202220-04 · Beschlussvorlage
Anpassung des Bildungs- und Zusammensetzungsbeschlusses für den Unterausschuss Denkmalschutz
Kerndaten
- Nummer
- 202220-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 29.05.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202220-04 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekte Dezernat: Dez. OB Anpassung des Bildungs- und Zusammensetzungsbeschlusses für den Unterausschuss Denkmalschutz Beratungsfolge Rat 24.06.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Beschluss des Rates vom 21.01.2021 zu DS 202220 zum Punkt B II 1. C, Sachverständige/r Einwohner/in im Unterausschuss Denkmalschutz wird aufgehoben. 2. Als sachverständige/r Einwohner/in mit beratender Stimme gemäß § 23 (2) Satz 2 Denkmalschutzgesetz NRW für den Unterausschuss Denkmalschutz werden benannt: Ordentliches Mitglied Stellvertretendes Mitglied AM Carl Jacob Bachem AM Eva Hüttenhain AM Prof. Dr. Heijo Klein AM Carola Nathan AM Alexander Kleinschrodt, M.A. AM Dr. Eva Elisabeth Schmidt Begründung Der Unterausschuss wurde am 21.01.2021 aufgrund der nicht namentlichen Benennung eines beratenden Mitgliedes mit „N.N.“ nicht korrekt besetzt, da dies nach §58 Abs 4 gemäß § 50 Abs. 3 GO NRW nicht zulässig ist. Die Wahl der sachverständigen Einwohner*innen muss daher in der Gesamtheit nachgeholt werden. § 23 (2) Denkmalschutzgesetz NRW: „Bei jeder Unteren Denkmalbehörde ist ein Ausschuss ihrer Vertretung für die Aufgaben nach diesem Gesetz zu bestimmen. Die Vertretung bestimmt durch Satzung, ob ein Denkmalausschuss gebildet oder welchem anderen Ausschuss diese Aufgabe zugewiesen wird. In der Satzung soll die Möglichkeit vorgesehen werden, dass an Beratungen von Aufgaben nach diesem Gesetz zusätzlich fürSeite 1 von 2 Seite 2 die Denkmalpflege sachverständige Bürger mit beratender Stimme teilnehmen.“ Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung der Stadt Bonn über die Zuweisung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz NRW vom 27.01.2005 wurden die Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und dem Unterausschuss Denkmalschutz des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz zugewiesen. Eine Überarbeitung dieser speziellen Satzung im Hinblick auf die Änderung von Ausschusszuschnitt und –bezeichnung wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch verwaltungsintern geprüft und sofern erforderlich separat zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de