202184 · Dringlichkeitsentscheidung BV
Einleitung des Vergabeverfahren zur Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/ Agnetendorfer Straße
Kerndaten
- Nummer
- 202184
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung BV
- Veröffentlicht
- 19.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Genehmigung
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Dringlichkeitsentscheidung BV öffentlich 202184 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahren zur Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/ Agnetendorfer Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Genehmigung Begründung der Dringlichkeit: Die beschriebene Umplanung zur Kosteneinsparung sowie die damit verbundene Anpassung der Ausschreibung und des hieraus resultierenden Kostenanschlags haben wegen des erheblichen Abstimmungsbedarfs zu einer Verzögerung geführt. Damit sichergestellt ist, dass die Maßnahme noch in dieser Pflanzperiode bis Ende März durchgeführt werden kann, ist der Beschluss der Vorlage dringlich. Bei einer Verschiebung der Maßnahme auf den Herbst 2021 ist mit der üblichen Kostensteigerung zu rechnen. Über die Vorlage kann nicht in der auf den 02.02 2021 verschobenen BV entschieden werden, da dann eine rechtzeitige Umsetzung nicht mehr möglich ist. Durch das Vergabeamt kann kein neuer Submissionstermin angeboten werden, mit welchem die Umsetzung der Maßnahme noch innerhalb dieser Vegetationsperiode möglich ist. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Bezirksbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 36 Abs. 5 i.V.m. 60 Abs. 1 GO NW 1) Die BV Bonn stimmt der Anpassung der Entwurfsplanung zur Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße gemäß Begründung zu. 2) Die BV Bonn beschließt die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Vergabe der landschaftsgärtnerischen Arbeiten für die Herstellung des Straßenbegleitgrüns in der Oppelner Straße und im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße.Seite 1 von 5 Seite 2 Begründung Im Anschluss an die Tiefbauarbeiten in der Oppelner Straße soll die Herstellung des Straßenbegleitgrüns erfolgen. Hierzu hat die BV Bonn bisher folgende Beschlüsse gefasst: Künstlerische Gestaltung der Innenfläche der beiden Kreuzungsbereiche Oppelner Straße/ Schlesienstraße und Oppelner Straße/ Agnetendorfer Straße nach Plänen des Büros „die 3 Landschaftsarchitektur“ am 05.09.2017 (DS-Nr. 1712425). Begrünung in der Oppelner Straße gem. Entwurfsplanung des Büros „club L94 Landschaftsarchitekten“ am 27.06.2018 (DS-Nr. 1811627). Pflanzbeete im Kreuzungsbereich der Oppelner Straße/ Agnetendorfer Str. als Teil der Straßenplanung zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs am 27.11.2018 (DS-NR 1813144). Die beschlossenen Planungen sahen vor, in der Oppelner Straße die Baumbeete mit insgesamt 39 Bäumen zu pflanzen. In den Baumbeeten Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße sollen weitere 12 Bäume gepflanzt werden. Weiter sahen die beschlossenen Planungen vor, alle Beetflächen nach tiefgründigem Bodenaustausch mit arten- und blütenreichen Staudenmischpflanzungen zu begrünen. Entwurfsanpassung Während der Straßenbauarbeiten wurde festgestellt, dass aufgrund der Lage eines Fernwärmebauwerks die Verschwenkung von Versorgungsleitungen erforderlich wird. Zwei der geplanten Bäume können daher nicht gepflanzt werden. Bei den verbleibenden 37 Bäumen handelt es sich um 16 Spitzahorne (Acer platanoides „Cleveland“) und 21 Japanische Zelkoven (Zelkova serrata „Green Vase“), die besonders trockenheitsverträglich und stadtklimafest sind. Auch die 12 Baumstandorte im Kreuzungsbereich Oppelner Str./ Agnetendorfer Str. sollen wie beschlossen mit Spitzahornen derselben Sorte bepflanzt werden. Die Kosten für die Begrünung waren Teil der bewilligten Fördermittel des Landes NRW im Projekt „Soziale Stadt Neu-Tannenbusch“. Der Fördermittelanteil beträgt 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Gesamtvolumen der Fördermittel wurde jedoch bereits durch die Tiefbaumaßnahmen vollständig ausgeschöpft, sodass die Begrünung vollständig von der Stadt Bonn zu finanzieren ist. Um diese Kosten zu minimieren, hat die Verwaltung gemeinsam mit den beteiligten Planungsbüros Einsparpotentiale gesucht. Die