202253-03 · Beschlussvorlage
Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)
Kerndaten
- Nummer
- 202253-03
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 202253-03 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Das Projekt ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der Förderzeitraum läuft bis Ende 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme abgeschlossen sein. Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung (DS-Nr. 202253) widersprochen. Unter Berücksichtigung der Bau- bzw. Ausführungszeit ist eine Entscheidung über den Widerspruch durch den Rat noch vor der Sommerpause unbedingt notwendig. Die Vorlage konnte im Anschluss an die Sitzung des Naturschutzbeirates nicht mehr fristgerecht für den Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda, der ein Empfehlungsrecht hat, fertiggestellt werden. Beschlussvorschlag Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr. 202253), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNatSchG NRW über die Befreiung entscheiden. BegründungSeite 1 von 15 Seite 2 Verfahren Für die Realisierung des vom Rat in 2019 beschlossenen Projekts ist eine naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG erforderlich. Nach planerischer Fortentwicklung und fachlicher Prüfung der Maßnahme will die Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bonn die Befreiung erteilen. Das Verfahren dazu ist in § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW geregelt: „Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Absatz 1 und 2 des Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die untere Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält die Vertretungskörperschaft oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.“ Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 der beabsichtigten Befreiung (DS-Nr. 202253) widersprochen. Damit muss der Stadtrat über diesen Widerspruch entscheiden. Hält der Stadtrat den Widerspruch für unberechtigt, entscheidet die Höhere Naturschutzbehörde (Bezirksregierung Köln), ob die Befreiung erteilt wird. Übersicht zum Projekt Das Vorhaben ist Teil des Gesamtprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“ mit den Bestandteilen Mobilstationen, Radschnellrouten, E-Fahrzeuge. Das Ziel des Förderprojekts ist es, die umweltfreundliche Nahmobilität attraktiver zu machen und den Umstieg vom motorisierten Verkehr hin zum Fahrrad zu fördern. Dies ist ein Beitrag zum Ziel der Verkehrswende, um klima- bzw. umweltschädliche Emissionen des Kfz-Verkehrs zu reduzieren. Es ist noch nicht absehbar, ob und wenn ja welche Konsequenzen eine Nicht-Durchführung des wichtigen Projektbestandteils linksrheinische Radroute auf die Förderung des Gesamtprojekts haben könnte. Die vom Stadtrat am 28.03.2019 im Zuge der Zustimmung zum Gesamtprojekt beschlossene Führung und Entwurfsplanung der Radschnellroute entlang des Rheins deckt sich mit den Ausweisungen im Radnetz Deutschland, im NRW- Radroutennetz und dem vom Rat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Bonn. Das Bedürfnis für Verbesserungen der Radinfrastruktur ist groß. Der Ausbau dieser zentralen Radwegeverbindung soll den Radverkehr daher insgesamt attraktiver und sicherer gestalten und damit langfristig mehr Menschen zum Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel motivieren. In einer vom Ingenieurbüro VSU durchgeführten Studie zum Projekt aus dem Jahr 2018 wird ein hohesSeite 2 von 15 Seite 3 CO2- und NOx-Einsparpotenzial durch den Ausbau der Strecke prognostiziert. Die beschlossene Entwurfsplanung sieht zwischen Charles-de-Gaulle-Platz und südlich der Konrad-Adenauer-Brücke einen Ausbau des bestehenden reinen Radwegs direkt am Ufer von ca. 2 auf 4 m vor (Abschnitt 2.2.) Im Abschnitt 2.3 wird die Radroute durch einen Teilbereich des Parks geführt. Dabei wird auf einem Teilabschnitt der bestehende ca. 3,5 m breite Fußweg durchgängig zum Radweg und auf 4 