202223-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entfernung des neu angebrachten Mega-Light-Boards an der Ecke Reuterstraße/Bonner Talweg
Kerndaten
- Nummer
- 202223-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 29.01.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202223-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Entfernung des neu angebrachten Mega-Light- Boards an der Ecke Reuterstraße/Bonner Talweg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich besteht für das gesamt Stadtgebiet Bonn ein Werberechtsvertrag zwischen den Stadtwerken Bonn und der Firma Ströer. Mit Ratsbeschlüssen im Jahr 2016 und Beschlüssen in den Bezirksvertretungen Ende 2017/ Anfang 2018 wurden Vertragspartner, Umfang und räumliches Aufstellungskonzept für die Neuvergabe der Werberechtskonzession an die Firma DSM/Ströer beschlossen. Für jeden geplanten Standort muss die Firma DSM/Ströer einen Bauantrag stellen, der unter Beteiligung verschiedener Fachdienststellen geprüft wird. Im vorliegenden Fall befand sich an dem Standort bereits eine Werbeanlage (City-Light-Poster). Die Baugenehmigung für die jetzige Werbeanlage wurde mit der Auflage erteilt, die Anlage zwecks Vermeidung von belastender Lichtemission für die angrenzende Wohnbebauung von 22 – 6 Uhr abzuschalten. Aus der Prüfung der vorgeschriebenen Breiten und lichten Höhen für den gemeinsamen Rad-/Fußweg in diesem Bereich konnten keine Ablehnungsgründe für eine Baugenehmigung abgeleitet werden, sodass seitens des Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung bestand. Die Unterfahrungshöhe ist mit 2,50 m ausreichend bemessen und die nach StVO erforderliche Mindestbreite von 2,50 m für den Rad-/Fußweg wird mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 4 m ebenso eingehalten. Dennoch finden derzeit Überlegungen statt, die über die gesetzliche Verpflichtung hinaus allen Verkehrsteilnehmern entgegenkommen könnte. Die Firma Ströer schlägt zum Beispiel vor, den Fuß an allen Kanten mit reflektierenden Warnstreifen zu versehen, damit diese in der Dunkelheit besser zu erkennen sind. Die Versetzung des Fußes in Richtung Straße ist schwierig, da in diesem Bereich Leitungen verlaufen, die einer Fundamentierung entgegenstehen. Alternativ zu einer Entfernung oder einem Umbau der Werbeanlage kann die Führung des Radverkehrs durch folgende Maßnahmen verhältnismäßig einfach verbessert werden: Der Fahrradverkehr wird links entlang des Fußes der Werbeanlage geführt. Dafür wird die Fahrrad-Schutzstreifen-Markierung (Reuterstraße Fahrtrichtung Westen) verschoben. Die Markierung wird komplett in rot ausgeführt. ZweiSeite 1 von 3 Seite 2 Pfosten werden entfernt. Auf dem Bürgersteig wird in Fortsetzung des Schutzstreifens ein Piktogramm “Geh-/Radweg” aufgebracht. Im Eckbereich gibt es offenbar erhöhten Bedarf zum Abstellen von Fahrrädern. Um dem nachzukommen und das schon vor der Installation der Werbeanlage zu beachtende Abstellen von Fahrrädern auf dem Geh-/Radweg zu vermeiden, werden zwei Parkplätze vor Haus Nr. 109 entfernt und dort Fahrradabstellanlagen installiert. Die Verwaltung prüft, ob die Abstellanlagen als reine Anlehnbügel oder mit Überdachung (Mobilstation im Projekt Emissionsfreie Innenstadt) ausgeführt werden sollen. Die Umsetzung dieser Teilmaßnahme erfolgt, sobald die Abstellanlagen installiert werden können. Anlage/n 1 Werbetafel Reuterstraße (öffentlich)Seite 2 von 3 Seite 3 von 3
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