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202199-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Entwicklung Baugebiet Rosenfeld

Nummer
202199-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 18.03.2021 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 202199 Entwicklung Baugebiet Rosenfeld

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202199-02 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Entwicklung Baugebiet Rosenfeld
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme
Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zur Großen Anfrage DS-Nr. 202199 der CDU-Stadtratsfraktion und CDU-
Bezirksfraktion Bonn vom 17.12.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Fragestellung:
Wie stellt sich die Entwicklung im Hinblick auf das erneute (neue)
Ausschreibungsverfahren Bauprojekt Rosenfeld in Buschdorf dar?
a) inhaltlich
Die Inhalte des neuen Bebauungsplanes und damit korrespondierend der
neuen Ausschreibung orientieren sich am Ratsbeschluss DS-Nr. 201579-2 DA
vom 07.09.2020. Demnach sind die folgenden Inhalte gesetzt:
• Klimaneutralität,
• deutliche Erhöhung der Wohnflächen durch mehr
Geschosswohnungsbau,
• mindestens 50% geförderter Wohnraum,
• Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekte,
• eine autoarme Siedlung mit umweltfreundlichem Mobilitätskonzept.
b) zeitlicher Rahmen - Verfahren
Gemäß Ratsbeschluss vom 07.09.2020 DS-Nr. 201579-2 DA ist zunächst ein
neuer Bebauungsplan zu erarbeiten und aufzustellen. Dies sollte ein
Angebotsbebauungsplan sein, der durch die Stadt aufzustellen ist, da das
Baugebiet nicht mehr, wie bisher vorgesehen, an einen Entwickler insgesamt
vergeben werden soll. Für das B-Plan-Verfahren ist ein Zeitraum von
mindestens drei Jahren anzusetzen. Die Erschließungs- und
Entwässerungsplanung ist im Vorentwurf parallel zu erarbeiten, die
Ausbauplanung folgt dann noch nach Satzungsbeschluss. Die Vorbereitung der
einzelnen Konzeptvergaben kann ebenfalls parallel dazu erfolgen. Eine
Ausschreibung einzelner Bauabschnitte durch das Amt für Wirtschaftsförderung
könnte erfolgen, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden und die
Erschließung gesichert ist, die Konzepte inhaltlich feststehen sowie ein
Beschluss zur Konzeptvergabe eingeholt ist. Zu gegebener Zeit wird zu
entscheiden sein, ob die Ausschreibung durch eine städtische
Entwicklungsgesellschaft erfolgen soll.Seite 1 von 2

Seite 2
c) wann ist eine politische Entscheidung angepeilt?
Der neue Bebauungsplan müsste durch den Rat der Stadt Bonn als Satzung
beschlossen werden. Dafür wird frühestens das Jahr 2024 für realistisch
angesehen.
Darauf aufbauend wird die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur
Ausschreibung im Wege einer Konzeptvergabe erstellen und dem Rat
vorlegen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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