202197-02 AA · Änderungsantrag
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197
Kerndaten
- Nummer
- 202197-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (1.169 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 202197-02 AA Antragsteller/in: Werner Hümmrich FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 03.02.2021 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: In Nr. 1 werden im ersten Satz nach „Städtische Baugrundstücke“ die Worte eingefügt „, die aufgrund ihrer Lage oder Größe eine besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung der Bundesstadt Bonn besitzen,“. Begründung Die Vergabe von Erbbaurecht ist dann sinnvoll, wenn es sich um Flächen handelt, die für die Stadtentwicklung eine besondere Bedeutung haben, da so ein grundsätzliches Zugriffsrecht für die Stadt erhalten bleibt. Die pauschale Vorgabe, selbst in dezentralen Lagen keine städtischen Grundstücke etwa zur Errichtung von Wohnbebauung mehr zu verkaufen, erschwert die Schaffung von Wohneigentum. Dadurch werden etwa Familien gezwungen, außerhalb der Stadt zu bauen und dann nach Bonn einzupendeln. Daher macht die Beschlussvorlage in ihrer Pauschalität auch aus verkehrs- und umweltpolitischer Sicht keinen Sinn. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de