202170 · Beschlussvorlage
Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 202170
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Wahlprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202170 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bonn Beratungsfolge Wahlprüfungsausschuss 14.01.2021 Empfehlung Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Bonn am 13.September 2020 wird gemäß § 13 der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn vom 31.03.2014 in der Fassung vom 12. Februar 2020 für gültig erklärt. Begründung Gemäß § 13 der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn in Verbindung mit §§ 39 und 40 Kommunalwahlgesetz hat der Wahlprüfungsausschuss die eingelegten Einsprüche und die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen. Einsprüche können gemäß § 39 KWahlG innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingelegt werden. Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgte am 30. September 2020 (Amtsblatt Nr. 50/52. Jahrg.) Einsprüche sind nicht eingegangen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahl für gültig zu erklären. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de