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202230 · Große Anfrage

Bauvorhaben Erlenweg 18 Bonn Küdinghoven, Az.: 454905

Nummer
202230
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
07.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 24.02.2021 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 202230-01 ST Bauvorhaben Erlenweg 18 Bonn Küdinghoven, Az.: 457485

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Große Anfrage
öffentlich
202230
Fragesteller/in:
Werner Koch
Marco Rudolph
Rainer Haid
Dr. Martin Eßer
CDU Bezirksfraktion Beuel
07.01.2021 gez. Mohn
Bauvorhaben Erlenweg 18 Bonn Küdinghoven, Az.:
454905
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme
Fragestellung
Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1. Wurde eine Baugenehmigung erteilt, deren Planung in Teilen
maßgeblich von der genehmigten Planung der Bauvoranfrage
abweicht? Wenn ja aus welchen Gründen sowie um welche
Abweichungen handelt es sich?
2. Ist seitens des Bauherrn mit einer neuen Bauvoranfrage sowie
Beantragung einer Baugenehmigung zu rechnen bzw. liegen
derartige Anträge oder Antrag bereits vor und wann ist mit dem
Abschluss der Bearbeitung zu rechnen?
3. Wäre eine Schadensersatzforderung seitens des Bauherrn für die
bisherigen Bautätigkeiten, den Baustopp und die damit verbundenen
Kosten sowie für die Aufwendungen zur Erstellung einer neuen
Planung gegenüber der Stadt denkbar? Auf welche Positionen und
welche Höhe könnten sich einen Schadensersatzforderung
schätzungsweise belaufen?
4. Ist möglicherweise ein Rückbau des bislang fertiggestellten
Baukörpers oder Teilen davon denkbar? Könnte auf die Stadt auch
diesbezüglich eine Schadensersatzforderung zukommen?
Begründung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 2.12.2015 nahmen die zu dem
Zeitpunkt gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine
Mitteilungsvorlage (DRS 1513564) zur positiv beschiedenen Bauvoranfrage zur
Kenntnis. Durch die Verwaltung wurden die Planungen in der Sitzung mündlich
vorgestellt. Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch
(BauGB), eine Nachverdichtung im Innenbereich. 2018 wurde in der
Bezirksvertretung unter DRS 1812056 die Genehmigung einer Baumfällung
beraten und per einstimmigen Beschluss erteilt. Im Dezember 2020 hob das
Verwaltungsgericht Köln die bis dato gültige Baugenehmigung undSeite 1 von 2

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Bauvoranfrage auf und gab einer Klage gegen die Stadt Bonn statt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de