← Vorlagen

202184 · Dringlichkeitsentscheidung BV

Einleitung des Vergabeverfahren zur Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/ Agnetendorfer Straße

Nummer
202184
Art
Dringlichkeitsentscheidung BV
Veröffentlicht
19.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Genehmigung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 89,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (8.364 Zeichen)
Dringlichkeitsentscheidung BV
öffentlich
202184
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahren zur Herstellung
des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße
und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/
Agnetendorfer Straße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Genehmigung
Begründung der Dringlichkeit:
Die beschriebene Umplanung zur Kosteneinsparung sowie die damit
verbundene Anpassung der Ausschreibung und des hieraus resultierenden
Kostenanschlags haben wegen des erheblichen Abstimmungsbedarfs zu einer
Verzögerung geführt.
Damit sichergestellt ist, dass die Maßnahme noch in dieser Pflanzperiode bis
Ende März durchgeführt werden kann, ist der Beschluss der Vorlage dringlich.
Bei einer Verschiebung der Maßnahme auf den Herbst 2021 ist mit der
üblichen Kostensteigerung zu rechnen.
Über die Vorlage kann nicht in der auf den 02.02 2021 verschobenen BV
entschieden werden, da dann eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich
ist. Durch das Vergabeamt kann kein neuer Submissionstermin angeboten
werden, mit welchem die Umsetzung der Maßnahme noch innerhalb dieser
Vegetationsperiode möglich ist.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW
1) Die BV Bonn stimmt der Anpassung der Entwurfsplanung zur
Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im
Kreuzungsbereich Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße gemäß
Begründung zu.
2) Die BV Bonn beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Herstellung des
Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich
Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße.Seite 1 von 5

Seite 2
Begründung
Im Anschluss an die Tiefbauarbeiten in der Oppelner Straße soll die
Herstellung des Straßenbegleitgrüns erfolgen. Hierzu hat die BV Bonn bisher
folgende Beschlüsse gefasst:
 Künstlerische Gestaltung der Innenfläche der beiden
Kreuzungsbereiche Oppelner Straße/ Schlesienstraße und Oppelner
Straße/ Agnetendorfer Straße nach Plänen des Büros „die 3
Landschaftsarchitektur“ am 05.09.2017 (DS-Nr. 1712425).
 Begrünung in der Oppelner Straße gem. Entwurfsplanung des Büros
„club L94 Landschaftsarchitekten“ am 27.06.2018 (DS-Nr. 1811627).
 Pflanzbeete im Kreuzungsbereich der Oppelner Straße/ Agnetendorfer
Str. als Teil der Straßenplanung zur Umgestaltung des
Kreuzungsbereichs am 27.11.2018 (DS-NR 1813144).
Die beschlossenen Planungen sahen vor, in der Oppelner Straße die
Baumbeete mit insgesamt 39 Bäumen zu pflanzen. In den Baumbeeten
Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße sollen weitere 12 Bäume gepflanzt
werden. Weiter sahen die beschlossenen Planungen vor, alle Beetflächen nach
tiefgründigem Bodenaustausch mit arten- und blütenreichen
Staudenmischpflanzungen zu begrünen.
Entwurfsanpassung
Während der Straßenbauarbeiten wurde festgestellt, dass aufgrund der Lage
eines Fernwärmebauwerks die Verschwenkung von Versorgungsleitungen
erforderlich wird. Zwei der geplanten Bäume können daher nicht gepflanzt
werden. Bei den verbleibenden 37 Bäumen handelt es sich um 16 Spitzahorne
(Acer platanoides „Cleveland“) und 21 Japanische Zelkoven (Zelkova serrata
„Green Vase“), die besonders trockenheitsverträglich und stadtklimafest sind.
Auch die 12 Baumstandorte im Kreuzungsbereich Oppelner Str./ Agnetendorfer
Str. sollen wie beschlossen mit Spitzahornen derselben Sorte bepflanzt
werden.
Die Kosten für die Begrünung waren Teil der bewilligten Fördermittel des
Landes NRW im Projekt „Soziale Stadt Neu-Tannenbusch“. Der
Fördermittelanteil beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das
Gesamtvolumen der Fördermittel wurde jedoch bereits durch die
Tiefbaumaßnahmen vollständig ausgeschöpft, sodass die Begrünung
vollständig von der Stadt Bonn zu finanzieren ist. Um diese Kosten zu
minimieren, hat die Verwaltung gemeinsam mit den beteiligten Planungsbüros
Einsparpotentiale gesucht.
Die daraufhin überarbeitete Planung sieht vor, nur noch die Beete innerhalb
des besucherintensiven Kernbereichs um das Tannenbuschcenter mit der
geplanten Staudenmischpflanzung zu versehen, um diesem auch baulich
hochwertiger gestalteten Bereich gerecht zu werden. Bei der vorgesehenen
Staudenmischpflanzung ‚Silbersommer‘ handelt es sich um eine Pflanzung, die
durch eine hohe Artenvielfalt das ganze Jahr hindurch blüht und so vor allem
Insekten als Lebensraum und Nahrungsquelle dient. Die Mischung wurde überSeite 2 von 5

