202180-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022
Kerndaten
- Nummer
- 202180-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 16.06.2021
- Letzte Änderung
- 15.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 202180-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 Beratungsfolge Hauptausschuss 17.06.2021 Empfehlung Rat 24.06.2021 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Stellenplanfortschreibung 2021/2022 wird mit der Anlage 1 und den Ergänzungen dieser Stellungnahme unter Bezugnahme auf die Beschlüsse und entsprechenden Änderungsanträge (siehe einzelne Punkte) beschlossen: Die in den Änderungsanträgen enthaltenen Stellenwerte wurden - sofern möglich - einer ersten bewertungsrechtlichen Einschätzung unterzogen. Ggf. wurde die Wertigkeit bereits an die Aufgabenstellung angepasst und die damit verbundene zutreffende Bewertung berücksichtigt. Dort wo die Informationen noch nicht ausreichend sind, wird die Bewertung nachlaufend vor dem Ausschreibungsverfahren nochmals überprüft. Veränderungen hinsichtlich des Stellenwertes würden in der Stellenplanfortschreibung 2023/2024 dargestellt. Bezüglich der Planung der Personalkosten und der Besetzung der neuen Stellen wurde – soweit zutreffend - der Änderungsantrag DS 201928-82 AA als Anhaltspunkt genommen. 1. Es werden 7 neue Stellen im Bereich der Bürgerdienste zur Verstärkung des Stadtordnungs- bzw. Verkehrsaußendienstes eingerichtet, und zwar - 4 Stellen in der Wertigkeit E 5 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) für den Verkehrsaußendienst und - 3 Stellen in der Wertigkeit E 9a TVöD für den Ordnungsaußendienst mit folgender Maßgabe. Die Personalkosten in Höhe von 417.585,05 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-22 AA).Seite 1 von 7 Seite 2 2. Des Weiteren wird 1 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD für die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung, neu Stabsstelle Bürgerbeteiligung, im Amt der Oberbürgermeisterin und für strategische Projekt, zukünftig Geschäftsbereich Strategische Programmsteuerung, im Rahmen der Fortschreibung 2021/2022 für das Jahr 2022 eingerichtet. Darüber hinaus wird eine halbe Stelle Kinder- und Jugendbeteiligung in dem v. g. Fachbereich in der Wertigkeit S 17 TVöD eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 124.000,48 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201680, DS 201928-74 AA sowie DS 201928-74 ST). 3. Es werden außerdem 6 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD im Zusammenhang mit der Stärkung der Wohnraumentwicklung und der Wohnungsmarktbeobachtung und –überwachung im Bereich des Dezernates III geschaffen. Die Stellen werden für die folgenden Aufgabenbereiche innerhalb des Stadtplanungsamtes eingerichtet: - 1 Stelle für die Koordination und Umsetzung der Milieuschutzsatzungen, - 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Verstärkung Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Bonn und Hardtberg, Beschleunigung von Planverfahren - 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Verstärkung Ortsteilplanung in den Stadtbezirken Beuel und Bad Godesberg, Beschleunigung von Planverfahren - 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Aufhebung/Änderung überholter BP, Hebung von Nachverdichtungs-Potentialen, Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Wohnraumbeobachtung, - 1 Stelle für die Wohnraumschaffung - Planungsrechtliche Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren, zügige Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Genehmigung von Anträgen im Gebiet der Milieuschutzsatzung - 1 Stelle für die Integrierte Entwicklungskonzepte – Städtebauförderung - Antragstellung und Projektsteuerung für komplexe Städtebaufördermaßnahmen. Die Personalkosten in Höhe von 540.751,79 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-19 AA). 4. Zur Umsetzung der Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung werden zwei Stellen in der Wertigkeit E 9c TVöD im Amt für SozialesSeite 2 von 7 Seite 3 und Wohnen eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 143.520,09 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-34 AA). 