202226-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509
Kerndaten
- Nummer
- 202226-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 15.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202226-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Grundstück Bonn-Bad Godesberg, Friesdorfer Str. 57 - 61 - Bauvoranfrage zur Errichtung einer Wohnanlage mit 63 Wohneinheiten und Gemeinschaftsräumen, einer viergruppigen Kindertagesstätte und einer Tiefgarage Aktenzeichen: 459509 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 17.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bauherr einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bzw. eines Bauvorbescheides hat, sofern das Vorhaben in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung errichtet wird. Dies lässt sich aus dem Grundsatz der Baufreiheit ableiten, welcher dem Grundrecht auf Eigentum – Art. 14 des Grundgesetzes – immanent ist. Wie in der Mitteilungsvorlage – DS 202226 – ausgeführt, fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung nach § 34 Baugesetzbuch – BauGB – ein, so dass die eingereichte Bauvoranfrage positiv zu beurteilen ist. Die verkehrliche Erschließung des geplanten Objekts wird im Rahmen des Bauantrags im Detail darzulegen sein. Ein besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, wie der Hol- und Bringverkehr der geplanten Kindertagesstätte organisiert werden kann. Auch die sichere Zu- und Abfahrt zur geplanten Tiefgarage an der Friesdorfer Straße ist im Baugenehmigungsverfahren planerisch darzustellen, zumal erst im Rahmen einer konkretisierten Planung der Nachweis der notwendigen Stellplätze erfolgen kann. Bereits vor Bauantragstellung ist ein Mobilitätskonzept mit der Verkehrsplanung des Stadtplanungsamtes abzustimmen. Die Frage, welcher Personenkreis Mieter bzw. Nutzer der geplanten Wohnanlage mit Kindertagesstätte sein könnten, ist kein baurechtlich relevantes Beurteilungskriterium. Diese Auffassung, dass die geplante Erstellung des geförderten Wohnbauvorhabens insbesondere dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger aus der Nachbarschaft nach einer Durchmischung des Wohngebietes entgegensteht, wird jedoch von Seiten der Verwaltung ausdrücklich nicht geteilt.Seite 1 von 2 Seite 2 In Bonn besteht ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem sich viele Bürgerinnen und Bürger nur noch unter großen Schwierigkeiten mit angemessenem Wohnraum versorgen können. Insbesondere das preisgünstige Segment ist von einem Mangel an geeignetem Wohnraum bei gleichzeitig steigender Nachfrage gekennzeichnet. Aufgrund der soziodemografischen Entwicklung im Vergleich zum derzeitigen Wohnungsbestand in Bonn muss daher im gesamten Stadtgebiet preisgünstiger, barrierefreier Wohnraum vorrangig für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ein entsprechendes Angebot bezahlbarer, großer Wohnungen für Familien im Fokus der Neubautätigkeiten im Stadtgebiet stehen. Im statistischen Bezirk Godesberg-Nord liegt der Anteil geförderter Wohnungen zum Stichtag 31.12.2019 bei 7,0 %, was sozusagen deckungsgleich mit dem gesamtstädtischen Anteil von 6,8 % ist. Durch die Neubaumaßnahme würde sich der Anteil zwar auf rund 13 % erhöhen, läge damit aber immer noch nicht so hoch, dass sich hinsichtlich der Sozialverträglichkeit Bedenken begründen ließen. Bad Godesberg insgesamt (d. h. alle statistischen Bezirke in Bad Godesberg zusammengerechnet) hat zu o. g. Stichtag einen Anteil geförderter Wohnungen von nur 4,5% und ist damit der Stadtteil, der die geringste Quote im Vergleich zu den anderen Bezirken verzeichnet. Der Personenkreis, der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat und somit berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu beziehen, wächst stetig und umfasst mittlerweile breite Schichten der Bevölkerung. Nach Expertenschätzungen beträgt der Anteil der Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, knapp 50 %. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht nur um Transferleistungsempfänger*innen, sondern insbesondere Auszubildende, Studierende, Alleinerziehende, Senior*innen, Familien mit niedrigem bzw. mittlerem Einkommen etc. Diese Zahlen und die Diversität der Personengruppen verdeutlichen, dass innerhalb der wohnberechtigten Haushalte bereits eine große soziale Durchmischung vorhanden ist, die sich dann auch in der Belegung des geförderten Objektes, die mit Augenmaß gemeinsam durch den Bauherrn und die städtische Wohnungsvermittlung erfolgen wird, widerspiegelt. Zudem wird durch das angestrebte Genossenschaftsmodell die Bonner Investorenlandschaft im Bereich des geförderten Wohnungsbaus mit einem zuverlässigen, langfristigen Bestandshalter mit sozialer Verantwortung und nachhaltiger Bewirtschaftung ergänzt. Der besondere Bezug der Genossenschaftsmitglieder zu ihrem eigenen Wohnprojekt trägt besonders zur Sozialverträglichkeit und Nachhaltigkeit solcher Wohnformen bei. Der parallel zum Wohnbauvorhaben vorgesehene Kindergartenneubau wertet das Projekt ideal durch eine wichtige Einrichtung der sozialen Infrastruktur auf. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de