202227 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn (Jahresbedarf)
Kerndaten
- Nummer
- 202227
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 14.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 202227 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von medizinischem Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn (Jahresbedarf) Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens gem. Ziffer 3.4 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn zur Belieferung mit medizinischem Verbrauchsmaterial (Jahresbedarf) für den Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn wird zugestimmt. Begründung Wie in den vergangenen Jahren sollen sämtliche im Rettungsdienst der Bundesstadt Bonn häufig zum Einsatz kommenden medizinischen Verbrauchsartikel für ein weiteres Jahr offen ausgeschrieben werden, um sie bedarfsorientiert bei den jeweiligen Lieferanten abzurufen. Der erwartete Jahresbedarf wird hierbei zu Grunde gelegt. Eine jährliche Ausschreibung ist notwendig, da die medizinischen Verbrauchsartikel starken Preisschwankungen unterliegen und spätestens nach einem Jahr Mehr- oder sogar Minderpreise zu erwarten sind. Abweichend zu den Vorjahren wird in diesem Jahr das Infektionsschutzmaterial (Nitril-Handschuhe, Masken, Kittel, Hauben, etc.) nicht mit ausgeschrieben. Grund dafür ist die aktuelle Corona- Pandemie, welche eine wirtschaftlich verlässliche Kalkulation im Bereich dieser Materialien für ein Jahr nicht zulässt. Hier erfolgen, wie in 2020, lage- und bedarfsabhängige Beschaffungen. Die Beschaffung entspricht ebenfalls den Maßstäben des § 82 GO NRW i. S. d. erlassenen haushaltswirtschaftlichen Sperre, wonachSeite 1 von 2 Seite 2 ausschließlich Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung oder für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Im vorliegenden Fall ist die Beschaffung des Verbrauchsmaterials für die Weiterführung notwendiger Aufgaben des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn notwendig und unaufschiebbar. Vergabeart öffentlich x offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 365092 VOB UVgO x VgV 01.05.2021 – 30.04.2022 275.000,00 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.02.21 Rettungsdienst 543160 1.37.00.02.21.01 1.37.00.02.21.02 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja x nein ja x nein x freigegeben vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de