202180-02 AA · Änderungsantrag
Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202180
Kerndaten
- Nummer
- 202180-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 03.03.2021
- Letzte Änderung
- 19.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Anhörung
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Anhörung
Dateien
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Änderungsantrag öffentlich 202180-02 AA Antragsteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 02.03.2021 Stellenplanfortschreibung 2021 und 2022 BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 202180 Beratungsfolge Hauptausschuss 09.03.2021 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags 1. Die von Oberbürgermeisterin Katja Dörner beabsichtigten und auf Seite 1 der Anlage 3, lfd. Nr.1; auf Seite 4 der Anlage 3, lfd. Nr.11; auf Seite 5 der Anlage 3 lfd. Nr.12-17 und auf Seite 6, lfd. Nr.18 dokumentierten Vorschläge zur Veränderung des Stellenplans werden nicht umgesetzt. 2. Für den Fall, dass Ziffer 1 abgelehnt wird, möge der Rat Folgendes beschließen: Die neuen im Bereich Verwaltungsvorstand und Amt der Oberbürgermeisterin für strategische Ziele (2 Stellen zur Einrichtung eines Geschäftsbereiches im Dezernat OB und 6 Stellen zur Stärkung der strategischen Steuerung im Konzern Stadt hinsichtlich u.a. Klimaschutz, Verkehrswende, Soziales Bonn und Digitalisierung) werden ausschließlich mit Zeitarbeitsverträgen längstens für den Zeitraum bis zur nächsten Kommunalwahl ausgeschrieben und besetzt. Die Stellen sind mit entsprechenden k.w.-Vermerken zu versehen. 3. Die Oberbürgermeisterin stellt die Reorganisation ihres Dezernates statt in der Sitzung des Rates am 18.03.2021 bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.03.2021 vor und erläutert, welche Aufgabenstellungen im Detail mit welchem Ziel-/Zeithorizont den jeweiligen beabsichtigten acht neuen Stellen zugrunde liegen. Hierbei geht sie insbesondere darauf ein, - welche wichtigen politischen Fragestellungen im neu einzurichtenden Geschäftsbereich Dezernats- und Verwaltungssteuerung im Dezernat OB bearbeitet werden sollen, - wie die Konzeption und Implementierung der Programmsteuerungsprozesse in den Themenfeldern Klimaschutz, Verkehrswende, Teilhabe, aber auch Digitalisierung im Detail aussehen, - welche großen Projekte von Mitarbeitern mit welcher Qualifikation „gecoacht“ werden sollen. 4. Die Oberbürgermeisterin erläutert in der Sitzung des Hauptausschusses am 09.03.2021, welche Aufgabenstellungen im Detail den jeweiligen beabsichtigtenSeite 1 von 3 Seite 2 36 neuen Stellen für die Digitalisierung zugrunde liegen, welchen Ziel- /Zeithorizont sie für welche Maßnahmen im Rahmen der Digitalisierung der Stadtverwaltung verfolgt, wie viele Stellen auf welche Fachbereiche verteilt werden sollen und ob und warum alle 36 Stellen dauerhaft benötigt werden. 5. Die Oberbürgermeisterin legt darüber hinaus dar, wie viel Personal sie für die auf S. 59 des Koalitionsvertrages von Bündnis90/Die Grünen, SPD, Linken und Volt angekündigten „Steuerprüfungen“ mit welcher Dotierung für notwendig und wirtschaftlich erachtet und warum diese Stellen nicht in der von ihr vorgelegten Stellenplanfortschreibung berücksichtigt sind. Begründung Zu 1: Statt im Personalbereich endlich zu den dringend notwendigen Einsparungen zukommen, schlägt die Oberbürgermeisterin vor, den Personalbestand allein in dem ihr zuzurechnenden Bereich um 25% auszubauen. Neben den acht neuen zur Schaffung vorgeschlagenen Stellen (zwei davon mit außertariflicher Bezahlung) sollen auch noch zwei weitere schon bestehende Stellen im direkten Umfeld der Oberbürgermeisterin künftig weitaus besser bezahlt werden, als dies im öffentlichen Dienst vorgesehen ist. Zu 2: Die im direkten Arbeitsumfeld der Oberbürgermeisterin zur Einrichtung beabsichtigten Stellen erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister und Stelleninhaberin/Stelleninhaber. Laut Organigramm, veröffentlicht im Intranet am 1. März 2021 handelt es sich bei den den Stellen zugrundeliegenden Aufgaben im Wesentlichen um die Umsetzung politisch orientierter Ziele. Für den Fall, dass die Oberbürgermeisterin 2025 nicht wiedergewählt wird und die Stellen, wie von der Oberbürgermeisterin beabsichtigt, trotz geändertem politischen Willen dauerhaft bestehen bleiben, würde dem Steuerzahler über Jahrzehnte hinweg ein nachhaltiger Schaden in deutlicher Millionenhöhe entstehen. Zu 3.: Den Antragstellern ist nicht eingängig, wie der Hauptausschuss ohne Kenntnis der den gewünschten Stellen zugrundeliegenden Aufgabenbereiche eine Empfehlung an den Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen abgeben soll. Die Antragsteller gehen davon aus, dass sich die Oberbürgermeisterin bereits Gedanken hierzu gemacht hat und in der Lage ist, hierüber bereits am 9. März zu berichten. Zu 4.: Den Antragstellern ist bewusst, dass die notwendige Digitalisierung städtischer Angebote nicht ohne entsprechendes Personal umgesetzt werden kann. Die Anzahl von 36 Stellen entspricht aber einem kleinen mittelständischen Unternehmen, deren Notwendigkeit die Oberbürgermeisterin dem Hauptausschuss erläutern sollte. Insbesondere interessiert den BBB, ob und warum nach erfolgter Digitalisierung weiterhin alle Stellen benötigt werden und wann die Digitalisierung der Stadt Bonn abgeschlossen sein soll.Seite 2 von 3 Seite 3 Zu 5.: Die bisherige Erfahrung mit städtischerseits begleiteten Steuerprüfungen des Finanzamtes haben gezeigt, dass sich die hierfür anfallenden Personalkosten schnell amortisieren und für die Stadt sehr einträglich sein können. Umso mehr verwundert es die Antragsteller, dass entsprechende Stellen nicht in der Stellenplanfortschreibung enthalten sind. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de