202203 · Beschlussvorlage
Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2021/22
Kerndaten
- Nummer
- 202203
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (35.374 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 202203 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Grundprinzipien für die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gemäß § 93 Schulgesetz NRW und Festlegung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2021/22 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für das Schuljahr 2021/22 legt die Bundesstadt Bonn als Schulträgerin in Anwendung der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz die Anzahl der Eingangsklassen auf insgesamt 171 fest. Diese Eingangsklassen verteilen sich auf die Grundschulen in städtischer Trägerschaft entsprechend den nachfolgenden Ausführungen in Ziffern 2.3 bis 2.6. 2. Für die jährliche Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern werden die vom Rat beschlossenen Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes zugrunde gelegt (siehe DS-Nr.1410479). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in begründeten Einzelfällen im Nachgang von der Festlegung der Eingangsklassen abzuweichen. Die Politik wird darüber dann nachlaufend informiert. 4. Die Zügigkeit der KGS Bernhardschule wird ab dem SJ 2021/22 von einer Drei- auf eine Vierzügigkeit erhöht, die der GGS Robert-Koch- Schule von einer Zwei- auf eine Dreizügigkeit. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulleitungen zeitnah über die beabsichtigte Festlegung zu informieren.Seite 1 von 17 Seite 2 Begründung 1. Grundprinzipien für die jährliche Festlegung der Anzahl von Eingangsklassen und der Aufnahmekapazität der einzelnen Grundschulen Wie bereits in den vergangenen Jahren, sollen bei der Festlegung der Zahl der Eingangsklassen und der Entscheidung über eventuelle Begrenzungen der Zahl von Schülerinnen und Schülern vier Grundsätze berücksichtigt werden, die als Umsetzungsprinzipien des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes am 27.03.2014 vom Rat verabschiedet wurden. Die Details der beschlossenen Grundprinzipien der sozialräumlichen Betrachtung, der Flexibilität, der Einhaltung der festgelegten Zügigkeit sowie des Ausgleichs regionaler Disparitäten wurden in der DS-Nr.1410479 ausführlich dargelegt. 2. Ermittlung der Kommunalen Klassenrichtzahl und Festlegung der Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen und der Aufnahmekapazitäten der einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2021/22 Gemäß den Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz, dort § 6a (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), ermittelt der Schulträger die kommunale Klassenrichtzahl und legt auf dieser Grundlage für jedes Schuljahr die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Die Details zu den Vorgaben sowie zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wurden von der Verwaltung in der Drucksachen-Nr. 1410479 ausführlich erläutert. Die Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen zum nächsten Schuljahr erfolgt entsprechend den Vorgaben in zwei Schritten: 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl 2.2 Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulstandorte. 2.1 Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl Die Berechnungsgrundlage der kommunalen Klassenrichtzahl basiert auf Vorgaben der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz in § 6a Abs. 1 Satz 1. Für das Schuljahr 2021/22 lagen zum Stichtag (11.01.2021) 3.124 Anmeldungen vor. Zusätzlich wurden 1.094 Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge ermittelt, die zum kommenden Schuljahr jahrgangsgemischte Eingangsklassen besuchen1. Zusätzlich werden 49 Kinder berücksichtigt, die 1 Bei Schulen mit Jahrgangsmischung werden Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt, daher zählen alle diese Klassen als sogenannte Eingangsklassen. Die verbleibenden Kinder sind faktisch Schüler*innen der Jahrgangsstufen 2 bis 4.Seite 2 von 17 Seite 3 sich bislang noch nicht an einer Grundschule angemeldet haben. Die Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Schülerinnen und Schüler beträgt somit 4.267, womit sich für das Schuljahr 2021/22 eine kommunale Klassenrichtzahl von 1842 ergibt. D.h. konkret, dass die Bundesstadt Bonn maximal bis zu 184 Eingangsklassen bilden dürfte. 