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202235-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Tempo 30 in der Hausdorffstraße

Nummer
202235-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
30.06.2021
Letzte Änderung
15.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 05.10.2021 Kenntnisnahme
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  1. 202235 Bürgerantrag: Tempo 30 in der Hausdorffstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202235-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Tempo 30 in der Hausdorffstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 30.06.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrags bzgl. der
Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen in der
Hausdorffstraße.
Ein solcher Antrag muss auf die Tatbestandsvoraussetzungen nach der
Straßenverkehrsordnung geprüft werden. Ein Prüfverfahren zur
Möglichkeit der Geschwindigkeitsreduzierung aus Lärmschutzgründen ist
allerdings sehr umfangreich und muss viele Teilaspekte mit einbeziehen,
um eine rechtssichere und ermessensfehlerfreie Entscheidung der
Verwaltung vorzuweisen, die im Notfall auch vor dem Verwaltungsgericht
Stand halten muss.
Da sich die Verwaltung im Abstimmungsprozess befindet und die
Bezirksregierung Köln um Stellungnahme und rechtliche Einschätzung
gebeten wurde, bittet die Verwaltung um Vertagung.
Anlage/n
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