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202203 · Beschlussvorlage

Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2021/22

Nummer
202203
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202203
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Grundprinzipien für die Festlegung der zu
bildenden Eingangsklassen an Grundschulen
gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der
Eingangsklassen für das Schuljahr 2021/22
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Schuljahr 2021/22 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin
in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl
der Eingangsklassen auf insgesamt 171
fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in
städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden
Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6.
2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der
Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen
und Schülern werden die vom Rat beschlossenen
Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde
gelegt (siehe DS-Nr.1410479).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im
Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die
Politik wird darüber dann nachlaufend informiert.
4. Die Zügigkeit der KGS Bernhardschule wird ab dem SJ 2021/22 von
einer Drei- auf eine Vierzügigkeit erhöht, die der GGS Robert-Koch-
Schule von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die
beabsichtigte Festlegung zu informieren.Seite 1 von 17

Seite 2
Begründung
1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von
Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen
Grundschulen
Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der
Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der
Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die
als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am
27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden.
Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen
Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie
des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479
ausführlich dargelegt.
2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der
Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der
Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr
2021/22
Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des §
93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der
Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für
jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu
den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden
von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert.
Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr
erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten:
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulstandorte.
2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf
Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a
Abs. 1 Satz 1.
Für das Schuljahr 2021/22 lagen zum Stichtag (11.01.2021) 3.124
Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.094 Schülerinnen und Schüler höherer
Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte
Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 49 Kinder berücksichtigt, die
1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits
bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte
Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der
Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 2 von 17

Seite 3
sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die
Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit
4.267, womit sich für das Schuljahr 2021/22 eine kommunale Klassenrichtzahl
von 1842 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 184
Eingangsklassen bilden dürfte.
2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen
Grundschulen
Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind
gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in
der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte
maßgeblich:
1. bis zu 29 eine Klasse;
2. 30 bis 56 zwei Klassen;
3. 57 bis 81 drei Klassen;
4. 82 bis 104 vier Klassen;
5. 105 bis 125 fünf Klassen;
6. 126 bis 150 sechs Klassen.
Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere
Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden
Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen
Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese
Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in
begründeten Einzelfällen Anwendung finden.
Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen,
aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem
Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe
dargelegt.
Die durchschnittliche Anzahl an Kindern in den Eingangsklassen wird nur in
Schulbezugsräumen ohne Schulen mit Jahrgangsmischung ausgewiesen, da in
Schulen mit Jahrgangsmischung Erstklässler*innen auf bereits bestehende
Klassen verteilt und somit alle diese Klassen als Eingangsklassen gezählt
werden.
2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer
als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60
werden um eins vermindert.
Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.267.
4.267 geteilt durch 23 entspricht 185,52. 185,52 abgerundet und um eins vermindert
ergibt 184. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2021/22 beträgt also
184.Seite 3 von 17

Seite 4
2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel
Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost)
2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
264 neue Anmeldungen vor; 11 Eingangsklassen mit insgesamt 264 Kindern
werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 299 Kinder
aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 24,0.
Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord
(Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand:11.01.2021).
*Erläuterung:
 GGS Adelheidisschule
Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang
liegen Anmeldungen von 90 Kindern vor, davon 87 von wohnortnahen
Kindern. Anmeldeüberhänge wohnortnaher Kinder können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum sowie durch die nahe gelegene
GGS Marktschule aufgefangen werden.
 GGS Paul-Gerhardt-Schule
Die dreizügige Grundschule kann bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 55
Kinder vor. Drei Eingangsklassen werden eingerichtet, um
Anmeldeüberhänge anderer Grundschulen im Schulbezugsraum
aufnehmen zu können.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Adelheidisschule* GGS 3 3 nein 81 0 90 90 87 Ja
Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 39 Nein
Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 67 67 62 Nein
Paul-Gerhardt-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 55 55 46 Nein
GESAMT 11 11 299 0 264 264 234Seite 4 von 17