2.2 Festlegung der zu bildenden Eingangsklassen an den einzelnen Grundschulen Für die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen innerhalb einer Schule sind gemäß der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 in § 6a Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG), in der derzeit geltenden Fassung, die sogenannten Klassenbildungswerte maßgeblich: 1. bis zu 29 eine Klasse; 2. 30 bis 56 zwei Klassen; 3. 57 bis 81 drei Klassen; 4. 82 bis 104 vier Klassen; 5. 105 bis 125 fünf Klassen; 6. 126 bis 150 sechs Klassen. Bei jeweils bis zu weiteren 25 Schülerinnen und Schülern ist eine weitere Eingangsklasse zu bilden. Die Zahl der nach den Sätzen 1 und 2 zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen und baulichen Gründen unterschritten werden. Es gilt dann die Bandbreite 15 bis 29. Diese Ausnahmeregelung ist nicht gültig für künftige Planungen, sondern kann nur in begründeten Einzelfällen Anwendung finden. Nachfolgend wird, gegliedert nach Stadtbezirken und Schulbezugsräumen, aufgeführt, an welchen Grundschulstandorten der Schulträger von seinem Steuerungsrecht Gebrauch macht. Es werden die entsprechenden Gründe dargelegt. Die durchschnittliche Anzahl an Kindern in den Eingangsklassen wird nur in Schulbezugsräumen ohne Schulen mit Jahrgangsmischung ausgewiesen, da in Schulen mit Jahrgangsmischung Erstklässler*innen auf bereits bestehende Klassen verteilt und somit alle diese Klassen als Eingangsklassen gezählt werden. 2 Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Ist der Rechenwert größer als 30, wird auf die darunter liegende ganze Zahl abgerundet. Ergebnisse größer 60 werden um eins vermindert. Die voraussichtliche Schülerzahl in den zu bildenden Eingangsklassen liegt bei 4.267. 4.267 geteilt durch 23 entspricht 185,52. 185,52 abgerundet und um eins vermindert ergibt 184. Die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2021/22 beträgt also 184.Seite 3 von 17 Seite 4 2.3 Stadtbezirk Bonn Beuel (Schulbezugsräume Beuel Mitte-Nord und Beuel Süd-Ost) 2.3.1 Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord 264 neue Anmeldungen vor; 11 Eingangsklassen mit insgesamt 264 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 299 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Im Durchschnitt haben die Eingangsklassen eine Klassenstärke von 24,0. Tabelle 1 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord (Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Beuel Mitte-Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand:11.01.2021). *Erläuterung: GGS Adelheidisschule Die GGS Adelheidisschule ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 90 Kindern vor, davon 87 von wohnortnahen Kindern. Anmeldeüberhänge wohnortnaher Kinder können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum sowie durch die nahe gelegene GGS Marktschule aufgefangen werden. GGS Paul-Gerhardt-Schule Die dreizügige Grundschule kann bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 55 Kinder vor. Drei Eingangsklassen werden eingerichtet, um Anmeldeüberhänge anderer Grundschulen im Schulbezugsraum aufnehmen zu können. Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Adelheidisschule* GGS 3 3 nein 81 0 90 90 87 Ja Arnold-von-Wied-Schule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 39 Nein Josefschule KGS 3 3 nein 81 0 67 67 62 Nein Paul-Gerhardt-Schule* GGS 3 3 nein 81 0 55 55 46 Nein GESAMT 11 11 299 0 264 264 234Seite 4 von 17 Seite 5 2.3.2 Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost Insgesamt liegen 360 neue Anmeldungen vor; 14 Eingangsklassen mit insgesamt 360 Kindern werden gebildet. In die Eingangsklassen könnten bis zu 380 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Ennertschule, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke von 24,1. Tabelle 2 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost (Anmerkung: alle Kinder im Schulbezugsraum Beuel Süd-Ost wurden angemeldet. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: GGS Ennertschule Die dreizügige GGS Ennertschule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen erst Anmeldungen von 54 Kindern vor, davon 46 wohnortnahe Kinder. Es können daher zum jetzigen Zeitpunkt nur zwei Eingangsklassen gebildet werden. Sollten die Anmeldezahlen nachträglich noch steigen und eine zusätzliche Eingangsklasse benötigt werden, bestünden seitens des Schulträgers gegen eine Einrichtung keine Bedenken. Om Berg Die dreizügige GGS Om Berg könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 54 Kindern vor. Eine dritte Eingangsklasse wird eingerichtet, um Anmeldeüberhänge im Schulbezugsraum kompensieren zu können. KGS Holzlar Die KGS Holzlar ist eine dreizügige Grundschule und könnte damit bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 104 Kindern vor, davon 103 von wohnortnahen Kindern (von diesen sind 40 katholischer Konfession). Nicht alle Kinder können im Rahmen der festgelegten Zügigkeit beschult werden. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. 2.4 Stadtbezirk Bonn Bad Godesberg (Schulbezugsräume Bad Godesberg Nord und Bad Godesberg Süd) 2.4.1 Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord Insgesamt liegen an den Grundschulen im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord 433 neue Anmeldungen vor; 23 Eingangsklassen mit insgesamt 529 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden könnten bis zu 611 Kinder. Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Ennertschule* GGS 3 2 nein 56 0 54 54 46 Nein Gottfried-Kinkel-Schule GGS 3 3 nein 81 0 81 81 64 Nein Holzlar* KGS 3 3 nein 81 0 104 104 103 Ja Marktschule GGS 4 3 nein 81 0 67 67 53 Nein Om Berg* GGS 3 3 nein 81 0 54 54 41 Nein GESAMT 16 14 380 0 360 360 307Seite 5 von 17 Seite 6 Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Paul-Klee-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum mit Ausnahme der KGS Beethovenschule sowie der GGS Gotenschule gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (15 Klassen, plus 1 Klasse an der Beethovenschule, plus 1 Klasse an der Gotenschule, plus 6 Klassen mit Jahrgangsmischung an der Paul-Klee-Schule = 23 Eingangsklassen). Tabelle 3 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Nord (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: KGS Beethovenschule Die KGS Beethovenschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang Anmeldungen von 61 wohnsitznahen Kindern vor. Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer dritten Eingangsklasse nötig. Die Beethovenschule wird drei Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, drei Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2021/22 räumlich abgebildet werden. KGS Burgschule Die zweizügige Burgschule kann in zwei Eingangsklassen 56 Kinder aufnehmen. Die Anmeldungen der wohnortnahen Kinder können alle berücksichtigt werden. KGS Donatusschule Die KGS Donatusschule ist eine zweizügige Grundschule und könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 69 Anmeldungen vor, davon 59 von wohnsitznahen Kindern. Von den neu angemeldeten Kindern besitzen 36 eine katholische Konfession (27 Kinder wohnortnah, 9 Kinder wohnortfern). Aufgrund der vorhandenen begrenzten Raumkapazitäten können an dem Standort keine drei Eingangsklassen eingerichtet werden, zumal die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse negative räumliche Auswirkungen auf die Versorgung mit einem OGS-Platz hätte. Überhänge können durch die KGS Beethovenschule und die GGS Gotenschule kompensiert werden. Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Beethovenschule* KGS 2 3 nein 81 0 75 75 61 Nein Bodelschwingh-Schule EGS 3 3 nein 81 0 69 69 69 Nein Burgschule* KGS 2 2 nein 56 0 59 59 54 Nein Donatusschule KGS 2 2 nein 56 0 69 69 59 Ja Gotenschule* GGS 2 3 nein 81 0 64 64 56 Nein Paul-Klee-Schule GGS 2 8 ja 200 96 50 146 44 Nein Servatiusschule KGS 2 2 nein 56 0 47 47 38 Nein GESAMT 15 23 611 96 433 529 381Seite 6 von 17 Seite 7 GGS Gotenschule Die zweizügige Grundschule könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen bislang 64 Anmeldungen vor. Aufgrund von 8 noch nicht angemeldeten Kindern in Bad Godesberg Nord ist an dieser Schule die Einrichtung einer weiteren Eingangsklasse interessengerecht, zumal an der Gotenschule der Ausbau um einen weiteren Zug sowie ein Ausbau der OGS- Infrastruktur geplant ist(siehe DS-Nr. 1610614EB18). Die Gotenschule wird drei Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, drei Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2021/22 räumlich abgebildet werden.Seite 7 von 17 Seite 8 2.4.2 Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd Insgesamt liegen 306 neue Anmeldungen vor; 12 Eingangsklassen mit insgesamt 306 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu 330 Kinder. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Heiderhof, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke von 24,8. Tabelle 4 Anmeldesituation im Stadtbezirk Bad Godesberg Süd (Anmerkung: 6 Kinder im Schulbezugsraum Bad Godesberg Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: KGS Am Domhof Die dreizügige Schule könnte bis zu 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 89 Kindern vor, davon 82 von wohnortnahen Kindern. Anmeldeüberhänge können durch freie Platzkapazitäten im Schulbezugsraum aufgefangen werden. GGS Heiderhof Die GGS Heiderhof ist eine zweizügige Grundschule und könnte bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 66 Anmeldungen vor, davon 58 von wohnortnahen Kindern. Um eine ausreichende Versorgung mit wohnortnahen Schulplätzen zu gewährleisten, ist an diesem Standort die Bildung einer dritten Eingangsklasse nötig. Die Schule wird drei Klassen des Schuljahres 4 abgeben, eine zusätzliche Eingangsklasse kann räumlich im Bestand sichergestellt werden. GGS Robert-Koch-Schule Die GGS Robert-Koch ist eine zweizügige Grundschule und könnte damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Insgesamt liegen 45 Anmeldungen vor, davon von 41 wohnortnahen Kindern. Die Schule kann damit Überhänge anderer Schulen in Bad Godesberg Süd ausgleichen. Bei im Schulbezugsraum eventuell anfallendem Schulplatzbedarf kann am Standort eine dritte Eingangsklasse gebildet werden, zumal die Schule perspektivisch dreizügig geführt wird. Schulnam e Schul- art Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangsklassen / Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Am Domhof* KGS 3 3 nein 81 0 89 89 82 Ja Andreasschule GGS 2 2 nein 56 0 54 54 38 Nein Heiderhof* GGS 2 3 nein 81 0 66 66 58 Nein Lyngsbergschule KGS 2 2 nein 56 0 51 51 46 Nein Robert-Koch-Schule* GGS 3 2 nein 56 0 46 46 41 Nein GESAMT 12 12 330 0 306 306 265Seite 8 von 17 Seite 9 2.5 Stadtbezirk Hardtberg (Schulbezugsräume Hardtberg/Kottenforst und Hardtberg West) 2.5.1 Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst Im Schulbezugsraum liegen 304 neue Anmeldungen vor, davon 262 von wohnsitznahen Kindern. Insgesamt werden 14 Eingangsklassen mit 358 Kindern gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Engelsbachschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 376 Kindern. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit, festgelegt (11 Klassen, plus 2 Klassen wegen der Jahrgangsmischung an der Engelsbachschule plus 1 Klasse an der Schlossbachschule= 14 Eingangsklassen). Tabelle 5 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst (Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg/Kottenforst ist bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 01.11.2021). *Erläuterung: GGS Brüser Berg Die GGS Brüser Berg ist eine zweizügige Grundschule und kann damit 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Im Rahmen der Zügigkeit können alle 52 wohnortnahen Kinder aufgenommen werden. KGS Engelsbachschule Die KGS Engelsbachschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 48 Neuanmeldungen, davon 37 von wohnsitznahen Kindern. Die Schulneulinge verteilen sich aufgrund der Jahrgangsmischung auf 4 Klassen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind in den Eingangsklassen rechnerisch auch jene 54 Schüler*innen zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Aufgrund der Jahrgangsmischung ist die Aufnahmekapazität auf 104 festgelegt. Die Schule kann danach 50 neue Schüler*innen und somit alle angemeldeten Kinder aufnehmen. KGS Schlossbachschule Die KGS Schlossbachschule ist eine dreizügige Grundschule und kann damit 81 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Aktuell liegen 91 Neuanmeldungen vor, davon 86 wohnsitznaher Kinder. Derzeit werden 16 Klassen beschult. Die Schlossbachschule wird vier Klassen des Schuljahrgangs 4 abgeben, vier Eingangsklassen können somit zum Schuljahr 2021/22 räumlich im Bestand abgebildet werden, Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen J ahr- gangs- mischung Festlegung A ufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche A n- meldungen für 2021/22 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ J ahrgangs- mischung A n- meldung wohnsitz- nahe Kinder A nmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Brüser Berg* GGS 2 2 nein 56 0 57 57 52 Nein Engelsbachschule* KGS 2 4 ja 104 54 48 102 37 Nein Finkenhofschule GGS 2 2 nein 56 0 56 56 35 Nein Kreuzbergschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 52 Nein Schlossbachschule* KGS 3 4 nein 104 0 91 91 86 Nein GESAMT 11 14 376 54 304 358 262Seite 9 von 17 Seite 10 obwohl die Schule baulich nur bedingt für eine dauerhafte Vierzügigkeit geeignet ist. In den Schuljahren 2017/2018 sowie 2018/2019 hatte die Verwaltung der Bildung von vier Eingangsklassen nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass für den Schulträger dadurch keine zusätzlichen Kosten entstehen, die Beschulung im vorhandenen Raumbestand erfolgt, die multifunktionale Nutzung von Klassen und OGS-Räumen gewährleistet ist und durch die weitere Eingangsklasse keine zusätzlichen OGS-Plätze an dem Standort zur Verfügung gestellt werden. Zudem erfolgte der ausdrückliche Verweis darauf, dass die zusätzliche Einrichtung einer vierten Eingangsklasse keine Entscheidung für einen grundsätzlichen vierzügigen Ausbau der Schule präjudiziere. Auch wenn in den kommenden Schuljahren durch das in Bezug genommene Neubaugebiet nach heutigem Stand voraussichtlich die Zahl 81 (entspricht nach den Vorgaben zu den sog. Klassenbildungswerten drei Klassen, s.o. Ziffer 2.2) bei den neu angemeldeten Erstklässlern vorübergehend überschritten werden wird, kann die Verwaltung den dauerhaften Ausbau zu einer vierzügigen Schule – auch angesichts der Vielzahl von Notwendigkeiten in anderen Stadtteilen - derzeit nicht mittragen, zumal auch langfristig nach den vorliegenden Prognosen nicht mit einer dauerhaften Vierzügigkeit ausgegangen werden kann. 2.5.2 Schulbezugsraum Hardtberg West Im Schulbezugsraum liegen 234 neue Anmeldungen vor, davon 201 wohnortnahe Kinder. 9 Eingangsklassen mit 234 Kindern werden gebildet. Die Aufnahmekapazität der Eingangsklassen liegt bei 249 Kindern. Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Rechnerisch haben die Eingangsklassen im Durchschnitt eine Klassenstärke von 25,3. Tabelle 6 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Hardtberg West (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Hardtberg West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: KGS Laurentiusschule Die KGS Laurentiusschule ist eine zweizügige Grundschule und kann damit bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 48 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. Von den neu Schulname Schulart Festg. Zügigkeit Fest- legung Ein- gangs- klassen J ahr- gangs- mischung Festlegung A ufnahme- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tatsächliche A n- meldungen für 2021/22 Gesamtzahl Schüler*innen in Eingangsklassen/ J ahrgangs- mischung A n- meldung wohnsitz- nahe Kinder