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202262 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens

Nummer
202262
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Baumkommission 26.04.2021 Anhörung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 511 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202262-02 BBB-Anfrage: Bauruine auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Straße Ecke Muffendorfer Straße, Kennung Flurstücke 05431601700935-05431601700940; Drucksachengruppe 202262
  2. 202262-01 AA Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Antrag zur Vorlage 202262

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Beschlussvorlage
öffentlich
202262
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem
Grundstück Peter-Schwingen-Str., Muffendorfer
Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Stiel-Eiche auf dem Grundstück Peter-
Schwingen-Str., Muffendorfer Hauptstr., 53177 Bonn im Rahmen eines
Baugenehmigungsverfahrens wird erteilt.
Begründung
Auf dem Grundstück sollen insgesamt 6 Reihenhäuser mit Garagen errichtet
werden. Für die beiden Baumaßnahmen der Häuser 3 und 4 müssen eine Stiel-
Eiche mit einem Stammumfang von mehr als 200 cm sowie weitere fünf
satzungsgeschützte Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 200 cm
gefällt werden.
Die Stiel-Eiche (Quercus robur, Baum Nr. 17) weist einen Stammumfang von
216 cm, einen Kronendurchmesser von 17 m und eine Höhe von 19 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Bei den weiteren satzungsgeschützten Bäumen handelt es sich um einen Berg-
Ahorn (Baum Nr. 6, 190 cm Stammumfang), eine Esche (Baum Nr. 7, 102 cm
Stammumfang) und drei Berg-Ahorne (Baum Nr. 8-10, Stammumfang 105 cm,
100 cm und 188 cm). Alle Bäume befinden sich in einem befriedigenden oder
ausreichenden Zustand.
Bei Realisierung der Baumaßnahme müssen diese Bäume zur Fällung
freigegeben werden, da sie sich im Bereich des zu errichtenden Baukörpers
oder im Arbeitsbereich befinden und daher nicht erhalten werden können.
Eine Durchführung der Baumaßnahme ohne die Entfernung der o.g. Bäume ist
nicht möglich. Entsprechend § 4 Abs. 1 b) der Satzung zum Schutz desSeite 1 von 4

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Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn ist die Fällgenehmigung zur
Verwirklichung der zulässigen baulichen Maßnahme zu erteilen.
Als Ersatzpflanzung für die Stiel-Eiche wird ein heimischer Laubbaum mit
einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Auch für die weiteren
satzungsgeschützten Bäume, die für diese Maßnahme zur Fällung freigegeben
werden sollen, werden Ersatzpflanzungen gefordert.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch nicht terminiert
ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Anlage/n
1 Plan Peter-Schwingen-Str. Muffendorfer Hauptstr. 53177 Bonn (öffentlich)
2 Foto Peter-Schwingen-Str. Muffendorfer Hauptstr. 53177 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 4

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