← Vorlagen

202253-03 · Beschlussvorlage

Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)

Nummer
202253-03
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung des Rates 28.06.2021 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 01.06.2021 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,1 MB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202253 Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)

Untergeordnet

  1. 202253-02 AA Landschaftsrechtliche Befreiung für die Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße) Antrag zur Vorlage 202253-03

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (26.212 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
202253-03
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Landschaftsrechtliche Befreiung für die
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur
Radschnellroute im Rahmen des Förderprojektes
„Kommunaler Klimaschutz“ (linksrheinische
Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-Straße
bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3:
Konrad-Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
01.06.2021 Empfehlung
Rat 24.06.2021 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Das Projekt ist ein Teil des geförderten EFRE-Projektes (Kommunaler
Klimaschutz NRW, besonderer Förderbereich Emissionsfreie Innenstadt). Der
Förderzeitraum läuft bis Ende 2022. Zu diesem Zeitpunkt muss die Maßnahme
abgeschlossen sein.
Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 der beabsichtigten
naturschutzrechtlichen Befreiung (DS-Nr. 202253) widersprochen. Unter
Berücksichtigung der Bau- bzw. Ausführungszeit ist eine Entscheidung über
den Widerspruch durch den Rat noch vor der Sommerpause unbedingt
notwendig. Die Vorlage konnte im Anschluss an die Sitzung des
Naturschutzbeirates nicht mehr fristgerecht für den Ausschuss für Umwelt,
Klima und Lokale Agenda, der ein Empfehlungsrecht hat, fertiggestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Rat hält den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu der beabsichtigten
naturschutzrechtlichen Befreiung durch die Untere Naturschutzbehörde (DS-Nr.
202253), für den geplanten Ausbau einer Radroute zur Radschnellroute in der
linksrheinischen Rheinaue, für unberechtigt. Die Höhere Naturschutzbehörde
bei der Bezirksregierung Köln soll gem. § 75 LNatSchG NRW über die
Befreiung entscheiden.
BegründungSeite 1 von 15
Seite 2
Verfahren
Für die Realisierung des vom Rat in 2019 beschlossenen Projekts ist eine
naturschutzrechtliche Befreiung gemäß § 67 BNatSchG erforderlich. Nach
planerischer Fortentwicklung und fachlicher Prüfung der Maßnahme will die
Untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Bonn die Befreiung erteilen.
Das Verfahren dazu ist in § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW geregelt:
„Für die Erteilung von Befreiungen nach § 67 Absatz 1 und 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes ist die untere Naturschutzbehörde zuständig. Der
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde kann einer beabsichtigten Befreiung
mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises
oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den
Widerspruch zu entscheiden hat. Hält die Vertretungskörperschaft oder der
Ausschuss den Widerspruch für berechtigt, muss die untere
Naturschutzbehörde die Befreiung versagen. Hält die Vertretungskörperschaft
oder der Ausschuss den Widerspruch für unberechtigt, hat die höhere
Naturschutzbehörde innerhalb einer Frist von sechs Wochen darüber zu
entscheiden. Lässt sie die Frist verstreichen, kann die Befreiung durch die
untere Naturschutzbehörde erteilt werden.“
Der Naturschutzbeirat hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 der beabsichtigten
Befreiung (DS-Nr. 202253) widersprochen. Damit muss der Stadtrat über
diesen Widerspruch entscheiden. Hält der Stadtrat den Widerspruch für
unberechtigt, entscheidet die Höhere Naturschutzbehörde (Bezirksregierung
Köln), ob die Befreiung erteilt wird.
