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202228 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-Städteappell

Nummer
202228
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
07.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 07.01.2021
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 10.03.2021

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.03.2021 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 648,7 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 202228-01 ST Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-Städteappell

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Text anzeigen (3.037 Zeichen)
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
202228
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte
Dezernat:
Dez. OB
11.12.2020
Bürgerantrag: Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-
Städteappell
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag thematisiert einen Beitritt der Stadt Bonn zum ICAN-Städteappell.
Einzelheiten zum Wortlaut und zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem
Bürgerantrag online.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 1 von 3

Bonner Bündnis für den ICAN-Städteappell
Die Antragsteller fordern die Stadt Bonn auf, sich dem ICAN-Städteappell
anzuschließen, der die Bundesregierung dazu auffordert, dem von den Vereinten
Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beizutreten.
Der Appell hat folgenden Wortlaut:
Unsere Stadt/unsere Gemeinde ist zutiefst besorgt über die immense
Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt
darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und
Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben.
Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde
katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und
Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten
Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und
fordern die Bundesregierung zum Beitritt auf.
Auf den UN-Atomwaffenverbotsvertrag haben sich am 7. Juli 2017 122 von 193
Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen geeinigt. Auf der UN-
Generalversammlung im September 2017 unterzeichneten den Vertrag zunächst
53 Staaten. Bis Dezember 2020 haben 84 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 50
Staaten haben den Vertrag ratifiziert, am 22.1.2021, 90 Tage nach der 50.
Ratifizierung, wird der Vertrag in Kraft treten. Damit sind Atomwaffen
völkerrechtlich geächtet, illegal, verboten.
In Deutschland haben bisher vier Landesregierungen, fünf Landkreise und
Regionen sowie einhundertsieben Städte und Gemeinden beschlossen, diesen
Vertrag zu unterstützen (Stand Dezember 2020).
Die Entscheidung, sich dem ICAN-Städteappell anzuschließen, ist eine
politische Entscheidung, mit der die Stadt Bonn, die von den in rund 80
Kilometern Entfernung lagernden 20 Atombomben in Büchel besonders
betroffen ist, die Bundesregierung zu deren Abzug drängen will.
Nach Zustimmung des Stadtrates soll die Stadt Bonn sich politisch aktiv für die
Inhalte des Appells einsetzen, diesen in der städtischen Öffentlichkeit bekannt
machen und den jährlichen Flaggentag der Mayors for Peace am 8. Juli
entsprechend politisch ausgestalten.
Unterstützerkreis des Antrages
Aufstehen Bonn
Beueler Friedensgruppe
Beueler Friedensinitiative
DFG-VK Bonn-Rhein-SiegSeite 2 von 3

Frauennetzwerk Bonn
Frieden Bonn
Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig. Regionalgruppe Bonn-
Rhein-Sieg
Netzwerk Friedenskooperative
pax christi BonnSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:39 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de