202216 · Mitteilungsvorlage
Kommunale Suchthilfeplanung
Kerndaten
- Nummer
- 202216
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 202216 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Kommunale Suchthilfeplanung Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen Kenntnisnahme Mitteilung: Das Amt für Soziales und Wohnen wird beginnend im ersten Quartal 2021 eine „Kommunale Suchthilfeplanung“ für die Stadt Bonn erarbeiten. Diese soll den Anforderungen moderner Sozialplanung entsprechen. Ihre wesentlichen Elemente sind Bestandsaufnahme, Bedarfserhebung und die Formulierung von Planungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der kommunal finanzierten Bonner Angebote im Bereich der Suchthilfe. Ziel ist es, einen Gesamtüberblick zur lokalen Entwicklung im Handlungsfeld „Sucht“ zu gewinnen und zwar betreffend die aktuellen Bedarfslagen (Zielgruppen/ Trends/ Standorte); auch unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Corona-Pandemie die soziale Infrastruktur (Anzahl/Art/Kapazität der Einrichtungen/Angebote; Träger) die Nachfrage/Inanspruchnahme der verschiedenen Angebote/Hilfen die Kostenentwicklung in den verschiedenen Segmenten die Vernetzung der beteiligten Systeme; die Vernetzung mit Nachbarkommunen Die in der Folge regelmäßige Berichterstattung stellt zukünftig die Basis der kommunalen Steuerung und Qualitätssicherung dar und ermöglicht es der Bundesstadt Bonn gemeinsam mit den Trägern vor Ort, bedarfsorientierte und bedarfsgerechte Angebote in Bonn vorzuhalten und weiterzuentwickeln. Damit wird ein Instrument geschaffen, das der Politik, der Verwaltung und den freien Trägern die Möglichkeit einräumt, effizienter auf Veränderungen und neue Entwicklungen zu reagieren, Entscheidungen zu treffen und diese in Einklang mit den immer knapper werdenden finanziellen Ressourcen zu bringen. Das Verfahren wurde im Arbeitskreis „Offene Szene“ am 05.10.2020 bereits vorgestellt und diskutiert und seitens der Anwesenden positiv bewertet.Seite 1 von 2 Seite 2 Der Prozess ist in folgender Zeitschiene vorgesehen: Im ersten Halbjahr 2021 werden die verfügbaren Daten und Informationen gesichtet. Im zweiten Halbjahr 2021 beginnen bilaterale Gespräche mit den Trägern der kommunal finanzierten Suchthilfe-Angebote; dies mit dem Ziel, eine gemeinsame Bewertung/ggf. auch Korrektur der vorhandenen Daten/Informationen zu einzelnen Angeboten zu formulieren. Im ersten Halbjahr 2022 werden die gewonnenen Erkenntnisse und daraus resultierenden Bewertungen/Empfehlungen über ein hierfür eingerichtetes Gremium („AK Suchthilfehilfeplanung“) abgestimmt. Im zweiten Halbjahr 2022 wird der Gesamtbericht formuliert und anschließend zur Abstimmung in die politischen Gremien gegeben. Die Verwaltung wird hierüber unaufgefordert weiter berichten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:48 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de