202256-03 AA · Änderungsantrag
Änderungsantrag DS 202256 (zum Haushalt) zur Zukunft des ehemaligen Amerikanischen Clubs in Plittersdorf
Kerndaten
- Nummer
- 202256-03 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 28.04.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (6.459 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 202256-03 AA Antragsteller/in: Michael Wenzel Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Christoph Jansen CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg Ralf Jochen Ehresmann 27.04.2021 gez. Jansen Änderungsantrag DS 202256 (zum Haushalt) zur Zukunft des ehemaligen Amerikanischen Clubs in Plittersdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.04.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Die Bezirksvertretung Bad Godesberg beauftragt die Verwaltung, umgehend Fördermittel für die Einleitung eines professionell ausgestatteten Diskussions- und Arbeitsprozesses rund um die Zukunft des früheren Amerikanischen Clubs in Plittersdorf zu beantragen. Die Verwaltung stellt die notwendigen Mittel für den städtischen Eigenanteil in den Doppelhaushalt 2021/22 ein. Die dafür notwendigen Bausteine sind die Elemente „Heimat-Werkstatt“ und „Heimat-Zeugnis“ aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Begründung Ziel des Antrags ist es, einen professionell ausgestatteten Diskussions- und Arbeitsprozess rund um die Zukunft des früheren Amerikanischen Clubs in Plittersdorf zu initiieren. Dabei soll in einem begleiteten (moderierten) Diskussionsprozess mit den Akteuren vor Ort („Heimat-Werkstatt“), ein Konzept („Heimat-Zeugnis“) erarbeitet werden, in dem die Geschichte des Clubs, die eingebettet ist in die Vergangenheit des Stadtbezirks Bad Godesberg als Diplomatenstadt, in zeitgemäßer Weise dauerhaft öffentlich erlebbar gemacht wird. Drei Punkte sollen dabei eine herausragende Rolle spielen: Das Diplomatische Erbe Bad Godesbergs; Politische Bildung (mit dem Schwerpunkt Geschichte der Bonner Republik); Treffpunkt für das internationale Bonn (hier vor allem die UN). Vor fast genau einem Jahr (Mai 2020) wurde öffentlich, dass die Bonn International School (BIS) den Pachtvertrag über den ehemaligen Amiclub, derSeite 1 von 3 Seite 2 vor zehn Jahren mit der VEBOWAG geschlossen wurde, kündigen möchte. Leider ist der Erbbauvertrag mit einer Laufzeit von 99 Jahren nicht kündbar. Seither haben verschiedene Gremien versucht, eine Lösung herbeizuführen. Leider sind bislang alle Gespräche hierzu im Sande verlaufen. Auch die kürzlich stattgefundenen Gespräche lassen den Schluss zu, dass eine zentrale Voraussetzung für eine tragfähige zukünftige Nutzung der intensive Dialog mit interessierten Akteuren und potenziellen Betreibern und Investoren ist. Mit einer Förderung durch das Land NRW könnte ein entscheidender Schritt nach vorne gelingen, indem ein tragfähiges Konzept (inhaltlich und finanziell) für den denkmalgeschützten Club erarbeitet wird, das dann auch interessant für mögliche Investoren oder Betreibergemeinschaften sein könnte. Da in den nächsten Wochen der Doppelhaushalt der Stadt Bonn für 2021/22 auf den Weg gebracht werden soll, und die Fördermittel einen mindestens 10prozentigen Anteil der Stadt Bonn beinhalten, wird der Antrag als Änderungsantrag zum Haushalt für den Stadtbezirk Bad Godesberg eingebracht. Das Förderprogramm: Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ Für die Heimatförderung hat die Landesregierung rund 150 Mio. EUR bis 2022 vorgesehen. Die Förderung besteht aus fünf Elementen: Heimat-Fonds, Heimat-Preis, Heimat-Scheck, Heimat-Werkstatt und Heimat-Zeugnis. „Heimat-Werkstatt“ (Kurzversion) Am Anfang einer „Heimat-Werkstatt“ steht ein offener Diskussions- und Arbeitsprozess, der die Einwohnerinnen und Einwohner und örtlich bedeutsame Organisationen in breiter Form an der Frage teilhaben lässt, was sie prägt und ausmacht. Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen, die die Frage behandeln, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, die auch über die Grenzen des Landes hinausgehen kann, ausmacht. Nach dem Diskussionsprozess folgt die Umsetzung der Ergebnisse: die zweite Phase der Heimat-Werkstatt. Sie ist wie der Diskussionsprozess fester Bestandteil der Heimat-Werkstatt. Es gibt verschiedene Formate der Umsetzung: Dazu gehört auch die Sicherung und der Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude. Die Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese Förderhöchstgrenzen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO geregelt. Haushaltssicherungsgemeinden können für das Förderelement „Heimat-Zeugnis“ eine 90 %-Förderung erhalten (§ 28 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019) Das Projektvolumen soll mindestens 40.000 EUR betragen.Seite 2 von 3 Seite 3 Heimat-Zeugnis (Kurzversion) Für Vorhaben, die aus dem Förderelement „Heimat-Zeugnis“ gefördert werden können, beträgt das Projektvolumen mindestens 100.000 Euro. Eine Förderung erfolgt stets als Projektförderung und wird als zweckgebundener Zuschuss in Form der Anteilfinanzierung nach Maßgabe der §§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung gewährt. Die Förderhöchstbeträge betragen bei Privaten 90 % und bei Kommunen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Diese Förderhöchstgrenzen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO geregelt. Haushaltssicherungsgemeinden können für das Förderelement „Heimat-Zeugnis“ eine 90 %-Förderung erhalten (§ 28 Absatz 3 Haushaltsgesetz 2019). Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte sowie Traditionen aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden sowie lokale und regionale Besonderheiten sichtbar gemacht werden, die den Vorbildcharakter des Projektes hinsichtlich seiner identitätsstiftenden Wirkung für den Ort hervorheben und mit Leben füllen. Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung und Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten. Es können auch Maßnahmen förderungswürdig sein, wenn sie über die Grenzen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausreichen. Als mögliche Beispiele, aber nicht als abschließende Aufzählung, kommen folgende Vorhaben in Betracht: ∙ Die Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen, ∙ die Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden in einer Form, dass ihre Geschichte in zeitgemäßer Weise dauerhaft erlebbar öffentlich dargestellt wird. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de