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202231-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Friedrich-Breuer-Straße

Nummer
202231-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202231 Friedrich-Breuer-Straße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202231-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Friedrich-Breuer-Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 1:
Kosten der Montage
Nördliche Absperrung (Beschluss 190980-1-AA)
Die Kosten für die Absperrung der nördlichen Seite mittels Absperrpfosten
setzen sich wie folgt zusammen:
 Beschaffung/Lieferung von Sperrpfosten und Bodenhülsen ca. 1.625,00
€ (es handelt sich um Lagerbestände des Tiefbauamtes)
 Einbau der Sperrpfosten mit Bodenhülsen ca. 2.755,00 €
 Änderung der Beschilderung ca. 450,00 € (hier anteilig mit 50 % der
Gesamtkosten für beide Seiten)
 Für den Aufbau der Absperrung auf der nördlichen Seite sind
Gesamtkosten in Höhe von ca. 4.830,00 € zu veranschlagen
Südliche Absperrung (Beschluss 202006)
Die Kosten für eine temporäre Absperrung im Zuge des Lockdown setzen sich
wie folgt zusammen:
 Auf- und Abbau einschl. Vorhaltung und Kontrolle der Absperrung für 3
Monate ca. 7.725,00 €
 Änderung der Beschilderung ca. 450,00 € (hier anteilig mit 50 % der
Gesamtkosten für beide Seiten)
 Für eine dreimonatige Absperrung betragen die Gesamtkosten ca.
8.175,00 €, wobei die Demontage der Kosten bereits enthalten ist.
zu den Parkscheinautomaten:
 Das Deaktivieren der Parkscheinautomaten hat keine Kosten
verursacht.
Zu Punkt 2:
Kosten der Demontage
Nördliche AbsperrungSeite 1 von 3

Seite 2
 Ausbau der Sperrpfosten ca. 2.250,00 €
 Änderung der Beschilderung ca. 450,00 €
(wie 1.)
Es ergeben sich somit Kosten in Höhe von ca. 2.700,00 €
Südliche Absperrung
 Die Demontage ist bereits in den Kosten unter 1. enthalten. Es fallen
hier nur weitere Kosten in Höhe von ca. 450,00 € für die Änderung der
Beschilderung an.
Zu Punkt 3:
2019 beliefen sich die Einnahmen für die beiden genannten
Parkscheinautomaten auf 26.378,40€; für 2020 waren es 23.417,80 €.
Zu diesem Punkt wird jedoch angemerkt, dass hier von 35 Parkplätzen
gesprochen wird. Der Großteil dieser Stellplätze wird allerdings nach aktueller
Beschlusslage nicht für das gesamte Jahr 2021 gesperrt sein. Somit sind nur
die im Rahmen des von der früheren Mehrheit in der Bezirksvertretung
beschlossenen Testzeitraums (1 Jahr ab Einrichtung) gesperrten Parkplätze
auf der nördlichen Seite in den Vergleich mit den Vorjahreseinnahmen
einzubeziehen.
Zu Punkt 4: Im Entwurf des Haushaltes 2021/2022 sind folgende Einnahmen
aus der Parkraumbewirtschaftung veranschlagt:
2021+2022: je 2,5 Mio. EUR
Ab 2023: je 2,6 Mio. EUR
Der Wegfall der Benutzungsgebühren hätte, aufgrund der geringen Höhe,
keinen Einfluss auf das Haushaltssicherungskonzept. In welchem Unfang das
neue Parkraumkonzept diese Mindereinnahmen kompensiert, ist noch nicht
abzusehen.
Zu Punkt 5:
Ohne Behinderung des ÖPNV kann auf der Fahrbahn nicht gehalten werden.
Rettungsfahrzeugen ist dies im Notfall selbstverständlich gestattet. Für
Warenanlieferungen in der Gastronomie, dem Einzelhandel, etc. müssen in der
aktuellen Situation längere Wege in Kauf genommen werden. Weitere
Versorgungsleistungen wie die Belieferung mit Heizöl kann über
Sondergenehmigungen erfolgen. Auf der nördlichen Straßenseite können die
Poller für den Zeitraum der Tätigkeit (Umzug, Heizöl, etc.) entfernt werden.
Dies muss vorab bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Zu Punkt 6:
Aufgrund der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der genannten Maßnahmen
wurden noch keine Auswirkungen des Parkplatz-Wegfalls beobachtet.
Grundsätzlich war und ist der Parkdruck im Bereich Beueler Innenstadt hoch,
was zu entsprechenden Auslastungen auch in den Nebenstraßen führt.Seite 2 von 3

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Zu Punkt 7:
Die geplante Parkraumbewirtschaftung rund um die Beueler Innenstadt ist Teil
eines gesamtstädtischen Parkraumkonzeptes, welches den politischen
Gremien im Laufe des Jahres 2021 vorgelegt werden soll. Darin enthalten ist
auch ein Gebiet im Umfeld der Friedrich-Breuer-Straße.
Zu Punkt 8:
Eine Wegweisung zu den Parkplätzen am Heckelsbergplatz wäre zwar möglich,
wird allerdings nicht als zielführend gesehen, da diese Ortskundigen bekannt
und meistens ausgelastet sind.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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