A nmelde- überhang wohnsitz- nahe Kinder Laurentiusschule* KGS 2 2 nein 56 0 62 62 48 Nein Ludwig-Richter-Schule* GGS 2 2 nein 56 0 57 57 45 Nein Medinghoven GGS 2 2 nein 56 0 39 39 39 Nein Rochusschule KGS 3 3 nein 81 0 76 76 69 Nein GESAMT 9 9 249 0 234 234 201Seite 10 von 17 Seite 11 angemeldeten Kindern besitzen 23 eine katholische Konfession (17 Kinder wohnortnah, 6 Kinder wohnortfern). Vor dem Hintergrund des dringend notwendigen OGS-Ausbaus und der dafür erforderlichen Raumkapazität ist die Einrichtung von zwei Eingangsklassen trotz der Anmeldeüberhänge wohnortferner Kinder interessengerecht, zumal ein Raum der Schule für das Projekt „Bildung in der Digitalen Welt/BONNEUM“ in Anspruch genommen wird. Würden zum Schuljahr 2021/22 drei Eingangsklassen eingerichtet, wäre ein weiterer OGS-Ausbau, wie er politisch bereits beschlossen wurde, an der Schule nicht ohne weiteres möglich. GGS Ludwig-Richter-Schule Die zweizügige Schule kann bis zu 56 Kinder in zwei Eingangsklassen aufnehmen. Bislang liegen Anmeldungen von 57 Kindern vor, davon 45 wohnsitznahe Kinder. Alle wohnsitznahen Kinder können damit aufgenommen werden. 2.6 Stadtbezirk Bonn 2.6.1 Schulbezugsraum Bonn Nord Im Schulbezugsraum Bonn Nord liegen 299 Anmeldungen vor; 13 Eingangsklassen mit 299 Kindern werden gebildet. Laut Verordnung könnten 347 Kinder aufgenommen werden. Die Eingangsklassen werden, mit Ausnahme der GGS Peter-Klein-Straße, gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt. Die durchschnittliche Klassenfrequenz beträgt 23,0. Tabelle 7 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Nord (Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Nord sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: KGS Bernhardschule Die sich aus den Neubaugebieten in Auerberg ergebenen Bedarfe an zusätzlichen Grundschulplätzen wurde mit der baulichen Erweiterung der KGS Bernhardschule Rechnung getragen. Die Grundschule wurde um einen Zug erweitert und die OGS-Betreuung ausgebaut. Hierzu wurden ein auf dem Grundstück vorhandener abgängiger Varielbau sowie ein Holzpavillon rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt (siehe DS-Nr. 1713734). Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tat- sächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Bernhardschule* KGS 4 4 nein 104 0 104 104 96 Nein Buschdorf KGS 2 2 nein 56 0 44 44 36 Nein Jahnschule GGS 3 3 nein 81 0 62 62 53 Nein Karlschule GGS 2 2 nein 56 0 35 35 29 Nein Peter-Klein-Straße* GGS 3 2 nein 50 0 54 54 40 Nein GESAMT 14 13 347 0 299 299 254Seite 11 von 17 Seite 12 GGS Peter-Klein-Straße Die GGS Peter-Klein-Straße wird zu einer dreizügigen Grundschule ausgebaut und kann nach Errichtung des Neubaus dann jährlich konsequent bis zu 75 Kinder in drei Eingangsklassen aufnehmen. Angemeldet wurden 54 Kinder, davon 40 wohnortnahe. Die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen wurde ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Für das Schuljahr 2021/22 ist aufgrund der Anmeldesituation die Bildung von zwei Eingangsklassen mit 50 Kindern interessengerecht, zumal aufgrund der Raumsituation in den Temporärbauten die Einrichtung einer dritten Eingangsklasse räumlich nicht ohne weiteres abbildbar ist. 2.6.2 Schulbezugsraum Tannenbusch Im Schulbezugsraum Tannenbusch liegen 171 neue Anmeldungen vor; 20 Eingangsklassen mit 471 Kindern werden gebildet. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Carl-Schurz- Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (8, plus 12 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Carl- Schurz-Schule= 20 Eingangsklassen). Tabelle 8 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Tannenbusch (Anmerkung: 5 Kinder im Schulbezugsraum Tannenbusch sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: GGS Carl-Schurz-Schule Die GGS Carl-Schurz-Schule ist eine vierzügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 60 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 400 und die Zahl der Eingangsklassen auf 16 festgelegt. D.h. die GGS Carl-Schurz kann jedes Schuljahr bis zu 100 Erstklässler*innen (Neuanmeldungen) in ihr System der Jahrgangsmischung integrieren. Die genaue Zahl ist, wie in jedem jahrgangsgemischten System, abhängig von der Anzahl der Kinder, die als Viertklässler*innen das Schulsystem verlassen. Die Schule hat 47 Anmeldungen von wohnortnahen Kindern zu verzeichnen und kann dem Prinzip der wohnortnahen Beschulung damit Rechnung tragen. Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tat- sächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Carl-Schurz-Schule* GGS 4 16 ja 400 300 60 360 47 Nein Elsa-Brändström-Schule EGS 2 2 nein 50 0 45 45 45 Nein Paulusschule* KGS 2 2 nein 50 0 66 66 64 Ja GESAMT 8 20 500 300 171 471 156Seite 12 von 17 Seite 13 KGS Paulusschule An der zweizügigen KGS Paulusschule wurde die Obergrenze der aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler in den Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich auf 25 festgelegt. Somit können 50 Kinder neu aufgenommen werden. Bislang liegen Anmeldungen von 63 wohnsitznahen Kindern vor. Von den neu angemeldeten Kindern besitzen insgesamt 19 eine katholische Konfession, alle sind wohnortnah. Anmeldüberhänge können an der GGS Carl-Schurz-Schule oder der nächstgelegenen KGS in Buschdorf sowie der Elsa-Brändström-Schule aufgenommen werden.Seite 13 von 17 Seite 14 2.6.3 Schulbezugsraum Bonn West Im Schulbezugsraum Bonn West liegen 149 neue Anmeldungen vor; 13 Eingangsklassen mit 324 Kindern werden gebildet. Aufgenommen werden können bis zu 329 Kinder. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Kettelerschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden im Schulbezugsraum abweichend von der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (6, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Kettelerschule, plus 1 Eingangsklasse an der Kettelerschule = 13 Eingangsklassen). Tabelle 9 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn West (Anmerkung: 8 Kinder im Schulbezugsraum Bonn West sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: GGS Kettelerschule Die GGS Kettelerschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung. Sie hat insgesamt 67 Neuanmeldungen. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind auch jene 175 Kinder zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. Die Aufnahmekapazität wird auf 225 und die Zahl der Eingangsklassen auf 9 festgelegt. Da die Kettelerschule insgesamt 64 Anmeldungen von wohnsitznahen Kindern hat, kann dem Grundsatz einer wohnortnahen Beschulung nicht vollständig Rechnung getragen werden. Anmeldeüberhänge können durch die GGS Matthias-Claudius-Schule aufgefangen werden (s.u.). GGS Matthias-Claudius-Schule Die Matthias-Claudius-Schule ist eine grundsätzlich vierzügige Schule. Zum Schuljahr 2021/22 liegen 82 neue Anmeldungen vor, davon 66 von wohnortnahen Kindern. Aufgrund des Anmeldeüberhangs an der GGS Kettelerschule mit aktuell 17 Kindern werden vier Eingangsklassen mit einer Aufnahmekapazität von 104 Kindern eingerichtet. Die Entscheidung der letzten Jahre (mit Ausnahme des Schuljahres 2019/20) an der Matthias-Claudius-Schule drei Eingangsklassen zu bilden, stellte eine Abweichung von der generellen Zügigkeit dar. Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tat- sächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Kettelerschule* GGS 2 9 ja 225 175 67 242 64 Ja Matthias-Claudius-Schule* GGS 4 4 nein 104 0 82 82 66 Nein GESAMT 6 13 329 175 149 324 130Seite 14 von 17 Seite 15 2.6.4 Schulbezugsraum Innenstadt Im Schulbezugsraum liegen 287 neue Anmeldungen vor, davon 218 von wohnortnahen Kindern. 