5. Zur Stärkung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün werden insgesamt 3,5 Stellen eingerichtet, und zwar im Einzelnen: - Eine 0,75 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Naturnahe, klimaangepasste Bewirtschaftung und die damit verbundene Optimierung der öffentlichen Grünflächenpflege ist ein zentrales Ziel im Rahmen der Klima Resilienz und der ökologischen Aufwertung von Freiräumen im Sinne des Aktionsprogramms Biodiversität. - Eine 0,5 Stelle in der Wertigkeit E 10 TVöD: Personelle Verstärkung des zukunftstauglichen Wassermanagements und Überwachungsleistung von Grundwasser/Bodenschutz. - Eine 0,5 Stelle in der Wertigkeit E 10 TVöD: Das neue Thema „Schwammstadt/wassersensible Stadt" bedarf einer personellen Besetzung um im Rahmen der Aufstellung eines städtischen Gesamtkonzeptes und einer querschnittsorientierten verwaltungsinternen Arbeitsgruppe die inhaltliche Betreuung von Seiten des Amtes für Umwelt und Stadtgrün sicherzustellen. - Eine 0,75 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD ebenfalls in 2022: Die Verwaltung wird beauftragt, die Personalstelle für die Koordinierung der Aktivitäten zur Biostadt Bonn fortzusetzen und nach Beendigung der Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in 2022 eine 0,75 Stelle einzurichten. Da die Stadt vertraglich bis zum 31.12.2021 gebunden ist, wird die neue Stelle entgegen der Festlegung der Anlage zum Änderungsantrag DS 201928-82 AA entsprechend dem Ursprungsänderungsantrag ebenfalls für 2022 eingerichtet. - Eine Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Zur Aufstockung der Klimaleitstelle in Bezug auf die Thematik Klimafolgenabschätzung. Die Personalkosten in Höhe von 280.020,39 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-37 AA). 6. Für das Programm „Kinderfreundliche Kommune“ sollte eine Stelle in der Wertigkeit E 10 TVöD im Amt für Kinder-, Jugend- und Familie eingerichtet werden. Die Stelle ist für die Dauer der Maßnahme von vier Jahren befristet und wäre von daher mit einem k. w. Vermerk versehen worden. Die Personalkosten in Höhe von 76.250,67 EUR für das Haushaltsjahr 2022 hätten im Haushalt 2021/2022 entsprechendSeite 3 von 7 Seite 4 bereitgestellt werden müssen (DS 201928-61 AA). Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 08.06.2021 zu Ziffer 1 (Einrichtung der Stelle) bei Stimmengleichheit abgelehnt. Nichtdestotrotz ist die Stelle im Änderungsantrag 201928-82 AA (Anlage) enthalten. Sollte sich der Widerspruch nicht auflösen und kein weiterer Änderungsantrag zur Einrichtung der Stelle erfolgen, würde diese nicht eingerichtet. Sofern ein erneuter, inhaltsgleicher Antrag angenommen würde, erfolgt die entsprechende Einrichtung der Stelle. Ob die Bewertung der Stelle nach E 10 TVöD zutreffend ist oder ob sie dem sog. S-Tarifvertrag zugeordnet werden muss, konnte aufgrund des Änderungsantrages auch in Abstimmung mit dem Fachbereich nicht abschließend verifiziert werden. Dies wäre ggf. nachlaufend anzupassen. 7. In Ergänzung der Stellenplanfortschreibung (lfd. Nrn. 341 bis 344) wird eine weitere Stelle für eine/n Sozialpädagogen/in und Sozialarbeiter/in in den Bezirksstellen für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) in der Wertigkeit S 14 TVöD eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 71.159,88 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-48 AA). 8. Es werden für das Stadtplanungsamt und das Tiefbauamt sowie die Bürgerdienste insgesamt 15 neue Stellen eingerichtet. Im Einzelnen: Im Bereich des Stadtplanungsamtes: - 2 Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stellen sollen am Umbau von Straßenräume, für mehr Rad-/Fußverkehr, an Parkraumbewirtschaftungskonzepten, an Verkehrskonzepten, an Fachbeiträgen i. R. v. Bauanträgen oder an BP-Verfahren arbeiten. - 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll zum Bereich Fußverkehr, Mobilitätsmanagement und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Schulen) arbeiten. - 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll für die Stärkung des ÖPNV und für Maßnahmen zum Ausbau der ÖPNV Infrastruktur arbeiten. - 1 Stelle in der Wertigkeit E 11 TVöD: Diese Stelle soll für die effiziente Verwaltung bzw. Bewirtschaftung von Fördergeldern im Bereich Mobilität sorgen. - 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle soll sich mitSeite 4 von 7 Seite 5 dem Aufbau eines eigenen digitalen Verkehrsmodells kümmern und von Externen unabhängige, verbesserte Wirkungsabschätzungen von Mobilitätsmaßnahmen im städtischen Verkehrssystem erstellen. Im Bereich des Tiefbauamtes: - 3 Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD: Mit den Stellen sollen zahlreiche Projekte zum ÖPNV-Ausbau forciert werden (Westbahn, Verlängerung Linie Buschdorf, Anbindung rechtsrheinisch Niederkassen, ZOB, Haltestellenumbau). - 1 Stelle in der Wertigkeit E 12 TVöD: Diese Stelle kümmert sich um die Straßenumbaumaßnahmen im Kontext neu definierter Verkehrsräume. - 2 Stellen in der Wertigkeit E 6 TVöD: Diese Stellen kümmern sich um die Kontrolle und Instandhaltung des Radwegenetzes. - 2 Stellen in der Wertigkeit E 6 TVöD: Diese Stellen kümmern sich um die Wartung und Leerung der Parkscheinautomaten. Bei der vorgesehenen Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet, ist das eine (immer aus zwei Personen) bestehende Team nicht mehr auskömmlich. Im Bereich Bürgerdienste: - 1 Stelle in der Wertigkeit E 9c TVöD: Diese Stelle kümmert sich um den Betrieb der zusätzlichen Verkehrsüberwachungsanlagen. Bei letzterer Stelle ist der zuständige Fachbereich dem Änderungsantrag nicht zu entnehmen. Die Verkehrsüberwachungsanlagen werden von den Bürgerdiensten betreut. Insofern wird die Stelle hier organisatorisch angebunden. Für die insgesamt 15 neuen Stellen sind Personalkosten in Höhe von 1.197.009,24 EUR für das Haushaltsjahr 2022 im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitzustellen (DS 201928-51 AA). 