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202197-03 · Antrag

BBB-Antrag Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Drucksachenfolge 202197

Nummer
202197-03
Art
Antrag
Veröffentlicht
13.10.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 13.10.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 26.09.2024

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 28.08.2024 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 26.09.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 54 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 202197 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen

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Antrag
öffentlich
202197-03
Antragsteller/in:
Marcel Schmitt
BBB-Antrag Regelungen zu Erbbaurechten und
Erbbauzinsen
Drucksachenfolge 202197
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
08.11.2023 Empfehlung
Rat 09.11.2023 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, dem Rat in seiner nächsten Sitzung
eine Beschlussvorlage zu unterbreiten, die eine der aktuellen
Geldmarktentwicklung Rechnung tragende Neufestsetzung der Erbbauzinsen
für städtische Baugrundstücke vorsieht.
Begründung
Die in 2021 beschlossenen Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen
sollten mit Blick auf die durch die Europäische Zentralbank (EZB) und die von
den Anleihemärkten bestimmte Zinsentwicklung des letzten Jahres verändert
werden. Insbesondere der auf 1 % des Bodenwertes für die ersten 20 Jahre
herabgesetzte Erbbauzins sollte nach oben angepasst werden.
Erstelldatum 15. September 2023
Anlage/n
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