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202190 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung des Verkehrsgrüns Bonn-Duisdorf

Nummer
202190
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 16.03.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
202190
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ergänzung
des Verkehrsgrüns Bonn-Duisdorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 26.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Ergänzung
Verkehrsgrün Bonn-Duisdorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in Bonn-Duisdorf.
Insgesamt werden 34 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert und mit
Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
Rochusstraße: 5 x Rotlaubiger Spitz-Ahorn
Ludwig-Richter-Straße: 1 x Säulen-Kirsche
Ettighofferstraße: 1 x Schnurbaum
Gottfried-Kinkel-Straße: 2 x Purpur-Erle
Schmittgasser Kirchweg: 1 x Birke
Orchideenweg: 7 x Blumen-Esche
Clara-Viebig-Straße: 2 x Blumen-Esche
Bahnhofstraße: 3 x Winter-Linde
Im Burgacker: 1 x Rotlaubiger Spitz-Ahorn
Lilienweg: 1 x Winter-LindeSeite 1 von 3

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Heilsbachstraße: 6 x Blut-Ahorn
Auf der Urdel: 1 x Baum-Hasel
Am Wesselspütz: 1 x Spitz-Ahorn
Grimmgasse: 2 x Zier-Apfel
Es kann vereinzelt vorkommen, dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder
mit Bäumen bepflanzt werden können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in
den entsprechenden Bereichen Versorgungsleitungen – oft einschließlich der
Hausanschlüsse – verlaufen. Auf die Straße ragender Überhang privaten
Baumbestandes, der Abstand zu städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe
zu Grundstückseinfahrten und Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür,
dass ein ehemaliges Baumbeet nicht wiederbepflanzt werden kann.
Vorhandene Bäume genießen Bestandsschutz, können aber nach Abgang
dann mitunter nicht wieder ersetzt werden. In oben genannten
Straßenabschnitten konnten alle Standorte wiederbepflanzt werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen. Die Errichtung neuer / zusätzlicher
Baumstandorte ist derzeit in den oben genannten Bereichen nicht möglich und
nicht vorgesehen.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihren ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche, bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, imSeite 2 von 3

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Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, ein entsprechender Erd-/ Substrataustausch, den Einbau von
Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten an
der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Entwicklungs- und Unterhaltungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Februar 2021
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch begonnen werden. Die sehr
umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab April 2021 und die eigentliche
Baumpflanzung in die fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – gleich zu Beginn der kommenden Pflanzperiode im
November / Dezember 2021.
Die Einleitung des Vergabeverfahrens entspricht den Regelungen des § 82 GO
NRW.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2020-3517 X VOB UVgO bzw. VgV April 2021 – Dezember
2021
145.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsumtiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 78.5200 5680912017000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de