202168 · Beschlussvorlage
Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Bonn und der Wahlen der Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Kerndaten
- Nummer
- 202168
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.12.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Wahlprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 202168 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Prüfung der Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Bonn und der Wahlen der Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg Beratungsfolge Wahlprüfungsausschuss 14.01.2021 Empfehlung Rat 04.02.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Wahl des Rates der Stadt Bonn und die Wahlen der Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg werden gemäß §§ 40 und 46a Kommunalwahlgesetz –KWahlG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NRW S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Mai 2020 (GV.NRW S. 312d) für gültig erklärt. Begründung Der Wahlprüfungsausschuss hat gemäß §§ 40 und 46a KWahlG in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung –KWahlO- in der Fassung vom 31. August 1993 GV.NRW S. 967), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2020 (GV.NRW S. 312d), die eingelegten Einsprüche und die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen. Einsprüche können gemäß § 39 KWahlG innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses eingelegt werden. Die Bekanntgabe der Wahlergebnisse erfolgte am 07. Oktober 2020, Amtsblatt Nr. 51/52. Jahrg. Einsprüche sind innerhalb der Einspruchsfrist nicht eingegangen. Die Verwaltung schlägt daher dem Wahlprüfungsausschuss vor, die vorgenannte Empfehlung an den Rat zu beschließen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de