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202259 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ersatzpflanzung Verkehrsgrün Bad Godesberg - Mehlem

Nummer
202259
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
13.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
202259
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Ersatzpflanzung Verkehrsgrün Bad Godesberg -
Mehlem
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ersatzpflanzung
Verkehrsgrün Bad Godesberg - Mehlem“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Mehlem.
Insgesamt werden 33 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende
Straßenabschnitte:
Straße Anzahl Baumart
Deutscher Name
Baumart
Botanischer Name
An der
Nesselburg
1 Zürgelbaum Celtis australis
Langenbergsweg 5 Zier-Apfel Malus tschonoskii
Am Nippenkreuz 1 Rotblühende
Roßkastanie
Aesculus x carnea 'Briotii'
Brunhildstraße 2 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Rüdigerstraße 1 Blumen-Esche Fraxinus ornus
'Rotterdam'
Gernotstraße 2 Spitz-Ahorn Acer platanoidesSeite 1 von 4

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'Deborah'
Utestraße 1 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Schloßallee 2 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Kriemhildstraße 2 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Pink
Perfection'
Nibelungenstraße 3 Blumen-Esche Fraxinus ornus
'Rotterdam'
Im Frankenkeller 2 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk'
Rodderbergstraß
e
1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Im Hag 3 Magnolie Magnolia kobus
Vulkanstraße 6 Schwedische
Mehlbeere
Sorbus intermedia
'Brouwers'
Meckenheimer
Straße
1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Es kommt vor, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen
bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den
entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der
Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten
Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe
zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür,
dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann.
Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang
dann mitunter nicht wieder ersetzt werden.
So können in der Vulkanstraße sieben, in der Utestraße ein, in der
Siegfriedstraße ein und in der Rodderbergstraße drei Baumstandorte nicht
wieder mit Großgehölzen bepflanzt werden, da in Längsrichtung der Beete/
parallel zur Straße Gas- und/oder Wasserleitungen verlaufen. Ein Verschieben
der Beete ist hier aufgrund der Leitungstrassen nicht möglich. Diese Flächen
sind teilweise schon ansprechend bepflanzt, bzw. bleiben als reine Grünbeete
erhalten und werden je nach Zustand mit verschiedenen insektenfreundlichen
Sträuchern und einer entsprechenden Unterpflanzung aufgewertet. In der
Nibelungenstraße müssen vier Beete komplett geschlossen werden. Der
Gehweg ist in diesen Bereichen extrem schmal und grenzt an eine relativ hohe
Hecke auf privatem Grund. Sträucher und Unterbepflanzung hätten hier zum
einen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten und würden den sehr
schmalen Gehweg zusätzlich einengen und die Verkehrssicherheit der
Passanten gefährden. Das Beet vor Austraße 6 muss geschlossen werden, da
hier ein großer Baum auf angrenzendem privaten Grund über diesen Bereich
ragt und einer Bepflanzung ebenfalls keinerlei EntwicklungsmöglichkeitenSeite 2 von 4

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bietet. In der Utestraße wird weiterhin ein Beet geschlossen aufgrund zu
geringen Abstandes zu Bestandsbäumen und in der Rodderbergstraße werden
zwei Beete aufgrund des zu geringen Abstandes zu den Hausfassaden
geschlossen.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher
Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht
möglich.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung undSeite 3 von 4

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nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im März 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann im Mai 2021 und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2021.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2021-56 x VOB UVgO VgV April 2021 – Dezember
2021
150.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 19:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de