Seite 5
2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
Insgesamt liegen 360 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen mit
insgesamt 360 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu
380 Kinder aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Ennertschule, gemäß
der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke
von 24,1.
Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost
(Anmerkung: alle Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost wurden
angemeldet. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 GGS Ennertschule
Die dreizügige GGS Ennertschule könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen erst Anmeldungen von 54
Kindern vor, davon 46 wohnortnahe Kinder. Es können daher zum
jetzigen Zeitpunkt nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. Sollten
die Anmeldezahlen nachträglich noch steigen und eine zusätzliche
Eingangsklasse benötigt werden, bestünden seitens des Schulträgers
gegen eine Einrichtung keine Bedenken.
 Om Berg
Die dreizügige GGS Om Berg könnte bis zu 81 Kinder in drei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 54
Kindern vor. Eine dritte Eingangsklasse wird eingerichtet, um
Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum kompensieren zu können.
 KGS Holzlar
Die KGS Holzlar ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis
zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen
Anmeldungen von 104 Kindern vor, davon 103 von wohnortnahen
Kindern (von diesen sind 40 katholischer Konfession). Nicht alle Kinder
können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden.
Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im
Schulbezugsraum aufgefangen werden.
2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume
Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd)
2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord
Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg
Nord 433 neue Anmeldungen vor; 23 Eingangsklassen mit insgesamt 529
Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden könnten bis zu 611 Kinder.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Ennertschule* GGS 3 2 nein 56 0 54 54 46 Nein
Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 81 81 64 Nein
Holzlar* KGS 3 3 nein 81 0 104 104 103 Ja
Marktschule GGS 4 3 nein 81 0 67 67 53 Nein
Om Berg* GGS 3 3 nein 81 0 54 54 41 Nein
GESAMT 16 14 380 0 360 360 307Seite 5 von 17

Seite 6
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der KGS
Beethovenschule sowie der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen
Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1 Klasse an der Beethovenschule, plus 1
Klasse an der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der
Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen).
Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 KGS Beethovenschule
Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und
kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Insgesamt liegen bislang Anmeldungen von 61 wohnsitznahen
Kindern vor.
Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu
gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer dritten
Eingangsklasse nötig. Die Beethovenschule wird drei Klassen des
Schuljahrgangs 4 abgeben, drei Eingangsklassen können somit zum
Schuljahr 2021/22 räumlich abgebildet werden.
 KGS Burgschule
Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder
aufnehmen. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle
berücksichtigt werden.
 KGS Donatusschule
Die KGS Donatusschule ist eine zweizügige Grundschule und
könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen
aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 69 Anmeldungen
vor, davon 59 von wohnsitznahen Kindern. Von den neu angemeldeten
Kindern besitzen 36 eine katholische Konfession (27 Kinder
wohnortnah, 9 Kinder wohnortfern).
Aufgrund der vorhandenen begrenzten Raumkapazitäten können an
dem Standort keine drei Eingangsklassen eingerichtet werden, zumal
die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse negative räumliche
Auswirkungen auf die Versorgung mit einem OGS-Platz hätte.
Überhänge können durch die KGS Beethovenschule und die GGS
Gotenschule kompensiert werden.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Beethovenschule* KGS 2 3 nein 81 0 75 75 61 Nein
Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 69 69 69 Nein
Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 59 59 54 Nein
Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 69 69 59 Ja
Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 64 64 56 Nein
Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 96 50 146 44 Nein
Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 38 Nein
GESAMT 15 23 611 96 433 529 381Seite 6 von 17

Seite 7
 GGS Gotenschule
Die zweizügige Grundschule könnte bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 64
Anmeldungen vor.
Aufgrund von 8 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg
Nord ist an dieser Schule die Einrichtung einer weiteren
Eingangsklasse interessengerecht, zumal an der Gotenschule der
Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein Ausbau der OGS-
Infrastruktur geplant ist(siehe DS-Nr. 1610614EB18). Die
Gotenschule wird drei Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, drei
Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2021/22 räumlich
abgebildet werden.Seite 7 von 17

Seite 8
2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd
Insgesamt liegen 306 neue Anmeldungen vor; 12 Eingangsklassen mit
insgesamt 306 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu
330 Kinder.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof, gemäß der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke
von 24,8.
Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd
(Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 KGS Am Domhof
Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen
aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 89 Kindern vor, davon 82
von wohnortnahen Kindern. Anmeldeüberhänge können durch freie
Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden.
 GGS Heiderhof
Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte bis
zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen
66 Anmeldungen vor, davon 58 von wohnortnahen Kindern. Um eine
ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu
gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer dritten
Eingangsklasse nötig. Die Schule wird drei Klassen des Schuljahres
4 abgeben, eine zusätzliche Eingangsklasse kann räumlich im
Bestand sichergestellt werden.
 GGS Robert-Koch-Schule
Die GGS Robert-Koch ist eine zweizügige Grundschule und könnte
damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Insgesamt liegen 45 Anmeldungen vor, davon von 41 wohnortnahen
Kindern. Die Schule kann damit Überhänge anderer Schulen in Bad
Godesberg Süd ausgleichen.
Bei im Schulbezugsraum eventuell anfallendem Schulplatzbedarf
kann am Standort eine dritte Eingangsklasse gebildet werden, zumal
die Schule perspektivisch dreizügig geführt wird.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen
/ Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe Kinder
Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 89 89 82 Ja
Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 38 Nein
Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 66 66 58 Nein
Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 51 51 46 Nein
Robert-Koch-Schule* GGS 3 2 nein 56 0 46 46 41 Nein
GESAMT 12 12 330 0 306 306 265Seite 8 von 17