Übersicht zum Projekt
Das Vorhaben ist Teil des Gesamtprojekts „Emissionsfreie Innenstadt“ mit den
Bestandteilen Mobilstationen, Radschnellrouten, E-Fahrzeuge. Das Ziel des
Förderprojekts ist es, die umweltfreundliche Nahmobilität attraktiver zu machen
und den Umstieg vom motorisierten Verkehr hin zum Fahrrad zu fördern. Dies
ist ein Beitrag zum Ziel der Verkehrswende, um klima- bzw. umweltschädliche
Emissionen des Kfz-Verkehrs zu reduzieren. Es ist noch nicht absehbar, ob
und wenn ja welche Konsequenzen eine Nicht-Durchführung des wichtigen
Projektbestandteils linksrheinische Radroute auf die Förderung des
Gesamtprojekts haben könnte.
Die vom Stadtrat am 28.03.2019 im Zuge der Zustimmung zum Gesamtprojekt
beschlossene Führung und Entwurfsplanung der Radschnellroute entlang des
Rheins deckt sich mit den Ausweisungen im Radnetz Deutschland, im NRW-
Radroutennetz und dem vom Rat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der
Stadt Bonn.
Das Bedürfnis für Verbesserungen der Radinfrastruktur ist groß. Der Ausbau
dieser zentralen Radwegeverbindung soll den Radverkehr daher insgesamt
attraktiver und sicherer gestalten und damit langfristig mehr Menschen zum
Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel motivieren. In einer vom Ingenieurbüro
VSU durchgeführten Studie zum Projekt aus dem Jahr 2018 wird ein hohesSeite 2 von 15
Seite 3
CO2- und NOx-Einsparpotenzial durch den Ausbau der Strecke prognostiziert.
Die beschlossene Entwurfsplanung sieht zwischen Charles-de-Gaulle-Platz und
südlich der Konrad-Adenauer-Brücke einen Ausbau des bestehenden reinen
Radwegs direkt am Ufer von ca. 2 auf 4 m vor (Abschnitt 2.2.)
Im Abschnitt 2.3 wird die Radroute durch einen Teilbereich des Parks geführt.
Dabei wird auf einem Teilabschnitt der bestehende ca. 3,5 m breite Fußweg
durchgängig zum Radweg und auf 4 m verbreitert. Die bestehenden Radwege
werden zum Fußweg und von ca. 2 m auf 2,50 m verbreitert. In einem Abschnitt
Richtung Süden wird wie heute ein gemeinsamer Weg für Fußgänger und
Radfahrende ausgewiesen, der baulich geringfügig verbreitert wird.
Währenddessen wird der viel zu schmale heutige Radweg direkt am Rheinufer
auf diesem südlichen Stück für Fußgänger vorgesehen, was zur Verringerung
der Fußgängerzahl und damit von Konflikten mit dem Radverkehr auf dem
gemeinsamen Wegeabschnitt beitragen wird.
Für die Planung der Radschnellroute im Rheinauenpark haben umfangreiche
Vorabstimmungen mit diversen beteiligten Ämtern und Fachgutachtern
stattgefunden.
Die gewählte Trassenführung ist das Ergebnis eines langen
Planungsprozesses in einem anspruchsvollen Planungsraum mit vielen
unterschiedlichen Akteuren und Interessenlagen (u.a. Denkmalschutz,
Urheberrecht, Naturschutz). So wurden intensive Abstimmungen mit der
Oberen Denkmalbehörde bezüglich der Erhaltung der Denkmaleigenschaften
der Parklandschaft durchgeführt. Dabei wurde u.a. deutlich, dass ein Ausbau
der Radroute im Rheinauenpark nur im Rahmen des behutsamen und an die
Gestaltung angepassten Ausbaus bestehender Wege möglich ist; ein
kompletter Wegeneubau durch den Park wäre denkmalrechtlich nicht
genehmigungsfähig.
