202188 · Beschlussvorlage
Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ als Schulversuch am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/2023
Kerndaten
- Nummer
- 202188
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202188 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ als Schulversuch am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/2023 Beratungsfolge Rat Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Die Stadt Bonn befürwortet die Teilnahme des Ludwig-Erhard-Berufskollegs an dem Schulversuchsbildungsgang „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (in Anlehnung an die APO-BK - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs - Anlage C). 2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag und die Zustimmung des Schulträgers an die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu kommunizieren, um eine Genehmigung des neuen Bildungsgangs durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zu erreichen. 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2022/2023 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Ludwig-Erhard- Berufskollegs versichert, dass die personellen, sächlichen und schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind. BegründungSeite 1 von 14 Seite 2 Zum Schuljahr 2022/23 soll der landesweite Schulversuch Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS Polizei“) starten. Ziel ist es, Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss unter Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn den Zugang zum Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen. In dem Schulversuchsbildungsgang können Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe in zwei Jahren die Fachhochschulreife sowie berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und werden dadurch gezielt auf die Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2.1) vorbereitet werden. Das Praktikum in der Klasse 11 (zweitägige Beschulung, dreitägige Praktikumszeit pro Woche) wird in einer mit dem Berufskolleg kooperierenden Polizeibehörde absolviert; die Klasse 12 umfasst eine Vollzeitbeschulung und endet nach der Prüfung mit der Fachhochschulreife. Der Schulversuch befindet sich aktuell in der Entwicklung. Diese erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern. Für die Erprobung des Bildungsgangs in einem landesweiten Schulversuch ist eine begrenzte Anzahl an Berufskollegs vorgesehen. Die Schulversuchsschulen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: die Kriterien wurden zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem Ministerium des Innern abgestimmt. Sie umfassen neben schulfachlichen Kriterien auch die Eignung für die Durchführung des Jahrespraktikums im Hinblick auf die Kooperation mit den regional jeweils zuständigen Polizeibehörden. (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/en/node/18883) Die Bezirksregierung Köln hat das Ludwig-Erhard-Berufskolleg über diese Planungen des Landes informiert; der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch muss durch den Schulträger (Schulträgerbeschluss) erfolgen und nachlaufend über die Bezirksregierung dem Ministerium für Schule und Bildung zur Genehmigung spätestens bis zum 31.01.2021 vorgelegt werden. Die Schulkonferenz des Ludwig-Erhard-Berufskollegs hat der Teilnahme am Schulversuch in ihrer Sitzung am 04. November 2020 einstimmig zugestimmt, da das Berufskolleg die (schulfachlichen u.a.) Auswahlkriterien des Landes in besonderer Weise erfüllt: 1. Die Schule hat innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft und Verwaltung eine besondere Expertise in verwaltungsbezogenen Bildungsgängen (insbesondere Verwaltungsfachangestellte u.Ä.) 2. Am Berufskolleg unterrichten bereits Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Rechtswissenschaft. 3. Der Schulstandort ist gut erreichbar. 4. Der Standort des Berufskollegs ist im Hinblick auf die Durchführung des Jahrespraktikums in Kooperation mit der regional zuständigen Polizeibehörde geeignet. Der als Schulversuch geplante Bildungsgang hat einen fachlichen Schwerpunkt im Verwaltungs- und Staatsrecht, so dass Fachlehrkräfte mit der Fakultas Recht / Verwaltungsrecht erforderlich sind: Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg unterrichtet seit vielen Jahren Verwaltungsfachangestellte der kommunalen undSeite 2 von 14 Seite 3 der Bundesbehörden; dieser Bildungsgang ist zurzeit neunzügig, was bei einer dreijährigen Ausbildung insgesamt 27 Klassen ergibt. Daher verfügt das Berufskolleg über zahlreiche Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung (Verwaltungs-) Recht / Staatsrecht und damit über die hier besonders geforderte Expertise. Aus diesem Bildungsgang ergibt sich auch bereits eine große Erfahrung in Sachen Lernortpartnerschaft mit der öffentlichen Verwaltung, nämlich mit dem Bundesverwaltungsamt Köln und dem Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln. Der zentrale Standort des Ludwig-Erhard-Berufskollegs in der Kölnstraße in 53117 Bonn ist außerdem geradezu prädestiniert für die Durchführung des geplanten Bildungsgangs. Die Verwaltung teilt die Auffassung des Ludwig-Erhard-Berufskollegs, dass die Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ an einer Bonner Schule mit der entsprechenden Expertise einerseits jungen Menschen in der Region eine ortsnahe berufliche Perspektive im Polizeidienst eröffnen und andererseits auch dem Bestreben der Stadt Bonn nach Förderung von hochwertigen und nachfragegerechten Ausbildungsgängen nachkommen würde. Außerdem ist auch eines der erklärten Ziele des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, die Förderung und Unterstützung des regionalen Ausbildungsmarktes, so dass die Verwaltung auch vor diesem Hintergrund die Bemühungen des Berufskollegs gerne unterstützt. Zudem werden seitens der Verwaltung im Rahmen der regionalen Abstimmung noch die Einschätzungen der benachbarten Bildungsträger und der Agentur für Arbeit zum neuen Schulversuchsbildungsgang zeitnah erfragt. Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass alle Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind. Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen, die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus. - - - - - - Der Schulträgerbeschluss zur Teilnahme am Schulversuch muss dem Ministerium für Schule und Bildung NRW durch die Bezirksregierung Köln spätestens bis zum 31.01.2021 zur Genehmigung vorgelegt werden. Daher ist eine Beschlussfassung in der nächsten regulären Ratssitzung am 04.02.2021 zu spät, so dass die Vorlage zwingend in der Sondersitzung des Rates am 21.01.2021 behandelt werden muss.Seite 3 von 14 Seite 4 Anlage/n 1 Anlage Schulversuch LE BK - Polizeivollzugsdienst (öffentlich)Seite 4 von 14 Seite 5 von 14 Seite 6 von 14 Seite 7 von 14 Seite 8 von 14 Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Seite 11 von 14 Seite 12 von 14 Seite 13 von 14 Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de