Seite 3
Jahre hinweg getestet und weiterentwickelt, sodass eine für den Straßenraum
geeignete pflegeleichte Staudenpflanzung entstanden ist.
Die anderen, weniger prominenten Beete mit einer Gesamtfläche von ca. 1.580
m² sollen abweichend von der beschlossenen Planung mit einer
Blumenmischung aus heimischen Kräutern eingesät werden
(„Verkehrsinselmischung“ der Fa. Rieger-Hofmann), die künftig zweimal im Jahr
gemäht werden. Hierfür ist wesentlich geringerer Aufwand für die
Bodenvorbereitung erforderlich, was entsprechend die Herstellungskosten um
ca. 73.500 € reduziert. Auch diese Ansaat sichert die gewünschte Artenvielfalt
und ist als Lebensraum für viele Insekten geeignet. Sie entspricht damit
ebenfalls den Empfehlungen aus der Zertifizierung zum Labeling-Verfahren
‚Stadtgrün naturnah‘ und der weiteren Ausrichtung zu naturnahen und
artenreichen Grünflächen. Auch eine Verbesserung des Mikroklimas durch eine
erhöhte Verdunstung und geringere Aufheizung der Flächen ist damit
gewährleistet. Im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/ Schlesienstraße wurden
auf den Außenkreisflächen sowie auf der Innenkreisfläche solche Ansaaten von
vorneherein geplant und zwischenzeitlich bereits hergestellt.
Für die Reduzierung der ursprünglich beschlossenen Zahl an
Baumpflanzungen von insgesamt 51 auf 49 und für die Herstellung einer
artenreichen Wildblumenwiese statt der Staudenmischpflanzung soll eine
erneute Beschlussfassung der BV erfolgen.
Einleitungsbeschluss
Damit die Pflanzung noch in dieser Vegetationsperiode bis Frühjahr 2021
erfolgen kann, ist jetzt auch der Beschluss zur Einleitung des
Vergabeverfahrens ist erforderlich. Ansonsten könnte die Maßnahme
frühestens im Herbst 2021 erfolgen. Eine Preissteigerung wäre in diesem Fall
ebenfalls nicht ausgeschlossen.
In dem jetzt einzuleitenden Vergabeverfahren sollen somit alle
Baumpflanzungen, alle Staudenmischpflanzungen sowie die verbleibenden
Ansaatarbeiten zur Begrünung der Oppelner Straße vergeben werden. Auf der
Innenkreisfläche an der Kreuzung Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße sind
außerdem Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung des
Asphaltbands (Spruchband) und der Modellierung der Fläche Teil dieses
Vergabeverfahrens. Die Lieferung und der Einbau der Plastik „Pin-Stecker“ in
der Innenfläche des Kreisverkehrs Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße ist
nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Die Vergabe erfolgte bereits im Rahmen
einer gesonderten beschränkten Ausschreibung. Der Aufbau des „Pin-
Steckers“ erfolgt im Januar 2021.
Die geschätzten Vergabekosten für die Umsetzung der veränderten Planung
werden mit ca. 350.000 € (incl. MwSt.) veranschlagt, die für den Haushalt
2021/22 angemeldet sind. Da es sich um die Fortsetzung einer bereits
begonnenen Investitionsmaßnahme handelt, ist die Ausschreibung gem. § 82
(1) 1. GO auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässig.
VergabeartSeite 3 von 5

Seite 4
x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsverfahren
(EU)
Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Verhandlungsvergabe
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten
brutto
Noch nicht bekannt X VOB UVgO bzw.
VgV
Herstellung bis Ende
04.2021,
Pflegeleistungen /
Baumwässerung bis
2025
350.000 €
Produktgruppennummer
1.12.01
Produktgruppenbezeichnung
Gemeindestraßen
Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
78.5200
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
5680012010100
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen
15.01.2021/18.01.2021 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie
Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete
Anlage/n
KeineSeite 4 von 5

Seite 5Seite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de