Für jeden Radschnellroutenabschnitt wurde ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan (LBP) erarbeitet, der alle zur Abhandlung der Eingriffsregelung
erforderlichen Angaben enthält und auch auf den besonderen Artenschutz (§
44 BNatSchG) eingeht. Wie sich die Situation für artenschutzrechtlich relevante
Arten darstellt, wird in der Artenschutzprüfung (ASP Stufe 1 und 2) detailliert
erläutert. Grundlage der Bearbeitung sind umfassende faunistische
Erhebungen sowie eine Ermittlung und Bewertung des Baumbestands. Auf
dieser Grundlage erfolgte eine Optimierung der Trassenplanung zur
Verminderung von Eingriffen in Natur, Landschaft und insbesondere den
Baumbestand.
Der Planungsprozess wurde von einer Vielzahl von Gespräche zum Thema
Natur- und Artenschutz mit betroffenen Akteuren begleitet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass es bei absehbar notwendigen
Deckensanierungen der Jahrzehnte alten Wege wahrscheinlich ist, dass einige
Bäume selbst dann entfernt werden müssen, wenn keine Wegeverbreiterung
erfolgt. Dies kann die Verwaltung aber wegen fehlender Grundlagen nicht
quantifizieren.
Durch die Führung teilweise direkt am Rhein, teilweise im Parkbereich wird denSeite 3 von 15
Seite 4
unterschiedlichen Belangen aus Sicht der Verwaltung bestmöglich Rechnung
getragen und noch weitreichendere Baumfällungen können vermieden werden.
Zudem sind umfangreiche Ersatzpflanzungen und weitere
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, um den naturschutzfachlichen Eingriff
bestmöglich auszugleichen.
Zeitablauf / weiteres Vorgehen
Der Ausbau der linksrheinischen Radroute ist Bestandteil des Projekts
„Emissionsfreie Innenstadt“.
- - 2017 wurde eine Projektskizze eingereicht. Nach einem positiven
Votum einer Jury zu dieser Skizze wurden die verschiedenen
Projektbestandteile planerisch fortentwickelt und zur Antragsreife
gebracht. Über die Verfahrensschritte und das Ziel eines Ausbaus u.a.
der Radroute in der linksrheinischen Rheinaue wurden die Gremien und
der Naturschutzbeirat informiert (s. DS-Nr. 1710878, 1710878NV2,
1811767, 1812775, 1910059).
- - Die Durchführung des Gesamtprojekts inklusive der
Entwurfsplanung (Routenführung, Ausbau inkl. Entfernung von
Bäumen) für die linksrheinische Radschnellroute wurde am 28.03.2019
nach Vorberatung in allen betroffenen Gremien durch den Stadtrat final
beschlossen (DS-Nr. 1910687).
- - Der Förderbescheid wurde im Oktober 2019 durch die
Bezirksregierung Köln erteilt. Demnach ist das Projekt bis zum
31.10.2022 durchzuführen.
- - Nach Erteilung des Förderbescheids wurde die Umsetzung der
einzelnen Maßnahmen in Angriff genommen, d.h. jeweils Planungen
und Ausschreibungen für die Mobilstationen ebenso wie die baureife
Planung und die naturschutzrechtlichen Befreiungen für die
Radschnellrouten-Abschnitte. Bei zwei Radschnellrouten-Abschnitten
hat der Naturschutzbeirat der Befreiung zugestimmt (DS-Nr. 201791,
201584). Aufgrund der Komplexität der Planung in der linksrheinischen
Rheinaue wurde für die weitere Ausarbeitung das gesamte Jahr 2020
benötigt.
- - Die Verwaltung hat dem Naturschutzbeirat im Januar 2021 die
Vorlage DS-Nr. 202253 zur Radschnellroute linksrheinische Rheinaue
vorgelegt. Aufgrund der notwendigen Konstituierung nach der
Kommunalwahl und der Corona-Pandemie kam es jedoch erst am
17.05.2021 zur Sitzung des Naturschutzbeirates.
Die Verwaltung hat bereits in ihrer ursprünglichen Vorlage für den
Naturschutzbeirat darauf hingewiesen, dass bei dem Projekt nun erheblicher
Zeitdruck besteht.
