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202170 · Beschlussvorlage

Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Bonn

Nummer
202170
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
15.12.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Wahlprüfungsausschusses 14.01.2021 Empfehlung
  2. Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW 04.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202170
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Prüfung der Gültigkeit der Wahl des
Integrationsrates der Stadt Bonn
Beratungsfolge
Wahlprüfungsausschuss 14.01.2021 Empfehlung
Rat 04.02.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Wahl des Integrationsrates der Stadt Bonn am 13.September 2020 wird
gemäß § 13 der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn vom
31.03.2014 in der Fassung vom 12. Februar 2020 für gültig erklärt.
Begründung
Gemäß § 13 der Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Bonn in
Verbindung mit §§ 39 und 40 Kommunalwahlgesetz hat der
Wahlprüfungsausschuss die eingelegten Einsprüche und die Gültigkeit der
Wahl vorzuprüfen. Einsprüche können gemäß § 39 KWahlG innerhalb eines
Monats nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses eingelegt werden.
Die Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgte am 30. September 2020
(Amtsblatt Nr. 50/52. Jahrg.)
Einsprüche sind nicht eingegangen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Wahl für gültig zu erklären.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 19:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de