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202166 · Beschlussvorlage

Barrierefreies Frankenbad

Nummer
202166
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
11.01.2021
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.02.2021 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
202166
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Barrierefreies Frankenbad
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 26.01.2021 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, erste Schritte für ein barrierefreies Frankenbad
zu realisieren.
Begründung
Der Rat der Stadt Bonn hat am 15.09.2011 den „Behindertenpolitischen
Teilhabeplan für die Bundesstadt Bonn“ als Basis des Handelns der
Bundesstadt Bonn zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
beschlossen. Ziel ist u.a., Sportstätten für Menschen mit Behinderungen
barrierefrei nutzbar zu machen. Nachdem mit dem Beschluss des Rates vom
18.06.2020 zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (DS
200671) der Erhalt des Frankenbades beschlossen wurde, schlägt die
Verwaltung vor, folgende Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in diesem Bad
umzusetzen:
• Rollstuhlgerechte Rampe am Haupteingang
• Elektrische Obertürschließer/Austausch der Türen
• Hubliftanlage vom Foyer zur Ebene der Garderoben.
Die vorgeschlagenen Gewerke gehen zurück auf ein Konzept, das durch die
Initiative „Frankenbad bleibt Schwimmbad“ mit Beteiligung von Vertretern von
Behindertenverbänden und Verwaltung erarbeitet wurde.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass damit wesentliche Leistungen für eine
Nutzbarmachung des Frankenbades für mobilitätseingeschränkte Badegäste
erbracht werden können. Die weiteren Schritte (Umbau der Umkleiden und
sanitären Einrichtungen etc.) werden im Zuge der ab 2024 geplanten
Generalsanierung des Bades vorgesehen. Ein mobiles Hebegerät für den
Einsatz am Beckenumgang ist im Bad bereits vorhanden.
Die Kosten zur Umsetzung der o.a. Maßnahmen betragen 101.250 EUR zzgl.
MwSt./120.487,50 EUR brutto. Die Mittel sind im Etat des Sport- und
Bäderamtes vorhanden, wobei im investiven Bereich aufSeite 1 von 2

Seite 2
Haushaltsausgabereste zugegriffen wird. Beim Austausch der Türen bzw.
Ergänzung um einen elektrischen Türöffner handelt es sich um eine konsumtive
Maßnahme. Die Türen sind Gebäudebestandteil und im Vergleich zu dem
gesamten Gebäudewert nachrangig. Diese Aufwendungen werden aus den
laufenden Bäderbetriebsmitteln getragen.
Der Beginn der Maßnahmen ist nach § 82 GO erst nach Beendigung der
vorläufigen Haushaltsführung (voraussichtlich im Sommer 2021) möglich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.03 Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
1.52.00.08.03.02 Hallenbäder
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 105.612,50 € 55208019000 2021 (HAR)
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
14.875 € 152000803/
72.1000
2021
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 19:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de