202230 · Große Anfrage
Bauvorhaben Erlenweg 18 Bonn Küdinghoven, Az.: 454905
Kerndaten
- Nummer
- 202230
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 07.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 202230 Fragesteller/in: Werner Koch Marco Rudolph Rainer Haid Dr. Martin Eßer CDU Bezirksfraktion Beuel 07.01.2021 gez. Mohn Bauvorhaben Erlenweg 18 Bonn Küdinghoven, Az.: 454905 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 03.02.2021 Kenntnisnahme Fragestellung Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen: 1. Wurde eine Baugenehmigung erteilt, deren Planung in Teilen maßgeblich von der genehmigten Planung der Bauvoranfrage abweicht? Wenn ja aus welchen Gründen sowie um welche Abweichungen handelt es sich? 2. Ist seitens des Bauherrn mit einer neuen Bauvoranfrage sowie Beantragung einer Baugenehmigung zu rechnen bzw. liegen derartige Anträge oder Antrag bereits vor und wann ist mit dem Abschluss der Bearbeitung zu rechnen? 3. Wäre eine Schadensersatzforderung seitens des Bauherrn für die bisherigen Bautätigkeiten, den Baustopp und die damit verbundenen Kosten sowie für die Aufwendungen zur Erstellung einer neuen Planung gegenüber der Stadt denkbar? Auf welche Positionen und welche Höhe könnten sich einen Schadensersatzforderung schätzungsweise belaufen? 4. Ist möglicherweise ein Rückbau des bislang fertiggestellten Baukörpers oder Teilen davon denkbar? Könnte auf die Stadt auch diesbezüglich eine Schadensersatzforderung zukommen? Begründung In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 2.12.2015 nahmen die zu dem Zeitpunkt gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eine Mitteilungsvorlage (DRS 1513564) zur positiv beschiedenen Bauvoranfrage zur Kenntnis. Durch die Verwaltung wurden die Planungen in der Sitzung mündlich vorgestellt. Es handelt sich um ein Bauvorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB), eine Nachverdichtung im Innenbereich. 2018 wurde in der Bezirksvertretung unter DRS 1812056 die Genehmigung einer Baumfällung beraten und per einstimmigen Beschluss erteilt. Im Dezember 2020 hob das Verwaltungsgericht Köln die bis dato gültige Baugenehmigung undSeite 1 von 2 Seite 2 Bauvoranfrage auf und gab einer Klage gegen die Stadt Bonn statt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de