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202179 · Beschlussvorlage

Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn

Nummer
202179
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202179
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine
Rosskastanie auf dem Grundstück Meckenheimer
Allee 79, 53115 Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine Rosskastanie auf dem
Grundstück Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn wird erteilt.
Begründung
Die Blut-Buche (Fagus sylvatica purpurea) weist einen Stammumfang von 227
cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 21 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend-ausreichend beurteilt.
Die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) weist einen Stammumfang von
224 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 22 m auf. Der
Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt.
Die Rosskastanie befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks an der
hinteren Grenzmauer in südlicher Grundstücksecke an der dortigen
Backsteinmauer. Auch die Blut-Buche befindet sich dort in Richtung des
Grundstücks Dechenstr. 8, 53115 Bonn.
Die etwa 100 Jahre alte Backsteinmauer wurde im Bereich der beiden Bäume
auf Grund des Wurzeldrucks um bis zu 20 cm gewölbt. Nach fachlicher
Begutachtung durch ein Ingenieurbüro wurde festgestellt, dass die Mauer den
vorhandenen Erddruck, der durch das Wachstum der Bäume entstanden ist,
nicht mehr kompensieren kann und daher die Standsicherheit der dortigen
Wand nicht mehr gewährleistet werden kann.
Zwischen der Mauer und der Blutbuche besteht ein statisches Widerlager. So
schädigt der Baum die Mauer statisch und destabilisiert sich selber durch diese
Handlung. Dieses wurde von einem externen Baumdienst ebenso gesehen, der
eine Gefahr im Zusammenhang mit dem Bruch der Mauer sieht. Eine Gefahr,
dass der Baum dann instabil wird und umfallen könnte, kann nach dieser
Aussage nicht ausgeschlossen werden.Seite 1 von 8

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Zudem haben die beiden Bäume bereits die Terrasse der Eigentümerin
irreparabel beschädigt. Die dortigen Wurzeln sind mittlerweile massiv an die
Oberfläche getreten, sodass die Natursteinplatten nach oben gedrückt und
auseinandergeschoben wurden.
Aufgrund der Gesamtsituation bestehen bereits Beeinträchtigungen, die
erheblich sind und ohne die Fällung der Bäume sich weiter verstärken könnten
und den bereits verursachten Schaden erheblich erhöhen. Zudem können die
bereits verursachten Schäden erst repariert werden, wenn die Fällung erfolgt ist
und die Wurzeln in den betroffenen Bereichen entfernt wurden.
Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume wird jeweils ein heimischer
Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert.
Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im
Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der
Bezirksvertretung informiert.
Anlage/n
1 Fotos Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 8

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Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de