Seite 9
2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume
Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West)
2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
Im Schulbezugsraum liegen 304 neue Anmeldungen vor, davon 262 von
wohnsitznahen Kindern. Insgesamt werden 14 Eingangsklassen mit 358
Kindern gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert
aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die
Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 376 Kindern.
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt
(11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der
Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule= 14
Eingangsklassen).
Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst
(Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst ist bislang
noch nicht angemeldet worden. Stand: 01.11.2021).
*Erläuterung:
 GGS Brüser Berg
Die GGS Brüser Berg ist eine zweizügige Grundschule und kann
damit 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Im Rahmen
der Zügigkeit können alle 52 wohnortnahen Kinder aufgenommen
werden.
 KGS Engelsbachschule
Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 48 Neuanmeldungen, davon 37
von wohnsitznahen Kindern. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund
der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Neben den neu
einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch
jene 54 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind
und im Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104
festgelegt. Die Schule kann danach 50 neue Schüler*innen und somit
alle angemeldeten Kinder aufnehmen.
 KGS Schlossbachschule
Die KGS Schlossbachschule ist eine dreizügige Grundschule und kann
damit 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen 91
Neuanmeldungen vor, davon 86 wohnsitznaher Kinder.
Derzeit werden 16 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier
Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können
somit zum Schuljahr 2021/22 räumlich im Bestand abgebildet werden,
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
J ahr-
gangs-
mischung
Festlegung
A ufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
A n-
meldungen
für 2021/22
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
J ahrgangs-
mischung
A n-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
A nmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Brüser Berg* GGS 2 2 nein 56 0 57 57 52 Nein
Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 54 48 102 37 Nein
Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 35 Nein
Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 52 Nein
Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 91 91 86 Nein
GESAMT 11 14 376 54 304 358 262Seite 9 von 17

Seite 10
obwohl die Schule baulich nur bedingt für eine dauerhafte Vierzügigkeit
geeignet ist.
In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung
der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe
zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen
Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand
erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen
gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine
zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt
werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die
zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine
Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule
präjudiziere.
Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug
genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich die
Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog.
Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu
angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird,
kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen
Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen
Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den
vorliegenden Prognosen nicht mit einer dauerhaften Vierzügigkeit
ausgegangen werden kann.
2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West
Im Schulbezugsraum liegen 234 neue Anmeldungen vor, davon 201
wohnortnahe Kinder. 9 Eingangsklassen mit 234 Kindern werden gebildet. Die
Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 249 Kindern. Die
Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke
von 25,3.
Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 KGS Laurentiusschule
Die KGS Laurentiusschule ist eine zweizügige Grundschule und kann
damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen.
Angemeldet wurden 48 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen
Kinder können damit aufgenommen werden. Von den neu
Schulname Schulart
Festg.
Zügigkeit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
J ahr-
gangs-
mischung
Festlegung
A ufnahme-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib in
Eingangs-
klassen
tatsächliche
A n-
meldungen
für 2021/22
Gesamtzahl
Schüler*innen in
Eingangsklassen/
J ahrgangs-
mischung
A n-
meldung
wohnsitz-
nahe
Kinder
A nmelde-
überhang
wohnsitz-
nahe
Kinder
Laurentiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 62 62 48 Nein
Ludwig-Richter-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 57 57 45 Nein
Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 39 39 39 Nein
Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 76 76 69 Nein
GESAMT 9 9 249 0 234 234 201Seite 10 von 17

