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202188 · Beschlussvorlage

Einrichtung des neuen Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ als Schulversuch am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/2023

Nummer
202188
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sondersitzung des Rates 21.01.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202188
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Einrichtung des neuen Bildungsgangs
„Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ als
Schulversuch am Ludwig-Erhard-Berufskolleg zum
Schuljahr 2022/2023
Beratungsfolge
Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadt Bonn befürwortet die Teilnahme des Ludwig-Erhard-Berufskollegs
an dem Schulversuchsbildungsgang „Fachoberschule für Verwaltung und
Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ (in Anlehnung an die APO-BK
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs - Anlage C).
2) Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag und die Zustimmung des
Schulträgers an die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu
kommunizieren, um eine Genehmigung des neuen Bildungsgangs durch das
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
(MSB NRW) zu erreichen.
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im
Schuljahr 2022/2023 als auch in den kommenden Jahren zusätzliche Kosten
durch die Einrichtung der neuen Fachklasse entstehen: Das Ludwig-Erhard-
Berufskollegs versichert, dass die personellen, sächlichen und
schulorganisatorischen Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für
den Betrieb des neuen Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind.
BegründungSeite 1 von 14

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Zum Schuljahr 2022/23 soll der landesweite Schulversuch Fachoberschule für
Verwaltung und Rechtspflege Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst („FOS
Polizei“) starten. Ziel ist es, Jugendlichen mit mittlerem Schulabschluss unter
Beibehaltung der zweigeteilten Laufbahn den Zugang zum
Polizeivollzugsdienst zu ermöglichen.
In dem Schulversuchsbildungsgang können Schülerinnen und Schüler mit
mittlerem Schulabschluss oder der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe in zwei Jahren die Fachhochschulreife sowie berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und werden dadurch gezielt auf die
Ausbildung im gehobenen Polizeivollzugsdienst (Laufbahngruppe 2.1)
vorbereitet werden. Das Praktikum in der Klasse 11 (zweitägige Beschulung,
dreitägige Praktikumszeit pro Woche) wird in einer mit dem Berufskolleg
kooperierenden Polizeibehörde absolviert; die Klasse 12 umfasst eine
Vollzeitbeschulung und endet nach der Prüfung mit der Fachhochschulreife.
Der Schulversuch befindet sich aktuell in der Entwicklung. Diese erfolgt in
enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem
Ministerium des Innern.
Für die Erprobung des Bildungsgangs in einem landesweiten Schulversuch ist
eine begrenzte Anzahl an Berufskollegs vorgesehen. Die
Schulversuchsschulen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: die
Kriterien wurden zwischen dem Ministerium für Schule und Bildung und dem
Ministerium des Innern abgestimmt. Sie umfassen neben schulfachlichen
Kriterien auch die Eignung für die Durchführung des Jahrespraktikums im
Hinblick auf die Kooperation mit den regional jeweils zuständigen
Polizeibehörden.
(Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/en/node/18883)
Die Bezirksregierung Köln hat das Ludwig-Erhard-Berufskolleg über diese
Planungen des Landes informiert; der Antrag auf Teilnahme am Schulversuch
muss durch den Schulträger (Schulträgerbeschluss) erfolgen und nachlaufend
über die Bezirksregierung dem Ministerium für Schule und Bildung zur
Genehmigung spätestens bis zum 31.01.2021 vorgelegt werden.
Die Schulkonferenz des Ludwig-Erhard-Berufskollegs hat der Teilnahme am
Schulversuch in ihrer Sitzung am 04. November 2020 einstimmig zugestimmt,
da das Berufskolleg die (schulfachlichen u.a.) Auswahlkriterien des Landes in
besonderer Weise erfüllt:
1. Die Schule hat innerhalb des Fachbereichs Wirtschaft und Verwaltung
eine besondere Expertise in verwaltungsbezogenen Bildungsgängen
(insbesondere Verwaltungsfachangestellte u.Ä.)
2. Am Berufskolleg unterrichten bereits Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung
Rechtswissenschaft.
3. Der Schulstandort ist gut erreichbar.
4. Der Standort des Berufskollegs ist im Hinblick auf die Durchführung des
Jahrespraktikums in Kooperation mit der regional zuständigen
Polizeibehörde geeignet.
Der als Schulversuch geplante Bildungsgang hat einen fachlichen Schwerpunkt
im Verwaltungs- und Staatsrecht, so dass Fachlehrkräfte mit der Fakultas
Recht / Verwaltungsrecht erforderlich sind: Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg
unterrichtet seit vielen Jahren Verwaltungsfachangestellte der kommunalen undSeite 2 von 14

