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202222-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Schumannstraße als befahrbare Fahrradstraße

Nummer
202222-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202222 Schumannstraße als befahrbare Fahrradstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202222-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Schumannstraße als befahrbare Fahrradstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Grundsätzlich ist das Anliegen der Antragsteller nachvollziehbar, auch wenn die
angegebenen Mindestabstände von 1,50 m nur für Überholvorgänge und nicht
beim Begegnungsverkehr gelten. So kann z.B. in Einbahnstraßen die
Fahrgasse ab 3,00 m breit sein, wenn ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur
Verfügung stehen. Ansonsten soll die Fahrgassenbreite 3,50 m betragen.
Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen und Radfahrern sollte immer unter
Sicherheitsaspekten sehr kritisch betrachtet werden. Dies ist allerdings kein
spezielles Problem des beschriebenen Abschnitts der Schumannstraße
sondern ist in mehreren Fahrradstraßen und geöffneten Einbahnstraßen
anzutreffen. Eine besondere Unfalllage ist hier nicht zu erkennen. Ein
zwingender Bedarf wird daher nicht gesehen.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 22:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de