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202228-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-Städteappell

Nummer
202228-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202228 Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-Städteappell

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202228-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
02 Amt für Internationals und globale Nachhaltigkeit
Dezernat:
Dez. OB
Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-
Städteappell
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme DS-Nr.: 1911835ST4 vom
3.7.2019. In Ergänzung zur damaligen Stellungnahme wird darauf hingewiesen,
dass der Atomwaffenverbotsvertrag am 22.Januar 2021 in Kraft getreten ist.
Weitere Informationen zum ICAN-Städteappell finden sich unter:
https://www.icanw.de/ican-staedteappell/, ebenso eine Liste derjenigen Städte,
die dem Appell bislang beigetreten sind.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de