Grund dafür ist, dass die notwendige Entfernung von Bäumen bis zum
28.02.2022 erfolgt sein muss, der Bau dann bis zum 31.10.2022Seite 4 von 15
Seite 5
abgeschlossen sein muss. Das heißt, die Baumaßnahme muss im Winter
2021/2022 beginnen. Aufgrund der vorbereitenden Schritte
(Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vergabe) bei diesem mit 2,3 Mio. Euro
veranschlagten Bauprojekt besteht nur noch ein äußerst enges Zeitfenster.
Die Verwaltung kommt nach interner Prüfung zu dem Schluss, dass bei einer
Vielzahl von Optimierungen und Straffung der Abläufe eine fristgerechte
Realisierung innerhalb des Förderzeitraums noch gelingen kann, falls der Rat
im Juni entsprechend votiert und die Höhere Naturschutzbehörde bis Anfang
August der naturschutzrechtlichen Befreiung zustimmt.
Daher hält die Verwaltung an dem Projekt, auch gebunden durch den
Ratsbeschluss vom 28.03.2019, fest und bittet den Rat, in der Frage der
naturschutzrechtlichen Befreiung entsprechend zu votieren.
Vollständige Begründung aus der Vorlage DS-Nr. 202253
Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.03.2019 den Beschluss zur Teilnahme der
Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz, NRW“ -
Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ gefasst (DS-
Nr.1910687). Die Bezirksregierung Köln hat zwischenzeitlich die Förderung der
festgelegten Maßnahmen als Gesamtpaket bewilligt. Diese Maßnahmen
müssen nun im Durchführungszeitraum zwischen 2019 - 2022 umgesetzt
werden
Mit dem Projekt „Emissionsfreie Innenstadt“ verfolgt die Bundesstadt Bonn das
Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und damit dem Klimawandel zu
begegnen. Hierfür hat sie ein Konzept zur Stärkung der emissionsfreien
Mobilität im Stadtgebiet konzipiert, im Rahmen dessen der Ausbau der
Fahrradinfrastruktur eine wesentliche Rolle spielt.
Ein Bestandteil des Ratsbeschlusses ist der Ausbau von verschiedenen
Radwege-Abschnitten (Radpendlerroute Bonn – Bornheim, Rheinaue
linksrheinisch, Rheinaue rechtsrheinisch). Das Vorhaben berücksichtigt dabei
Routen, welche der Rat als Bestandteil des Verkehrsentwicklungsplanes in
seiner Sitzung am 28.06.2012 bereits beschlossen hat (DS-Nr. 1112560EB23).
Einzelne Abschnitte dieser Routen sollen deutlich verbessert werden. Ein
Ausbau bedeutet im Wesentlichen die Verbreiterung bestehender Radwege,
deren grundhafte Erneuerung sowie eine verbesserte Ausstattung.
Die dringende Notwendigkeit des Ausbaus ergibt sich aus den zu geringen
Bestandsbreiten und damit einhergehenden Sicherheitsproblemen der
bestehenden Radwege. Der Ausbau soll sichere, attraktive und vor allem
leistungsstarke Verbindungen für Radfahrende schaffen und damit einen
wesentlichen Beitrag zur emissionsfreien Stadt leisten.
Für die im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer gelegenen Abschnitte ist es
geplant, den bestehenden linksrheinischen Uferradweg zwischen der Hermann-
Ehlers-Straße und der Konrad-Adenauer-Brücke (Abschnitt 2.2: 1,1 km) sowie
zwischen der Konrad-Adenauer-Brücke und der Hardtstraße (Abschnitt 2.3: 2,6
km) auf einer Länge von insgesamt ca. 3,7 km von derzeit ca. 1,8 - 2 m auf ca.Seite 5 von 15
Seite 6
4 m auszubauen und zu verbreitern.
Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden verschiedene
Routenalternativen geprüft und es wurde die aus Sicht des Naturschutzes
verträglichste Variante ausgewählt, die die geringsten Eingriffe in Natur,
Landschaft und insbesondere den Baumbestand mit sich zieht. Zum Schutz
des Baumbestands wurde die Radwegeführung so optimiert, dass die Trasse
wechselnd auf jeweils nur einer Seite verbreitert wird.
Das Vorhabengebiet liegt nicht in einem Natura-2000 oder Naturschutzgebiet.
Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte Biotope oder
Naturdenkmale sind im Plangebiet nicht vorhanden, bzw. nicht vom Vorhaben
betroffen. Es liegt allerdings auf der gesamten Strecke im
Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ (Bezirksregierung Köln:
Ordnungsbehördliche Verordnung über das LSG „Rheinufer“ Stadt Bonn, vom
22.07.2002).
Flächeninanspruchnahme / Baumbestand
Die geplante Verbreiterung des bestehenden Radweges führt zu einem Verlust
von z.T. altem Baumbestand und meist intensiv genutzten Grünflächen im
Rheinauenpark. Die Flächenneuversiegelung beträgt insgesamt ca. 4.535 m²
(Abschnitt 2.2: 1.958 m², Abschnitt 2.3: 2.577 m²).
Es wird eine Vor-Kopf-Bauweise zum Einsatz kommen, um den Arbeitsraum
während der Bauphase weitestgehend zu minimieren. Darüber hinaus werden
jedoch in der Bauphase Freiflächen beidseits des bestehenden Radweges in
einer Breite von je 1 m temporär in Anspruch genommen. Nach Beendigung
der Bauarbeiten werden diese Flächen / Biotoptypen wiederhergestellt.
Für die Baumaßnahme müssen trotz Trassenoptimierungen mindestens 44
Bäume (2.2: 16 / 2.3: 28 Bäume) gerodet werden. Die Bäume sind aufgrund der
wesentlichen Beeinträchtigung des Wurzelraumes durch die Baumaßnahme
nicht zu erhalten. Es handelt sich um 23 Bäume mit starkem bzw. sehr starkem
Baumholz, 20 Bäume mit mittlerem und einen Baum mit geringem Baumholz.
13 der zu rodenden Bäume weisen einen Stammumfang von über 2 m auf.
Notwendige
Baumfällunge
n
Geringes
Baumholz
(StU < 50
cm)
Mittleres
Baumholz
(StU 51-
150
cm)
starkes
Baumholz
(StU >
150
cm)
sehr
starkes
Baumholz
(StU >
200
cm)
Baumfällu
ng en
insgesamt
Abschnitt 2.2 0 4 4 8 16
Abschnitt 2.3 1 16 6 5 28Seite 6 von 15
Seite 7
1 20 10 13 44
Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen
Durch die erfolgte detaillierte Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,
spezielle Begehungen und fachliche Beratungen vor Ort (Umweltgutachter,
ehemaliges Amt 68 -> heute 67-1) sowie die daraufhin erfolgte Optimierung der
Trassenplanung, konnte die Anzahl der unumgänglichen Baumfällungen
reduziert werden.
Zusätzlich sind im Vorhabenbereich bei einigen Bäumen baumpflegerische
Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt des Baumbestandes erforderlich:
Erforderliche
Baumschutzmaßnahmen
Abschnitt 2.2 Abschnitt 2.3 Insgesamt
Lichtraumprofilschnitte 11 23 34
Kronenpflegeschnitte 16 20 36
Kronenteileinkürzungsschnitt 2 1 3
Wurzelbehandlungsmaßnah
men
21 65 86
Wurzelbrücke 1 0 1
Baumschutz 41 96 137
92 205 297
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige dieser Bäume trotz der
erhaltenden Pflegemaßnahmen nicht dauerhaft erhalten bleiben können.