m verbreitert. Die bestehenden Radwege werden zum Fußweg und von ca. 2 m auf 2,50 m verbreitert. In einem Abschnitt Richtung Süden wird wie heute ein gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrende ausgewiesen, der baulich geringfügig verbreitert wird. Währenddessen wird der viel zu schmale heutige Radweg direkt am Rheinufer auf diesem südlichen Stück für Fußgänger vorgesehen, was zur Verringerung der Fußgängerzahl und damit von Konflikten mit dem Radverkehr auf dem gemeinsamen Wegeabschnitt beitragen wird. Für die Planung der Radschnellroute im Rheinauenpark haben umfangreiche Vorabstimmungen mit diversen beteiligten Ämtern und Fachgutachtern stattgefunden. Die gewählte Trassenführung ist das Ergebnis eines langen Planungsprozesses in einem anspruchsvollen Planungsraum mit vielen unterschiedlichen Akteuren und Interessenlagen (u.a. Denkmalschutz, Urheberrecht, Naturschutz). So wurden intensive Abstimmungen mit der Oberen Denkmalbehörde bezüglich der Erhaltung der Denkmaleigenschaften der Parklandschaft durchgeführt. Dabei wurde u.a. deutlich, dass ein Ausbau der Radroute im Rheinauenpark nur im Rahmen des behutsamen und an die Gestaltung angepassten Ausbaus bestehender Wege möglich ist; ein kompletter Wegeneubau durch den Park wäre denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähig. Für jeden Radschnellroutenabschnitt wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erarbeitet, der alle zur Abhandlung der Eingriffsregelung erforderlichen Angaben enthält und auch auf den besonderen Artenschutz (§ 44 BNatSchG) eingeht. Wie sich die Situation für artenschutzrechtlich relevante Arten darstellt, wird in der Artenschutzprüfung (ASP Stufe 1 und 2) detailliert erläutert. Grundlage der Bearbeitung sind umfassende faunistische Erhebungen sowie eine Ermittlung und Bewertung des Baumbestands. Auf dieser Grundlage erfolgte eine Optimierung der Trassenplanung zur Verminderung von Eingriffen in Natur, Landschaft und insbesondere den Baumbestand. Der Planungsprozess wurde von einer Vielzahl von Gespräche zum Thema Natur- und Artenschutz mit betroffenen Akteuren begleitet. Es ist darauf hinzuweisen, dass es bei absehbar notwendigen Deckensanierungen der Jahrzehnte alten Wege wahrscheinlich ist, dass einige Bäume selbst dann entfernt werden müssen, wenn keine Wegeverbreiterung erfolgt. Dies kann die Verwaltung aber wegen fehlender Grundlagen nicht quantifizieren. Durch die Führung teilweise direkt am Rhein, teilweise im Parkbereich wird denSeite 3 von 15 Seite 4 unterschiedlichen Belangen aus Sicht der Verwaltung bestmöglich Rechnung getragen und noch weitreichendere Baumfällungen können vermieden werden. Zudem sind umfangreiche Ersatzpflanzungen und weitere Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um den naturschutzfachlichen Eingriff bestmöglich auszugleichen. Zeitablauf / weiteres Vorgehen Der Ausbau der linksrheinischen Radroute ist Bestandteil des Projekts „Emissionsfreie Innenstadt“. - - 2017 wurde eine Projektskizze eingereicht. Nach einem positiven Votum einer Jury zu dieser Skizze wurden die verschiedenen Projektbestandteile planerisch fortentwickelt und zur Antragsreife gebracht. Über die Verfahrensschritte und das Ziel eines Ausbaus u.a. der Radroute in der linksrheinischen Rheinaue wurden die Gremien und der Naturschutzbeirat informiert (s. DS-Nr. 1710878, 1710878NV2, 1811767, 1812775, 1910059). - - Die Durchführung des Gesamtprojekts inklusive der Entwurfsplanung (Routenführung, Ausbau inkl. Entfernung von Bäumen) für die linksrheinische Radschnellroute wurde am 28.03.2019 nach Vorberatung in allen betroffenen Gremien durch den Stadtrat final beschlossen (DS-Nr. 1910687). - - Der Förderbescheid wurde im Oktober 2019 durch die Bezirksregierung Köln erteilt. Demnach ist das Projekt bis zum 31.10.2022 durchzuführen. - - Nach Erteilung des Förderbescheids wurde die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen in