202233 · Beschlussvorlage
Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Kerndaten
- Nummer
- 202233
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.03.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202233 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Benennung der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses Beratungsfolge Hauptausschuss 28.01.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses werden gewählt: 1. ___________________________ 2. ___________________________ Begründung Die Oberbürgermeisterin ist gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW Vorsitzende des Hauptausschusses. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden. Für die Wahl gilt die Mehrheitswahl nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Abweichend von den übrigen Ausschüssen unterliegt die Stellvertretung im Hauptausschuss nicht dem Zugreifverfahren nach § 58 Abs. 5 GO NRW. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de