← Vorlagen

202197-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen

Nummer
202197-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
07.11.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 05.12.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 54,1 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202197 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (707 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
202197-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen
Beratungsfolge
Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
05.12.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung sieht ebenfalls, dass eine Aktualisierung und Differenzierung
des Grundsatzbeschlusses zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen erforderlich
ist. Dies bedarf allerdings einer sorgfältigen Vorbereitung. Eine
Beschlussvorlage hierzu plant die Verwaltung für das erste Halbjahr 2024.
Daher empfiehlt die Verwaltung, dem Antrag nicht zu folgen.
Anlage/n
KeineSeite 1 von 1

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 04:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de