Seite 11
angemeldeten Kindern besitzen 23 eine katholische Konfession (17
Kinder wohnortnah, 6 Kinder wohnortfern).
Vor dem Hintergrund des dringend notwendigen OGS-Ausbaus und der
dafür erforderlichen Raumkapazität ist die Einrichtung von zwei
Eingangsklassen trotz der Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder
interessengerecht, zumal ein Raum der Schule für das Projekt „Bildung
in der Digitalen Welt/BONNEUM“ in Anspruch genommen wird. Würden
zum Schuljahr 2021/22 drei Eingangsklassen eingerichtet, wäre ein
weiterer OGS-Ausbau, wie er politisch bereits beschlossen wurde, an
der Schule nicht ohne weiteres möglich.
 GGS Ludwig-Richter-Schule
Die zweizügige Schule kann bis zu 56 Kinder in zwei
Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 57
Kindern vor, davon 45 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen
Kinder können damit aufgenommen werden.
2.6 Stadtbezirk Bonn
2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord
Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 299 Anmeldungen vor; 13
Eingangsklassen mit 299 Kindern werden gebildet. Laut Verordnung könnten
347 Kinder aufgenommen werden.
Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Peter-Klein-Straße,
gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt.
Die durchschnittliche Klassenfrequenz beträgt 23,0.
Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord
(Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 KGS Bernhardschule
Die sich aus den Neubaugebieten in Auerberg ergebenen Bedarfe an
zusätzlichen Grundschulplätzen wurde mit der baulichen Erweiterung
der KGS Bernhardschule Rechnung getragen. Die Grundschule wurde
um einen Zug erweitert und die OGS-Betreuung ausgebaut. Hierzu
wurden ein auf dem Grundstück vorhandener abgängiger Varielbau
sowie ein Holzpavillon rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt
(siehe DS-Nr. 1713734).
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tat-
sächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Bernhardschule* KGS 4 4 nein 104 0 104 104 96 Nein
Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 44 44 36 Nein
Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 62 62 53 Nein
Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 35 35 29 Nein
Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 54 54 40 Nein
GESAMT 14 13 347 0 299 299 254Seite 11 von 17

Seite 12
 GGS Peter-Klein-Straße
Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen Grundschule
ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus dann jährlich
konsequent bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen.
Angemeldet wurden 54 Kinder, davon 40 wohnortnahe. Die Obergrenze
der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen
wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt.
Für das Schuljahr 2021/22 ist aufgrund der Anmeldesituation die
Bildung von zwei Eingangsklassen mit 50 Kindern interessengerecht,
zumal aufgrund der Raumsituation in den Temporärbauten die
Einrichtung einer dritten Eingangsklasse räumlich nicht ohne weiteres
abbildbar ist.
2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch
Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 171 neue Anmeldungen vor; 20
Eingangsklassen mit 471 Kindern werden gebildet. Die Zählweise der Kinder in
den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz-
Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen
Zügigkeit festgelegt (8, plus 12 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl-
Schurz-Schule= 20 Eingangsklassen).
Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch
(Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch
nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 GGS Carl-Schurz-Schule
Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60 Neuanmeldungen. Neben
den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene zu berücksichtigen,
die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2021/22 weiterhin
Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf
400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. D.h. die
GGS Carl-Schurz kann jedes Schuljahr bis zu 100 Erstklässler*innen
(Neuanmeldungen) in ihr System der Jahrgangsmischung
integrieren. Die genaue Zahl ist, wie in jedem jahrgangsgemischten
System, abhängig von der Anzahl der Kinder, die als
Viertklässler*innen das Schulsystem verlassen. Die Schule hat 47
Anmeldungen von wohnortnahen Kindern zu verzeichnen und kann
dem Prinzip der wohnortnahen Beschulung damit Rechnung tragen.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tat-
sächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 300 60 360 47 Nein
Elsa-Brändström-Schule EGS 2 2 nein 50 0 45 45 45 Nein
Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 66 66 64 Ja
GESAMT 8 20 500 300 171 471 156Seite 12 von 17

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 KGS Paulusschule
An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der
aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab
dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können
50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von
63 wohnsitznahen Kindern vor. Von den neu angemeldeten Kindern
besitzen insgesamt 19 eine katholische Konfession, alle sind
wohnortnah.
Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der
nächstgelegenen KGS in Buschdorf sowie der Elsa-Brändström-Schule
aufgenommen werden.Seite 13 von 17