Sollten im Rahmen der Bauarbeiten weitere Baumfällungen unvermeidbar
werden oder sollten in den folgenden fünf Vegetationsperioden Bäume
vorhabenbedingt abgängig sein, werden ortsnah Ersatzpflanzungen
vorgenommen. Der Zustand des Baumbestands wird im max. 15-monatigen
Turnus, im Rahmen eines Monitoring überprüft.
Kompensationsmaßnahmen
Für jede Baumfällung ist eine Ersatzpflanzung im Vorhabenbereich zu leisten
(1:1 Ausgleich). Bei den Baum-Ersatzpflanzungen kommt ein 1:2 Schlüssel für
Bäume mit einem StU von 200 cm oder mehr zur Anwendung.
Im Nahbereich der fast 4 km langen Ausbaustrecke sollen mindestens 60
hochstämmige, heimische und standortangepasste Laubbäume als Ausgleich
gepflanzt werden.Seite 7 von 15
Seite 8
Die Ersatzbaum-Pflanzung soll mit den folgenden Baumarten in der
Mindestpflanzqualität: Hochstamm StU 20-25 cm, 4xv.m.B., erfolgen:
Winterlinde, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Hainbuche, Stiel-Eiche, Silberweide,
Schwarzpappel, Feld-Ulme.
Die durch die Baumaßnahme unvermeidbaren erheblichen Eingriffe in Natur
und Landschaft, im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, können nur zum
Teil durch geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen vor Ort ausgeglichen
werden. Das verbleibende ökologische Defizit soll durch externe
Kompensationsmaßnahmen in der Gebietskulisse des Kompensations-
konzeptes 'Deichvorland Bonn-Beuel' ausgeglichen werden. Hier ist unterhalb
der mit Gehölzen bestandenen Terrassenkante, auf einer ca. 8.700 m2 großen
Fläche, die Anlage einer artenreichen Hochstaudenflur mit Blänken (Mulden)
vorgesehen. Das Aufwertungspotenzial beträgt ca. 52.780 ökologische
Werteinheiten
Artenschutz
In einer ersten Stufe der ASP wurde durch eine überschlägige Prognose
geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten
können. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die
betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung mit Art-für-Art Analyse
(ASP Stufe II) erforderlich.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) konnten
artenschutzrechtlichen Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem
Grund wurde für die betreffenden Arten eine vertiefende Artenschutzprüfung
(ASP Stufe II) mit Art-für-Art Analyse durchgeführt. Um zu belastbaren
Aussagen zu kommen, wurden dazu im Jahr 2019 umfassende Erhebungen
der Fledermäuse in der rechts- und linksrheinischen Bonner Rheinaue
durchgeführt.
Die artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP Stufe II) kommt zu dem Ergebnis,
dass nur bei verbindlicher Umsetzung der hier aufgeführten und im Gutachten
detailliert beschriebenen, notwendigen Vermeidungs-, Minimierungs- und
vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Verbotstatbe-
stände gem. § 44 (1) Nrn. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) im Plangebiet
ausgeschlossen werden können.
Notwendige Vermeidungsmaßnahmen:
- - Auf die ursprünglich geplante Beleuchtung der beiden
Radschnellrouten-Abschnitte wird aus Gründen des Artenschutzes
grundsätzlich verzichtet.
- - Zur Vermeidung von Gelegeverlusten oder der Tötung von
Vogelarten ist die Rodung von Bäumen und Sträuchern gemäß den
Bestimmungen des § 39 Abs. 5 BNatSchG (allgemeiner Schutz
wildlebender Tiere) ausschließlich außerhalb der Brutzeit, im Zeitraum
vom 01. Oktober bis zum 28. Februar eines Jahres durchzuführen.
