202197-01 AA · Änderungsantrag
Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197
Kerndaten
- Nummer
- 202197-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.02.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202197-01 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll 02.02.2021 Regelungen zu Erbbaurechten und Erbbauzinsen Antrag zur Vorlage 202197 Beratungsfolge Rat 04.02.2021 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags In Ziffer 1 der Beschlussvorlage wird der Begriff "ausschließlich" durch "grundsätzlich" ersetzt. Begründung Grundsätzlich ist es sinnvoll und angezeigt, eine Flächenvorratspolitik zu betreiben. Jedoch sollte man nicht grundsätzlich ausschließen, eine städtische Liegenschaft an einen Dritten zu verkaufen, sondern einzelfallbezogene Entscheidungen treffen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 06:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de