9. Es werden 8 neue Stelle im Zusammenhang mit „Bonn steigt auf! – Haushaltsmittel Radentscheid“ eingerichtet, und zwar - 2 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD für das Stadtplanungsamt,Seite 5 von 7 Seite 6 - 4 neue Stellen in der Wertigkeit E 12 TVöD für das Tiefbauamt und - 2 neue Stellen in der zutreffenden Wertigkeit E 5 TVöD für den Verkehrsaußendienst der Bürgerdienste. Für die insgesamt 8 neuen Stellen sind Personalkosten in Höhe von 160.046,10 EUR für das Haushaltsjahr 2021 (Oktober bis Dezember 2021) und 648.826,87 EUR für das Haushaltsjahr 2022 im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitzustellen (DS 201928-55 AA). 10. Für die Digitalisierung an Schulen werden 3 neue Stellen in der Wertigkeit E 10 TVöD im Bereich des Schulamtes eingerichtet. Die Personalkosten in Höhe von 228.752,01 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-62 AA). 11. In der Musikschule werden 10 neue Stellen in der Wertigkeit E 9b TVöD im Haushaltsjahr 2022 zur Festanstellung von Honorarkräften eingerichtet (DS 201928-69 AA). Insgesamt wird durch den Änderungsantrag das dezentrale Budget für die Honorarkräfte der Musikschule um 400.000,00 € auf 1.091.000,00 € erhöht. Die Personalkosten für die 10 VZÄ-Stellen, die im Jahr 2022 durch die Umwandlung von Honorarverträgen in Arbeitsverträge entstehen, werden dem Personal- und Organisationsamt aus dem Budget der Musikschule über eine überplanmäßige Ausgabe zur Verfügung gestellt. Insofern sind die entstehenden Personalaufwendungen im Haushaltsjahren 2022 „refinanziert“. Nichtsdestotrotz entstehen Aufwendungen in Höhe von 704.558,53 EUR. Für den Haushalt 2023/2024 werden die Personalkosten in voller Höhe veranschlagt und das dezentrale Budget der Musikschule entsprechend verringert (DS 201928-69 AA). 12. Es wird eine neue Stelle in der Wertigkeit E 13 TVöD für den Bereich Stadtarchiv und Stadthistorische Bibliothek für das Thema „Erinnerungskultur“ eingerichtet. Die Stelle ist auf die Jahre 2022 und 2023 „beschränkt“ (DS 201928-82 AA) und wird insofern bei ihrer Einrichtung mit einem k. w. – Vermerk versehen. Die Personalkosten in Höhe von 90.615,83 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-70 AA). 13. Die Stelle 21/121060, Obervollziehungsbeamtin/-beamter, in derSeite 6 von 7 Seite 7 Vollstreckung der Stadtkasse, Stellenwert A 9 I.2 Landesbesoldungsgesetz NRW, wird mit einer Amtszulage (A 9 I.2 + Z) versehen. Die gesetzliche Quote steht der Ausweisung einer weiteren Zulage nicht entgegen. Die Aufgabenstellung der Obervollziehungsbeamtin/des Obervollziehungsbeamten beinhaltet die Wahrnehmung eines erweiterten Aufgabenbereiches, welcher über den der Vollziehungsbeamtinnen/beamten hinausgeht. Die Stelle ist die Schnittstelle zwischen der Sachgebietsleitung und/oder Gruppenleitung und der Innendienstvollstreckung. Vor dem Hintergrund des damit verbundenen Verantwortungsgrades erscheint die Ausbringung der Amtszulage sachgerecht. Die Personalkosten in Höhe von 621,24 EUR für das Haushaltsjahr 2021 (Oktober bis Dezember 2021) und 2.509,82 EUR für das Haushaltsjahr 2022 werden im Haushalt 2021/2022 entsprechend bereitgestellt (DS 201928-79 AA). Die Personalkosten belaufen sich (ohne Berücksichtigung der Besonderheit unter Nr. 11) auf insgesamt: Lfd. Nr. ST DS-Nr. 2021 in EUR 2022 in EUR 1b 201928-22 AA 0 417.585 2 201680 u. 201928-74 AA bzw. ST 0 124.000 3 201928-19 AA 0 540.752 4 201928-34 AA 0 143.520 5 201928-37 AA 0 280.020 6 201928-61 AA 0 76.251 7 201928-48 AA 0 71.160 8 201928-51 AA 0 1.197.009 9 201928-55 AA 160.046 648.827 10 201928-62 AA 0 228.752 11 201928-69 AA 0 0 12 201928-70 AA 0 90.616 13 201928-79 AA 621 2.510 Kosten insgesamt (lfd. Nrn. 1 bis 13) 160.667 3.821.002 Änderungsanträge, die noch nachlaufend zur Sitzung des Hauptausschusses vom 17.06.2021 angenommen würden, werden ggf. in einer gesonderten Stellungnahme für die Sitzung des Rates am 24.06.2021 zur Änderung der Stellenplanfortschreibung erfasst. Anlage/n KeineSeite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de