Angriff genommen, d.h. jeweils Planungen und Ausschreibungen für die Mobilstationen ebenso wie die baureife Planung und die naturschutzrechtlichen Befreiungen für die Radschnellrouten-Abschnitte. Bei zwei Radschnellrouten-Abschnitten hat der Naturschutzbeirat der Befreiung zugestimmt (DS-Nr. 201791, 201584). Aufgrund der Komplexität der Planung in der linksrheinischen Rheinaue wurde für die weitere Ausarbeitung das gesamte Jahr 2020 benötigt. - - Die Verwaltung hat dem Naturschutzbeirat im Januar 2021 die Vorlage DS-Nr. 202253 zur Radschnellroute linksrheinische Rheinaue vorgelegt. Aufgrund der notwendigen Konstituierung nach der Kommunalwahl und der Corona-Pandemie kam es jedoch erst am 17.05.2021 zur Sitzung des Naturschutzbeirates. Die Verwaltung hat bereits in ihrer ursprünglichen Vorlage für den Naturschutzbeirat darauf hingewiesen, dass bei dem Projekt nun erheblicher Zeitdruck besteht. Grund dafür ist, dass die notwendige Entfernung von Bäumen bis zum 28.02.2022 erfolgt sein muss, der Bau dann bis zum 31.10.2022Seite 4 von 15 Seite 5 abgeschlossen sein muss. Das heißt, die Baumaßnahme muss im Winter 2021/2022 beginnen. Aufgrund der vorbereitenden Schritte (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) bei diesem mit 2,3 Mio. Euro veranschlagten Bauprojekt besteht nur noch ein äußerst enges Zeitfenster. Die Verwaltung kommt nach interner Prüfung zu dem Schluss, dass bei einer Vielzahl von Optimierungen und Straffung der Abläufe eine fristgerechte Realisierung innerhalb des Förderzeitraums noch gelingen kann, falls der Rat im Juni entsprechend votiert und die Höhere Naturschutzbehörde bis Anfang August der naturschutzrechtlichen Befreiung zustimmt. Daher hält die Verwaltung an dem Projekt, auch gebunden durch den Ratsbeschluss vom 28.03.2019, fest und bittet den Rat, in der Frage der naturschutzrechtlichen Befreiung entsprechend zu votieren. Vollständige Begründung aus der Vorlage DS-Nr. 202253 Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz, NRW“ - Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS- Nr.1910687). Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich die Förderung der festgelegten Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Diese Maßnahmen müssen nun im Durchführungszeitraum zwischen 2019 - 2022 umgesetzt werden Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt. Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen Radwege-Abschnitten (Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei Routen, welche der Rat als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in seiner Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr. 1112560EB23). Einzelne Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert werden. Ein Ausbau bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender Radwege, deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung. Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem leistungsstarke Verbindungen für Radfahrende schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten. Für die im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer gelegenen Abschnitte ist es geplant, den bestehenden linksrheinischen Uferradweg zwischen der Hermann- Ehlers-Straße und der Konrad-Adenauer-Brücke (Abschnitt 2.2: 1,1 km) sowie zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke und der Hardtstraße (Abschnitt 2.3: 2,6 km) auf einer Länge von insgesamt ca. 3,7 km von derzeit ca. 1,8 - 2 m auf ca.Seite 5 von 15 Seite 6 4 m auszubauen und zu verbreitern. Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden verschiedene Routenalternativen geprüft und es wurde die aus Sicht des Naturschutzes verträglichste Variante ausgewählt, die die geringsten Eingriffe in Natur, Landschaft und insbesondere den Baumbestand mit sich zieht. Zum Schutz des Baumbestands wurde die Radwegeführung so optimiert, dass die Trasse wechselnd auf jeweils nur einer Seite verbreitert wird. Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet. Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder Naturdenkmale sind im Plangebiet nicht vorhanden, bzw. nicht vom Vorhaben betroffen. Es liegt allerdings auf der gesamten Strecke im Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ (Bezirksregierung Köln: Ordnungsbehördliche Verordnung über das LSG „Rheinufer“ Stadt Bonn, vom 22.07.2002). Flächeninanspruchnahme / Baumbestand Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges führt zu einem Verlust von z.T. altem Baumbestand und meist intensiv genutzten Grünflächen im Rheinauenpark. Die Flächenneuversiegelung beträgt insgesamt ca. 4.535 m² (Abschnitt 2.2: 1.958 m², Abschnitt 2.3: 2.577 m²). Es wird eine Vor-Kopf-Bauweise zum Einsatz kommen, um den Arbeitsraum während der Bauphase weitestgehend zu minimieren. Darüber hinaus werden jedoch in der Bauphase Freiflächen beidseits des bestehenden Radweges in einer Breite von je 1 m temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung der Bauarbeiten werden diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt. Für die Baumaßnahme müssen trotz Trassenoptimierungen mindestens 44 Bäume (2.2: 16 / 2.3: 28 Bäume) gerodet werden. Die Bäume sind aufgrund der wesentlichen Beeinträchtigung des Wurzelraumes durch die Baumaßnahme nicht zu erhalten. Es handelt sich um 23 Bäume mit starkem bzw. sehr starkem Baumholz, 20 Bäume mit mittlerem und einen Baum mit geringem Baumholz. 13 der zu rodenden Bäume weisen einen Stammumfang von über 2 m auf. Notwendige Baumfällunge n Geringes Baumholz (StU < 50 cm) Mittleres Baumholz (StU 51- 150 cm) starkes Baumholz (StU > 150 cm) sehr starkes Baumholz (StU > 200 cm) Baumfällu ng en insgesamt Abschnitt 2.2 0 4 4 8 16 Abschnitt 2.3 1 16 6 5 28Seite 6 von 15 Seite 7 1 20 10 13 44 Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes, spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter, ehemaliges Amt 68 -> heute 67-1) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der Trassenplanung, konnte die Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen reduziert werden. Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Baumbestandes erforderlich: Erforderliche Baumschutzmaßnahmen Abschnitt 2.2 Abschnitt 2.3 Insgesamt Lichtraumprofilschnitte 11 23 34 Kronenpflegeschnitte 16 20 36 Kronenteileinkürzungsschnitt 2 1 3 Wurzelbehandlungsmaßnah men 21 65 86 Wurzelbrücke 1 0 1 Baumschutz 41 96 137 92 205 297 Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige dieser Bäume trotz der erhaltenden Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten bleiben können. Sollten im Rahmen der Bauarbeiten weitere Baumfällungen unvermeidbar werden oder sollten in den folgenden fünf Vegetationsperioden Bäume vorhabenbedingt abgängig sein, werden ortsnah Ersatzpflanzungen vorgenommen. Der Zustand des Baumbestands wird im max. 15-monatigen Turnus, im Rahmen eines Monitoring überprüft. Kompensationsmaßnahmen Für jede Baumfällung ist eine Ersatzpflanzung im Vorhabenbereich zu leisten (1:1 Ausgleich). Bei den Baum-Ersatzpflanzungen kommt ein 1:2 Schlüssel für Bäume mit einem StU von 200 cm oder mehr zur Anwendung. Im Nahbereich der fast 4 km langen Ausbaustrecke sollen mindestens 60 hochstämmige, heimische und standortangepasste Laubbäume als Ausgleich gepflanzt werden.Seite 7 von 15 Seite 8 Die Ersatzbaum-Pflanzung soll mit den folgenden Baumarten in der Mindestpflanzqualität: Hochstamm StU 20-25 cm, 4xv.m.B., erfolgen: Winterlinde, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Hainbuche, Stiel-Eiche, Silberweide, Schwarzpappel, Feld-Ulme. Die durch die Baumaßnahme unvermeidbaren erheblichen Eingriffe in Natur und Landschaft, im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, können nur zum Teil durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen vor Ort ausgeglichen werden. Das verbleibende ökologische Defizit soll durch externe Kompensationsmaßnahmen in der Gebietskulisse des Kompensations- konzeptes 'Deichvorland Bonn-Beuel' ausgeglichen werden. Hier ist unterhalb der mit Gehölzen bestandenen Terrassenkante, auf einer ca. 8.700 m2 großen Fläche, die Anlage einer artenreichen Hochstaudenflur mit Blänken (Mulden) vorgesehen. Das Aufwertungspotenzial beträgt ca. 52.780 ökologische Werteinheiten Artenschutz In einer ersten Stufe der ASP wurde durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse (ASP Stufe II) erforderlich. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) konnten artenschutzrechtlichen Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wurde für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung (ASP Stufe II) mit Art-für-Art Analyse durchgeführt. Um zu belastbaren Aussagen zu kommen, wurden dazu im Jahr 2019 umfassende Erhebungen der Fledermäuse in der rechts- und linksrheinischen Bonner Rheinaue durchgeführt. Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe II) kommt zu dem Ergebnis, dass nur bei verbindlicher Umsetzung der hier aufgeführten und im Gutachten detailliert beschriebenen, notwendigen Vermeidungs-, Minimierungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbe- stände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet ausgeschlossen werden können. Notwendige Vermeidungsmaßnahmen: - - Auf die ursprünglich geplante Beleuchtung der beiden Radschnellrouten-Abschnitte wird aus Gründen des Artenschutzes grundsätzlich verzichtet. - - Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von Vogelarten ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz wildlebender Tiere) ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen. - - Vor der Fällung sind die Bäume von einer fachkundigen Person zu prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder Spalten vorhanden sindSeite 8 von 15 Seite 9 und diese als Quartier von Fledermäusen genutzt werden. Sollten genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist eine Fällung in der aktuellen Nutzungsperiode nicht möglich. Notwendige Maßnahmen sind dann mit der UNB abzustimmen. - - Die Ausführungsplanung, einschließlich der Baustelleneinrichtungsflächen, wird mit dem Ämtern 67-1 und 67-6 frühzeitig abgestimmt. - - Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind durch geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt, Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen, Wurzelbehandlungsmaß- nahmen, Wurzelbrücken) zu schützen. Die zum Erhalt vorgesehenen Bäume im Eingriffsbereich werden mittels geeigneter Schutzmaßnahmen gem. ZTV*-Baumpflege 3.11 und DIN 18920 während der gesamten Baumaßnahme geschützt. Dicht an den Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände werden durch fest installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt. - - Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren. - - Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel und Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor Beginn der Baumaßnahmen jeweils 50 Fledermaus- und Vogelnistkästen zu installieren (vorgezogene, sog. CEF-Maßnahmen). Die im Gutachten detaillierten Hinweise zum Anbringen der Nistkästen, sind verbindlich zu beachten. Die ökologische Funktion des Eingriffsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann dadurch im räumlichen Umfeld erhalten werden. - - Bekannte Fledermausquartiere sind zu schützen und dauerhaft zu erhalten, sowie für eine Nutzung durch Langohren zu optimieren (Einbau von Spaltenverstecken im Dachboden, Unterlassung der Beleuchtung der Kirche, Reduktion der Beleuchtung des Mausoleums Carstanjen, Aufwertung und Schutz der Nahrungshabitate im Umfeld). Landschaftsschutz Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer (Bezirksregierung Köln: Ordnungsbehördliche Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ Stadt Bonn, vom 22.07.2002 (LSVO 2002). Hier sind u.a. alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten oder deren Nutzung