← Vorlagen

202223-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entfernung des neu angebrachten Mega-Light-Boards an der Ecke Reuterstraße/Bonner Talweg

Nummer
202223-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
29.01.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 673,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202223 Entfernung des neu angebrachten Mega-Light-Boards an der Ecke Reuterstraße/Bonner Talweg

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.239 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202223-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Entfernung des neu angebrachten Mega-Light-
Boards an der Ecke Reuterstraße/Bonner Talweg
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich besteht für das gesamt Stadtgebiet Bonn ein Werberechtsvertrag
zwischen den Stadtwerken Bonn und der Firma Ströer. Mit Ratsbeschlüssen im
Jahr 2016 und Beschlüssen in den Bezirksvertretungen Ende 2017/ Anfang
2018 wurden Vertragspartner, Umfang und räumliches Aufstellungskonzept für
die Neuvergabe der Werberechtskonzession an die Firma DSM/Ströer
beschlossen. Für jeden geplanten Standort muss die Firma DSM/Ströer einen
Bauantrag stellen, der unter Beteiligung verschiedener Fachdienststellen
geprüft wird.
Im vorliegenden Fall befand sich an dem Standort bereits eine Werbeanlage
(City-Light-Poster). Die Baugenehmigung für die jetzige Werbeanlage
wurde mit der Auflage erteilt, die Anlage zwecks Vermeidung von belastender
Lichtemission für die angrenzende Wohnbebauung von 22 – 6 Uhr
abzuschalten. Aus der Prüfung der vorgeschriebenen Breiten und lichten
Höhen für den gemeinsamen Rad-/Fußweg in diesem Bereich konnten keine
Ablehnungsgründe für eine Baugenehmigung abgeleitet werden, sodass
seitens des Bauherrn ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung
bestand. Die Unterfahrungshöhe ist mit 2,50 m ausreichend bemessen und die
nach StVO erforderliche Mindestbreite von 2,50 m für den Rad-/Fußweg wird
mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 4 m ebenso eingehalten.
Dennoch finden derzeit Überlegungen statt, die über die gesetzliche
Verpflichtung hinaus allen Verkehrsteilnehmern entgegenkommen könnte. Die
Firma Ströer schlägt zum Beispiel vor, den Fuß an allen Kanten mit
reflektierenden Warnstreifen zu versehen, damit diese in der Dunkelheit besser
zu erkennen sind. Die Versetzung des Fußes in Richtung Straße ist schwierig,
da in diesem Bereich Leitungen verlaufen, die einer Fundamentierung
entgegenstehen.
Alternativ zu einer Entfernung oder einem Umbau der Werbeanlage kann die
Führung des Radverkehrs durch folgende Maßnahmen verhältnismäßig einfach
verbessert werden:
Der Fahrradverkehr wird links entlang des Fußes der Werbeanlage geführt.
Dafür wird die Fahrrad-Schutzstreifen-Markierung (Reuterstraße Fahrtrichtung
Westen) verschoben. Die Markierung wird komplett in rot ausgeführt. ZweiSeite 1 von 3

Seite 2
Pfosten werden entfernt. Auf dem Bürgersteig wird in Fortsetzung des
Schutzstreifens ein Piktogramm “Geh-/Radweg” aufgebracht.
Im Eckbereich gibt es offenbar erhöhten Bedarf zum Abstellen von Fahrrädern.
Um dem nachzukommen und das schon vor der Installation der Werbeanlage
zu beachtende Abstellen von Fahrrädern auf dem Geh-/Radweg zu vermeiden,
werden zwei Parkplätze vor Haus Nr. 109 entfernt und dort
Fahrradabstellanlagen installiert. Die Verwaltung prüft, ob die Abstellanlagen
als reine Anlehnbügel oder mit Überdachung (Mobilstation im Projekt
Emissionsfreie Innenstadt) ausgeführt werden sollen. Die Umsetzung dieser
Teilmaßnahme erfolgt, sobald die Abstellanlagen installiert werden können.
Anlage/n
1 Werbetafel Reuterstraße (öffentlich)Seite 2 von 3

Seite 3 von 3

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de