202259 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ersatzpflanzung Verkehrsgrün Bad Godesberg - Mehlem
Kerndaten
- Nummer
- 202259
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 13.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 202259 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ersatzpflanzung Verkehrsgrün Bad Godesberg - Mehlem Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ersatzpflanzung Verkehrsgrün Bad Godesberg - Mehlem“ wird zugestimmt. Begründung Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen- Abschnitte im Bad Godesberger Stadtteil Mehlem. Insgesamt werden 33 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit Alleebäumen bepflanzt. Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte: Straße Anzahl Baumart Deutscher Name Baumart Botanischer Name An der Nesselburg 1 Zürgelbaum Celtis australis Langenbergsweg 5 Zier-Apfel Malus tschonoskii Am Nippenkreuz 1 Rotblühende Roßkastanie Aesculus x carnea 'Briotii' Brunhildstraße 2 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk' Rüdigerstraße 1 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam' Gernotstraße 2 Spitz-Ahorn Acer platanoidesSeite 1 von 4 Seite 2 'Deborah' Utestraße 1 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk' Schloßallee 2 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire' Kriemhildstraße 2 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Pink Perfection' Nibelungenstraße 3 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam' Im Frankenkeller 2 Feld-Ahorn Acer campestre 'Elsrijk' Rodderbergstraß e 1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire' Im Hag 3 Magnolie Magnolia kobus Vulkanstraße 6 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 'Brouwers' Meckenheimer Straße 1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire' Es kommt vor, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. So können in der Vulkanstraße sieben, in der Utestraße ein, in der Siegfriedstraße ein und in der Rodderbergstraße drei Baumstandorte nicht wieder mit Großgehölzen bepflanzt werden, da in Längsrichtung der Beete/ parallel zur Straße Gas- und/oder Wasserleitungen verlaufen. Ein Verschieben der Beete ist hier aufgrund der Leitungstrassen nicht möglich. Diese Flächen sind teilweise schon ansprechend bepflanzt, bzw. bleiben als reine Grünbeete erhalten und werden je nach Zustand mit verschiedenen insektenfreundlichen Sträuchern und einer entsprechenden Unterpflanzung aufgewertet. In der Nibelungenstraße müssen vier Beete komplett geschlossen werden. Der Gehweg ist in diesen Bereichen extrem schmal und grenzt an eine relativ hohe Hecke auf privatem Grund. Sträucher und Unterbepflanzung hätten hier zum einen keine ausreichenden Entwicklungsmöglichkeiten und würden den sehr schmalen Gehweg zusätzlich einengen und die Verkehrssicherheit der Passanten gefährden. Das Beet vor Austraße 6 muss geschlossen werden, da hier ein großer Baum auf angrenzendem privaten Grund über diesen Bereich ragt und einer Bepflanzung ebenfalls keinerlei EntwicklungsmöglichkeitenSeite 2 von 4 Seite 3 bietet. In der Utestraße wird weiterhin ein Beet geschlossen aufgrund zu geringen Abstandes zu Bestandsbäumen und in der Rodderbergstraße werden zwei Beete aufgrund des zu geringen Abstandes zu den Hausfassaden geschlossen. Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen jedoch nicht möglich. Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktion möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können. Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden. So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur Verfügung. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2- jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung undSeite 3 von 4 Seite 4 nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die Unterhaltung der Stadt. Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im März 2021 ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten (Standortsanierung) erfolgen dann im Mai 2021 und die eigentliche Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im November / Dezember 2021. Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des §82 GO NRW. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen x beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2021-56 x VOB UVgO VgV April 2021 – Dezember 2021 150.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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