Seite 14
2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West
Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 149 neue Anmeldungen vor; 13
Eingangsklassen mit 324 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden
können bis zu 329 Kinder.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der
vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung
an der Kettelerschule, plus 1 Eingangsklasse an der Kettelerschule = 13
Eingangsklassen).
Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West
(Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 GGS Kettelerschule
Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 67 Neuanmeldungen. Neben
den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 175 Kinder zu
berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr
2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden.
Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der
Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt
64 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem
Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig
Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können durch die
GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden (s.u.).
 GGS Matthias-Claudius-Schule
Die Matthias-Claudius-Schule ist eine grundsätzlich vierzügige Schule.
Zum Schuljahr 2021/22 liegen 82 neue Anmeldungen vor, davon 66 von
wohnortnahen Kindern. Aufgrund des Anmeldeüberhangs an der GGS
Kettelerschule mit aktuell 17 Kindern werden vier Eingangsklassen mit
einer Aufnahmekapazität von 104 Kindern eingerichtet. Die
Entscheidung der letzten Jahre (mit Ausnahme des Schuljahres
2019/20) an der Matthias-Claudius-Schule drei Eingangsklassen zu
bilden, stellte eine Abweichung von der generellen Zügigkeit dar.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tat-
sächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 175 67 242 64 Ja
Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 82 82 66 Nein
GESAMT 6 13 329 175 149 324 130Seite 14 von 17

Seite 15
2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt
Im Schulbezugsraum liegen 287 neue Anmeldungen vor, davon 218 von
wohnortnahen Kindern. 16 Eingangsklassen mit 448 Kindern werden gebildet.
Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der
Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16
Eingangsklassen).
Im Schulbezugsraum können bis zu 422 Kinder in die Eingangsklassen
aufgenommen werden.
Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt
(Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 GGS Münsterschule
Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl
der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200
festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 52
Neuanmeldungen, davon 29 wohnortnahe Kinder. Neben den neu
einzuschulenden Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen
auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im
Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. 161
Kinder werden zum nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen
beschult. Da sich insgesamt nur 29 wohnortnahe Kinder angemeldet
haben, wird einer wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen.
 KGS Marien-/Nordschule
Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den
Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der Marienschule, 29
Kinder an der Nordschule). Die Anmeldeüberhänge im Schuljahr
2021/22 können durch Grundschulen mit freien Platzkapazitäten
aufgefangen werden (GGS Karlschule und GGS Jahnschule).
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tat-
sächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 135 135 130 Ja
Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 40 Nein
Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 161 52 213 29 Nein
Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 48 48 19 Nein
GESAMT 10 16 422 161 287 448 218Seite 15 von 17

Seite 16
2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd
Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 317 neue Anmeldungen vor; 26
Eingangsklassen mit 625 Kindern werden gebildet. Insgesamt könnten im
Schulbezugsraum 676 Kinder aufgenommen werden.
Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den
Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till-
Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1).
Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt
(13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till-
Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen).
Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd
(Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht
angemeldet worden. Stand: 11.01.2021).
*Erläuterung:
 KGS Nikolausschule
Die Nikolausschule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung 1 + 2 und kann bis zu 104 Kinder in 4
Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 54 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, können alle 46 wohnsitznahen Kinder
aufgenommen werden.
 GGS Till-Eulenspiegel-Schule
Die Till-Eulenspiegel-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit
Jahrgangsmischung und kann bis zu 104 Kinder in 4
Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 58 Kindern, die in den
Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2021/22 die
Beschulung aller 56 wohnortnah angemeldeten Kinder am Standort
nur unter Ausschöpfung der Klassenbandbreite bis 29 Kinder
sichergestellt werden. Die Ausschöpfung der Bandbreite der
Klassenfrequenz bis 29 Kinder ist hier unerlässlich, weil aus
baulichen Gründen keine weitere Eingangsklasse an dem Standort
eingerichtet werden kann. (max. 4*29=116 Kinder). Alternativ können
Anmeldeüberhänge durch die KGS Clemens-August-Schule oder die
GGS Waldschule aufgefangen werden.
Schulnam e
Schul-
art
Festg.
Zügig-
keit
Fest-
legung
Ein-
gangs-
klassen
Jahr-
gangs-
m ischung
Festlegung
Aufnahm e-
kapazität lt.
Verordnung
Verbleib
in
Eingangs-
klassen
tat-
sächliche
An-
m eldungen
für 2021/22
Gesam tzahl
Schüler*innen
in Eingangs-
klassen/
Jahrgangs-
m ischung
An-
m eldung
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Anm elde-
überhang
w ohnsitz-
nahe
Kinder
Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 50 50 44 Nein
Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 42 Nein
Montessorischule GGS 3 12 ja 300 204 74 278 48 Nein
Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 46 54 100 46 Nein
Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 58 57 115 56 Ja
Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 27 27 17 Nein
GESAMT 13 26 676 308 317 625 253Seite 16 von 17

Seite 17
Anlage/n
KeineSeite 17 von 17

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Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de