16 Eingangsklassen mit 448 Kindern werden gebildet. Diese Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus der Jahrgangsmischung der Münsterschule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (10, plus 6 aufgrund der Jahrgangsmischung an der Münsterschule = 16 Eingangsklassen). Im Schulbezugsraum können bis zu 422 Kinder in die Eingangsklassen aufgenommen werden. Tabelle 10 Anmeldesituation Schulbezugsraum Innenstadt (Anmerkung: 4 Kinder im Schulbezugsraum Innenstadt sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: GGS Münsterschule Die GGS Münsterschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung nach dem Konzept 1-4. Demnach wird die Zahl der Eingangsklassen auf acht und die Aufnahmekapazität auf 200 festgelegt. Die GGS Münsterschule hat insgesamt 52 Neuanmeldungen, davon 29 wohnortnahe Kinder. Neben den neu einzuschulenden Kindern sind bei jahrgangsgemischten Klassen auch jene zu berücksichtigen, die bereits eingeschult sind und im Schuljahr 2021/22 weiterhin Eingangsklassen besuchen werden. 161 Kinder werden zum nächsten Schuljahr weiterhin in Eingangsklassen beschult. Da sich insgesamt nur 29 wohnortnahe Kinder angemeldet haben, wird einer wohnortnahen Beschulung Rechnung getragen. KGS Marien-/Nordschule Die vierzügige Grundschule kann bis zu 110 Kinder in den Eingangsklassen aufnehmen (81 Kinder an der Marienschule, 29 Kinder an der Nordschule). Die Anmeldeüberhänge im Schuljahr 2021/22 können durch Grundschulen mit freien Platzkapazitäten aufgefangen werden (GGS Karlschule und GGS Jahnschule). Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tat- sächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Marien-/Nordschule* KGS 4 4 nein 110 0 135 135 130 Ja Michaelschule GGS 2 2 nein 56 0 52 52 40 Nein Münsterschule* GGS 2 8 ja 200 161 52 213 29 Nein Stiftschule GGS 2 2 nein 56 0 48 48 19 Nein GESAMT 10 16 422 161 287 448 218Seite 15 von 17 Seite 16 2.6.5 Schulbezugsraum Bonn Süd Im Schulbezugsraum Bonn Süd liegen 317 neue Anmeldungen vor; 26 Eingangsklassen mit 625 Kindern werden gebildet. Insgesamt könnten im Schulbezugsraum 676 Kinder aufgenommen werden. Die Zählweise der Kinder in den Eingangsklassen resultiert aus den Jahrgangsmischungen der Montessorischule, der Nikolausschule und der Till- Eulenspiegel-Schule (s.o. Ziffer 2.1). Die Eingangsklassen werden gemäß der vorgegebenen Zügigkeit festgelegt (13, plus 13 wegen der Jahrgangsmischungen an Montessori, Nikolaus und Till- Eulenspiegel = 26 Eingangsklassen). Tabelle 11 Anmeldesituation im Schulbezugsraum Bonn Süd (Anmerkung: 3 Kinder im Schulbezugsraum Bonn Süd sind bislang noch nicht angemeldet worden. Stand: 11.01.2021). *Erläuterung: KGS Nikolausschule Die Nikolausschule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung 1 + 2 und kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 54 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, können alle 46 wohnsitznahen Kinder aufgenommen werden. GGS Till-Eulenspiegel-Schule Die Till-Eulenspiegel-Schule ist eine zweizügige Grundschule mit Jahrgangsmischung und kann bis zu 104 Kinder in 4 Eingangsklassen aufnehmen. Mit den 58 Kindern, die in den Eingangsklassen verbleiben, kann zum Schuljahr 2021/22 die Beschulung aller 56 wohnortnah angemeldeten Kinder am Standort nur unter Ausschöpfung der Klassenbandbreite bis 29 Kinder sichergestellt werden. Die Ausschöpfung der Bandbreite der Klassenfrequenz bis 29 Kinder ist hier unerlässlich, weil aus baulichen Gründen keine weitere Eingangsklasse an dem Standort eingerichtet werden kann. (max. 4*29=116 Kinder). Alternativ können Anmeldeüberhänge durch die KGS Clemens-August-Schule oder die GGS Waldschule aufgefangen werden. Schulnam e Schul- art Festg. Zügig- keit Fest- legung Ein- gangs- klassen Jahr- gangs- m ischung Festlegung Aufnahm e- kapazität lt. Verordnung Verbleib in Eingangs- klassen tat- sächliche An- m eldungen für 2021/22 Gesam tzahl Schüler*innen in Eingangs- klassen/ Jahrgangs- m ischung An- m eldung w ohnsitz- nahe Kinder Anm elde- überhang w ohnsitz- nahe Kinder Clemens-August-Schule KGS 2 2 nein 56 0 50 50 44 Nein Erich-Kästner-Schule GGS 2 2 nein 56 0 55 55 42 Nein Montessorischule GGS 3 12 ja 300 204 74 278 48 Nein Nikolausschule* KGS 2 4 ja 104 46 54 100 46 Nein Till-Eulenspiegel-Schule* GGS 2 4 ja 104 58 57 115 56 Ja Waldschule GGS 2 2 nein 56 0 27 27 17 Nein GESAMT 13 26 676 308 317 625 253Seite 16 von 17 Seite 17 Anlage/n KeineSeite 17 von 17
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de