zu ändern sowie die Außenseite baulicher Anlagen zu ändern.Seite 9 von 15 Seite 10 Eine Veränderung des Gebietscharakters der Landschaft durch die Umsetzung der Radwegeerweiterung wird nicht erwartet. Da das Plangebiet im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt, ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des Naturschutzbeirates erforderlich. Anlage/n 1 Plan Abschnitt 2.2 (öffentlich) 2 Plan Abschnitt 2.3 (öffentlich) 3 Niederschrift TOP 4.2 Klimaschutzbeirat 17.05.2021 (öffentlich)Seite 10 von 15 Seite 11 von 15 Seite 12 von 15 31.5.2021 ALLRIS - Auszug https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 1/3 TOP: Ö 4.2 Sitzung: Sitzung des Naturschutzbeirates Gremium: Naturschutzbeirat Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich (Kurzprotokoll für die Öffentlichkeit sichtbar) Uhrzeit: 17:00 Anlass: Sitzung Vorlage: Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers- Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad- Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) Beratung: öffentlich Vorlageart: Beschlussvorlage Federführend: 66 Tiefbauamt Bearbeiter: Thomas Preuß 17.05.2021 - 4.2 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweite... Dokumente Abstimmungsergebnis Beschluss Wortprotokoll Beschluss: abgelehnt Abstimmungsergebnis: in geheimer Abstimmung mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme und drei Enthaltungen abgelehnt.Seite 13 von 15 31.5.2021 ALLRIS - Auszug https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 2/3 Beschluss: Die Vorlage wurde abgelehnt. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute in den Bonner Rheinauen, linksrheinisch, in den Abschnitten 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und 2.3: Konrad-Adenauer- Brücke bis Hardtstraße zu. Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Projekt wurden im Vorfeld an die Mitglieder des Naturschutzbeirates weitergeleitet. Herr Haux – Stadtplanungsamt – erläutert zunächst nochmals das Gesamtprojekt und die Planungen zu den Abschnitten der Radschnellroute. Er verweist auf die hierzu bereits erfolgten Beteiligungen und Beschlussfassungen des Naturschutzbeirates. Herr Metz – Dezernat III – berichtet zum Förderprogramm und weist ausdrücklich darauf hin, dass die hier vorgelegte Planung Grundlage für eine Förderung des Radwegausbaues in Höhe von 2,3 Millionen ist. Frau Molly berichtet zu den umfangreichen naturschutzfachlichen Prüfungen der Trassenabschnitte einschließlich der durchgeführten Artenschutzprüfungen, Erfassungen und Bewertungen des Baumbestands sowie der vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanungen, einschließlich der getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich des vorhabenbedingten Eingriffs. Seitens der Verwaltung wird ausführlich erläutert, dass die vorliegende Trassenführung das Ergebnis intensiver Abstimmungen und Planungsoptimierungen der Strecke darstellt, die mit den geringsten Eingriffen in den Baumbestand verbunden ist Bm Bachem erhebt Bedenken gegen das Vorhaben und weist auf die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in den in Bonn einmaligen Erholungspark hin. Bm Feige weist darauf hin, dass für ihn nicht ersichtlich ist, welche alternativen Trassenführungen geprüft wurden.Seite 14 von 15 31.5.2021 ALLRIS - Auszug https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 3/3 Online-Version dieser Seite: https://www.bonn-verwaltung.sitzung- online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print Die Streckenführung, die Eingriffe und Maßnahmen zum Bau dieses Radschnellwegeabschnitts werden kontrovers diskutiert. Seitens der Mehrzahl der Beiratsmitglieder werden Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Bm Klein beantragt, über diesen Punkt gemäß der Geschäftsordnung geheim abzustimmen. Der Naturschutzbeirat beschließt wie oben.Seite 15 von 15
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de