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der Bundesbehörden; dieser Bildungsgang ist zurzeit neunzügig, was bei einer
dreijährigen Ausbildung insgesamt 27 Klassen ergibt. Daher verfügt das
Berufskolleg über zahlreiche Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung (Verwaltungs-)
Recht / Staatsrecht und damit über die hier besonders geforderte Expertise.
Aus diesem Bildungsgang ergibt sich auch bereits eine große Erfahrung in
Sachen Lernortpartnerschaft mit der öffentlichen Verwaltung, nämlich mit dem
Bundesverwaltungsamt Köln und dem Rheinischen Studieninstitut für
kommunale Verwaltung in Köln.
Der zentrale Standort des Ludwig-Erhard-Berufskollegs in der Kölnstraße in
53117 Bonn ist außerdem geradezu prädestiniert für die Durchführung des
geplanten Bildungsgangs.
Die Verwaltung teilt die Auffassung des Ludwig-Erhard-Berufskollegs, dass die
Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und
Rechtspflege Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst“ an einer Bonner Schule mit
der entsprechenden Expertise einerseits jungen Menschen in der Region eine
ortsnahe berufliche Perspektive im Polizeidienst eröffnen und andererseits
auch dem Bestreben der Stadt Bonn nach Förderung von hochwertigen und
nachfragegerechten Ausbildungsgängen nachkommen würde.
Außerdem ist auch eines der erklärten Ziele des Landesprogramms „Kein
Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW (KAoA)“, an dem
die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein-Sieg-Kreis teilnimmt, die
Förderung und Unterstützung des regionalen Ausbildungsmarktes, so dass die
Verwaltung auch vor diesem Hintergrund die Bemühungen des Berufskollegs
gerne unterstützt.
Zudem werden seitens der Verwaltung im Rahmen der regionalen Abstimmung
noch die Einschätzungen der benachbarten Bildungsträger und der Agentur für
Arbeit zum neuen Schulversuchsbildungsgang zeitnah erfragt.
Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg versichert ausdrücklich, dass alle
Voraussetzungen in Zuständigkeit des Schulträgers für den Betrieb des neuen
Bildungsganges am Berufskolleg bereits gegeben sind.
Die Stadt Bonn schließt ausdrücklich etwaige spätere finanzielle Forderungen,
die aus dem Beschluss und der nachlaufend beantragten Genehmigung durch
das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
hervorgehen könnten, mit Blick auf die bestehende Haushaltslage allerdings
bereits zum jetzigen Zeitpunkt definitiv aus.
- - - - - -
Der Schulträgerbeschluss zur Teilnahme am Schulversuch muss dem
Ministerium für Schule und Bildung NRW durch die Bezirksregierung Köln
spätestens bis zum 31.01.2021 zur Genehmigung vorgelegt werden. Daher ist
eine Beschlussfassung in der nächsten regulären Ratssitzung am 04.02.2021
zu spät, so dass die Vorlage zwingend in der Sondersitzung des Rates am
21.01.2021 behandelt werden muss.Seite 3 von 14

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Anlage/n
1 Anlage Schulversuch LE BK - Polizeivollzugsdienst (öffentlich)Seite 4 von 14

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