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202216 · Mitteilungsvorlage

Kommunale Suchthilfeplanung

Nummer
202216
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 04.05.2021 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
202216
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Kommunale Suchthilfeplanung
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit
und Wohnen
Kenntnisnahme
Mitteilung:
Das Amt für Soziales und Wohnen wird beginnend im ersten Quartal 2021 eine
„Kommunale Suchthilfeplanung“ für die Stadt Bonn erarbeiten. Diese soll den
Anforderungen moderner Sozialplanung entsprechen.
Ihre wesentlichen Elemente sind Bestandsaufnahme, Bedarfserhebung und die
Formulierung von Planungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der kommunal
finanzierten Bonner Angebote im Bereich der Suchthilfe.
Ziel ist es, einen Gesamtüberblick zur lokalen Entwicklung im Handlungsfeld
„Sucht“ zu gewinnen und zwar betreffend
 die aktuellen Bedarfslagen (Zielgruppen/ Trends/ Standorte); auch unter
Berücksichtigung der Erkenntnisse der Corona-Pandemie
 die soziale Infrastruktur (Anzahl/Art/Kapazität der
Einrichtungen/Angebote; Träger)
 die Nachfrage/Inanspruchnahme der verschiedenen Angebote/Hilfen
 die Kostenentwicklung in den verschiedenen Segmenten
 die Vernetzung der beteiligten Systeme; die Vernetzung mit
Nachbarkommunen
Die in der Folge regelmäßige Berichterstattung stellt zukünftig die Basis der
kommunalen Steuerung und Qualitätssicherung dar und ermöglicht es der
Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den Trägern vor Ort, bedarfsorientierte und
bedarfsgerechte Angebote in Bonn vorzuhalten und weiterzuentwickeln. Damit
wird ein Instrument geschaffen, das der Politik, der Verwaltung und den freien
Trägern die Möglichkeit einräumt, effizienter auf Veränderungen und neue
Entwicklungen zu reagieren, Entscheidungen zu treffen und diese in Einklang
mit den immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen zu bringen.
Das Verfahren wurde im Arbeitskreis „Offene Szene“ am 05.10.2020 bereits
vorgestellt und diskutiert und seitens der Anwesenden positiv bewertet.Seite 1 von 2

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Der Prozess ist in folgender Zeitschiene vorgesehen:
 Im ersten Halbjahr 2021 werden die verfügbaren Daten und
Informationen gesichtet.
 Im zweiten Halbjahr 2021 beginnen bilaterale Gespräche mit den
Trägern der kommunal finanzierten Suchthilfe-Angebote; dies mit dem
Ziel, eine gemeinsame Bewertung/ggf. auch Korrektur der vorhandenen
Daten/Informationen zu einzelnen Angeboten zu formulieren.
 Im ersten Halbjahr 2022 werden die gewonnenen Erkenntnisse und
daraus resultierenden Bewertungen/Empfehlungen über ein hierfür
eingerichtetes Gremium („AK Suchthilfehilfeplanung“) abgestimmt.
 Im zweiten Halbjahr 2022 wird der Gesamtbericht formuliert und
anschließend zur Abstimmung in die politischen Gremien gegeben.
Die Verwaltung wird hierüber unaufgefordert weiter berichten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de