- - Vor der Fällung sind die Bäume von einer fachkundigen Person zu
prüfen und zu dokumentieren, ob Höhlen oder Spalten vorhanden sindSeite 8 von 15
Seite 9
und diese als Quartier von Fledermäusen genutzt werden. Sollten
genutzte Quartierbäume erfasst werden, ist eine Fällung in der aktuellen
Nutzungsperiode nicht möglich. Notwendige Maßnahmen sind dann mit
der UNB abzustimmen.
- - Die Ausführungsplanung, einschließlich der
Baustelleneinrichtungsflächen, wird mit dem Ämtern 67-1 und 67-6
frühzeitig abgestimmt.
- - Die zu erhaltenden Bäume und Gehölze im Vorhabenbereich sind
durch geeignete pflegende Maßnahmen (z.B. Lichtraumprofilschnitt,
Kronenpflegeschnitt, Kronenteileinkürzungen, Wurzelbehandlungsmaß-
nahmen, Wurzelbrücken) zu schützen. Die zum Erhalt vorgesehenen
Bäume im Eingriffsbereich werden mittels geeigneter
Schutzmaßnahmen gem. ZTV*-Baumpflege 3.11 und DIN 18920
während der gesamten Baumaßnahme geschützt. Dicht an den
Baustellenbereich angrenzende Gehölzbestände werden durch fest
installierte Bauzäune vom Baufeld abgegrenzt.
- - Während der Bauzeit sind durch eine fachkundige ökologische
Baubegleitung regelmäßige Kontrollen im Hinblick auf die Einhaltung
der Vorgaben durchzuführen und zu dokumentieren.
- - Um den Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten für Brutvögel
und Fledermäuse zu kompensieren, sind im Vorhabenbereich, vor
Beginn der Baumaßnahmen jeweils 50 Fledermaus- und
Vogelnistkästen zu installieren (vorgezogene, sog. CEF-Maßnahmen).
Die im Gutachten detaillierten Hinweise zum Anbringen der Nistkästen,
sind verbindlich zu beachten. Die ökologische Funktion des
Eingriffsraums als Fortpflanzungs- und Ruhestätte kann dadurch im
räumlichen Umfeld erhalten werden.
- - Bekannte Fledermausquartiere sind zu schützen und dauerhaft zu
erhalten, sowie für eine Nutzung durch Langohren zu optimieren
(Einbau von Spaltenverstecken im Dachboden, Unterlassung der
Beleuchtung der Kirche, Reduktion der Beleuchtung des Mausoleums
Carstanjen, Aufwertung und Schutz der Nahrungshabitate im Umfeld).
Landschaftsschutz
Das Vorhabengebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet Rheinufer
(Bezirksregierung Köln: Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet „Rheinufer“ Stadt Bonn, vom 22.07.2002 (LSVO
2002).
Hier sind u.a. alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes
verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es
insbesondere bauliche Anlagen, Straßen, Wege oder sonstige
Verkehrsanlagen zu errichten oder deren Nutzung zu ändern sowie die
Außenseite baulicher Anlagen zu ändern.Seite 9 von 15
Seite 10
Eine Veränderung des Gebietscharakters der Landschaft durch die Umsetzung
der Radwegeerweiterung wird nicht erwartet.
Da das Plangebiet im Geltungsbereich eines Landschaftsschutzgebietes liegt,
ist eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. §
67 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde mit Zustimmung des
Naturschutzbeirates erforderlich.
