202222-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Schumannstraße als befahrbare Fahrradstraße
Kerndaten
- Nummer
- 202222-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202222-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Schumannstraße als befahrbare Fahrradstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Grundsätzlich ist das Anliegen der Antragsteller nachvollziehbar, auch wenn die angegebenen Mindestabstände von 1,50 m nur für Überholvorgänge und nicht beim Begegnungsverkehr gelten. So kann z.B. in Einbahnstraßen die Fahrgasse ab 3,00 m breit sein, wenn ausreichend Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ansonsten soll die Fahrgassenbreite 3,50 m betragen. Begegnungsverkehr von Kraftfahrzeugen und Radfahrern sollte immer unter Sicherheitsaspekten sehr kritisch betrachtet werden. Dies ist allerdings kein spezielles Problem des beschriebenen Abschnitts der Schumannstraße sondern ist in mehreren Fahrradstraßen und geöffneten Einbahnstraßen anzutreffen. Eine besondere Unfalllage ist hier nicht zu erkennen. Ein zwingender Bedarf wird daher nicht gesehen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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