202166 · Beschlussvorlage
Barrierefreies Frankenbad
Kerndaten
- Nummer
- 202166
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 11.01.2021
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 202166 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Barrierefreies Frankenbad Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, erste Schritte für ein barrierefreies Frankenbad zu realisieren. Begründung Der Rat der Stadt Bonn hat am 15.09.2011 den „Behindertenpolitischen Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ als Basis des Handelns der Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Ziel ist u.a., Sportstätten für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Nachdem mit dem Beschluss des Rates vom 18.06.2020 zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS 200671) der Erhalt des Frankenbades beschlossen wurde, schlägt die Verwaltung vor, folgende Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in diesem Bad umzusetzen: • Rollstuhlgerechte Rampe am Haupteingang • Elektrische Obertürschließer/Austausch der Türen • Hubliftanlage vom Foyer zur Ebene der Garderoben. Die vorgeschlagenen Gewerke gehen zurück auf ein Konzept, das durch die Initiative „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ mit Beteiligung von Vertretern von Behindertenverbänden und Verwaltung erarbeitet wurde. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass damit wesentliche Leistungen für eine Nutzbarmachung des Frankenbades für mobilitätseingeschränkte Badegäste erbracht werden können. Die weiteren Schritte (Umbau der Umkleiden und sanitären Einrichtungen etc.) werden im Zuge der ab 2024 geplanten Generalsanierung des Bades vorgesehen. Ein mobiles Hebegerät für den Einsatz am Beckenumgang ist im Bad bereits vorhanden. Die Kosten zur Umsetzung der o.a. Maßnahmen betragen 101.250 EUR zzgl. MwSt./120.487,50 EUR brutto. Die Mittel sind im Etat des Sport- und Bäderamtes vorhanden, wobei im investiven Bereich aufSeite 1 von 2 Seite 2 Haushaltsausgabereste zugegriffen wird. Beim Austausch der Türen bzw. Ergänzung um einen elektrischen Türöffner handelt es sich um eine konsumtive Maßnahme. Die Türen sind Gebäudebestandteil und im Vergleich zu dem gesamten Gebäudewert nachrangig. Diese Aufwendungen werden aus den laufenden Bäderbetriebsmitteln getragen. Der Beginn der Maßnahmen ist nach § 82 GO erst nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung (voraussichtlich im Sommer 2021) möglich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von Bädern 1.52.00.08.03.02 Hallenbäder Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 105.612,50 € 55208019000 2021 (HAR) Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 14.875 € 152000803/ 72.1000 2021 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de