202199-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entwicklung Baugebiet Rosenfeld
Kerndaten
- Nummer
- 202199-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 26.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202199-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 03 Amt für Wirtschaftsförderung Dezernat: Dez. OB Entwicklung Baugebiet Rosenfeld Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.03.2021 Kenntnisnahme Rat 18.03.2021 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zur Großen Anfrage DS-Nr. 202199 der CDU-Stadtratsfraktion und CDU- Bezirksfraktion Bonn vom 17.12.2020 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Fragestellung: Wie stellt sich die Entwicklung im Hinblick auf das erneute (neue) Ausschreibungsverfahren Bauprojekt Rosenfeld in Buschdorf dar? a) inhaltlich Die Inhalte des neuen Bebauungsplanes und damit korrespondierend der neuen Ausschreibung orientieren sich am Ratsbeschluss DS-Nr. 201579-2 DA vom 07.09.2020. Demnach sind die folgenden Inhalte gesetzt: • Klimaneutralität, • deutliche Erhöhung der Wohnflächen durch mehr Geschosswohnungsbau, • mindestens 50% geförderter Wohnraum, • Angebote für genossenschaftliche Wohnprojekte, • eine autoarme Siedlung mit umweltfreundlichem Mobilitätskonzept. b) zeitlicher Rahmen - Verfahren Gemäß Ratsbeschluss vom 07.09.2020 DS-Nr. 201579-2 DA ist zunächst ein neuer Bebauungsplan zu erarbeiten und aufzustellen. Dies sollte ein Angebotsbebauungsplan sein, der durch die Stadt aufzustellen ist, da das Baugebiet nicht mehr, wie bisher vorgesehen, an einen Entwickler insgesamt vergeben werden soll. Für das B-Plan-Verfahren ist ein Zeitraum von mindestens drei Jahren anzusetzen. Die Erschließungs- und Entwässerungsplanung ist im Vorentwurf parallel zu erarbeiten, die Ausbauplanung folgt dann noch nach Satzungsbeschluss. Die Vorbereitung der einzelnen Konzeptvergaben kann ebenfalls parallel dazu erfolgen. Eine Ausschreibung einzelner Bauabschnitte durch das Amt für Wirtschaftsförderung könnte erfolgen, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig geworden und die Erschließung gesichert ist, die Konzepte inhaltlich feststehen sowie ein Beschluss zur Konzeptvergabe eingeholt ist. Zu gegebener Zeit wird zu entscheiden sein, ob die Ausschreibung durch eine städtische Entwicklungsgesellschaft erfolgen soll.Seite 1 von 2 Seite 2 c) wann ist eine politische Entscheidung angepeilt? Der neue Bebauungsplan müsste durch den Rat der Stadt Bonn als Satzung beschlossen werden. Dafür wird frühestens das Jahr 2024 für realistisch angesehen. Darauf aufbauend wird die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Ausschreibung im Wege einer Konzeptvergabe erstellen und dem Rat vorlegen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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