daraufhin überarbeitete Planung sieht vor, nur noch die Beete innerhalb des besucherintensiven Kernbereichs um das Tannenbuschcenter mit der geplanten Staudenmischpflanzung zu versehen, um diesem auch baulich hochwertiger gestalteten Bereich gerecht zu werden. Bei der vorgesehenen Staudenmischpflanzung ‚Silbersommer‘ handelt es sich um eine Pflanzung, die durch eine hohe Artenvielfalt das ganze Jahr hindurch blüht und so vor allem Insekten als Lebensraum und Nahrungsquelle dient. Die Mischung wurde überSeite 2 von 5 Seite 3 Jahre hinweg getestet und weiterentwickelt, sodass eine für den Straßenraum geeignete pflegeleichte Staudenpflanzung entstanden ist. Die anderen, weniger prominenten Beete mit einer Gesamtfläche von ca. 1.580 m² sollen abweichend von der beschlossenen Planung mit einer Blumenmischung aus heimischen Kräutern eingesät werden („Verkehrsinselmischung“ der Fa. Rieger-Hofmann), die künftig zweimal im Jahr gemäht werden. Hierfür ist wesentlich geringerer Aufwand für die Bodenvorbereitung erforderlich, was entsprechend die Herstellungskosten um ca. 73.500 € reduziert. Auch diese Ansaat sichert die gewünschte Artenvielfalt und ist als Lebensraum für viele Insekten geeignet. Sie entspricht damit ebenfalls den Empfehlungen aus der Zertifizierung zum Labeling-Verfahren ‚Stadtgrün naturnah‘ und der weiteren Ausrichtung zu naturnahen und artenreichen Grünflächen. Auch eine Verbesserung des Mikroklimas durch eine erhöhte Verdunstung und geringere Aufheizung der Flächen ist damit gewährleistet. Im Kreuzungsbereich Oppelner Straße/ Schlesienstraße wurden auf den Außenkreisflächen sowie auf der Innenkreisfläche solche Ansaaten von vorneherein geplant und zwischenzeitlich bereits hergestellt. Für die Reduzierung der ursprünglich beschlossenen Zahl an Baumpflanzungen von insgesamt 51 auf 49 und für die Herstellung einer artenreichen Wildblumenwiese statt der Staudenmischpflanzung soll eine erneute Beschlussfassung der BV erfolgen. Einleitungsbeschluss Damit die Pflanzung noch in dieser Vegetationsperiode bis Frühjahr 2021 erfolgen kann, ist jetzt auch der Beschluss zur Einleitung des Vergabeverfahrens ist erforderlich. Ansonsten könnte die Maßnahme frühestens im Herbst 2021 erfolgen. Eine Preissteigerung wäre in diesem Fall ebenfalls nicht ausgeschlossen. In dem jetzt einzuleitenden Vergabeverfahren sollen somit alle Baumpflanzungen, alle Staudenmischpflanzungen sowie die verbleibenden Ansaatarbeiten zur Begrünung der Oppelner Straße vergeben werden. Auf der Innenkreisfläche an der Kreuzung Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße sind außerdem Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung des Asphaltbands (Spruchband) und der Modellierung der Fläche Teil dieses Vergabeverfahrens. Die Lieferung und der Einbau der Plastik „Pin-Stecker“ in der Innenfläche des Kreisverkehrs Oppelner Straße/Agnetendorfer Straße ist nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Die Vergabe erfolgte bereits im Rahmen einer gesonderten beschränkten Ausschreibung. Der Aufbau des „Pin- Steckers“ erfolgt im Januar 2021. Die geschätzten Vergabekosten für die Umsetzung der veränderten Planung werden mit ca. 350.000 € (incl. MwSt.) veranschlagt, die für den Haushalt 2021/22 angemeldet sind. Da es sich um die Fortsetzung einer bereits begonnenen Investitionsmaßnahme handelt, ist die Ausschreibung gem. § 82 (1) 1. GO auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässig. VergabeartSeite 3 von 5 Seite 4 x öffentlich offen (EU) Firmen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Verhandlungsvergabe Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto Noch nicht bekannt X VOB UVgO bzw. VgV Herstellung bis Ende 04.2021, Pflegeleistungen / Baumwässerung bis 2025 350.000 € Produktgruppennummer 1.12.01 Produktgruppenbezeichnung Gemeindestraßen Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) 78.5200 CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 5680012010100 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel Ja x nein ja x nein freigegeben x vorgesehen 15.01.2021/18.01.2021 gez. Reeh-Schall gez. Bonnie Datum Bezirksbürgermeister Bezirksverordnete Anlage/n KeineSeite 4 von 5 Seite 5Seite 5 von 5
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