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202256-03 AA · Änderungsantrag

Änderungsantrag DS 202256 (zum Haushalt) zur Zukunft des ehemaligen Amerikanischen Clubs in Plittersdorf

Nummer
202256-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
28.04.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 16.06.2021 Anhörung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 76,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202256 Beratung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2021/2022, des Finanz- und Investitionsprogramms 2020 bis 2025 sowie der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für den Zeitraum 2021 bis 2024

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Änderungsantrag
öffentlich
202256-03 AA
Antragsteller/in:
Michael Wenzel Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth SPD
Bezirksfraktion Bad Godesberg Christoph Jansen CDU Bezirksfraktion Bad
Godesberg Ralf Jochen Ehresmann
27.04.2021 gez. Jansen
Änderungsantrag DS 202256 (zum Haushalt) zur
Zukunft des ehemaligen Amerikanischen Clubs in
Plittersdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beauftragt die Verwaltung, umgehend
Fördermittel für die Einleitung eines professionell ausgestatteten Diskussions-
und Arbeitsprozesses rund um die Zukunft des früheren Amerikanischen Clubs
in Plittersdorf zu beantragen. Die Verwaltung stellt die notwendigen Mittel für den
städtischen Eigenanteil in den Doppelhaushalt 2021/22 ein.
Die dafür notwendigen Bausteine sind die Elemente „Heimat-Werkstatt“ und
„Heimat-Zeugnis“ aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft.
Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“
Begründung
Ziel des Antrags ist es, einen professionell ausgestatteten Diskussions- und
Arbeitsprozess rund um die Zukunft des früheren Amerikanischen Clubs in
Plittersdorf zu initiieren. Dabei soll in einem begleiteten (moderierten)
Diskussionsprozess mit den Akteuren vor Ort („Heimat-Werkstatt“), ein Konzept
(„Heimat-Zeugnis“) erarbeitet werden, in dem die Geschichte des Clubs, die
eingebettet ist in die Vergangenheit des Stadtbezirks Bad Godesberg als
Diplomatenstadt, in zeitgemäßer Weise dauerhaft öffentlich erlebbar gemacht
wird. Drei Punkte sollen dabei eine herausragende Rolle spielen: Das
Diplomatische Erbe Bad Godesbergs; Politische Bildung (mit dem Schwerpunkt
Geschichte der Bonner Republik); Treffpunkt für das internationale Bonn (hier
vor allem die UN).
Vor fast genau einem Jahr (Mai 2020) wurde öffentlich, dass die Bonn
International School (BIS) den Pachtvertrag über den ehemaligen Amiclub, derSeite 1 von 3
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vor zehn Jahren mit der VEBOWAG geschlossen wurde, kündigen möchte.
Leider ist der Erbbauvertrag mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht kündbar.
Seither haben verschiedene Gremien versucht, eine Lösung herbeizuführen.
Leider sind bislang alle Gespräche hierzu im Sande verlaufen.
Auch die kürzlich stattgefundenen Gespräche lassen den Schluss zu, dass eine
zentrale Voraussetzung für eine tragfähige zukünftige Nutzung der intensive
Dialog mit interessierten Akteuren und potenziellen Betreibern und Investoren
ist. Mit einer Förderung durch das Land NRW könnte ein entscheidender Schritt
nach vorne gelingen, indem ein tragfähiges Konzept (inhaltlich und finanziell)
für den denkmalgeschützten Club erarbeitet wird, das dann auch interessant für
mögliche Investoren oder Betreibergemeinschaften sein könnte.
Da in den nächsten Wochen der Doppelhaushalt der Stadt Bonn für 2021/22
auf den Weg gebracht werden soll, und die Fördermittel einen mindestens
10prozentigen Anteil der Stadt Bonn beinhalten, wird der Antrag als
Änderungsantrag zum Haushalt für den Stadtbezirk Bad Godesberg
eingebracht.
Das Förderprogramm:
Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern,
was Menschen verbindet.“ Für die Heimatförderung hat die Landesregierung rund
150 Mio. EUR bis 2022 vorgesehen. Die Förderung besteht aus fünf Elementen:
Heimat-Fonds, Heimat-Preis, Heimat-Scheck, Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis.
„Heimat-Werkstatt“ (Kurzversion)
Am Anfang einer „Heimat-Werkstatt“ steht ein offener Diskussions- und
Arbeitsprozess, der die Einwohnerinnen und Einwohner und örtlich bedeutsame
Organisationen in breiter Form an der Frage teilhaben lässt, was sie prägt und
ausmacht. Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die
Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen, die die
Frage behandeln, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer
Gemeinde oder einer Region, die auch über die Grenzen des Landes
hinausgehen kann, ausmacht. Nach dem Diskussionsprozess folgt die
Umsetzung der Ergebnisse: die zweite Phase der Heimat-Werkstatt. Sie ist wie
der Diskussionsprozess fester Bestandteil der Heimat-Werkstatt. Es gibt
verschiedene Formate der Umsetzung: Dazu gehört auch die Sicherung und
der Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und
ortsbildprägender Gebäude.
Die Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 %
der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese Förderhöchstgrenzen sind in den
Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO geregelt. Haushaltssicherungsgemeinden
können für das Förderelement „Heimat-Zeugnis“ eine 90 %-Förderung erhalten
(§ 28 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019)
Das Projektvolumen soll mindestens 40.000 EUR betragen.Seite 2 von 3
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Heimat-Zeugnis (Kurzversion)
Für Vorhaben, die aus dem Förderelement „Heimat-Zeugnis“ gefördert werden
können, beträgt das Projektvolumen mindestens 100.000 Euro. Eine
Förderung erfolgt stets als Projektförderung und wird als zweckgebundener
Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44
Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Förderhöchstbeträge betragen bei
Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Diese Förderhöchstgrenzen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO
geregelt. Haushaltssicherungsgemeinden können für das Förderelement
„Heimat-Zeugnis“ eine 90 %-Förderung erhalten (§ 28 Absatz 3
Haushaltsgesetz 2019).
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in
herausragender Weise lokale und regionale Geschichte sowie Traditionen
aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden sowie lokale und
regionale Besonderheiten sichtbar gemacht werden, die den
Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden
Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen. Dies umfasst auch
die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie
die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen
oder Orten. Es können auch Maßnahmen förderungswürdig sein, wenn sie über
die Grenzen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausreichen.
Als mögliche Beispiele, aber nicht als abschließende Aufzählung, kommen
folgende Vorhaben in Betracht: ∙ Die Zugänglichmachung und Inszenierung von
heimatlichen oder historischen Fundstellen, ∙ die Herrichtung oder Inszenierung
von historischen Gebäuden in einer Form, dass ihre Geschichte in zeitgemäßer
Weise dauerhaft erlebbar öffentlich dargestellt wird.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de