redaktion hat die Möglichkeit, auffällige Nutzungen zu erkennen und
entsprechend zu reagieren. Sollte also z.B. eine Vielzahl von Fragebögen mit
identischem Inhalt über die selbe IP-Adresse eingereicht werden, so ist dies bei
der Auswertung erkennbar. Diese oder ähnliche ungewöhnliche
Nutzungsverhalten werden dann den Einzelfall entsprechend berücksichtigt.
Frage 3:
Eine separate Befragung der Anwohnerinnen und Anwohner der Nebenstraßen
ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich. Aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten kann davon ausgegangen werden, dass die Einrichtung von
Tempo 30 auf den Straßen Auf dem Hügel sowie An der Josefshöhe zu keinen
Schleichverkehren geführt hat. Eine räumliche Verlagerung könnte aus Mangel
an Alternativen lediglich auf das übergeordnete Straßennetz erfolgen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:10 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de