202262 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens
Kerndaten
- Nummer
- 202262
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Baumkommission Anhörung
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- BBB-Anfrage: Bauruine auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Straße Ecke Muffendorfer Straße, Kennung Flurstücke 05431601700935-05431601700940; Drucksachengruppe 202262
- Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 202262
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.516 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 202262 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter- Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt. Begründung Auf dem Grundstück sollen insgesamt 6 Reihenhäuser mit Garagen errichtet werden. Für die beiden Baumaßnahmen der Häuser 3 und 4 müssen eine Stiel- Eiche mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie weitere fünf satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200 cm gefällt werden. Die Stiel-Eiche (Quercus robur, Baum Nr. 17) weist einen Stammumfang von 216 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 19 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um einen Berg- Ahorn (Baum Nr. 6, 190 cm Stammumfang), eine Esche (Baum Nr. 7, 102 cm Stammumfang) und drei Berg-Ahorne (Baum Nr. 8-10, Stammumfang 105 cm, 100 cm und 188 cm). Alle Bäume befinden sich in einem befriedigenden oder ausreichenden Zustand. Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können. Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz desSeite 1 von 4 Seite 2 Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen. Als Ersatzpflanzung für die Stiel-Eiche wird ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Anlage/n 1 Plan Peter-Schwingen-Str. Muffendorfer Hauptstr. 53177 Bonn (öffentlich) 2 Foto Peter-Schwingen-Str. Muffendorfer Hauptstr. 53177 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4 Seite 3 von 4 Seite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de