Anlage/n
1 Plan Abschnitt 2.2 (öffentlich)
2 Plan Abschnitt 2.3 (öffentlich)
3 Niederschrift TOP 4.2 Klimaschutzbeirat 17.05.2021 (öffentlich)Seite 10 von 15
Seite 11 von 15
Seite 12 von 15
31.5.2021 ALLRIS - Auszug
https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 1/3
TOP: Ö 4.2
Sitzung: Sitzung des Naturschutzbeirates
Gremium: Naturschutzbeirat
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich
(Kurzprotokoll für
die Öffentlichkeit
sichtbar)
Uhrzeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Vorlage: Landschaftsrechtliche Befreiung für die
Erweiterung/Erneuerung einer Radroute zur Radschnellroute
im Rahmen des Förderprojektes „Kommunaler Klimaschutz“
(linksrheinische Rheinaue; Abschnitt 2.2: Hermann-Ehlers-
Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke, Abschnitt 2.3: Konrad-
Adenauer-Brücke bis Hardtstraße)
Beratung: öffentlich Vorlageart: Beschlussvorlage
Federführend: 66 Tiefbauamt Bearbeiter: Thomas Preuß
17.05.2021 - 4.2 Landschaftsrechtliche Befreiung für
die Erweite...
Dokumente
Abstimmungsergebnis
Beschluss
Wortprotokoll
Beschluss: abgelehnt
Abstimmungsergebnis: in geheimer Abstimmung mit Mehrheit bei 1 Gegenstimme und drei
Enthaltungen abgelehnt.Seite 13 von 15
31.5.2021 ALLRIS - Auszug
https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 2/3
Beschluss:
Die Vorlage wurde abgelehnt.
Der ursprüngliche Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
Der Naturschutzbeirat stimmt der Erteilung der landschaftsrechtlichen Befreiung durch die Untere
Naturschutzbehörde zur Realisierung einer Radschnellroute in den Bonner Rheinauen, linksrheinisch, in
den Abschnitten 2.2: Hermann-Ehlers-Straße bis Konrad-Adenauer-Brücke und 2.3: Konrad-Adenauer-
Brücke bis Hardtstraße zu.
Die zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zu diesem Projekt
wurden im Vorfeld an die Mitglieder des Naturschutzbeirates weitergeleitet.
Herr Haux – Stadtplanungsamt – erläutert zunächst nochmals das Gesamtprojekt und die Planungen zu
den Abschnitten der Radschnellroute. Er verweist auf die hierzu bereits erfolgten Beteiligungen und
Beschlussfassungen des Naturschutzbeirates.
Herr Metz – Dezernat III – berichtet zum Förderprogramm und weist ausdrücklich darauf hin, dass die
hier vorgelegte Planung Grundlage für eine Förderung des Radwegausbaues in Höhe von 2,3 Millionen
ist.
Frau Molly berichtet zu den umfangreichen naturschutzfachlichen Prüfungen der Trassenabschnitte
einschließlich der durchgeführten Artenschutzprüfungen, Erfassungen und Bewertungen des
Baumbestands sowie der vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanungen, einschließlich der
getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich des vorhabenbedingten
Eingriffs.
Seitens der Verwaltung wird ausführlich erläutert, dass die vorliegende Trassenführung das Ergebnis
intensiver Abstimmungen und Planungsoptimierungen der Strecke darstellt, die mit den geringsten
Eingriffen in den Baumbestand verbunden ist
Bm Bachem erhebt Bedenken gegen das Vorhaben und weist auf die damit verbundenen
Beeinträchtigungen für die Bevölkerung in den in Bonn einmaligen Erholungspark hin.
Bm Feige weist darauf hin, dass für ihn nicht ersichtlich ist, welche alternativen Trassenführungen
geprüft wurden.Seite 14 von 15
31.5.2021 ALLRIS - Auszug
https://www.bonn-verwaltung.sitzung-online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print 3/3
Online-Version dieser Seite: https://www.bonn-verwaltung.sitzung-
online.de/personal/to020?TOLFDNR=21929&TOLFDNR=21929&selfaction=print
Die Streckenführung, die Eingriffe und Maßnahmen zum Bau dieses Radschnellwegeabschnitts werden
kontrovers diskutiert.
Seitens der Mehrzahl der Beiratsmitglieder werden Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.
Bm Klein beantragt, über diesen Punkt gemäß der Geschäftsordnung geheim abzustimmen.
Der Naturschutzbeirat beschließt wie oben.Seite 15 von 15

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de