202179 · Beschlussvorlage
Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202179
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202179 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Fällgenehmigung für eine Blut-Buche und eine Rosskastanie auf dem Grundstück Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn wird erteilt. Begründung Die Blut-Buche (Fagus sylvatica purpurea) weist einen Stammumfang von 227 cm, einen Kronendurchmesser von 14 m und eine Höhe von 21 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend-ausreichend beurteilt. Die Rosskastanie (Aesculus hippocastanum) weist einen Stammumfang von 224 cm, einen Kronendurchmesser von 11 m und eine Höhe von 22 m auf. Der Zustand des Baumes wurde mit befriedigend beurteilt. Die Rosskastanie befindet sich im hinteren Garten des Grundstücks an der hinteren Grenzmauer in südlicher Grundstücksecke an der dortigen Backsteinmauer. Auch die Blut-Buche befindet sich dort in Richtung des Grundstücks Dechenstr. 8, 53115 Bonn. Die etwa 100 Jahre alte Backsteinmauer wurde im Bereich der beiden Bäume auf Grund des Wurzeldrucks um bis zu 20 cm gewölbt. Nach fachlicher Begutachtung durch ein Ingenieurbüro wurde festgestellt, dass die Mauer den vorhandenen Erddruck, der durch das Wachstum der Bäume entstanden ist, nicht mehr kompensieren kann und daher die Standsicherheit der dortigen Wand nicht mehr gewährleistet werden kann. Zwischen der Mauer und der Blutbuche besteht ein statisches Widerlager. So schädigt der Baum die Mauer statisch und destabilisiert sich selber durch diese Handlung. Dieses wurde von einem externen Baumdienst ebenso gesehen, der eine Gefahr im Zusammenhang mit dem Bruch der Mauer sieht. Eine Gefahr, dass der Baum dann instabil wird und umfallen könnte, kann nach dieser Aussage nicht ausgeschlossen werden.Seite 1 von 8 Seite 2 Zudem haben die beiden Bäume bereits die Terrasse der Eigentümerin irreparabel beschädigt. Die dortigen Wurzeln sind mittlerweile massiv an die Oberfläche getreten, sodass die Natursteinplatten nach oben gedrückt und auseinandergeschoben wurden. Aufgrund der Gesamtsituation bestehen bereits Beeinträchtigungen, die erheblich sind und ohne die Fällung der Bäume sich weiter verstärken könnten und den bereits verursachten Schaden erheblich erhöhen. Zudem können die bereits verursachten Schäden erst repariert werden, wenn die Fällung erfolgt ist und die Wurzeln in den betroffenen Bereichen entfernt wurden. Als Ersatzpflanzung für die beiden Bäume wird jeweils ein heimischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 20 cm – 25 cm gefordert. Die Baumkommission wird, da der nächste Sitzungstermin noch unklar ist, im Nachgang durch eine Mitteilungsvorlage über die Entscheidung der Bezirksvertretung informiert. Anlage/n 1 Fotos Meckenheimer Allee 79, 53115 Bonn (öffentlich)Seite 2 von 8 Seite 3 von 8 Seite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de