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202197-01 AA · Änderungsantrag

Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197

Nummer
202197-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.02.2021
Letzte Änderung
19.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 202197 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen

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Änderungsantrag
öffentlich
202197-01 AA
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Bert Moll
02.02.2021
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen
Antrag zur Vorlage 202197
Beratungsfolge
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
In Ziffer 1 der Beschlussvorlage wird der Begriff "ausschließlich" durch
"grundsätzlich" ersetzt.
Begründung
Grundsätzlich ist es sinnvoll und angezeigt, eine Flächenvorratspolitik zu
betreiben. Jedoch sollte man nicht grundsätzlich ausschließen, eine städtische
Liegenschaft an einen Dritten zu verkaufen, sondern einzelfallbezogene
Entscheidungen treffen.
Anlage/n
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